Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Alleinverteidigung mit richterlicher Genehmigung (§ 392 Abs. 2 AO i.V.m. § 138 Abs. 2 StPO)

Rz. 81 [Autor/Stand] Über die gem. § 392 Abs. 1 AO bezeichnete Verteidigungsbefugnis hinaus können die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (s. Rz. 61) beim Übergang der Strafverfolgungskompetenz auf die StA sowie im gerichtlichen Verfahren mit Genehmigung des Gerichts nach § 392 Abs. 2 AO i.V.m. § 138 Abs. 2 StPO – und zwar verfahrensmäßig unbeschränkt – gewählt werden, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vermeide das Strafmandat

Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschiedenartigkeit von Reaktionswe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Staatsanwaltschaftliches/gerichtliches Steuerstrafverfahren

Rz. 91 [Autor/Stand]"Im Übrigen" lässt das Gesetz in § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO die Führung der Verteidigung durch einen Steuerberater etc. nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder Rechtslehrer zu (s. Rz. 251).[2] Einer Genehmigung der Mitverteidigung durch das Gericht bedarf es hier nicht. Eine gemeinsame Verteidigung ist im Übrigen generell im Steuerstrafverfahren – a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz)

Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sind. Zentral ist dabei die verfassungsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ausschließungsverfahren

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Entscheidung über den Ausschluss nach den §§ 138a und 138c Abs. 1 Satz 2 StPO trifft das OLG (zur Sonderzuständigkeit des BGH s. § 138c Abs. 1 Satz 2, 3 StPO). Rz. 217 [Autor/Stand] Im vorbereitenden Verfahren wird das Ausschlussverfahren durch den Antrag der StA bei dem OLG in Gang gesetzt (§ 138c Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 StPO). Das Recht, den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ausgangsituation

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Recht des Steuerberaters etc. zur Verteidigung ist – wie dargelegt – gesetzlich begrenzt, es ist teilweise davon abhängig, dass ergänzend ein Rechtsanwalt als geborener Verteidiger mit uneingeschränkten Rechten bestellt wird. Dabei kann es zu Konfliktsituationen zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater kommen, z.B. in Fällen, in denen der andere Vert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Recht auf eigene Ermittlungen/Interne Ermittlungen/Beweisanträge

Rz. 491 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 163a Abs. 2 StPO das Recht, Beweiserhebungen durch die Ermittlungsbehörde zu beantragen (näher § 385 Rz. 725 ff.). Diese ist allerdings nur dann zur Erhebung der beantragten Beweise verpflichtet, wenn sie für das Verfahren "von Bedeutung" sind, wobei die Entscheidung hierüber jedoch allein bei der Ermittlungsbehörde liegt (s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Selbstvertretung des Beschuldigten

Rz. 131 [Autor/Stand] Abgesehen von Fällen notwendiger Verteidigung (Rz. 31 ff.) kann sich der Beschuldigte gegen den steuerstraf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf, der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, bzw. gegen den Anklagevorwurf oder im Rechtsmittelverfahren selbst vertreten, nicht aber "verteidigen". Als Beschuldigtem/Angeklagtem stehen ihm die meist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 21 Anwendungsvorschriften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn A. Allgemeine Erläuterungen zu § 21 I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Anwendungsvorschrift. Das AStG trat am 13.9.1972 in der Bundesrepublik Deutschland und am 1.1.1991 im sog. Beitrittsgebi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Honorar

Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch schnell auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Mandatsvereinbarung und Haftung

Rz. 666 [Autor/Stand] Eine zivilrechtliche Haftung eines Strafverteidigers ist möglich,[2] wenngleich es sich dabei nach wie vor um wenige Fälle handeln dürfte. Selbst wenn der Verteidigungsauftrag schlecht erfüllt wurde, wird es häufig – aber nicht immer – Schwierigkeiten bereiten, eine Kausalität zu begründen. Auch sind die Folgen, die aus schlechter Verteidigung resultier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die wichtigsten Ausschließungsgründe

a) Beteiligung an der Tat (§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO) Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO ist der Verteidiger auszuschließen, wenn ein – primär[2] – dringender oder ein die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigender (= hinreichender) Verdacht einer vorwerfbaren [3] Tatbeteiligung i.S.d. §§ 25–27 StGB besteht (s. dazu grdl. § 370 Rz. 80 ff.). Voraussetzung fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sonstige Pflichten

