Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 380 AO ist als Blankettvorschrift ausgestaltet und wird durch die Einzelsteuergesetze ausgefüllt, da sich aus Letzteren die steuerlichen Pflichten ergeben, deren Verletzung durch § 380 AO bußgeldrechtlich geahndet werden kann. Danach verstößt gegen § 380 AO, wer entgegen einer ihm obliegenden steuerlichen Pflicht – z. B. aus §§ 38 – 42f EStG (LSt) oder §§ 43 – 45e ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Konkurrenzen

Rz. 49 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 380 Abs. 2 AO entspricht. Folglich ist § 380 AO nicht anwendbar, wenn der Pflichtige die jeweilige Abzugsteuer in der von ihm abzugebenden Erklärung gegenüber dem FA...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. 2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.9 Vorschenkungen (Zeilen 47 bis 53)

Hat der Erwerber vom Erblasser Vorschenkungen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erhalten, werden diese mit dem Letzterwerb zusammengerechnet. Wichtig Erwerbe vor 1.1.2009 Dabei verlieren die einzelnen Erwerbe aber nicht ihre Selbstständigkeit. Es sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.[1] Dies bewirkt, ...mehr

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Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Leitsatz Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG (2)

Leitsatz 1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). 2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter di...mehr

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Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UstG (1)

Leitsatz 1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). 2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter di...mehr

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Rechnungen für Waren im Niedrigpreissegment

Leitsatz Bei der Lieferung von Textilien stellt die bloße Angabe einer Gattung in einer Rechnung (z. B. T-Shirt, Bluse, Tops, Kleid, Hosen) keine handelsübliche Bezeichnung dar, die den Anforderungen an eine zutreffende Leistungsbeschreibung genügt. Sachverhalt Der Kläger wendet sich u. a. gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen verschiedener Lieferante...mehr

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Vorsteuerabzug: Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung für Lieferung von Textilien

Leitsatz Beim Handeln mit Freizeitkleidung im Niedrigpreissegment reicht die bloße Angabe einer Gattung (z. B. Hose, Bluse) auf der Rechnung nicht aus. Erforderlich sind Angaben, die eine Identifizierung der Waren ermöglichen. Sachverhalt Nach einer Umsatzsteuersonderprüfung hat das Finanzamt dem Kläger den Vorsteuerabzug aus der Lieferung von Textilien versagt. Die Rechnunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cash Pooling / 3.1 Vorteile und Risiken des physischen Cash Poolings

Liquiditätsplanungseffekt Als Erstes führt die Zusammenführung der Unterkonten auf einem einzigen Zielkonto zu einem vereinfachten Cash-Management des Konzerns über Ländergrenzen und Konzerneinheiten hinweg. Für die Konzernmutter vereinfacht sich die Planung, Sicherung und Kontrolle der liquiden Mittel, da diese vollständig auf dem Master Account konsolidiert werden. Diese Li...mehr

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Nur teilweise Versteuerung von Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung

Leitsatz Ein bargeldintensiver Betrieb hat keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf nur teilweise Besteuerung seiner Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung bargeldintensiver Geschäftsbetriebe wie z. B. Gaststätten und Hotels. Sachverhalt Die Klägerin, eine oHG, betreibt bargeldintensive Gaststätten und Hotelbetriebe. Das Finanzamt veran...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften außerhalb der EU und EFTA herstellt oder vermittelt wird. Ein mitteilungspflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Anwendbarkeit weiterer Normen (§ 138b Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 10 Folgenden Regelungen sind gem. § 138b Abs. 4 S. 2 AO entsprechend anwendbar: § 72a Abs. 4 AO (Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden): Übermittelt eine mitteilungspflichtige Stelle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten oder übermittelt sie die Daten pflichtwidrig nicht, haftet sie für die entgangene Steuer. Begeht ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) v. 15.12.2003[1] wurden bundeseinheitliche Ordnungsmerkmale eingeführt. Durch sie sollte u. a. eine gleichmäßige Steuererhebung[2] gewährleistet sowie Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch eingedämmt werden.[3] Dementsprechend wird jedem Stpfl. gem. § 139a AO durch das Bundeszentralamt f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO

Rz. 82 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ergehen Steuerbescheide auf Grund einer Ap oder werden sie auf Grund einer Ap geändert, bewirkt die Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO eine erhöhte Bestandskraft (vgl auch Buse, DB 2016, 1712 [1717]; für Haftungsbescheide gilt § 173 Abs 2 AO nicht (vgl Einleitung des § 173 Abs 1 AO). Deshalb darf ein Steuerbescheid, dem das Ergebnis einer A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Vorbereitung aus der Sicht des Prüfers

Rz. 50 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Prüfer soll die LStAp inhaltlich sowie hinsichtlich der Prüfungsdauer auf das Wesentliche beschränken (§ 7 BpO). Zunächst wird er die Akten des FA einsehen und klären, ob LSt-Anmeldungen und Zahlungen ausgeblieben sind; um sich ein Bild des zu prüfenden Betriebs zu machen, wird er sich nach Prüfungsbeginn dort weiter informieren. Dann ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Prüfungsanordnung

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp ist von der zuständigen Behörde (> Rz 10, 11, 14) schriftlich oder elektronisch (> Elektronische Kommunikation) anzuordnen (§ 196 AO); sie muss mit einer Belehrung über mögliche > Rechtsbehelfe nach den Vorgaben des § 356 AO versehen werden. Bei verbundenen Unternehmen und bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten (> R...mehr

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Steuerbefreiung, Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs, Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Sachverhalt Bei dem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, erwarb im Zeitraum Oktober 2012 bis März 2013 unter Verwendung ihrer österreichischen USt-IdNr. Waren von in Deutschland ansässigen Lieferanten und verkaufte diese weiter an einen ...mehr

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Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung (§ 7h Abs. 2 EStG)

Leitsatz Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 VwVfG nichtig und deshalb unwirksam. No...mehr

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Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Leitsatz 1. Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. 2. Die auf Erteilung einer Freistellungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Bankgeheimnis endet spätestens mit dem Tod des Kunden.[2] Dies folgt aus § 33 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV: Im Interesse der möglichst vollständigen Erfassung des Geldvermögens eines Erblassers unterliegen vor allem Banken und Versicherungen besonderen Anzeigepflichten gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern. Bei Missachtung dieser Informationsp...mehr

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Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung eines Mandanten

Leitsatz Ein Steuerberater darf wegen der "beruflichen Normalität" seines Handels auf die Legalität des fremden Tuns seiner Mandanten vertrauen, es sei denn, das von dem Berater erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt". Sachve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 117c AO wurde eingeführt durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz v. 23.12.2013.[1] Hintergrund dafür ist das auf Art. 26 DBA basierende FATCA[2]-Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Ziel der US-amerikanischen FATCA-Regularien ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch die Einführung von Compliance Regeln.[3] Die damit einhergehende Einführung einer Quellens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.4 Auswahlermessen zwischen mehreren Haftungsschuldnern

Rz. 47 Mehrere Haftende für denselben Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1] sind Gesamtschuldner, der Steuerschuldner und die Haftungsschuldner sind (unechte) Gesamtschuldner.[2] Die Finanzbehörde hat in der Begründung[3] darzustellen, ob mehrere Haftungsschuldner vorhanden sind. Hierbei ist sie von Amts wegen verpflichtet, die in der Behörde insgesamt vorhandenen Akte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.4 Haftungsfestsetzungsfrist (§ 191 Abs. 3 AO)

Rz. 56 Außer durch die absolute Grenze für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 5 S. 1 AO [1] kann dieser auch nach § 191 Abs. 3 AO ausgeschlossen sein.[2] Hieraus ergibt sich eine Befristung der Festsetzung des Haftungsanspruchs. Nach Ablauf dieser Haftungsfestsetzungsfrist können Haftungsbescheide weder erlassen noch zulasten des Haftungsschuldners geän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.3 Ausschluss der Haftung nach § 71 AO (§ 191 Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 55 Ergibt sich die Haftung aus § 71 AO, also bei der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners als Täter einer Steuerhinterziehung [1] oder Steuerhehlerei[2] für die verkürzten Beträge oder ungerechtfertigt erlangten Steuervorteile, so gilt nach § 191 Abs. 5 S. 2 AO die absolute Grenze nach Abs. 5 S. 1[3] nicht. Der Haftungsanspruch aus § 71 AO ist nicht mehr akzessorisch[4...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.5.3 Hemmung und Ausschluss

Rz. 64p Für die Haftung für LSt gelten die Regelungen des § 191 Abs. 2 [1], Abs. 3[2] und Abs. 5 AO.[3] Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Weg der Haftung ist nicht statthaft, wenn die ESt-Festsetzung des Arbeitnehmers bestandskräftig ist und eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht in Betracht kommt.[4] Rechtsanwendungsfehler der Finanzbehörde bei der Festsetzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.3 Handlungsermessen/Entschließungsermessen

Rz. 41 Beim Erlass des Haftungsbescheids ist die Ausübung des Handlungsermessens (auch Entschließungs- oder Tätigkeitsermessen genannt)zwingend erforderlich, da die Finanzbehörde von der Geltendmachung der Haftung auch dann absehen kann, wenn der Steueranspruch dann insgesamt nicht realisierbar ist.[1] ) Insofern wird bei Ausübung des Handlungsermessens von der Finanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.5 Wahlfeststellung zwischen Schuld und Haftung

Rz. 25 Grundsätzlich kann derjenige, der Steuerschuldner ist, nicht gleichzeitg Haftungsschuldner sein. Damit schließt sich eine Inanspruchnahme als Steuerschuldner und als Haftungschuldner hinsichtlich desselben Primäranspruchs gegenseitig aus.[1] Aus der Begründung des Verwaltungsakts muss sich eindeutig ergeben, welche Anspruchsart geltend gemacht wird. Ein Begründungsaus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Schätzung und Strafverfahren

Rz. 211 Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 1 AO, dass Steuern verkürzt worden sind. Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit mit den strafprozessualen Beweismitteln nachzuweisen, wenn es zu einer Bestrafung kommen soll. Im Strafverfahren dürfen daher die Ergebnisse einer Schätzung im Veranlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 5 Hinterziehung des Solidaritätszuschlags

Rz. 36 Da der SolZ eine Steuer i. S. d. AO ist (Rz. 3), fällt seine Hinterziehung unter § 370 AO. Es tritt also Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ein. Damit ist eine Hinterziehung der ESt oder KSt immer auch eine Hinterziehung des SolZ.. § 235 AO (Verzinsung von hinterzogenen Steuern) umfasst auch die Verzinsung des SolZ zur ESt.[1] Auf Hinterziehungszinsen zum SolZ gib...mehr

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Vorsteuerabzug, Rechnung, Rechnungsangaben, Postfachanschrift des leistenden Unternehmers in der Rechnung, Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

Sachverhalt Bei den Vorabentscheidungsersuchen des BFH ging es um die Anforderungen an die Angaben in einer Rechnung (hier Anschrift des leistenden Unternehmers) für Zwecke des Vorsteuerabzugs. In der Sache C-374/16 ging es um einen Kfz-Händler, der im Streitjahr 2008 für von einer E-GmbH erworbene Fahrzeuge, die innergemeinschaftlich weitergeliefert wurden, den Vorsteuerabzu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 42 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Neben der Verhängung einer Strafe oder einer Buße haben Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung weitere Folgen: Die Festsetzungsfrist wird von vier auf fünf oder zehn Jahre verlängert (> Verjährung Rz 10 ff). Wird einem Stpfl vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben (> Rz 33), ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Bußgeldvorschriften

Rz. 20 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Bußgeldvorschriften des II. Abschnitts des 8. Teils der AO (§§ 377–384 AO) behandeln die Steuerordnungswidrigkeiten, dh Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden. Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten die Vorschriften des I. Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO (> Anh 10.1) geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung zu § 42d Abs 6 bis 8 EStG

Rz. 15 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Vor 1986 bestand für einen ausländischen Verleiher keine Verpflichtung zum LSt-Abzug. Der Entleiher haftete grundsätzlich nicht für die LSt der in seinem Unternehmen tätigen ArbN des Verleihers. Das galt auch bei unerlaubter ArbN-Überlassung, obwohl arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird (vgl §§ 9, 10 Abs 1 AÜG). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung eines Miterben

Leitsatz 1. Der Erbe tritt sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein und schuldet die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. 2. Auch eine wegen Demenz des Erblassers unwirksame Einkommensteuererklärung führt – ist sie unr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG

Leitsatz Das "Kennenmüssen" i.S. des § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen. Normenkette § 25d Abs. 1, Abs. 2 UStG, Art. 21 Abs. 3 6. EG-RL (= EWGRL 388/77) Sachv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft als Organgesellschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Überblick Nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH können auch Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen weisungsgebunden in einen Organkreis eingebunden sein. Die Finanzverwaltung regelt die Voraussetzungen, unter denen entgegen der gesetzlichen Formulierung auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft angesehen werden kann. Darüber hinaus werden die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Steuerrechtlich

Rn. 107 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die Buchführung wird verschuldensunabhängig ordnungswidrig, wenn Unterlagen verloren gehen (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.1966, BStBl. III 1966, S. 487f.; BFH-Urteil vom 14.08.1974, BStBl. II 1974, S. 728f.). Werden aber die Unterlagen bis spätestens zum Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens vorgelegt, ist sie noch als ordnungsmäßig anzue...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Andere Aufbewahrungsvorschriften

Rn. 9 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die handelsrechtliche Regelung des § 257 ist weitgehend wortgleich mit der steuerrechtlichen Vorschrift des § 147 AO (vgl. den Anwendungserlass zu § 147 AO). Der Wortlaut des § 147 AO geht ebenfalls – wie § 257 – auf das BiRiLiG zurück (vgl. BT-Drucks. 10/317, S. 58, 133). Für Kaufleute hat § 147 AO allerdings, soweit Wortgleichheit mit § 257 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschlandweites Korruptionsregister beschlossen

Zusammenfassung Korrupte Unternehmen sollen in einem bundesweiten "Wettbewerbsregister" gelistet werden. Dies hat das Kabinett am 29.03.2017 beschlossen. Erstmals soll in ganz Deutschland eingeführt werden, was es bisher nur in manchen Bundesländern und dort sehr uneinheitlich gibt. Unternehmen, in denen Bestechungen, Betrug oder Kartellvergehen u. ä. vorgekommen sind, solle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 760 [Autor/Stand] Regelungszweck. Eine Niedrigbesteuerung i.S. von § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 soll gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 auch dann vorliegen, wenn ausländische Ertragsteuern von mindestens 25 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch tatsächlich nicht erhoben werden. Insoweit wird zunächst auf die zu § 8 Abs. 3 Satz 1 geltenden Grundsätze Bezug genommen (vgl. Anm. 706...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr