Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / C. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von Deutschland erhobenen Steuern

I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG Rz. 51 Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein deutscher Wohnsitz aufrechterhalten wird. In diesem Fall bleibt die unbesch...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / b) Indirekte Steuern

Rz. 23 Zu den wichtigsten indirekten Steuern in Italien gehören:mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / V. Sonstige wichtige Steuern in Italien

1. Gewerbesteuer (IRAP – Imposta regionale sulle attività produttive) Rz. 58 Italien erhebt auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusätzlich zur Einkommensteuer eine Gewerbesteuer. Die Einnahmen dienen den Regionen grundsätzlich zur Finanzierung des Gesundheitswesens.[36] Es handelt sich dabei um eine regionale Steuer auf die in Italien anfallende Wertschöpfung bei der regelmäßige...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / C. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von Deutschland erhobenen Steuern

Rz. 47 Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt zahlreiche Vorschriften u.a. im Einkommensteuer-, Erbschaft- und Schenkungssteuer- sowie im Außensteuergesetz, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Nachfolgend sollen die Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland auf diese Vorschriften untersucht werden. I. Beschränkte Einkommensteuerpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / D. Italienische Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 131 In Italien ansässige Steuerpflichtige sind nach dem Welteinkommensprinzip mit ihren gesamten Einkünften in Italien steuerpflichtig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf die Einkünfte der in Italien Steuerpflichtigen auch im Ausland Steuern bezahlt werden. Das italienische Steuerrecht sieht die Anrechnung der ausländischen Steuer bis zur Höhe der auf die ausl...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / e) Verfahren

Rz. 26 § 138f Abs. 1 S. 1 AO bestimmt für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen i.S.v. § 138d Abs. 2 AO, dass diese "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen haben. Für weitere Informationen zur Art der Übermittlung und der Datenformate verweist das BMF auf die Komm...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Das schweizerische Steuerrecht ist durch die föderalistische Staatsstruktur geprägt, indem sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden Steuern erheben können. Folglich gibt es im Rahmen der Einkommens- und Vermögenssteuern neben dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG [1]) noch 26 Steuergesetze der einzelnen Kantone.[2] Allerdings ist festzuhalten, da...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Kommunale Immobiliensteuer (IMU – Imposta municipale unica)

Rz. 61 Gemeinden erheben auf Immobilien die kommunale Immobiliensteuer (Imposta municipale unica – IMU), welche mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar ist. Für die Immobilie, an der der Eigentümer seinen ersten Wohnsitz errichtet hat, ist keine Steuer geschuldet, sofern es sich dabei nicht um eine Luxusimmobilie handelt. Für alle weiteren Immobilien wird die Steuer gesch...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / F. Zusammenarbeit in Steuersachen

Rz. 71 Seit dem 4.10.1954 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich ein Vertrag über Rechtsschutz und Amtshilfe in Abgabesachen.[69] Die Befugnisse der zuständigen Behörden gehen deutlich weiter, als dies mit anderen Staaten vereinbart ist. U.a. eröffnet der Vertrag die Möglichkeit der Amtshilfe, in bestimmten Fällen auch unmittelbar zwische...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / E. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Österreich

Rz. 67 Das ÖstEStG hält keine allgemeinen unilateralen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereit. Falls kein DBA angewendet werden kann oder trotz eines anwendbaren DBA eine Doppelbesteuerung eintritt, kann das österreichische BMF innerhalb seines Ermessensrahmens gem. § 48 BAO auf Antrag Ausnahmen von der Besteuerung gewähren. Nach § 48 BAO können zu diesem Zwec...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Vermögensteuer auf ausländisches Immobilienvermögen (IVIE – Imposta sul valore degli immobili all‘Estero)

Rz. 62 Steuerpflichtige mit ausländischem Immobilienbesitz unterliegen der Vermögensteuer auf ausländisches Immobilienvermögen. Diese Steuer ist entspricht in Italien die bereits dargestellte IMU.mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 157 § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG verlangt für die Anrechnung, dass die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, sog. Entsprechensklausel. Insbesondere bei Nachlasssteuern, also Steuern, die am gesamten Nachlass und nicht wie die deutsche Erbanfallsteuer am Erwerb des Einzelnen anknüpfen, ist fraglich, ob die Entsprechung gewahrt ist. Der BFH[168] hat hier...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Überdachende Besteuerungsrechte nach Art. 4 Abs. 3 und 4 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 44 Steuerliche Gefahren für Zuzügler aus Deutschland bergen Art. 4 Abs. 3 und Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, die das Besteuerungsrecht Deutschlands ausweiten. Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland betrifft natürliche Personen, die nach den nationalen Steuergesetzen Deutschlands und der Schweiz in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, jedoch über Art. 4 Abs. ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / E. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Italien

Rz. 132 Deutschland und Italien haben am 18.10.1989 ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen[70] abgeschlossen. Dieses ist seit am 27.12.1992 in Kraft getreten. Das Abkommen dient der Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Rz. 133 In Italien hat ein Doppelbesteuerungsabkommen gemäß Art. 75 DPR 600/73[71] Vorrang gegenüber dem innerstaatlichen Recht, sofern der Steuerpflichtige nicht ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Flat Tax für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, Art. 24-bis TUIR

Rz. 66 Italien hat mit dem Haushaltsgesetz von 2017[40] die sog. Flat Tax für Superreiche eingeführt. Das Gesetz sieht gemäß Art. 24-bis TUIR vor, dass, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz, ihr Domizil oder ihre Meldeanschrift im Sinne des Art. 2 Abs. 2 TUIR nach Italien verlegen, bei der Versteuerung ihrer ausländischen Einkünfte...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / Literaturtipps

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / F. Parlamentswahlen 2022

Rz. 135 Bei der Parlamentswahl vom 25.9.2022 hat das Mitte-Rechts-Bündnis das Rennen für sich entscheiden können. Die von Giorgia Meloni geführte Partei Fratelli d’Italia erhielt 26 % der Stimmen. In einer Koalition mit der Berlusconi-Partei Forza Italia (8,3 %) und der von Salvini angeführten Lega (8,9 %) konnte sowohl im Parlament wie auch im Senat eine solide Mehrheit err...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. DBA Österreich/Deutschland

Rz. 43 Die Ansässigkeit als ein zentrales Anknüpfungsmoment für die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten ist im DBA Österreich/Deutschland[47] wie folgt geregelt. Rz. 44 Gemäß Art. 4 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland[48] ist eine natürliche Person grundsätzlich in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staats aufgrund ihres...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / I. Einkommensteuer

Rz. 152 Das deutsche Steuerrecht sieht keine Maßnahmen vor, wonach die Doppelbesteuerung (Wegzugsteuer in Deutschland, Besteuerung der Veräußerung im Zuzugsstaat) verhindert würde. Insbesondere erfolgt keine Anrechnung ausländischer Steuern auf die nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG, § 6 AStG oder § 2 AStG erhobenen Steuern. Denn eine Steueranrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 51 Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein deutscher Wohnsitz aufrechterhalten wird. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des sch...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Unternehmer Theo Müller [1] und Otto Beisheim,[2] die (Ex-) Sportler Boris Becker, Franz Beckenbauer, Günther Netzer, Rainer Schüttler, Michael und Ralf Schumacher, Anni Friesinger, Jan Ullrich sowie der Autor Johannes Mario Simmel [3] haben sämtlich eines gemeinsam: Sie alle haben die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze in Deutschland [4] nicht mehr toleri...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Stundung und ratierliche Zahlung der Wegzugssteuer

Rz. 81 Hinsichtlich der Wegzugssteuer ist im Unterschied zur Vorgängerregelung nicht mehr zu unterscheiden, ob es sich bei dem wegziehenden Steuerpflichtigen um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen oder um einen Staatsangehörigen eines Drittstaates handelt und ob der Steuerpflichtige in einen EU-Staat verzieht oder in einen Drittstaat. Es wird auch in den Fällen, in denen ein EU-/...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 5. "Sportler-Erlass"

Rz. 14 Eine weitere Besonderheit, die Österreich insbesondere als Zielstaat von ausländischen Sportlern interessant macht, ist der untechnisch sog. "Sportler-Erlass".[14] Nach § 1 dieser erstmals für das Kalenderjahr 2000 anzuwendenden Verordnung kann auf Antrag die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbstständigen Sportlern pauschal er...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Gewerbesteuer (IRAP – Imposta regionale sulle attività produttive)

Rz. 58 Italien erhebt auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusätzlich zur Einkommensteuer eine Gewerbesteuer. Die Einnahmen dienen den Regionen grundsätzlich zur Finanzierung des Gesundheitswesens.[36] Es handelt sich dabei um eine regionale Steuer auf die in Italien anfallende Wertschöpfung bei der regelmäßigen Ausübung einer selbstständig organisierten Tätigkeit, die auf die H...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / III. Abgaben im italienischen Steuersystem

Rz. 19 Das italienische Steuersystem setzt sich, vergleichbar mit dem deutschen Steuersystem, aus Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammen. 1. Direkte und indirekte Steuern in Italien Rz. 20 Das italienische Besteuerungssystem kennt direkt und indirekte Steuern. a) Direkte Steuern Rz. 21 Zu den wichtigsten direkten Steuern in Italien zählen:mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Abgaben und Beiträge

Rz. 25 Das italienische Steuerrecht kennt ähnlich dem deutschen Steuerrecht neben den Steuern auch Gebühren und Beiträge. Beispielhaft seien hier die Müllentsorgungsgebühren (TARI – Tassa sui Rifiuti) und der Beitrag für die Empfang des italienischen Staatsfernsehens (Canone RAI) genannt.mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VI. Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Rz. 73 Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland hält als Grundregel fest, dass Arbeitseinkünfte aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nur im Ansässigkeitsstaat des unselbstständig Erwerbstätigen besteuert werden können. Von dieser Grundregel ausgenommen sind Einkünfte von Personen, die als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer im anderen Vert...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 6. Flat Tax für Rentner

