Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schadensersatzleistung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Schadensersatzleistungen sind als BA zu berücksichtigen, wenn das schädigende Ereignis im Bereich der beruflichen Aufgabenerfüllung lag (s BFH BStBl II 1978, 105). Ein privater Zurechnungszusammenhang darf nur von untergeordneter Bedeutung gewesen sein. Wie der Empfänger die Schadensersatzleistungen behandelt und inwieweit ihn ein Verschulden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die verbilligte Vermietung ... / Zusammenfassung

Überblick Bis einschließlich 2020 konnten bei einer verbilligten Vermietung einer Wohnung die Werbungskosten nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betrug. Lag die Miete unter 66 %, wurden die Aufwendungen im Verhältnis zu einem entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Aufgrund einer Änderung des § 21 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.6 Erhebliche Bedeutung (Nr. 3)

Rz. 49 Die Fälle von erheblicher Bedeutung werden sich sehr oft länderübergreifend oder gerade im internationalen Bereich abspielen. Soweit aber ein landesinterner Fall verbleibt, der etwa die Anforderungen des besonders schweren Falles einer Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO zu erfüllen geeignet ist, sollen auch insoweit Muster und eventuelle weitere Verbindung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Normkritik

Rz. 78 Die Fassung der Norm ist unübersichtlich und bedarf einschränkender Auslegung. Dies führt aber nicht zur Unbestimmtheit der Norm oder zu ihrer Verfassungswidrigkeit. Eine Behebung verbleibender Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls möglich (Rz. 26), da der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regel...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.1 Diskrepanz zwischen Anfangsverdacht und Nachweis

Anzahl und Entwicklung der Verurteilungen verdeutlichen den großen Unterschied zwischen dem Anfangsverdacht eines Steuerdelikts einerseits, der für eine Durchsuchungsmaßnahme ausreicht und in vielen Fällen angenommen werden kann und wird, sowie dem letztlich möglichen Nachweis andererseits, der zudem meist erst am Ende jahrelanger Ermittlungen steht (bzw. nicht steht). Bei d...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 13 Bemessung der Freiheitsstrafe

Vereinfachend kann gesagt werden, dass von Strafgerichten pro ca. 65.000 EUR verkürzter Steuer ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird. Es bestehen allerdings in der Spruchpraxis der Strafgerichte erhebliche Unterschiede, wobei selbstverständlich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls letztlich entscheidend sind. Kurze Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) verhängt das Gericht ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.3 Mängel von Strafbefehlen

In der Praxis genügen Strafbefehls-Anträge in Steuerstrafsachen häufig nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Ein Strafbefehl muss einerseits den Prozessgegenstand hinsichtlich des Umfangs der möglichen Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung festlegen (Umgrenzungsfunktion) und andererseits dem Angeklagten ein Bild von der Berechtigung des gegen ihn erhobenen Vorw...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 7.2 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Geldbußen können gegen juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften verhängt werden. Dies kann dann geschehen, wenn Organe der juristischen Person oder vertretungsberechtigte Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Generalbevollmächtigte oder Prokuristen Zuwiderhandlungen gegen betriebliche Pflichten begehen, z. B. ihren Aufsichtspflichten nicht genügen od...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 12 Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Die BuStra-Stelle kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben und die Staatsanwaltschaft kann eine Sache jederzeit an sich ziehen. An die Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Fälle abgegeben: (Versuchte) Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Verfahren gegen Finanzbeamte, Abgeordnete, Diplomaten, Jugendliche/Heranwachsende.[1] Na...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 3 Absehen von der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Nach § 47 Abs. 1 OWiG können Ermittlungsbehörden Steuerordnungswidrigkeitenverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen einstellen. Trotz Vorliegens eines Anfangsverdachts kann von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgesehen werden, wenn der verkürzte Betrag oder der gefährdete Abzugssteuerbetrag insgesamt weniger als 5.000 EUR beträgt, sofern nicht ein besonders vorwerfbare...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.1 Voraussetzungen

Hinweis Einstellung eines Strafverfahrens Die für den Beschuldigten günstigste Form der Beendigung eines Steuerstrafverfahrens ist die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Über § 46 Abs. 1 OWiG kann auch ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Diesem Verfahrensabschluss liegt folgende Unterscheidung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Der Unterschied in den tatbestandlichen Voraussetzungen zwischen § 370(Steuerhinterziehung) und § 378 besteht somit darin, dass § 370 Vorsatz, § 378 Leichtfertigkeit voraussetzt; § 370 ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.2 Straftaten außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Bei außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangenen Straftaten gilt der Grundsatz: Wichtig "Der Arbeitgeber ist nicht Sittenwächter des Arbeitnehmers." Deshalb liegt in solchen Fällen ein "wichtiger Grund an sich" allenfalls vor, wenn die Tat konkreten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und dieses negativ beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn die Straftat die Arbeitsleistun...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / Zusammenfassung

Überblick Steuerberater können dem Vorwurf der Täterschaft der Steuerhinterziehung, der Beihilfe oder der Mittäterschaft ausgesetzt werden. Ermittlungsbehörden müssen den Vorsatz (wissentliches Verhalten) des Beraters nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 370 AO regelt die Steuerhinterziehung, § 27 StGB die Beihilfe und § 25 Abs. 2 StGB die Mittäterschaft.mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4 Selbstanzeige des Steuerberaters

Es ist zwischen der Selbstanzeige wegen Beihilfe einerseits und der Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung andererseits zu unterscheiden: 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 5 Durchsuchung beim Steuerberater

Gelegentlich kommt es vor, dass Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss gem. § 103 StPO (Durchsuchung bei Dritten) beim Steuerberater erscheinen. Hier stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Fahnder vom Strafverfahren gegen den Mandanten auf ein Strafverfahren wegen Beihilfe des Beraters umschwenken dürfen. Zwar äußerte sich das OLG Hamm mit Beschluss...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafbarkeitsrisiko des Steuerberaters

Zusammenfassung Überblick Steuerberater können dem Vorwurf der Täterschaft der Steuerhinterziehung, der Beihilfe oder der Mittäterschaft ausgesetzt werden. Ermittlungsbehörden müssen den Vorsatz (wissentliches Verhalten) des Beraters nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 370 AO regelt die Steuerhinterziehung, § 27 StGB die Beihilfe und § 25 Abs. 2 StGB die Mit...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 6 Ermittlungsprobleme der Finanzbehörden

Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater sind selten. Neben dem Umstand, dass somit die ganz überwiegende Zahl der Steuerberater die vielfach im Schrifttum behandelten Probleme mit "hinterziehungsgeneigten Mandanten" offensichtlich zu meistern verstehen, sind hierfür spezifische Schwierigkeiten der Ermittlung ursächlich. Beihilfe setzt vor...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 7 Weitere zivilrechtliche Risiken

Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlasste unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, dass gegen seinen Mandanten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet werden, jenem den darin bestehenden Vermögensschaden zu ersetzen.[1] Übermittelt der rechtliche Berat...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 2 Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit

Die ältere Rechtsprechung und Literatur postulierte zahlreiche bußgeldrechtlich relevante Sorgfaltspflichten des Steuerberaters. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Sorgfaltspflichten überspannt werden. Der Steuerberater hat nicht die Möglichkeit der Erstellung vorläufiger Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Er unterliegt darüber hinaus in weit größerem Umfang dem Fristen...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.2 Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Wenig risikoreich ist dagegen eine Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.[1] Praxis-Beispiel Versehentlich falsche Abheftung Nach Bekanntgabe des Strafverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer-Hinterziehung 2011 gegenüber dem Beschuldigten B trägt sein Steuerberater vor, dass die beiden Belege über die betreffenden, durch eine Kontrollmitteilung aufgedeckten Einnah...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 2.3 Werbungskostenabzug

Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit insbesondere bei zwei Fallkonstellationen nicht abziehbar: Die Tat fällt aus dem Rahmen der üblichen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen heraus (z. B. Verwahrungsbruch, falsche uneidliche Aussage und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch eine Kriminalbeamtin...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2020

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeilen 25–26 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Zeile 26) anzugeben. [1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vorsteuerabzug von damit in Zusammenhang stehenden Eingangsleistun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 hat die Finanzverwaltung in den Zeilen 73 und 74 zusätzliche Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsetuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge vorgesehen. Entgegen dem Wortlaut des Formulars sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuteru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Änderung der Anzeige- und Mitteilungspflichten

Rz. 3 Die Anzeige- und Meldepflichten sind an geänderte Bedingungen angepasst worden: Seit Jahrzehnten wurde von der Möglichkeit einer Personenstands- und Betriebsaufnahme gem. §§ 134-136 AO a. F. kaum mehr Gebrauch gemacht. Die Regelungen waren weitgehend aus der Reichsabgabenordnung in die AO 1977 übernommen worden. Demnach waren Gemeinden grundsätzlich befugt, für die Fina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.5 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme (§§ 99, 100 StPO) erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter (§ 100 Abs. 1 StPO). Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss (§ 100 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.14 Kompetenzen bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Steuer- und Nichtsteuerdelikten

Rz. 52 Steuerhinterziehungen können immer wieder im Zusammenhang stehen mit nichtsteuerlichen Delikten. In Betracht kommen vor allem Urkundenfälschungen[1], Betrug[2] oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.[3] Nach allgemeiner Auffassung geht die Ermittlungszuständigkeit in diesen Fällen insgesamt auf die Staatsanwaltschaft über.[4] Da nicht nur eine Steuerstra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Steuerfahndung

Rz. 5 Die Steuerfahndungsstellen sind keine selbstständigen Behörden, sondern Teil der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.[1] Da §§ 208, 404 AO nur von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sprechen, bleibt es den Ländern überlassen, welche Dienststellen sie mit der Fahndung betrauen. Dementsprechend finden sich in den Ländern derzeit z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.13 Betriebsprüfer als Steuerfahnder

Rz. 51 Während einer Außenprüfung[1] kann sich für den Prüfer der Verdacht einer Steuerhinterziehung ergeben. Häufig besteht dann auch die Vermutung, dass Hinterziehungen auch außerhalb der Prüfungszeiträume begangen wurden. Der Betriebsprüfer, der bei begründetem Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren einleiten bzw. bei der Möglichkeit eines durchzuführenden Strafverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.9 Ermittlungen bei Banken

Rz. 47 Die Vielzahl von Ermittlungen bei Banken hat einerseits eindrucksvoll gezeigt, welche enormen Erkenntnisquellen für die Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Verlagerung von Kapitalvermögen in das Ausland bei den Kreditinstituten bestehen, andererseits eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen und Lit. ausgelöst.[1] Die besondere Bedeutung von Bankenermittlungen bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Folgen der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflichten

Rz. 76 Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Aufzeichnungen nach § 22 UStG führt i. d. R. nicht unmittelbar zur Versagung steuerlicher Ermäßigungen oder Vergünstigungen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So sind z. B. die in § 22 Abs. 4f UStG zu führenden Aufzeichnungen materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der "Konsignationslagerregelung" gem. § 6b UStG;...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung; Festsetzungs­verjährung; Treu und Glauben

Leitsatz 1. Zur Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts ist zwar der erklärte Wille der Behörde zu erfassen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften; allerdings ist ein in seinem Ausspruch eindeutig an einen bestimmten Adressaten gerichteter Bescheid insofern keiner Auslegung zugänglich. 2. Eine Außenprüfung, die aufgrund einer gegenüber dem Steuerpflichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Untersuchungshaft (U-Haft)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 22 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 35 Abs. 1 Satz 4 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 22, 35). Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Prozessualer Tatbegriff und Strafklageverbrauch

Schrifttum: Arnoldi, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.12.2018 (StB 52/18) – Zum Verbot der Doppelbestrafung, NStZ 2019, 357; Bach, Feststellungs- und Ertragssteuererklärung: Einheitliche prozessuale Tat iSv § 264 StPO?, NZWiSt 2020, 64; Bauer, Erneute Neubestimmung des prozessualen Tatbegriffs als Konsequenz der Postpendenz-Rechtsprechung des Bundesge...mehr