Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundsatz: Nur ein einziger Mandant

Rz. 5 Bereits die exakte Bestimmung des Auftraggebers kann in vielen Fällen die erste Herausforderung im Rahmen bzw. im Vorfeld der Annahme eines Unternehmensnachfolge-Mandats darstellen. Denn oft erfolgt die Ansprache des Beraters gar nicht durch den bzw. die (einzige) unmittelbar Betroffene. Wenigsten ebenso häufig erscheinen zum Erstgespräche Senior und Junior gemeinsam u...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Ansprache

Rz. 26 In der Regel werden potentielle Erwerber gezielt angesprochen. Im Rahmen erster Gespräche, bei denen die Identität des zu verkaufenden Unternehmens (Target) möglichst noch nicht offengelegt werden sollte, wird zunächst das grundsätzliche Interesse sondiert. Idealerweise erfolgt die Ansprache nicht durch den veräußerungswilligen Eigentümer, da in diesem Fall eine vertr...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch

Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in Hand an ein und demselben Projekt arbeiten, setzt dies voraus, dass jeder vom anderen und von seiner Einbindung in das Projekt weiß und dass darüber hinaus auch die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen für den einzelnen Berater zugänglich sind, damit er auf deren Grundlage weiterarbeiten kann. Dieser Art des ungehinderten...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Vermögensplanung für den Ruhestand

Rz. 5 Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u.a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc. Können d...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Co-Mediation

Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangele...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Nachfolgeplanung einer freiberuflichen Praxis bzw. Kanzlei stellt den Berater vor nicht unerhebliche Aufgaben und fachliche Herausforderungen. Anders als bei "gewöhnlichen" Personen- und Kapitalgesellschaften sind bei freiberuflichen Praxen eine Vielzahl von berufsspezifischen Regelungen zu beachten. In den meisten Fällen wird die Fortführung bzw. die Übernahme der...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Historie und Anbieter

Rz. 10 Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre wurden seitens der Banken die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter Einbindung eines jeweilig...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 1. Global-Auftrag

Rz. 28 Übernimmt ein Berater den Auftrag, die Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge sozusagen aus einer Hand zu liefern (Global-Auftrag), ist er für sämtliche mit der Erledigung dieses Auftrags relevant werdenden Einzelfragen und Facetten verantwortlich.[25] Verfügt er selbst nicht über die erforderlichen Fach- und Spezialkenntnisse, sämtliche Details allein abzuar...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 16 Vollmachten / X. Handelsrechtliche Vollmacht

Rz. 64 Wer ein Handelsgeschäft betreibt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seines Amtes kein Handelsgeschäft führen kann. Das hat seinen Grund darin, dass das Handelsrecht bestimmte Haftungsgrundsätze kennt, die mit denen des Erbrechts nicht vereinbar wären. So haftet der Einzelkau...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / E. Vergütung

Rz. 31 Bei dem abzuschließenden Beratungsvertrag wird es sich – je nach Lage des Einzelfalles – um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), einen Werkvertrag [33] (§ 631 BGB) oder einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) handeln.[34] Auch wenn insbesondere für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater die Vergütungsansprüche in entsprechenden Gebührenordnungen geregelt sind, ist dr...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Haftung des Beirats

Rz. 30 Der freiwillig eingerichtete Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ übernimmt mit der wirksamen Bestellung sowohl Rechte wie auch Pflichten in der Gesellschaft.[41] Damit stellt sich die Frage, inwieweit das einzelne Beiratsmitglied für sein Handeln als Beirat verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch diese Tätigkeit Schadensersatzansprüche entstehen....mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstrukturierung de...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / Literaturtipps

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Praxis- bzw. Kanzleiverkauf

Rz. 22 Rechtlich betrachtet unterscheidet sich der Verkauf einer Praxis bzw. Kanzlei nicht von einem normalen Unternehmensverkauf. Auch in diesem Fall liegt ein Kaufvertrag nach dem BGB vor. Zu beachten sind bei einem solchen Verkauf jedoch die standesrechtlichen Besonderheiten, insbesondere die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arztes, Steuerberaters und Anwalts (mehr unter ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / IV. Rechtsanwälte und Anwaltsnotare

Rz. 11 Die berufsrechtlichen Vorschriften sind u.a. in der BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) sowie der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). geregelt. Neben dem Einzelanwalt findet die häufigste Form der Berufsausübung nach wie vor im Rahmen der klassischen Anwaltssozietät in Form der BGB-Gesellschaft statt.[28] Diese ist für die Ausübung des Anwaltsberufs uneingeschränkt ...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / b) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 17 Als wesentliche Betriebsgrundlage kommt nach den dargestellten Grundsätzen zunächst ein bebautes Grundstück in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihm ermöglicht, sein Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Bet...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Beratungsprozess

Rz. 20 Der Prozess der Vermögens- und Finanzplanung soll nachfolgend anhand konkreter Beispiele verdeutlicht werden. Zuvor gilt es allerdings, die grundsätzliche Systematik bzw. Vorgehensweise kurz zu umreißen:mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Erbrechtliche testamentarische Lösung

Rz. 46 Möchte der Mitinhaber einer Praxis oder Sozietät (BGB-Gesellschaft) seine Anteile an der Gesellschaft nicht zu Lebzeiten an die nächste Generation übergeben, so kann dies auch von Todes wegen erfolgen.[131] Denkbar sind so genannte rein gesellschaftsrechtliche Lösungen, oder aber erbrechtliche Lösungen. Dabei gilt es jedoch auch bei den erbrechtlichen Lösungen, gesell...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Data Room

Rz. 79 Die Zusammenstellung der DD-Unterlagen bezeichnet man landläufig als Datenraum (Data Room). Traditionell ist dieser Begriff wörtlich zu verstehen: Sämtliche relevanten Unterlagen werden nämlich tatsächlich in einem "abgeschlossenen" Raum zur Verfügung gestellt, den sie üblicherweise auch nicht (jedenfalls nicht im Original) verlassen. Die Prüfung der Unterlagen erfolg...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsätze

Rz. 208 Der Anscheinsbeweis ist ein Hilfsmittel der Praxis, das von der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit 1888 angewendet und im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden ist.[442] Sinn und Zweck dieses Hilfsmittels ist vor allem, einem Geschädigten im Haftpflichtprozess den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens des Schädigers zu erleichtern. Der Anscheinsbeweis ist...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Schadensgrundlage

Rz. 130 Wesentlicher Ausgangspunkt ist auch hier, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls seiner Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne darstellt; der Selbstständige darf daher seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts eine...mehr

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§ 21 Verjährung / 5. Rechtliche Berater

Rz. 28 Vor allem für Altfälle, bei denen Primär-(Regress-)ansprüche noch vor Inkrafttreten des Verjährungsrechtsanpassungsgesetzes am 15.12.2004 entstanden sind,[68] ist zu beachten: Bestand eine besondere vertragliche Verpflichtung zur Betreuung der Interessen des Vertragsgegners wie namentlich seitens Rechtsanwälten oder Steuerberatern, so konnte der Einrede der Verjährung...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.4 Erfordernis einer Werthaltigkeitsbescheinigung

Da eine steuerneutrale Einbringung nach § 20 UmwStG die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfordert, ist zur Eintragung im Handelsregister eine Werthaltigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben[1] und wird auch regelmäßig bei einer Sachkapitalerhöhung von den zuständigen Registergerichten angefordert. Mit der z. B. vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten We...mehr

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Fachkräftemangel in Steuerk... / Zusammenfassung

Steuerkanzleien suchen händeringend nach Nachwuchs, sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberater als auch Steuerfachangestellte. Die klassische Print-Stellenanzeige reicht jedoch schon lange nicht mehr aus. Um im Wettbewerb um die besten Kräfte bestehen zu können, sind neue Methoden und Distributionswege gefragt. Der Beitrag beschreibt exemplarisch, wie mit Hilfe des Werbeanz...mehr

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Fachkräftemangel in Steuerk... / 3.6 Targeting

Sobald Sie Ihre Zielgruppe definiert haben, müssen Sie dafür sorgen, dass genau diese Zielgruppe auch von Ihrer Kampagne angesprochen wird. Auch dies geschieht im Werbeanzeigenmanager von Facebook. Dieser Prozess nennt sich "Targeting". Facebook verfügt über eine unglaublich große Datenbank mit Informationen über Ihre Nutzer. Werbetreibende können sich diese Informationen zu...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 06/2021

Zusammenfassung Überblick Zur Vermeidung von Doppelregelungen und Wettbewerbsproblemen verweist § 45 StBVV u. a. für Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit auf die für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften. Dieser Verweis giltnicht nur für die eigentlichen Gebührentatbestände, die sich im „Vergütungsverzeichnis des RVG finden, sondern für alle Vorschriften des RVG. Die zu ers...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Schlechtvertretung als außergebührenrechtlicher Einwand?

Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann aus 2 Gründen eingeleitet werden, nämlich zur Festsetzung der zu erstattenden Kosten des (zumindest teilweise) obsiegenden Klägers (Kostenfestsetzungsverfahren, vgl. § 139 FGO) oder zur Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten gegenüber seinem Mandanten (Vergütungsfestsetzungsverfahren, vgl. § 11 RVG). Im Kostenfestsetzungsver...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Honorargestaltung bei Existenzgründern

Existenzgründer sind für Steuerberater eine wichtige Zielgruppe, weil diese Mandanten am Beginn ihrer beruflichen Selbstständigkeit stehen und der Kanzlei bei guter Beratung meist über viele Jahre treu bleiben. Gleichzeitig wirkt die regelmäßige Gewinnung junger Existenzgründer einer schleichenden Überalterung des Mandantenstamms entgegen. Kontakte zu Existenzgründern lassen ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Auskunft an Testamentsvollstrecker

Frage: Ein Testamentsvollstrecker ist an uns mit der Frage um Auskunft herangetreten. Die Verstorbene war bei uns bis zu ihrem Tod Mandantin. Die Beauftragung hatten wir von ihrer Betreuerin erhalten. Der Auftrag ist mit dem Sterbedatum erloschen. Können Sie mir sagen, ob die Auskunftserteilung an den Testaments„vollstrecker abrechenbar ist und wenn ja, wie? Antwort: Vor der Fr...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung von Doppelregelungen und Wettbewerbsproblemen verweist § 45 StBVV u. a. für Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit auf die für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften. Dieser Verweis giltnicht nur für die eigentlichen Gebührentatbestände, die sich im „Vergütungsverzeichnis des RVG finden, sondern für alle Vorschriften des RVG. Die zu erstattenden Aufwe...mehr

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Spenden/Sponsoring / 8 Vertrauensschutzregelung

Rz. 155 Die Abziehbarkeit der Spende verlangt die tatsächliche Verwendung zu dem begünstigten Zweck. Stellt sich später die Spendenbescheinigung als falsch heraus, ist der Spendenabzug nachträglich zu versagen. Die zweckwidrige Verwendung oder spätere Rückzahlung nach Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheides ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.3 Leistungsort bestimmter Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält in § 3a Abs. 4 UStG eine besondere Leistungsortbestimmung für die sogenannten Katalogleistungen. Die entsprechende Regelung basiert in vollem Umfang auf dem Unionsrecht. Sie sieht vor, dass der umsatzsteuerliche Leistungsort der genannten Leistungen sich auch bei Leistungserbringung an Personen, die keine umsatzsteuerlichen Unternehmer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit einer Außenprüfung

Leitsatz Außenprüfungen werden grundsätzlich von der für die Besteuerung des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzbehörde durchgeführt. Nach § 195 Satz 2 AO kann diese Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Beauftragung ist eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Der Kläger ist selbständiger Steuerberater. Das für ihn zuständige Finanzamt...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10 Haftungsfallen und sonstige Gefahren für den Steuerberater

§ 57 StBerG und § 15 BOStB listen die für den Steuerberater erlaubten Tätigkeiten auf. Viele erlaubte Tätigkeiten beinhalten ein gewaltiges Haftungspotenzial, über das sich viele Steuerberater nicht bewusst sind. Viele Steuerberater "stolpern" auch in Haftungsfallen, weil sie ihren Mandanten "helfen" wollen oder auch, weil man ihnen vonseiten Dritter sehr viel Geld für ihre ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.7 Syndikus-Steuerberater

Eine Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters unter bestimmten Voraussetzungen vereinbar.[1] Laut BFH[2] gilt dies auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbstständige Steuerberatertätigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt werden kann. Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu wi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr