Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Allgemeines

Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil aufzuspalten ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1790 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 47 EStG befreit die Leistungen nach § 14a Abs 4 und § 14b ArbeitsplatzschutzG (ArbPlSchG idF vom 16.07.2009, BGBl I 2009, 2055) von der ESt. Rn. 1790a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift hat konstitutiven Charakter, andernfalls griffe § 22 Nr 1 EStG ein. Rn. 1790b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Übersicht über die Regelung der Übernachtungskosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 841 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 IdR wird es sich um Personen oder deren Hinterbliebene handeln, die sich (wohl insbesondere, aber nicht nur auf politischem, kulturellem oder wirtschaftlichem Gebiet) besondere Verdienste erworben haben. Grund der Zuwendung muss sein ein sittlicher (dann keine echte Notlage erforderlich; es genügt, wenn die Person sich durch Alter, Krankheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verfassungsrecht

Rn. 556 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gelten die s Rn 493–495 entsprechend, so dass in der Praxis verfassungsrechtliche Zweifel mE nicht mit Erfolg geltend gemacht werden können. Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Synopse zwischen § 3 Nr 5 EStG aF und nF

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Rechtslage ab VZ 2014 (= 3 Nr 12 S 1 EStG nF)

Rn. 433b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die Änderung des § 3 Nr 12 S 1 EStG ab VZ 2014 (s Rn 412b) konterkarierte der Gesetzgeber diese BFH-Entscheidung. Durch die Umformulierung der Vorschrift dahingehend, dass zunächst wie bisher die 6 Festsetzungs-Varianten genannt werden, dann aber durch die Formulierung "zum anderen jeweils auch als Aufwandsentschädigung im Haushaltsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Bei Inlandsdienstreisen

Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfalls zu beachten. Rn. 678 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Bezüge als Beihilfe

Rn. 380b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Entscheidendes Merkmal für den Begriff der (öffentlichen-rechtlichen) "Beihilfe" ist, dass die Leistung unentgeltlich und einseitig erfolgt, dh nicht iR eines Austauschverhältnisses (BFH BStBl II 2017, 432; BFH XI R 9/98, BFH/NV 1999, 600; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 30.11.2022, VIII R 13/19, BFH/NV 2023, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 570d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Wegfall des Zuschusses der Rentenversicherungsträger zur Pflegeversicherung nach § 106a SGB VI ab 01.04.2004 (durch Art 1 Nr 4, Art 13 Abs 4 des 2. Gesetz zur Änderung des SGB VI ua Gesetz vom 27.12.2003, BGBl I 2003, 3013) entfiel auch in § 3 Nr 14 EStG die Notwendigkeit, diesen Zuschuss freizustellen. § 3 Nr 14 EStG wurde daher d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Überblick über begünstigte System- und Anwendungsprogramme

Rn. 1688c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In H 3.45 LStH 2023 listet die FinVerw auf, was sie als begünstigte System- und Anwendungsprogramme ansieht und was nicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1294 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB auch in Nr 11b, 33, 34, 34a, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215 ff, 1232, 1248, 1770g; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 37 EStG Rz 4). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Herkunft der Mittel (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1276 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG verlangt nicht, dass die Einnahmen aus der Pflegeleistung weitergeleitete Gelder aus der gesetzlichen bzw (S 2) privaten Pflegeversicherung oder aus Beihilfevorschriften sind. Der Hinweis auf das Pflegegeld bezieht sich nur auf die Höhe der Steuerfreiheit (s Rn 1277), nicht auf die Herkunft der Mittel (glA Bergkemper, FR 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der begünstigte Personenkreis aufgrund entsprechender Anwendung des § 3 Nr 62 EStG

Rn. 2115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abgeordnete: Aufgrund der Verweisung in § 22 Nr 4 S 4 Buchst a EStG erstreckt sich der Anwendungsbereich des § 3 Nr 62 EStG auch auf Nachversicherungsbeiträge (§ 23 Abs 2, 3 AbgG vom 21.02.1996, BGBl I 1996, 326) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach den AbgeordnetenG iSd § 22 Nr 4 S 1 EStG und für Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Leistungen des ArbG an Dienstleistungsunternehmen, das für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (des ArbN) Betreuungspersonen vermittelt (§ 3 Nr 34a Buchst a EStG Fall 2)

eca) Nur Fremdunternehmen dürfen die Vermittlungsleistung erbringen Rn. 1255 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie bei § 3 Nr 34a Buchst a EStG Fall 1 (s Rn 1251) darf es sich nur um Fremdunternehmen handeln. Wenn dieses keine Beratungsleistung erbringt, so begünstigt die Vorschrift aber auch eine Vermittlungsleistung. Man wird auch diesen Begriff der Vermittlungsleistung weit ausle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold (§ 3 Nr 5 Buchst c EStG aF)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst c EStG aF stellte den nach § 2 Abs 1 WehrsoldG gezahlten Wehrsold frei. § 2 Abs 1 S 1 WehrsoldG sieht vor, dass Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SoldG leisten, Anspruch auf Wehrsold haben. Rn. 216a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus dem Begriff "Wehrsold" ergab sich nach Ansicht der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebf) Gemeinsamkeiten dieser Tätigkeiten

