Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Tatsächliche Verständigung

Rz. 95 Muster 39.10: Tatsächliche Verständigung Muster 39.10: Tatsächliche Verständigung Nach Erörterung der Sachlage in der Abschlussbesprechung vom 23.9.2019 erklären das Finanzamt Bonn-Außenstadt, vertreten durch den Vorsteher/den zuständigen Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle und der Steuerpflichtige Gastwirt Alberto T., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt und Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gem. § 305 InsO

Rz. 199 Die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt zwingend mit der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans. Ist eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern möglich, so erübrigt sich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Kommt ein solcher außergerichtlicher Vergleich jedoch nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 50 Muster 39.4: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung Muster 39.4: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / j) Postulationsfähigkeit und Bevollmächtigte, § 62 FGO

Rz. 122 Ein Anwaltszwang besteht vor dem Finanzgericht nach § 62 FGO nicht. Die Beteiligten können selbst auftreten. Sie können auch selbst gewählte Bevollmächtigte einschalten.[149] Rz. 123 Das Finanzgericht muss Bevollmächtigte, die nicht gem. § 62 Abs. 2 FGO vertretungsbefugt sind, nach § 62 Abs. 3 S. 1 FGO zurückweisen:[150] Vertretungsbefugt sind nach § 62 Abs. 2 S. 1 FG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / A. Typische Sachverhalte

Rz. 1 Die Sachverhalte, bei denen an die Errichtung einer Stiftung gedacht wird, sind äußerst vielfältig. Sie reichen von der kleinen gemeinnützigen Stiftung bis zur großen unternehmensverbundenen Stiftung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge in einem mittelständischen Unternehmen. Einschlägige Anmerkungen zu aktuellen Entwicklungen im Stiftungswesen finden sich auf www.st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 159 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) bitten die Eheleute M ihren Rechtsanwalt nach Einlegung und Begründung der Klage der Frage nachzugehen, ob sie die zu Unrecht festgesetzte Einkommensteuer bezahlen müssen, und notfalls gegen die sofortige Zahlungspflicht vorzugehen. Der Steuerberater (St) von M und F hatte schon erfolglos gegenüber dem Finanzamt die Aussetzung der Voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster 47.2: Lizenzvertrag Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _____ erwerben. A ist bereit, B eine einfache, inhaltlich begrenzte Li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[59] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren/Prozesszinsen

Rz. 157 Der Streitwert ist im finanzgerichtlichen Verfahren gem. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 3 GKG die beantragte Steuerherabsetzung. Geht der Streit nicht um eine bezifferte Geldleistung, bestimmt das Gericht gem. § 52 Abs. 1 GKG den Streitwert nach seinem Ermessen. § 52 Abs. 2 GKG sieht als Auffangwert einen Streitwert von 5.000 EUR vor.[225] Nach § 52 Abs. 4 GKG beträgt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Muster: Lizenzvereinbarung

Rz. 169 Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Lizenzvertrag zwischen der Firma X und der Firma Y I. Präambel X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben. § 1 Lizenzeinräumung (1) X erteilt Y die a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _____ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _____ (nachfolgend bezeichnet als "Software") entwickelt. Die Software dient dazu, _____. (2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Geschäftsanteilsübertragung

Rz. 197 Muster 17.23: Geschäftsanteilsübertragung Muster 17.23: Geschäftsanteilsübertragung Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ erschienen: 1. Herr Fritz Wummel, Rechtsanwalt, geschäftsansässig in _____, geb. am 12.11.1966, – nachfolgend Erschienener zu 1 – 2. Herr Justus Hagen, Steuerberater, wohnhaft in _____, geb. am 18.9.1958, – nachfolgend Ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Revision

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 41 Den Inhalt der (strafbewehrten) Anmeldung schreibt § 8 Abs. 2 bis 5 GmbHG vor. Die Geschäftsführer müssen versichern, dass die Leistungen bewirkt wurden (vgl. Rdn 239 zur Übernahme mehrerer Anteile), dass ihr Gegenstand sich endgültig in der Verfügung der Geschäftsführer befindet, dass ihrer Bestellung keine Hindernisse gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 GmbH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Pflicht des Schuldners

Rz. 82 Der Schuldner hat in dem Termin ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Die Übersendung eines einfachen oder notariellen Vermögensverzeichnisses lässt diese Frist nicht entfallen. Anderes kann allerdings gelten, wenn sich der Gläubiger auf die Vorlage eines solchen privaten Vermögensverzeic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH

Rz. 76 Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Muster 43.21: Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister B der GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____ mbH Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in _____ – HRB _____ – Überreiche/n ich/wir als deren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / V. Muster: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 77 Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Muster 43.22: Anmeldung zum Partnerschaftsregister der Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht _____ – Partnerschaftsregister – _____ Zum Handelsregister der _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _____ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Beendigung des Anwaltsvertrages

Rz. 16 Ganz grundlegend für das Verständnis des anwaltlichen Haftungsrechts ist die Beendigung des Anwaltsvertrages.[54] Der Anwaltsvertrag wird durch die Erledigung des Auftrages, d.h. die Erreichung des Vertragszweckes beendet.[55] Hinsichtlich einer Kündigung finden vorrangig die §§ 626, 627 und § 628 BGB Anwendung. Stellt sich das Mandatsverhältnis im Ausnahmefall als An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 78 Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft § 1 Gesellschaft, Gesellschafter (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Unternehmens der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt, die den Handel mit Elektrogeräten betreibt und im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A XYZ eingetragen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / 2. Muster: Datenschutzhinweise für Kunden