Rz. 98 Italien verfolgt mit seiner Steuergestaltung unter anderem die Besiedlung des Südens mit Menschen, die eine hohe Kaufkraft haben. Dies hat dazu geführt, dass man neben der Flat Tax-Regelung des Art. 24-bis TUIR in Art. 24-ter TUIR eine Flat Tax für natürliche Personen, die eine ausländische Rente oder ähnliche Zahlungen aus dem Ausland beziehen, eingeführt wurde. Die ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Entscheidung des EuGH

Rz. 113 Der EuGH führt in seinem Urteil zunächst aus, dass Art. 167 bis CGI durchaus geeignet ist, die in Art. 43 EG garantierte Niederlassungsfreiheit zu beschränken. Zu beachten ist hier insbesondere, dass Art. 167 bis CGI die Besteuerung von nur latenten Wertsteigerungen betrifft. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit folgert der EuGH aus der zumindest abschreckende...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen

Rz. 55 Das DBA Schweiz/Deutschland folgt in Art. 13 Abs. 3 zunächst dem Grundsatz der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Wohnsitzstaat des Veräußerers. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, dass die bei einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung wesentlicher Beteiligungen[73] erzielten Gewinne auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Rz. 50 Im Rahmen von Wohnsitzverlegungen nach Österreich nach Außerkrafttreten des DBA Österreich/Deutschland (E) gewinnt die erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht wieder an Bedeutung, da das Besteuerungsrecht nunmehr nicht mehr durch das genannte DBA zugewiesen wird. Für die Dauer von fünf Jahren bleiben Wegzügler nach Österreich damit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Bu...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG, und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 48 Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland r...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 103 Der Kanton Nidwalden befreit Ehegatten, Kinder, (Ur-)Großkinder, Stief- und Pflegekinder sowie inzwischen auch die Eltern, Schwiegerkinder, Stief-, Pflege- und Schwiegereltern von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Art. 157 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 Steuergesetz Nidwalden (StG NW))[110]). Zudem sind Zuwendungen an Personen, die zum Zeitpunkt der Zuwendung bzw. des Tode...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 5. Anrechnung von in Italien gezahlter ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 130 Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Italien[67] regelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht. Wegen § 21 ErbStG ist dort eine Regelung zur Anrechnung von in Italien gezahlter Erbschaftsteuer entbehrlich. Dieser verfolgt den gleichen Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens, nämlich die Vermeidung von Doppelbesteuerungen desselben Vermögens im In- und Ausland.[68] Au...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / Literaturtipps

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Einkommens- und Vermögenssteuer

Rz. 84 Zusammen mit dem Kanton Schwyz zählt der Kanton Zug zu den für Privatpersonen steuerlich attraktivsten Standorten in der Schweiz, da beide Kantone ihre Steuern im Zuge des Steuerwettbewerbes der vergangenen Jahre laufend gesenkt und dadurch eine Vielzahl von vermögenden Steuerzahlern angezogen haben. In der steuergünstigsten Gemeinde Baar beträgt der Maximalsteuersatz...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VII. Automatischer Informationsaustausch

Rz. 28 Mit Änderung des Protokolls vom 27.5.2015 trat per 1.1.2017 das bilaterale Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)[42] in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs wurde das bis dahin geltende Zinsbesteuerungsabkommen abgelöst. Der automati...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / IV. Erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG

Rz. 58 Deutschland hat sich in Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland (E) ein mit der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG korrelierendes Besteuerungsrecht für den Fall vorbehalten, dass der Erblasser seinen Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatte, aber vorher eine ständige Wohnstätte in Deutschland besaß, wenn ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 90 Steuerbefreit sind unter anderem Gelegenheitsgeschenke und Heiratsgut bis 5.000 CHF, Zuwendungen an den Ehegatten sowie Vermögen, welches zu Ausbildungszwecken übertragen wird. Attraktiv sind zudem die in Art. 100 des Steuergesetzes (StG AI)[101] vorgesehenen Freibeträge. So profitieren Nachkommen, Stiefkinder sowie Pflegekinder (zweijähriges Pflegeverhältnis vorausge...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

Rz. 56 § 6 Abs. 1 Ziff. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[75] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Entscheidung des EuGH

Rz. 99 Der EuGH[109] führt in seinem Urteil aus, dass das FZA dahingehend auszulegen ist, dass es einem Steuersystem eines Mitgliedstaats entgegensteht, das in einer Situation, in der ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, der im Hoheitsgebiet der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt, seinen Wohnsitz von dem Mitgliedstaat, dessen Steuersystem in Frage steht, in die Schweiz ve...mehr