Rz. 296 [Autor/Stand] Darüber hinaus unterliegt der Anwalt gem. § 43a BRAO, der Steuerberater gem. § 57 StBG, der Verschwiegenheitspflicht, dem Sachlichkeitsgebot, dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit ihm anvertrauten Vermögen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist auch strafrechtlich nach §§ 203, 185 ff., 201,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 1000 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 122 ff. (mit Han...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Materialienkommentar Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2019, 1662 Seiten, 169 EUR ISBN 978-3-95661-105-6 (In Kooperation mit Nomos Verlag) Endlich, auf dieses Buch habe ich lange gewartet. Und das nicht nur, weil ich die Gelegenheit hatte, den langwierigen Entstehungsprozess und die viele Arbeit, die damit verbunden war, aus der Ferne verfolgen zu dürfen. Nein, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einsichtsrecht der Verteidigung

Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte können aus anderem Rechtsgrund (insb. §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben. Zum Zwecke der Förderung der elektronischen Akte hat das Akteneinsichtsrecht mit Blick auf die technischen Neuerungen seit dem 1.1.2018 einige Ände...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beschränkung oder Versagung

Rz. 426 [Autor/Stand] Das Regel-Ausnahme-Verhältnis des Akteneinsichtsrechts (s. Rz. 396 ff.) wird häufig verkannt. Der Verteidiger hat einen sofortigen und umfassenden Einsichtsanspruch, der nur bis zum Abschlussvermerk im Ermittlungsverfahren (§ 169a StPO) und nur, "soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann"(§ 147 Abs. 2 StPO) begrenzt werden darf. Eine darüber hin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Anfechtbarkeit der Ablehnung

Rz. 446 [Autor/Stand] Die Versagung der Akteneinsicht erfordert einen Bescheid mit kurzer Begründung,[2] von der nur abgesehen werden kann, wenn durch Offenlegung der Gründe der Untersuchungszweck gefährdet wäre (vgl. § 147 Abs. 5 Satz 4 StPO); die Begründung ist allerdings aktenkundig zu machen. Rz. 447 [Autor/Stand] Verweigert die FinB/StA die Akteneinsicht, steht dem Verte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erstelle eine eigene Gegenposition

Rz. 551 [Autor/Stand] Auf den Sachverhalt kommt es an, an ihm orientiert sich das Recht. Rz. 552 [Autor/Stand] Es wäre daher ein Fehler, unkritisch den von der Steufa ermittelten Sachverhalt zu übernehmen. Dieser enthält bereits – für den Mandanten negative – Bewertungen. Diese Bewertung fällt auch nicht bewusst mit negativer Tendenz aus, die Bewertungen sind häufig fehlendem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Absatz 3 (in der seit 1972 bis heute geltenden Fassung)

"(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären." Rz. 13 [Autor/Stand] Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 186 [Autor/Stand] Die §§ 138a und 138b StPO enthalten fünf Ausschließungstatbestände, deren Aufzählung abschließend ist und die mit dem Grundgesetz vereinbar sind.[2] Ein gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers aus anderen Gründen ist nicht zulässig;[3] nach zutreffender Ansicht[4] auch nicht auf der Basis sitzungspolizeilicher Maßnahmen – §§ 177, 178 GVG richten sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Wahlverteidigung

a) Recht auf freie Verteidigerwahl Rz. 16 [Autor/Stand] Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist der des Wahlverteidigers; nur ausnahmsweise ist ein sog. Pflichtverteidiger zu bestellen (dazu Rz. 31 ff.). Aufgrund des in einem Strafverfahren erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger geht die StPO grds. vom Vorrang der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Vollmacht

Rz. 656 [Autor/Stand] Die üblichen Formular-Vollmachten genügen oft nicht. Der Strafverteidiger hat eine Strafprozessvollmacht.[2] Der steuerliche Berater hat eine Steuervollmacht.[3] Der Steuerstrafverteidiger braucht – inhaltlich – beide Vollmachten, denn er ist mit zwei Verfahren konfrontiert. Dies gilt auch bei einem präventiven Mandat, denn der Abgabe der Selbstanzeige ...mehr

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FoVo 05/2020, Corona-Sofort... / 1 I. Der Fall