Rn. 1018g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Tätigkeiten haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 1 S 1 LStR 2023). Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung (H 3.26 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aj) Der Freibetrag (EUR 500 pa)

Rn. 1244 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vorstehenden Leistungen des ArbG waren nur insoweit steuerfrei, als sie EUR 500 je Kj (= Jahresbetrag, auch bei unterjährigem ArbG-Wechsel, Nacke, NWB 21/2013, 1645, mE aber dann nicht doppelt pa) nicht überstiegen. Rn. 1244a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Wort "soweit" war klargestellt, dass es sich um einen Freibetrag (glA Nacke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Betriebliche Hardware

Rn. 1680 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es muss sich um "betriebliche" Hardware handeln, dh muss zum Betrieb des ArbG "gehören" (BT-Drucks 14/4626, 3), einerlei, ob diese im Eigentum des ArbG stehen oder von diesem nur geleast/gemietet sind (glA H 3.45 LStH 2023 Bsp. 1; Harder-Buschner, NWB F 6, 4207; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz 6). Nach engerer Auffassung muss d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Hinweis auf § 3 Nr 35 EStG

Rn. 2238 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verweis in § 3 Nr 35 EStG auf § 3 Nr 64 EStG s Rn 1260. Rn. 2239–2249 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 180 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hinter § 3 Nr 4 EStG steht folgende Überlegung: Die Besteuerung der in § 3 Nr 4 Buchst a–d EStG genannten Sachbezüge wäre nur unter großen Schwierigkeiten durchzuführen. Außerdem würde es sich überwiegend um Aufwand handeln, der als WK oder als außergewöhnliche Belastung abziehbar wäre. Rn. 180a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG ist t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcb) Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte

Rn. 1682a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ursprüngliche und jetzt rückwirkend geänderte Fassung (s Rn 1672) des § 3 Nr 45 S 1 EStG stellte nur die Vorteile der Privatnutzung betrieblicher "Personalcomputer" steuerfrei. Darunter waren in weiter Auslegung der Vorschrift auch Notebooks zu verstehen (glA Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/2009, 1575), sie umfasste auch das Zubehör (Netzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007

Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Geldleistungen nach §§ 10, 36–39 ALG (§ 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 2)

dca) Allgemeines Rn. 45 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Leistungskatalog des § 23 Abs 1 Nr 2 SGB I s Rn 42e. Zur Steuerfreiheit von Sachleistungen nach dem ALG durch § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 s Rn 42bff. dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die ArbN müssen im Ausland ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben

Rn. 2234 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu den Begriffen (s R 3.64 Abs 1 S 1 LStR 2023) Wohnsitz: s § 8 AO, gewöhnlicher Aufenthalt: s § 9 AO. S dazu BFH BStBl II 2001, 132. Das bedeutet, dass diese ArbN somit unbeschränkt stpfl sind (s § 1 Abs 1 S 1 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Hinweise

Rn. 289 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass weitere Leistungen/Erstattungen im Zusammenhang mit den in § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4, § 39 Abs 2 S 4 SGB VIII ggf nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sein können. Beide Vorschriften sind nebeneinander anwendbar. Rn. 290 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 10 Abs 4 S 2 EStG können StPfl, für deren Krankenversicherung Leistungen na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cad) Die Krankenversicherung gehört zum BV

Rn. 32c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sollte eine Krankenversicherung ausnahmsweise (s BFH BStBl II 1983, 101) dem BV zuzuordnen sein, so greift § 3 Nr 1 Buchst a EStG genauso ein (Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 6 (41. Aufl 2022): "idR" keine BE). Dagegen liegt stpfl Arbeitslohn vor, wenn der ArbG Krankheitskosten erstattet (BFH BStBl II 1975, 632).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen, § 12 MuSchG aF (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 4)

Rn. 49 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Sonderunterstützung wurde im Familienhaushalt beschäftigten Frauen gewährt, deren Arbeitsverhältnis vom ArbG nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats durch Kündigung aufgelöst worden ist (§ 9 Abs 1 S 2 Hs 1 MuSchG aF). Diese Regelung in § 12 MuSchG wurde jedoch durch Art 1 Nr 8, Art 7 des Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

Rn. 2450 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Mutterschaftsgeld stellt § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1 (s Rn 46–48) steuerfrei. Für die Frage der Anrechnung ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Progressionsvorbehalt

Rn. 2078 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zeitlich synchron (s Art 3 Nr 2, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetz (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) sieht § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst i EStG vor, das nach § 3 Nr 60 EStG nF steuerfreie Anpassungsgeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Lohnsteuer

Rn. 774 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Die Heirats- und Geburtszuwendungen des ArbG an seine ArbN (§ 3 Nr 15 EStG aF – bis einschließlich VZ 2005)

Rn. 590 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 01.01.2006 aufgehoben (Art 1 Nr 1b, Art 2 des G zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682). Die Kommentierung wurde daher aus Aktualitätsgründen entfernt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Personenkreis des § 3 Nr 13 EStG nF

Rn. 557 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 496 gilt entsprechend. Beachte § 3 Nr 35 EStG (s Rn 1260ff) für Beamte, die bei der Deutschen Post AG, der Postbank AG oder der Telekom AG beschäftigt sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Nicht begünstigte Aufwendungen

Rn. 2159 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Umkehrschluss dazu (s Rn 2159) sind zB Aufwendungen für eine Unfallversicherung nicht nach § 3 Nr 62 S 2 EStG begünstigt. Allerdings können diese Aufwendungen unter den Voraussetzungen des § 40b Abs 3 EStG pauschaliert (mit 20 %) versteuert werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibb) Auslandspauschbeträge

Rn. 531a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Auslandsaufenthalten (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 4 EStG aF) galt seit VZ 2005 das Schreiben des BMF vom 17.12.2009, BStBl I 2009, 1601.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Beginn der Steuerfreiheit (§ 17 REITG)

Rn. 2584 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Steuerfreiheit beginnt (= Rückwirkungseffekt, kritisch dazu Dettmeier/Gemmel/Kaiser, BB 2007, 1191; Korezkij/Fuchs, BB 2007, 2098) ab dem Wj, in dem die Gesellschaft nach Anmeldung (§ 8 REITG) unter der Firmierung nach § 6 REITG ins HR eingetragen wird (§ 17 Abs 1 REITG). Dieser HR-Eintragung muss die Börsenzulassung (§ 10 REITG; s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Der Begriff der Umzugskosten

Rn. 720 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Umzugskosten". H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 1 LStR 2011 besagte, dass nur die Kosten, die durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstanden, WK waren. Die berufliche Veranlassung (abzugrenzen von der privaten, § 12 Nr 1 EStG) bestimmte daher den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Der Freibetrag (EUR 500/EUR 600 pa)

Rn. 1246n Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Freibetrag wurde mit Wirkung ab 01.01.2020 auf EUR 600 pa erhöht (Art 6 Nr 1, 16 Abs 1 des 3. Gesetzes zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratienentlastungsgesetz vom 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746). S Rn 1244a gilt entsprechend (= Freibetrag).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Zuwendung der in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen

Rn. 1690 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Um eine möglichst umfassende Steuerfreistellung zu erhalten, betreffen die Fälle 1–3 des § 3 Nr 45 S 1 EStG die Hardware, der Fall 4 die Software und Fall 5 die damit zusammenhängenden Dienstleistungen des ArbG. Gemeint ist wohl ua der Fall, dass der ArbG Software auf dem betrieblichen PC nach Wünschen des ArbN konfiguriert (= Dienstleistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Der Begriff "Pflegeversicherung"

Rn. 36b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 1 Abs 1 SGB XI soll die (soziale) Pflegeversicherung das soziale Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind (§ 1 Abs 4 SGB XI). Nur wenn daher es sich um eine solche P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Über die Pflegegeldsätze hinausgehende Beträge

Rn. 1277f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Darüber hinausgehende Beträge sind stpfl nach § 19 EStG, wenn ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt, sonst nach § 22 Nr 1 EStG. Zur Frage der WK-Aufteilung wegen § 3c EStG s Bergkemper, FR 1996, 189, 196.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines, Gesetzesentstehung

Rn. 1246a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1b und 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) änderten den § 3 Nr 34 ab 01.01.2019. Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/4455, 46) führt dazu aus, die Änderung sei bedingt durch die Änderung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Bezüge als Beihilfe zu den genannten Zwecken (unmittelbare Förderung der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst)

gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf den neuen ArbG (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 1 SGB IV)

Rn. 1926 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der neue ArbG übernimmt (privative Schuldübernahme, § 414 BGB) anstelle des alten ArbG das Zeitwertguthaben. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks 16/11108, 15), es bedürfe hier keiner ausdrücklichen Steuerfreistellung, da Leistungen aus dem Zeitwertguthaben nach allgemeinen Regeln zu den Einkünften nach § 19 EStG gehörten mit der Folge LS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 35. Die Einnahmen der bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG oder der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten (§ 3 Nr 35 EStG)

a) Allgemeines, Verfassungsrecht Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. ...mehr