Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberatung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermögensverwaltende Tätigkeit

Rn. 373 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine vermögensverwaltende Tätigkeit der Gesellschaft oder Gemeinschaft liegt grundsätzlich vor, wenn sie auf Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (im Gegensatz zur Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung) gerichtet ist (vgl BFH BStBl II 2004, 950; 2005, 35 mwN). Das bedeutet gleichzeitig, dass Fondsgesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Schürmann/Ahlers, Die Abschreibung des Praxiswertes – Einflussfaktoren und Methoden, DB 1992, 1839; Sander, Abschreibung auf einen eingebrachten Praxiswert durch Sozietätsgründung im medizinischen Bereich, DStR 1993, 1888; Becker/Bur, Weiterhin umstritten: Die Abschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler, Die Zugehörigkeit einer Lebensversicherung zu einem BV, FR 1991, 290; Wolff-Diepenbrock, Zur Ausstattung des Arbeitszimmers, DStZ 1991, 295; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749; Rechenberg, Die Verpachtung des Mandantenstammes einer Steuerberatungs-GmbH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Theissen, Die überörtliche Anwaltssozietät, MDR 1993, 1; Gschwendtner, Die PersGes als Steuerrechtssubjekt im ESt-Recht nach der Rspr des GrS des BFH, Fs für F. Klein, Köln 1994, 751; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, DB 1994, 2381; Schmidt, Die freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Eggesieker, Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern, StbKongrRep 1995, 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.4 Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit der Künstlersozialabgabe?

Verschiedentlich stützen sich Verwerter in Gerichtsverfahren gegen die Abgabepflicht auf das Argument, dass die Künstlersozialabgabe tatsächlich eine Umsatzsteuer sei und als solche gegen das EU-Recht verstoße. Insbesondere der Bund der Steuerzahler verficht diese Auffassung. Allerdings hatte sich das BVerfG mit dieser Frage schon befasst und war in seinem Urteil des Jahres ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Anhörung eines Vertreters oder Angehörigen

Rn 21 Unterbleibt die vorgeschriebene Anhörung des Schuldners gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1, soll statt seiner ein Vertreter oder ein Angehöriger angehört werden. Die Anhörung des Vertreters oder eines Angehörigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, wobei die Anhörung eines Vertreters nur dann in Betracht kommt, wenn dieser und seine Vertretungsbefugnis positiv bekannt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 4, § 319b Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 AP-VO i. V. m. § 316a Satz 2

Rn. 112 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Wie der AP muss auch der Sonderprüfer von betreffender Gesellschaft unabhängig sein. Es darf auch keine Besorgnis der Befangenheit bestehen. § 258 Abs. 4 Satz 2 AktG verweist insoweit auf die Ausschlussgründe nach den §§ 319 Abs. 2 bis 4, 319b Abs. 1 und für PIE i. S. d. § 316a Satz 2 auf Art. 5 Abs. 1 der AP-VO, die i. R.d. Sonderprüfungsve...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.2 Beratungsbefugnis ausweiten

Bisher ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die nicht gleichzeitig als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist, nur zur Steuerberatung befugt. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt und zur Vertretung befugt ist. So ist z. B. eine GmbH, die nur als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, nicht zur Rechtsberatung befugt, auch wenn ein Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufklärungspflicht des Finanzamts

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Es gehört grundsätzlich zu den Amtspflichten der Bearbeiter im FA, den Stpfl bei der Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte zu helfen, sie zu informieren und zu den erforderlichen Erklärungen und Anträgen anzuregen (§§ 85, 89 AO). Angaben sind auch zugunsten des Stpfl zu prüfen (§ 88 Abs 1 Satz 2 AO). Eine Verletzung der Aufklärungspflicht des FA...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.3 Haftung beschränken

Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Deutschland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 23 Zuständig für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist das für den avisierten Sitz der Gesellschaft zuständige Amtsgericht, bei dem ein Handelsregister geführt wird. Dieses schaltet regelmäßig im Rahmen der Gründungsprüfung die Industrie- und Handelskammer und ggf. weitere Stellen ein (vgl. Rdn 12, 16). Rz. 24 Die früher im Rahmen der Anmeldung der neugegründ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH IV R 6/08, BFH/NV 20...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 143 Kosten für die Verwaltung (und Verwertung) des Nachlasses sind nicht abzugsfähig, § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG. Dabei handelt es sich z.B. um Kosten des Testamentsvollstreckers, soweit sie sich auf die Nachlassverwaltung beziehen, sowie Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten, die in einem sich an die Erbschaftsteuer-Festsetzung anschließenden Rechtsbehelfs- oder...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 187 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 137 ff.>), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarmanagement: Rückzahlung von Steuerberatungshonoraren

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt (§ 134 BGB). Der Vorbehalt in § 134 BGB wird im Allgemeinen so interpretiert, dass eine allein die Person und den Status des Steuerberaters betreffende Regelung zwar zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen kann, aber nicht in das Zivilrecht und da...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 104 A und B haben sich zu einer Anwaltssozietät S zusammengeschlossen. Sie werben u.a. mit der Bezeichnung "Das Anwaltsinstitut – Ihr Kompetenzzentrum für Wirtschafts- und Steuerberatung". Dagegen wendet sich Anwalt C. Nachdem C die Sozietät S erfolglos abgemahnt hat, erwirkt er eine einstweilige Verfügung. Diese wurde der Sozietät zugestellt. S hat drei Wochen nach Zust...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _____ gegen die RAe A. Schmidt und B. Meier, dienstansässig ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregister ei...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster 43.20: Formwechselbeschluss Muster 43.20: Formwechselbeschluss UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 – 2. Frau/Herr...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 Die Gesellschafter der freiberuflich tätigen X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung) unter der Bezeichnung "Y PartG(mbB) Steuerberatungs-/Rechtsanwalts-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer – zumindest bezogen auf Fehler im Rahm...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 186 Muster 21.32: Anfechtungsklage Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _____ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen G-GmbH, _____, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Meyer – Beklagte – wegen Insolvenzanfechtung vorläufiger Streitwert: 8.500 EUR Im Termin zur mündlichen Ve...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Steuerpflichtiges Inlandsvermögen

Rz. 75 Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 BewG genannten Art, das auf das Inland entfällt.[168] Für die Beurteilung gilt die isolierende Betrachtungsweise i.S.v. § 49 Abs. 2 EStG.[169] Danach bleiben Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte nicht angenommen werden könnten. § 49 Abs. 1...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.1 Begriff und Zuordnung der Einbringungskosten

Zu den Einbringungskosten zählen Aufwendungen, die in einem Veranlassungszusammenhang mit der Einbringung stehen. Dazu zählen z. B.[1] Beratungshonorare zur Klärung zivil- bzw. steuerrechtlicher Fragen, Gebühren für die Einholung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO, Notarkosten für den Einbringungsvertrag, Kosten der Eintragung in die jeweiligen Register, Kosten für ...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 8

Auf einen Blick Der Gesetzgeber verfolgt mit den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen das Ziel, den Bestand der übertragenen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu schützen. Denn durch die Erbschaftsteuerlast dürfte sich der Steuerpflichtige wegen Liquiditätsschwierigkeiten veranlasst sehen, zur Begleichung der Steuerschuld auf da...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.1 Pflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Berater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juristen. Bei...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.1 Anlageberatung

Mandanten haben das vorrangige Ziel, um jeden Preis Steuern zu sparen. Der BGH leitet aber aus dem Vertrauen, das einem Steuerberater von Berufs wegen entgegen gebracht wird, ein vorvertragliches Schuldverhältnis ab, aus dem sich u. U. Beratungs- und Hinweispflichten ergeben können. Steuerberatung und wirtschaftliche Anlageberatung sollten unbedingt auseinander gehalten werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit/Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich künftig mit allen Vertretern der frei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt, der zugleich Steuerberater ist

Rz. 133 Rechtsanwälte sowie Partnerschafts- und Rechtsanwaltsgesellschaften i.S.d. BRAO sind nach den §§ 3, 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. Da jedoch auch – oder in erster Linie[217] – die Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater erfolgt, für die eine eigene Gebührenordnung ( Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) gilt, war unter Geltu...mehr