Kontopfändung auf Titulierung Der Gläubiger ist Steuerberater und verfügt über einen gegen den Schuldner gerichteten Vollstreckungsbescheid über Honorarforderungen aus Steuerberatertätigkeit. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 9.6.2017 wurde der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens gegenüber der Drittschuldnerin (seiner Bank) gepfändet und dem Gl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zugelassene Verteidiger

Schrifttum: Albrecht, Ausgleichs- und Rügemöglichkeiten bei belehrungsfehlerbedingtem Unterlassen einer günstigen Beschuldigteneinlassung, ZStW 2019, 97; Kramer, Der Syndikusanwalt im Strafverfahren, AnwBl. 2001, 140; Mann, Die Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht, DStR-Beih. 2017, 65; Schnarr, Der bevollmächtigte Pflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern und B...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / d) Der Nachweis des Gesamteinkommens

Fraglich ist, wie das Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV nachgewiesen wird. Hierzu wird im Wesentlichen auf den Jahressteuerbescheid abgestellt, nicht aber auf Berechnungen des Steuerberaters etc. Tatbestandswirkung soll dem Steuerbescheid – jedenfalls im Sozialversicherungsrecht des SGB IV – aber nicht zukommen; allenfalls habe der Steuerbescheid für die Ermittlung der einze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Andere Personen i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO, § 392 Abs. 2 AO

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 392 Abs. 2 AO bleibt die allgemeine Vorschrift des § 138 Abs. 2 StPO unberührt. Entsprechend können neben Rechtsanwälten etc. (§ 138 Abs. 1 StPO) und Steuerberatern etc. insb. im Ermittlungsverfahren (§ 392 Abs. 1 StPO) andere Personen als Verteidiger tätig werden. Jedoch setzt dies die Genehmigung des Gerichts voraus (§ 138 Abs. 2 StPO). Zu dies...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pflicht...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 04/2020

Zusammenfassung Überblick Der Umgang mit dem Coronavirus stellt sowohl Ihren Berufsstand als auch Ihre Mandanten vor neuartige und außergewöhnliche Herausforderungen. Aufgrund dessen Ausbreitung kommt es bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch bei Ihnen zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Zudem sind Unternehmen vermehrt von Liquiditätsen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Grundzüge der Steuerberaterhaftung

Unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten stellt die unzureichende steuerliche Beratung eine Verletzung der sich aus dem Mandatsvertrag ergebenden Pflichten dar. Anspruchsgrundlage für Schadensersatzforderungen ist daher regelmäßig, neben weiteren zivilrechtlichen Normen, § 280 Abs. 1 BGB. Die Haftung setzt die schuldhafte Verletzung einer sich aus dem Mandat ergebenden Pflicht ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung hat zu den drängendsten Fragen bezüglich der Corona-Krise bereits eine Vielzahl von steuerlichen Hilfeleistungen auf den Weg gebracht, von denen insbesondere die nachfolgenden hervorzuheben sind: Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise betroffene Mandanten kann bis zum 31.12.2020 unte...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Der Umgang mit dem Coronavirus stellt sowohl Ihren Berufsstand als auch Ihre Mandanten vor neuartige und außergewöhnliche Herausforderungen. Aufgrund dessen Ausbreitung kommt es bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch bei Ihnen zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Zudem sind Unternehmen vermehrt von Liquiditätsengpässen betroff...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Spielen §§ 10f und 10g EStG beim Gegenstandswert eine Rolle?

Frage: Ich betreue eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, die u. a. ein denkmalgeschütztes Gebäude fremdvermietet und so Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die anerkannten Denkmalausgaben werden nach §§ 10f und 10g EStG der Gesellschafterin als Sonderausgaben über die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung zugerechnet. Für den Gegenstandswert der...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert bei geänderter Zinsfestsetzung berechnen

Der Streitwert ist in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (vgl. § 52 Abs. 1, 3 Satz 1 GKG). Gesetzliche Vorgab...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2 Wann der Steuerberater nach der StBVV abrechnen muss

Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, rechnet der Steuerberater nach der StBVV ab. Der Steuerberater darf Mitarbeiter einsetzen, ohne dass dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch hat. Der Mitarbeiter muss allerdings auch in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Der Steuerberater trägt letztlich die Verantwort...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3 Wie hoch die Vergütungen des Steuerberaters sein dürfen

Bei dem Vertragsverhältnis mit einem Steuerberater handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag. Die Vergütung richtet sich nach der StBVV. Es ist allerdings zulässig, ein höheres Honorar zu vereinbaren, als es nach der StBVV zulässig ist. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist aber nur wirksam, wenn eine schriftliche Vereinbarung in einem separaten Schriftstück mit ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 6.1 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind die Vergütungen niedriger als bei einer Bilanz. Ein Steuerberater kann Folgendes abrechnen: Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung :[1] Gegenstandswert sind die Betriebseinnahmen oder die Betriebsausgaben, falls diese höher sind. Der Gegenstandswert beträgt mindestens 12.500 EUR. Die Vergütung nach der Tabelle B liegt im Rahmen vo...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 9 Wie die Rechnung des Steuerberaters aussehen muss

Gemäß § 9 StBVV ist der Steuerberater verpflichtet, seine Rechnung zu unterschreiben. In der schriftlichen Abrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein[1]: Kurze Bezeichnung des Gebührengegenstandes, die Beträge der einzelnen Gebühren, die angewandten Gebührenvorschriften, bei Wertgebühren der Gegenstandswert und die Auslagen und die Vorschüsse. Muster:mehr

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Steuerberatervergütungsverordnung: Was der Steuerberater abrechnen darf und welche Spielräume er hat

Zusammenfassung Überblick Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, rechnet der Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV ab. Der Steuerberater darf qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Er trägt letztlich die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwicklung. Neben der Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten bie...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / Zusammenfassung

Überblick Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, rechnet der Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV ab. Der Steuerberater darf qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Er trägt letztlich die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwicklung. Neben der Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten bieten Steuerberat...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5.5 Variante 5: Überwachung der laufenden Buchführung bzw. der steuerlichen Aufzeichnungen

Die laufende Überwachung der Buchführung darf der Steuerberater nur abrechnen, wenn er die Buchführung nicht selbst bzw. nicht in seinem Büro erstellt. Die Kontrolle der Buchführung durch seine eigenen Mitarbeiter ist durch die Monatsgebühr abgegolten.[1] Für die Überwachung der Buchführung, die von seinen Kunden angefertigt wurde, darf der Steuerberater eine Monatsvergütung ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5.1 Variante 1: Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege

Der Steuerberater übernimmt die kompletten Buchführungsarbeiten bzw. das Führen steuerlicher Aufzeichnungen.[1] Die Monatsgebühr beträgt 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach der Tabelle C. Der Mittelsatz beträgt somit 7/10. Der Unternehmer zahlt die Vergütung für jeden Monat, auch wenn der Mandant seine Unterlagen nur alle drei 3 Monate zum Steuerberater gibt, weil er sein...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 8 Was kostet ein Einspruch?

Gegenstandswert ist der Wert des Interesses. Das ist regelmäßig der Steuerbetrag, um den es bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt geht. Das heißt, dass bei geringen Beträgen die Vergütung für den Steuerberater niedrig ausfällt. Der Steuerberater kann eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach der Tabelle E berechnen, die nicht mehr als 3/10 betrage...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5.4 Variante 4: Buchführung bzw. Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach erstellten Datenträgern

Der Unternehmer erstellt seine Buchführung in eigener Regie und nur der letzte Schritt, die Auswertung mit Hilfe der Datenverarbeitung, wird vom Steuerberater übernommen.[1] Praxis-Beispiel Unternehmer kontiert selbst und erfasst mit eigener EDV Ein Unternehmer kontiert seine Buchführungsunterlagen und erfasst diese mit einem eigenen Programm, das z. B. über eine DATEV-Schnitt...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 5.3 Variante 3: Buchführung oder steuerliche Aufzeichnungen nach vom Auftraggeber kontierten Belegen

Der Steuerberater erhält die kontierten Belege, die er mit Hilfe seiner EDV-Buchführung erfasst.[1] Für die Eingabe und Verarbeitung erhält er eine monatliche Vergütung. In der Monatsvergütung ist die Datenverarbeitung durch den Steuerberater und damit auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung enthalten. Diese kann deshalb nicht zusätzlich abgerechnet werden.mehr