Rz. 126 Muster 12.7: Datenschutzhinweise für Kunden Muster 12.7: Datenschutzhinweise für Kunden Datenschutzhinweise für Kunden der _____ Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen im Zusammenhang des mit Ihnen geschlossenen Vertrages verarbeiten, welche Rechte Sie diesbezüglich haben und wie Sie uns kontaktieren können. I. Wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / aa) Bis 2020 geltendes Recht

Rz. 113 Bis zum Coronoa-Krisenrecht (vgl. Rdn 114) musste jeder Geschäftsführer (einschl. des faktischen[386] und einschl. von Liquidatoren[387]) bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (s.u.) ohne schuldhaftes Zögern spätestens binnen drei Wochen[388] Insolvenzantrag stellen[389] (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO a.F.). Die Antragspflicht regelt seit dem MoMiG (vgl. Rdn 3) nicht me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _____ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, Herr Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 6. Beendigung der Liquidation

Rz. 352 Sobald die Liquidation beendet ist und die Liquidatoren die Schlussrechnung gelegt haben, haben sie gem. § 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG den Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1305] Dieses prüft, ob die Abwicklung tatsächlich beendet ist, und trägt das Erlöschen ein.[1306] Nach Abwicklungsende sind die "Bücher und Schriften" der GmbH gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 1. Alternative (1): Effektive Kapitalerhöhung

Rz. 227 Die Trakel und Kollegen Taxelex GmbH aus dem Fall D. I (siehe Rdn 80) benötigt Geld für Investitionen und Markterschließung bei Steuerberatern und Rechtsanwälten in Ungarn und Polen. Ihre Gesellschafterin Knall GmbH ist bereit, das Geld zur Verfügung zu stellen, wenn sie entsprechend mehr Gesellschafterrechte bekommt. Sie ist nur kapitalmäßig an der Trakel und Kolleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / III. Fachliche Beratung ist unerlässlich

Rz. 11 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Selbst unter den Juristen und Steuerberatern findet man nur selten einen Stiftungsexperten, so dass auch von diesen üblicherweise ein Stiftungsfachmann als Zweitberater hinzugezogen wird. (Es verwundert nicht, dass bei dieser Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 Dem Vertrag liegt folgende Konstellation zugrunde: Die derzeitigen Inhaber einer größeren interprofessionellen Kanzlei haben sich entschlossen, von dem ursprünglichen "Stammesdenken" abzugehen und, dem weiteren Wachsen der Kanzlei Rechnung tragend, diese für Kollegen zu öffnen, die in ihrer Person den Ansprüchen des § 17 Abs. 1 des Vertrages gerecht werden. Besonderer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelsregisteranmeldung

Rz. 76 Zusätzlich zu den bei einer Bargründung vorzulegenden Unterlagen (vgl. Rdn 45) ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG ein von allen Gründungsgesellschaftern unterschriebener Sachgründungsbericht einzureichen, in dem sie gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen haben.[252] Im Falle des Übergangs ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 122 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrages.[436] Dieser setzt nach h.M.[437] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Aus dem Vertrag müssen sich einwandfrei Inhalt und Abschlusszeitpunkt ergeben.[438] Einer förmlichen Satzungsänderung, dass der konkret benannte oder der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Steuerberater

Rz. 12 Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) geregelt. Neben dem einzelnen Steuerberater existieren Steuerberatersozietäten (BGB-Gesellschaften), Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / III. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rz. 12 Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern des Unternehmens können im Verkaufsprozess verschiedene Funktionen zukommen. Soweit keine Investmentbank bzw. kein M&A-Berater involviert wird, erstellen sie im Regelfall die Unternehmensbewertung, an der sich die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer orientieren. Darüber hinaus sind sie an der Zusammenstellung der Finanzdaten des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Benjamin Ballhorn Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Bonn Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Frank Conradt Bankfachwirt, CFP, Financial Planner, Düsseldorf Anne Erning Rechtsanwältin, Düsseldorf Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Ame...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Mediation in der Unter... / G. Finden des geeigneten Mediators

Rz. 74 Berater des Übergebers oder Übernehmers oder als Beteiligter mögen selbst genaue Vorstellungen davon haben, wer ihnen als Mediator geeignet erscheint. Die Herausforderung ist, gemeinsam mit den Verhandlungspartnern eine diesbezügliche Verständigung zu erzielen. Nur wenn alle Konfliktbeteiligten den Mediator als neutralen unparteiischen Verfahrensleiter akzeptieren, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundsatz: Nur ein einziger Mandant

Rz. 5 Bereits die exakte Bestimmung des Auftraggebers kann in vielen Fällen die erste Herausforderung im Rahmen bzw. im Vorfeld der Annahme eines Unternehmensnachfolge-Mandats darstellen. Denn oft erfolgt die Ansprache des Beraters gar nicht durch den bzw. die (einzige) unmittelbar Betroffene. Wenigsten ebenso häufig erscheinen zum Erstgespräche Senior und Junior gemeinsam u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / I. Ansprache

Rz. 26 In der Regel werden potentielle Erwerber gezielt angesprochen. Im Rahmen erster Gespräche, bei denen die Identität des zu verkaufenden Unternehmens (Target) möglichst noch nicht offengelegt werden sollte, wird zunächst das grundsätzliche Interesse sondiert. Idealerweise erfolgt die Ansprache nicht durch den veräußerungswilligen Eigentümer, da in diesem Fall eine vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch

Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in Hand an ein und demselben Projekt arbeiten, setzt dies voraus, dass jeder vom anderen und von seiner Einbindung in das Projekt weiß und dass darüber hinaus auch die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen für den einzelnen Berater zugänglich sind, damit er auf deren Grundlage weiterarbeiten kann. Dieser Art des ungehinderten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr