Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Die strafrechtlichen Grundlagen der Gewerbsmäßigkeit

Rz. 18 Das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit hat durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz v. 19.12.2001[1] gleich mit zwei weiteren Vorschriften Einzug in das Steuerstrafrecht genommen, denn neben § 26c UStG wurde der bereits lange schon wieder aufgehobene[2] § 370a AO (Gewerbs- und Bandenmäßige Steuerhinterziehung) geschaffen. Im allgemeinen Strafrecht ist das Merk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Strafe

Rz. 73a Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 26c UStG kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Damit ist die Regelung exakt dem Grundtatbestand der Steuerhinterziehung in § 370 Abs. 1 AO angepasst. Es handelt sich um ein Vergehen (§ 12 StGB), welches von seiner "Wertigkeit" allgemeinen Straftatbeständen wie etwa dem Betrug nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 75a In der zum 1.1.2020 in das UStG eingefügten Regelung des § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) wird im Tatbestand auch auf Taten nach §§ 26a, 26c UStG Bezug genommen. Zur Bedeutung und Einzelheiten dieser (etwas missglückten) Verweisung verweise ich hier zur Vermeidung von Wiederholungen auf § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei Umsatzsteuerbetrugsfällen

Rz. 37 Bezogen auf die Umsatzsteuerbetrugsfälle[1] kann der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehung des § 26c UStG insbesondere durch den "missing trader" [2], der USt in seinen Rechnungen offen aufweist, diese (ausnahmsweise) anmeldet[3], aber dann nicht bezahlt, verwirklicht werden. Die Qualifikation eines Unternehmens als missing trader ist allerdings in der Praxis bei Weit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Anwendbarkeit des § 371 AO

Rz. 82 § 371 AO gewährt im Bereich des Steuerstrafrechts die Möglichkeit zur Erlangung der Straffreiheit bei einer beendeten Straftat durch die sog. strafbefreiende Selbstanzeige [1]; eine vergleichbare Regelung für Steuerordnungswidrigkeiten findet sich in § 378 Abs. 3 AO. Nach § 371 Abs. 1 AO wird nun derjenige nicht bestraft, der unrichtige oder unvollständige Angaben für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 58 Der subjektive Tatbestand des § 26c UStG erfordert ein vorsätzliches Handeln [1], ein leichtfertiges (grob fahrlässiges) Handeln reicht nicht aus. Der Täter muss demnach erstens die Voraussetzungen des § 26a Abs. 1 UStG vorsätzlich erfüllt haben, mithin muss er die Tatbestandsverwirklichung mit "Wissen und Wollen" verwirklicht haben. Zudem muss er die Voraussetzungen d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7.4 DBA mit Sonderregelung zu BerufskraftfahrernI

Rz. 391 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die in Art. 14 Abs. 3 DBA-Spanien enthaltene Sonderregelung für Personal auf Schiffen und Flugzeugen umfasst auch Personal auf Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr (Tz. 8, Rn. 392ff.).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.2 Sich-zur-Verfügung-Halten,

Rz. 361 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit die Arbeitsleistung in einem Sich-zur-Verfügung-Halten (z. B. Bereitschaftsdienst, Zeiträume der widerruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) besteht, ohne dass es zu einer Tätigkeit kommt, wird die Arbeitsleistung dort erbracht, wo sich der Arbeitnehmer während der Dauer des Sich-zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liberia

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Liberia (Hauptstadt: Monrovia; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat in Westafrika. Sie grenzt im Nordwesten an > Sierra Leone, im Norden an > Guinea, im Osten an die > Elfenbeinküste und im Südwesten an den Atlantik. Liberia ist nach > Panama der weltweit zweitgrößte Flaggenstaat für Handelsschiffe; Regelungen zur Seeschifffahrt k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Abberufung / 2 Gründe für eine Abberufung

Die Abberufung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass ein Geschäftsführer nur aus einem besonderen Grund abberufen werden kann. In eng umgrenzten Ausnahmefällen kann eine Abberufung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, z. B. bei einem mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 205 Durch Gesetz v. 22.12.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 ein neuer Abs. 10 in § 13b UStG eingeführt, um die kurzfristige Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu ermöglichen (sog. Schnellreaktionsmechanismus). Dieses – zuletzt bis 30.6.2022 befristete – Instrument beruht auf Art. 199b MwStSystRL i. d. F. der Richtlinie 2013/42/EU v. 22.7.2013, der die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung von Ehegatten Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist jeder Ehegatte grds. nur für seine eigenen Einkünfte verantwortlich (zur Problematik des mitwissenden und die Steuererklärung mitunterzeichnenden Ehegatten vgl. ausf. Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichw. "Ehegattenverantwortlichkeit" Rz. 5.1 ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung von Ehegatten

Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist jeder Ehegatte grds. nur für seine eigenen Einkünfte verantwortlich (zur Problematik des mitwissenden und die Steuererklärung mitunterzeichnenden Ehegatten vgl. ausf. Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichw. "Ehegattenverantwortlichkeit" Rz. 5.1 ff. [Januar 2021]. Anders ist es aber, wenn er an der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Keine Einziehung bei nur versuchter Steuerhinterziehung

Im Falle einer versuchten Steuerhinterziehung (§§ 369 Abs. 2, 370 Abs. 1 und 2 AO, § 23 Abs. 1 StGB) kommt eine Einziehung von Taterträgen bzw. des Wertes von Taterträgen nicht in Betracht. Denn das Abschöpfen der ersparten Steueraufwendungen setzt den Taterfolg, nämlich die zu niedrige oder verspätete Festsetzung (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 AO), voraus. Erst damit realisier...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Zimmervermietung an Prostituierte

Die Vermietung eines Zimmers ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG zwar grds. umsatzsteuerfrei. Etwas anderes gilt bei Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben, insb., wenn nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, Prostitution auszuüben im Vordergrund steht (vgl. bereits BGH v. 29.7.20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Feststellungen zum Verkürzungsumfang notwendig

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 Alt. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO setzt in den Fällen der Steuerhinterziehung voraus, dass der Umfang der Steuerverkürzungen exakt festgestellt wird. Wenn im Urteil weder der Inhalt der ESt-Erklärungen festgestellt noch alle weiteren Parameter, die für die zutreffende Festsetzung der ESt relevant sind, k...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Der Führer eines Lkw, der bei drei Fahrten in Tarnladungen in Heizkesseln und Klimageräten versteckte Zigaretten mit weißrussischen Steuermarken unter Umgehung der einfuhrrechtlichen Bestimmungen aus Litauen über die Bundesrepublik Deutschland in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland verbringt, begeht Steuerhinterziehung in der qualifizierten Form des gewer...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 5. Steuerstrafverfahren

Steuerhinterziehung durch Verletzung der Mitwirkungspflicht?: Da die Regelungen der vorsätzlichen und leichtfertigen Steuerhinterziehung gem. §§ 370, 378 Abs. 1 AO sog. Blanketttatbestände sind, kann die Verletzung anderweitiger gesetzlicher steuerlicher Pflichten den objektiven Tatbestand der Hinterziehung begründen. Somit kann der objektive Tatbestand auch durch eine Verle...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Umsatzsteuerhinterziehung

a) Keine Scheinrechnung bei Innenumsätzen eines Unternehmers Wenn ein Unternehmer mehrere Einzelfirmen betreibt und Rechnungen mit offenem USt-Ausweis an eine andere Firma seines eigenen Unternehmensverbundes stellt, denen kein realer Geschäftsvorfall zugrunde liegt, entsteht insoweit keine Umsatzsteuerschuld. Denn nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteh...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Zu- und Abflussprinzip

Die USt ist als Betriebsausgabe in den Fällen des § 4 Abs. 3 EStG erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG). Anders als bei der Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG), innerhalb derer sich etwaig nachzuentrichtende USt ohne weiteres aus der Nacherklärung der verschwiegenen Betriebseinnahmen ergeben würde, erfordert das Zu- und Abflus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Keine Einziehung des Wertes von Taterträgen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer durch unberechtigten Steuerausweis

Wer als faktischer Geschäftsführer einer sog. Servicefirma auftragsgemäß Scheinrechnungen zur Ermöglichung von Schwarzlohnzahlungen durch die jeweiligen Rechnungskäufer erstellt, schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG. Zwar kann in den Fällen der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Einbindung in einer Mehrwertsteuerbetrugskette

Ein inländischer Kfz-Händler, der Proforma-Rechnungen über vermeintlich steuerfreie, tatsächlich aber nicht stattgefundene innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an in Polen oder Tschechien ansässige Abnehmer gestellt und nach den Weisungen seiner Hintermänner lediglich die Kaufverträge unterschrieben, die Kaufpreise weitergeleitet und die Gelangensbestätigung sowie den ...mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 2. Strafbares Rechnungssplitting

Die Geschäftsführer waren zunächst überrascht, dass Rechnungssplitting strafbar sein soll. Das ist es aber (statt vieler: Heuel in Kohlmann, § 370 AO Rz. 1207 m.w.N.). Im Ergebnis konnten die Ermittlungsverfahren gegen sie nach § 153a StPO beendet werden. Haftungsgefahr: Eine Haftung der A GmbH nach § 70 AO bzw. der Geschäftsführer nach § 71 AO war nicht zu prüfen, weil die K...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Wahl der Gewinnermittlungsart

Für Gewinneinkünfte sieht § 4 Abs. 1 S. 1 EStG grds. die Ermittlung des betrieblichen Gewinns auf Grund Bestandsvergleichs vor (vgl. hierzu Korn in Korn, EStG, § 4 Rz. 160 [März 2021]; Bode in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl. 2023, § 4 Rz. 28). Allerdings hat der Steuerpflichtige, der nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Steuergefährdun... / 1. Der Fall

Die A GmbH betreibt einen Großhandel mit Produkten, die sie in erster Linie Gewerbetreibenden anbietet, aber auch Privatkunden verkauft. Regelmäßig baten Gewerbetreibende darum, dass der Gesamtrechnungsbetrag im Verhältnis 70/30 aufgeteilt wird, und zwar mit der Behauptung, der kleinere Teil des Einkaufs werde privat verwendet, was angesichts der Art und Anzahl der gekauften ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Keine Scheinrechnung bei Innenumsätzen eines Unternehmers

Wenn ein Unternehmer mehrere Einzelfirmen betreibt und Rechnungen mit offenem USt-Ausweis an eine andere Firma seines eigenen Unternehmensverbundes stellt, denen kein realer Geschäftsvorfall zugrunde liegt, entsteht insoweit keine Umsatzsteuerschuld. Denn nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die Steuerschuld bei Ausweis von Umsatzsteuer in nicht lei...mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 4. Verteidigung in der "Zwickmühle"

Aus Sicht der Verteidiger war sehr genau zu überlegen, wie man auf diesen Vorstoß der Steuerfahndung reagiert. Einerseits galt es, die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO im noch laufenden Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden, auch ansonsten nicht zu eskalieren und insb. weitere Ermittlungen wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehungen weiterer Kunden möglichst auszuschließ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.10 Haft

Rz. 579 Eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers, die auf einer Straf- oder Untersuchungshaft beruht, kann ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Wird ein Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, kann er im geschlossenen Vollzug seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Dasselbe gilt bei Anordnung von Untersuchungshaft, wobei deren grds. vorübergehend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b und...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geschäftsführer

Werbungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Stellung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft macht. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, gilt dies dann, wenn die Aufwendungen nur mit der Tätigkeit als Geschäftsführer zusammenhängen, und keine Verbindung zu der Stellung als Gesellsc...mehr

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ABC der Werbungskosten / Haftung

Werbungskosten können Vermögensverluste (Rz. 48) sein, die der Stpfl. aus beruflichem Anlass erleidet. Solche Vermögensverluste können etwa entstehen aus der Inanspruchnahme aus einer aus beruflichen Gründen übernommenen Bürgschaft oder ähnlichen Haftungsübernahmen.[1] Werbungskosten können auch vorliegen, wenn der Stpfl. für eine bei der Berufstätigkeit zum Schadensersatz ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.2 Besonderer proportionaler Steuertarif

Rz. 41 Die deutlichste Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der proportionale Sondertarif für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG i. H. v. lediglich 25 % (§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG), während die Einkünfte der anderen Einkunftsarten wie bisher dem allgemeinen Progressivtarif nach § 32a Abs. 1 EStG i. H. v. bis zu 45 % u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Rechtsnatur und Normzusammenhang

Rz. 2 [Autor/Stand] § 375 AO normiert – unabhängig von der allgemeinen Anwendbarkeit des materiellen Strafrechts im Steuerstrafrecht gem. § 369 Abs. 2 AO – zwei Formen strafrechtlicher "Nebenfolgen": die Aberkennung der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO) sowie die Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO). Zum unterschiedlichen sachlichen Anwendungsbereich von § 375 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einstellungsfähige Straftaten

Rz. 23 [Autor/Stand] § 398 AO sieht eine Einstellung des Verfahrens ohne Zustimmung des Gerichts durch die StA oder die Finanzbehörde vor, wenn wegen des Verdachts der Begehung einer der nachfolgend genannten Steuerstraftaten ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird: Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO), wobei besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO) regelmäßig bereits au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden.[2] Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt.[3] Die Einstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendungsbereich

Rz. 38 [Autor/Stand] Die in § 375 Abs. 2 AO vorgesehene Einziehung von Gegenständen und Beförderungsmitteln erlangt vor allem im Bereich der Zollstraftaten Bedeutung. Die Vorschrift geht einerseits über § 74 Abs. 1 StGB [2] insoweit hinaus, als sie die Einziehung von Gegenständen ermöglicht, die keine Tatprodukte (sog. producta sceleris) oder Tatmittel (sog. instrumenta scele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Geringfügigkeit der Schuld

Rz. 38 [Autor/Stand] Des Weiteren setzt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass die Schuld des Täters für den Fall der Erweislichkeit als gering anzusehen wäre. Im Gegensatz zu der im Wesentlichen nach objektiven Gesichtspunkten zu ermittelnden Geringwertigkeit des Steuerschadens ist hier auf die individuelle Schuld des Täters abzustellen.[2] Dies bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Berechnung des Umfangs der Steuerverkürzung bzw. des Steuervorteils

Rz. 34 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Umfangs der Steuerverkürzung oder des Steuervorteils ist auf die Erläuterungen zu § 370 AO (s. § 370 Rz. 454 ff.) zu verweisen. Im Fall einer tateinheitlichen (§ 52 StGB) Verkürzung verschiedenartiger Steuern sind nicht die Einzelbeträge der verschiedenen Steuern maßgeblich, sondern der Gesamtbetrag aller hinterzogenen Steuern (Nr. 82 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Bedeutung, Entwicklung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 61 [Autor/Stand] Aufgrund der in § 32 Abs. 1 ZollVG enthaltenen, als sog. Schmuggelprivileg bezeichneten Sonderregelung ist es den Verfolgungsbehörden möglich, bei bestimmten, leichteren Steuervergehen ohne Strafe oder Geldbuße, gleichwohl mit einer sanktionsähnlichen Maßnahme zu reagieren, die im Ergebnis ein Verfahrenshindernis begründet. Mit der Norm sollen seit jeher...mehr