Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Zulassung der OHG und der KG für verschiedene Freie Berufe

Rz. 28 Nachstehend sollen für die Freien Berufe der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte die einschlägigen (vorläufigen) berufsrechtlichen Zulassungsregelungen für eine Kooperation in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft aufgezeigt werden.[43] a) Steuerberater (§ 49 StBerG) Rz. 29 Seit dem 1.8.2022 müssen sich Steuerberatungsgesellschaften nicht mehr ...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 2.2 Nutzungsdauer zu kurz geschätzt

Waren die Abschreibungen in der Vergangenheit zu hoch, weil die Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde, wird nur in Ausnahmefällen eine Planänderung erforderlich sein. Sie ist nur dann zwingend erforderlich, wenn – bei Kapitalgesellschaften – die Beibehaltung des ursprünglichen Plans ein falsches Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben würde.[1...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / d) § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 WPO und § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO als Ausformungsgesetze zu § 107 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 32 Der Gesetzgeber hat § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 WPO und § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO allerdings nicht als autonome Öffnungsregelungen statuiert,[50] sondern als Ausformungsgesetze zu § 107 Abs. 1 S. 2 HGB (mit Anknüpfung an den Wortlaut: "soweit […]").[51] Ansonsten wären – da die Öffnungsregelung des § 107 Abs. 1 S. 2 HGB nach Art. 137 S. 1 MoPeG erst am 1.1.2024 in Kraft tr...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Rechtsanwälte (§ 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO)

Rz. 31 Nach § 59b Abs. 2 Nr. 1 BRAO [48] sind für die gemeinschaftliche anwaltliche Berufsausübung sämtliche "Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften" zugelassen.[49]mehr

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§ 1 Einführung / IV. Öffnung der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) für Angehörige Freier Berufe

Rz. 73 Der Gesetzgeber will die Haftungsverhältnisse für die Angehörigen Freier Berufe i.S.v. § 1 Abs. 2 PartGG flexibilisieren und Unstimmigkeiten in Bezug auf § 8 Abs. 4 PartGG beseitigen. § 8 Abs. 4 PartGG neu hat folgenden Wortlaut: Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur die Gesellschaft,[112] wenn d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 2 Gesetzliche Vollmachtsvermutung i. S. v. § 80 Abs. 2 AO

Rz. 42 Zugunsten der Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird nach § 80 Abs. 2 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Diese gesetzliche Vollmachtsvermutung gilt hierbei ausschließlich für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaften, Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.2.1 Befugnis zur Hilfeleistung

Rz. 64 Zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt: § 3 Nr. 1 StBerG: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, § 3 Nr. 2 StBerG: Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. §§ 49 und 50 StBerG sowie i. S. d. BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung: gemeinsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 8.3 Ausschluss der Zurückweisung

Rz. 77 Eine Zurückweisung ist jedoch nach § 80 Abs. 8 S. 2 AO ausdrücklich ausgeschlossen für § 3 Nr. 1 StBerG: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, § 4 Nr. 1 StBerG: Notare im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Bundesnotarordnung und Patentanwälte im Rahmen ihrer Befugnisse n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.7 Rechtsverhältnis zwischen Beteiligtem und Bevollmächtigtem

Rz. 23 Die Vollmacht wird i. d. R. nicht grundlos erteilt, sondern ihr liegt eine Vereinbarung zwischen dem Vertretenen und dem Bevollmächtigten zugrunde. Dies kann ein unentgeltlicher Auftrag[1], aber auch ein entgeltlicher Dienstvertrag[2] sein. Dieses Grundgeschäft gibt dem Vertreter die Geschäftsführungsbefugnis gegenüber dem Vertretenen. Fehler des Grundgeschäfts und au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.3.2 Rechtsscheingrundsätze

Rz. 29 Von der Vollmachtserteilung durch konkludentes Verhalten sind die Fälle zu unterscheiden, in denen eine Vollmacht nicht erteilt wurde, der angeblich Vertretene sich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes den durch das Auftreten und Verhalten des angeblichen Vertreters erzeugten Rechtsschein der Bevollmächtigung gleichwohl zurechnen lassen muss.[1] Der Rechtssc...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

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ZErb 04/2023, Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen

Ettinger/Schmitz 6. Auflage 2022 567 Seiten inklusive Online-Version, 99 EUR NWB Verlag, ISBN 978-3-482-59936-1 Die Umstrukturierung im steuer- und rechtlichen Bereich ist gerade im Bereich der mittelständischen Unternehmen häufig für die beteiligten Berater eine große Herausforderung. Für die Steuerberater ist dies ein Thema, das nicht alltäglich vorkommt, weshalb es besonders ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / II. §§ 1, 44, 45 RVG

Grundlage für die Änderung dieser Gebührenvorschriften, die mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft getreten sind, ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG – BGBl I 2021, S. 2363). Durch dieses Gesetz werden den Anwält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

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AGS 04/2023, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. AG bejaht Erstattungsfähigkeit zu Recht Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der fast einhelligen amtsgerichtlichen Rspr. und Praxis (s. N. Schneider, AGS 2022, 529 ff.). Das Gericht stellt zu Recht klar, dass die Kosten, die ein Anwalt im Einverständnis mit seinem Mandanten für die Einschaltung von Hilfspersonen aufwendet, diesem nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V...mehr

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Unternehmer / 4.2 Ende der unternehmerischen Tätigkeit

Die unternehmerische Betätigung endet – unabhängig von der Rechtsform – mit dem letzten nach außen erkennbaren Tätigwerden.[1] Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist nicht von der Eintragung im Handelsregister abhängig.[2] Die letzte Tätigkeit ist i. d. R. dann abgeschlossen, wenn alle Gegenstände des Unternehmens verkauft, entsorgt oder entnommen sowie alle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 3 Steuersatz und Steuerentstehung

Da beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei separat zu prüfende Leistungen vorliegen, ergibt sich der Steuersatz grds. nach den allgemeinen Vorschriften, die für die individuell zu beurteilende Leistung anzuwenden sind. Ebenso entsteht die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen des § 13 Abs. 1 UStG, i. d. R. also mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.1 Teilbare Leistungsbezüge

Rz. 352 Teilbare Leistungsbezüge, die sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer nicht insgesamt, sondern nur entsprechend dem vorgesehenen anteiligen Einsatz "für das Unternehmen" zu, es gilt das sog. Aufteilungsgebot.[1] Rz. 353 Teilbare Leistungsbezüge liegen vor bei der Lieferung vertretbarer oder verbrauc...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Steuerberaterprüfung

Bei der Frage nach dem Streitwert bzgl. einer Steuerberaterprüfung werden sehr unterschiedliche Standpunkte offenkundig. Beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist der Streitwert pauschalierend mit 50.000 EUR anzusetzen[1], wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall eine abweichende Streitwertfestsetzung rechtfertigen.[2] Dieser im Gegensatz zu früheren Entscheidunge...mehr

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Die passive Entstrickung im... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR / Dipl.-Finw. (FH) Tim Bauerfeld, StB[*] Die Frage der passiven Entstrickung im Kontext des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG ist umstritten. Erstmals hatte das FG Münster nunmehr Gelegenheit, zu dieser Rechtsfrage infolge einer Änderung des DBA Spanien zu entscheiden. Das Finanzgericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine passive Ents...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / III. Fazit

Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt ab dem 1.3.2023 und endet frühestens zum 30.4.2024. Sie erreicht die Kunden/-innen mit der herkömmlichen Abschlagszahlung. Für den ertragsteuerlichen Zufluss ist hierbei der Veranlagungszeitraum maßgebend, in dem die Endabrechnungen durch den Versorger, die Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wurden. § 123 Abs. 1 EStG rege...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / IV. Abschließende Beurteilung

Die Vorschriften zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers und zur Inanspruchnahme der neugestalteten Tagespauschale haben eine in gesetzestechnischer wie rechtspraktischer Hinsicht sinnvolle Neugestaltung erfahren.[36] Als besonders begrüßenswert erscheint dabei die nunmehr spürbare Erhöhung des jährlichen Maximalbetrages auf 1.260 EUR und die damit einhergeh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.1 Vergütung

Die Vergütung des Steuerberaters besteht im Gebühren- und Auslagenersatz für seine selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten[1]. Hierzu zählen insbesondere die Personalkosten (z. B. Gehälter, Sozialleistungen), Raumkosten (Miete, Heizung, Licht), Kosten für Beschaffung und Unterhaltung der Büroausstattung (Mobi...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.4 Geschäftsreisen

Für Geschäftsreisen sind dem Steuerberater als Reisekosten die Fahrt- und Übernachtungskosten zu erstatten. Ferner erhält er ein Tage- und Abwesenheitsgeld.[1] Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Steuerberaters befindet.[2] Folglich können für Geschäfte am Ort der Kanzlei oder der Wohnun...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.1 Umsatzsteuer

Der Vergütung, d. h. den Gebühren und den Auslagen, ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 UStG auf die Tätigkeit entfällt.[1] Maßgeblich ist der in § 7 StBVV genannte Fälligkeitszeitpunkt der Vergütung, d. h. der im Zeitpunkt der Auftragserledigung oder Beendigung der Angelegenheit geltende Steuersatz.[2] Ist der Steuerberater Kleinunternehmer, unterbleibt die ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 4 Pauschalvergütung

In der Praxis besteht vielfach das Bedürfnis, zur Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten anstelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen eine Pauschalvergütung vereinbaren zu können. Dem trägt § 14 Abs. 1 StBVV Rechnung. Die Vereinbarung einer Pauschalvergütung, die im Einzelfall auch die Auslagen[1] und die Umsatzsteuer einschließt, ist nach di...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht[2] für sonstige Einzeltätigkeiten,[3] die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,[4] die Vertretung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren[5] und sonstige Verfahren, auf die das RV...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5 Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Vergütungen[1]mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.2 Auftrag

Der Steuerberatungsvertrag ist regelmäßig formfrei gültig, er kann also auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag bietet jedoch den Vorteil, dass der Auftragsumfang und die Honoraransprüche des Steuerberaters nachvollziehbar dokumentiert sind. Hinweis Vollmacht Von der Auftragserteilung zu unterscheiden sind die Erteilung einer Vollmacht zur Vo...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3 Gebührenarten

Die StBVV sieht überwiegend Wertgebühren [1] vor, für die ein bestimmter Gegenstandswert gesetzlich definiert ist. Eine Zeitgebühr darf der Steuerberater hingegen grundsätzlich nur in bestimmten Fällen berechnen[2]. Daneben kennt die StBVV noch die Betragsrahmengebühr [3], die jedoch von untergeordneter Bedeutung ist. Für alle diese Gebühren gilt der Grundsatz der Angemessenhei...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.2.1 Vereinbarung einer höheren Gebühr

Der Steuerberater kann eine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern (Vergütungsvereinbarung). Hierfür ist Voraussetzung, dass die Erklärung des Auftraggebers in Textform abgegeben ist.[1] Textform bedeutet, dass eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden muss. Ein dauerhafter Datenträger ist j...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.3 Dokumentenpauschale

Der Steuerberater erhält für Ablichtungen bzw. die Überlassung elektronischer Dokumente in den in § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StBVV abschließend geregelten Fällen eine Dokumentenpauschale. Alles andere Schreibwerk ist durch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Die Höhe der Dokumentenpauschale bemisst sich nach den für die Dokumentenpauschale im Vergütungsverzeichnis zum R...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 1 Anwendungsbereich

Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters mit Sitz im Inland für seine im Inland selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit[1] bemisst sich nach der StBVV. Dies gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.[2] Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die StBVV nicht gilt, wenn der Steuerberater seinen Sitz im Ausland hat oder w...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.3 Angelegenheit

Die StBVV spricht bei der Bemessung der Gebühren und bei der Berechnung der Auslagen vielfach von Angelegenheit, ohne den Begriff gesetzlich zu definieren. Nach der Rechtsprechung[1] ist der Begriff "Angelegenheit" der durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckte Rahmen, in dem der Berater für seinen Auftraggeber tätig werden soll. Grundsätzlich ist die Tätigkeit ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.3 Betragsrahmengebühr

Die Betragsrahmengebühr findet nur bei der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung Anwendung. Neben der erstmaligen Einrichtung von Lohnkonten und der Aufnahme der Stammdaten[1] werden die weiteren Tätigkeiten wie die Führung von Lohnkonten und Anfertigung von Lohnabrechnungen, ggf. nach vom Auftraggeber erstellten Buchungsunterlagen oder nach vom Auftraggeber erst...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.2 Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen

Die Vorschrift des § 16 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 StBVV stellt klar, dass die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten[1] gehören und daher neben den Gebühren als Auslagen gefordert werden können. Hierzu gehören insbesondere Portokosten für Briefe, Päckchen und Pakete, Fernsprechgebühren (inklusive Handy, Autotelefon und Intern...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.2.2 Vereinbarung einer niedrigeren Gebühr

Während § 4 Abs. 1 und 2 StBVV Regelungen zur Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Gebühr enthalten, ermöglicht § 4 Abs. 3 StBVV, dass ein Steuerberater und sein Mandant in außergerichtlichen Angelegenheiten auch eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbaren können. Die Beschränkung auf außergerichtliche Angelegenheiten entspricht der Regelung für Rechtsa...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2 Abfärbewirkung auf eine ansonsten freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auch anzuwenden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit hervorgegangen sind.[1] Das gilt jedoch nur, wenn das Betriebsunternehmen als solches ein Gewerbebetrieb ist (sei es kraft originärer Tätigkeit, kraft Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, kraft gewerblicher Prägung gem. § 15 Abs. 3 ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2011 hat der Verordnungsgeber die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) [1] umfassend novelliert. Damit wurde das Vergütungsrecht der Steuerberater auf eine den Anforderungen im Kanzleialltag standhaltende und somit praxistaugliche Grundlage gestellt. Zudem wurde die StBGebV in Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) umbenannt. Diese Namensänderung soll...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 7 Vergütung für vereinbare Tätigkeiten

Die Vergütung für vereinbare Tätigkeiten[1] ist – wegen des Verweises in § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf § 33 StBerG – nicht nach der StBVV abrechenbar, sondern richtet sich nach speziellen Vorschriften, z. B. für Insolvenz- oder Zwangsverwalter, Betreuer,[2] oder nach freier Vereinbarung. Ggf. richtet sich das Honorar auch nach der Üblichkeit [3] und Billigkeit. [4] Für alle Fäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 348 AO geht zurück auf § 230 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 RAO, der die nicht beschwerdefähigen Verfügungen aufzählte. Die Vorschrift wurde in § 349 AO 1977 übernommen und im Rahmen der Umgestaltung des Rechtsbehelfsverfahrens und der Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf durch das Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und ander...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Inhalt der Einspruchsrücknahme (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 AO)

Rz. 12 Die Einspruchsrücknahme besteht in der Erklärung gegenüber der Finanzbehörde, dass das Ersuchen um Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts oder um Erlass eines unterlassenen Verwaltungsakts nicht weiter verfolgt werden soll.[1] Rz. 13 Die Rücknahmeerklärung muss inhaltlich klar und eindeutig sein. Es ist – entsprechend § 357 Abs. 1 S. 4 AO, auf den § 362 Abs. 1 S...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Unter einer echten Betriebsaufspaltung versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf 2 selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen 2 Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Funktion des Besitzunternehmens erschöpft sich darin, das Anlagevermögen des bisher einheitlichen Unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.4 … gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses und der Steuerberaterkammer (Nr. 4)

Rz. 15 Nach § 348 Nr. 4 AO ist der Einspruch "gegen Entscheidungen in Angelegenheiten des Zweiten und Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Steuerberatungsgesetzes" (StBerG) ausgeschlossen. Rz. 16 Der 2. Abschnitt des 2. Teils des StBerG regelt in den §§ 35 bis 55 die "Voraussetzungen für die Berufsausübung" eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft, der...mehr

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Daten in Rechnungslegung un... / 2.7 Fazit

Begriffe wie Big Data, Data Analytics, Data Science, Machine Learning, Artifical Intelligence, Predictive Maintenance, etc. sind in aller Munde. Auch dass Daten zuerst zu Informationen verarbeitet werden müssen, bevor sie als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können, scheint für viele eine Selbstverständlichkeit zu sein. Sobald es jedoch um den technischen Prozess u...mehr