Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.1 Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung

Unter gewissen Voraussetzungen kann gegen den Steuerberater selbst steuerstrafrechtlich und/oder bußgeldrechtlich ermittelt werden bzw. kann er ggf. auch bestraft werden. Wichtig Individuelle Beratung nicht ersetzbar Zu beachten ist, dass die folgenden Ausführungen zur strafrechtlichen Relevanz für den Steuerberater selbst im Ernstfall keineswegs eine individuelle Beratung dur...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung/Subventionsberatung

Die Fördermittel-/Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 RD...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens

Leitsatz Der Kläger ist Berufssoldat. Er wurde aufgrund von im Internet veröffentlichten Kommentaren vom Arbeitgeber zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund des Beamtenstatus eines Berufssoldaten unterliegt er auch dem Disziplinarrecht. Fraglich ist nun, ob die wegen der Vertretung im Disziplinarverfahren angefallenen Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Steuererklärung als Au...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.2 Einbringung aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen

Die Einbringung eines materiellen oder auch selbst geschaffenen nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sowie im Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasste Wirtschaftsgüter aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zu Buchwerten, wenn die Übertragu...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 8 Folgewirkungen beim Einbringenden

Die steuerliche Qualifikation der Einbringung in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG als Veräußerungsvorgang kann u. U. Auswirkungen auf etwaige Sperr- und Behaltensfristen haben, die durch einen vorausgegangenen Übertragungs- bzw. Umstrukturierungsvorgang in Gang gesetzt worden sind. Unter Berücksichtigung der Auffassung der Finanzverwaltung stellt z. B. die Einbring...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 8 Weitere Neuregelungen in der AO

§ 138h AO definiert, was ein marktfähige Steuergestaltung ist.[1] Dieses sind Konzepte, die umsetzungsbereit sind, ohne dass sie individuell angepasst werden müssen. Hierzu normiert das Gesetz besondere Mitteilungspflichten. § 138i AO regelt die Benachrichtigung von Landesfinanzbehörden, da die Anzeige stets gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen hat.[2] Nach §...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür grds. der Wert des Interesses, soweit die StBVV nichts anderes bestimmt (§ 10 Abs. 1 S. 3 StBVV). Rz. 8 In folgenden Fällen definiert die StBVV den Gegenstand der beruflichen Tätigkeit als Basis für die Berechnung der Wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Besonderheiten bei der Anrechnung von Gebühren (Abs. 2)

Rz. 54 § 35 Abs. 2 ordnet an, dass Gebühren, die nach der StBVV (§§ 23, 24 und 31) durch einen Rechtsanwalt abgerechnet worden sind, als Geschäftsgebühr im Sinne dieser Vorschrift einzustufen sind und ggf. einer Anrechnung unterliegen. Schließt sich bspw. an die Erstellung einer Steuererklärung (Abrechnung nach StBVV) durch den Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Familienstiftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Familienstiftung ist eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 ErbStG).[2] Bei der Frage nach dem maßgeblichen Interesse der begünstigten Familie stehen die vermögensmäßigen Anrechte (Vermögensinteressen) im Vordergrund. Deren Umfang ist weit zu fassen.[3] Dazu gehören nicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.4 Besonderheit bei Eigentumswohnungen

Steuerermäßigung für Wohnungseigentümer Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) oder ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der handwerklichen Leistung, kommt für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verbindlichkeitsrückstellungen

Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenbewertung (vgl. ADS 1995, § 253, Rn...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.3 Erforderliche Nachweise

Belegvorlage nur auf Anforderung Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG müssen den Steuererklärungen keine Belege beigefügt werden. Wer trotzdem dem Finanzamt die Belege vorlegt, um Rückfragen zu vermeiden und evtl. die Bearbeitung zu beschleunigen, kann dies selbstverständlich tun. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Finanzbeamte eher etwas zu beanstanden hat als ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.3 Haftungsfallen

Nach § 69 AO haftet der Testamentsvollstrecker im Rahmen des durch § 34 AO begründeten Pflichtenverhältnisses, sofern und soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Der Testamentsvollstrecker kann daher Adressat eines gegen ihn ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Beratungsnutzen richtig kommunizieren

Viele Mandanten sind honorarsensibler geworden, stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Deshalb wird es für Steuerberater immer wichtiger, den Nutzen der erbrachten Leistungen mandantengerecht und verständlich zu kommunizieren und auf diese Weise eine möglichst hohe Honorarakzeptanz zu schaffen. Ein Mandant empfindet ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.2 Besonderheiten

Zur Erfüllung der den Erben obliegenden steuerlichen Pflichten sind diese auf die Erteilung entsprechender Informationen durch den Testamentsvollstrecker angewiesen. Auf der Grundlage der §§ 666, 2218 BGB ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, den Erben alle zur Abgabe der Steuererklärung erforderlichen Informationen und auch etwa benötigte Belege zur Verfügung zu stel...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.7 Versäumnisse bei der Rechnungslegung

Zunächst gelten hier die gleichen Regeln/Rechtsfolgen wie bei den Informationspflichten. Bei länger andauernder Verwaltung hat der Erbe einen Anspruch auf jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB. Auch wenn der Erbe dem Testamentsvollstrecker keine Frist zur Rechnungslegung gesetzt hat, muss der Steuerberater dann unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – tätig werde...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.3 Honorargestaltung für die künftige Testamentsvollstreckung

Der Steuerberater hat keinen Anspruch darauf, dass das Honorar für die Testamentsvollstreckung vor dem Erbfall mit dem Mandanten festgelegt wird bzw. kann sich nicht sicher sein, falls eine solche getroffen wird, dass der Erblasser diese dann auch ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung so niederlegt. Der Steuerberater kann/soll seinem Mandanten vermitteln, dass er das A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.3 Abwicklung

Rz. 15 An die Auflösung schließt sich in der Praxis regelmäßig die Abwicklung der aufgelösten Körperschaft an.[1] Während die Auflösung einen Rechtsakt darstellt, ist die Abwicklung ein tatsächlicher Vorgang. Das Ziel der Abwicklung ist auf die Beendigung der Tätigkeit und das Erlöschen der Körperschaft gerichtet. Im Rahmen der Abwicklung haben die Abwickler bzw. Liquidator...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 1.3 Verhältnis zu § 33 AO

Rz. 7 Steuerschuldner und Dritte, die eine Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten haben, gehören zu den Stpfl. i. S. des § 33 Abs. 1 AO. Allerdings ist der Kreis der Stpfl. weiter, weil er auch diejenigen umfasst, die für eine Steuer haften, eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihnen durch die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 138k Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

1 Regelungsziel Rz. 1 § 138k AO regelt, dass die Nummern, die für eine Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung vergeben werden, in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden. Damit wird der Finanzverwaltung ermöglicht, die Steuergestaltung bereits im Veranlagungsverfahren zu überprüfen. Die Angabe der Meldungsnummern ermöglicht damit die veranlagungsunterstü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 § 138k S. 1 AO verpflichtet den Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung, bestimmte Angaben in seine Steuererklärung aufzunehmen, wenn er die Gestaltung verwirklicht hat. Ist die Gestaltung nur konzipiert aber nicht umgesetzt worden, muss der Nutzer keine Daten dazu in seine Steuererklärung aufnehmen. Es kann daher vorkommen, dass die Gestaltung zwar meldepf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Angabepflicht

Rz. 9 Die Pflicht zur Angabe der Steuergestaltung in der Steuererklärung trifft den Nutzer. Zur Definition des Nutzers vgl. § 138d AO. Gibt es mehrere Nutzer, so trifft diese Pflicht jeden Nutzer. Unerheblich ist auch, ob der Nutzer oder ein Intermediär zur Meldung der Steuergestaltung verpflichtet war. Rz. 10 Der Nutzer hat die Nummern in seine Steuererklärung einzutragen. N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Ebenso wie alle neu eingeführten Regelungen zu den Meldepflichten ist die Regelung gem. Art. 97 § 33 Abs. 1 EGAO ab dem 1.7.2020 anzuwenden. Die Angaben sind daher in die Steuererklärungen aufzunehmen, die nach dem 1.7.2020 abgeben werden. Unerheblich ist, für welchen Vz die Steuererklärung abgegeben wird. Da die Regelung erst ab dem 1.7.2020 gilt, ist eine vor diesem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Einzutragende Daten

Rz. 7 Der Nutzer hat in seiner Steuererklärung die Registrierungs- und Offenlegungsnummer für die jeweilige Steuergestaltung einzutragen. Zur Registrierungs- und Offenlegungsnummer vgl. § 138f AO. Es kann sich dabei um eine Nummer aus Deutschland vom BZSt oder aus dem EU-Ausland handeln; je nachdem, in welchem Land die Gestaltung gemeldet worden ist. Rz. 8 Liegen dem Nutzer d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Zuweisung der Registrier- und Offenlegungsnummer, Abs. 5

Rz. 36 § 138f Abs. 5 AO enthält Vorschriften zum Verfahren, wenn der Datensatz mit der Mitteilung bei dem BZSt eingegangen ist. Das BZSt vergibt zwei Nummern zur Identifikation der Mitteilung bzw. der Steuergestaltung. Die Registriernummer ("Arrangement-ID") bezeichnet die mitgeteilte Steuergestaltung, die Offenlegungsnummer ("Disclosure-ID") die eingegangene Mitteilung. Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Regelungsziel

Rz. 1 § 138k AO regelt, dass die Nummern, die für eine Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung vergeben werden, in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden. Damit wird der Finanzverwaltung ermöglicht, die Steuergestaltung bereits im Veranlagungsverfahren zu überprüfen. Die Angabe der Meldungsnummern ermöglicht damit die veranlagungsunterstützende Wirkung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Form der Mitteilung, Abs. 1

Rz. 3 Die Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz mit dem in Abs. 3 beschriebenen Inhalt über die amtlich benannte Schnittstelle einzureichen.[1] Für den Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wird auf die Definition des § 138d Abs. 2 AO verwiesen.[2] Die Verpflichtung zur Abgabe der Mitteilung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltsgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Steueränderungsgesetz 2003

Rz. 15 Der Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 sah zunächst ebenfalls Regelungen zur Einführung eines "Allgemeinen Ordnungsmerkmals" vor. Gegen diesen Entwurf wurden aber sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfD) als auch von den Bundesministerien des Innern (BMI) und der Justiz (BMJ) verfassungsrechtliche Bedenken ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2.2 Bürokratieabbau

Rz. 6 Darüber hinaus wird durch die Einführung des Identifikationsmerkmals ein Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und zum Bürokratieabbau geleistet. Die Identifikationsnummer für natürliche Personen[1] wird die herkömmliche Steuernummer ersetzen und verhindern, dass für verschiedene Steuerarten weitere Steuernummern vergeben werden müssen. Außerdem wird die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Härtefallhilf... / 4 So funktioniert die Antragstellung

Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die genauen Voraussetzungen in Ihrem Bundesland . Der Antrag muss in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sie haben bisher noch keinen prüfenden Dritten beauftragt, zum Beispiel für die laufende Buchhaltung, die Steuererklärung oder Jahresabsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen. Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt (R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1.3 Rechtslage ab Vz 2004

Rz. 4 Durch G. v. 22.12.2003[1] wurde die Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 S. 2 bis 6 EStG aufgehoben und § 10d EStG entsprechend angepasst. Der Verlustausgleich erfolgt wieder wie bis Vz 1998, d. h. ohne Beschränkung auf die Einkunftsarten als negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. § 10d Abs. 3 EStG wurde daher aufgehoben. Der Rücktrag ist wie in Vz 2002 zulässig bis zum Be...mehr