Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liberia

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Liberia (Hauptstadt: Monrovia; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat in Westafrika. Sie grenzt im Nordwesten an > Sierra Leone, im Norden an > Guinea, im Osten an die > Elfenbeinküste und im Südwesten an den Atlantik. Liberia ist nach > Panama der weltweit zweitgrößte Flaggenstaat für Handelsschiffe; Regelungen zur Seeschifffahrt k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresarbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Jahresarbeitslohn ist der > Arbeitslohn, den der ArbN im Kalenderjahr aus einem Dienstverhältnis bezieht (vgl § 38a Abs 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören alle steuerpflichtigen Bezüge, die dem ArbN in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen des Kalenderjahres insgesamt als laufender Arbeitslohn oder in Form der > Sonstige Bezüge einschließlich de...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Korea im Westen und > China im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 –, welches durch Be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Literarische Tätigkeit

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Autoren, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff, 75 ff, > Liebhaberei, > Publizisten, > Schriftsteller. Ergänzend > Auslandskorrespondenten, > Journalisten, > Korrespondenten.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell

Rz. 370 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Beim sog. Blockmodell schließt sich dabei an eine Phase der Vollzeitarbeit (Arbeitsphase) eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswanderung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Außensteuergesetz, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Auswanderung , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung , > Sonderausgaben Rz 45 ff, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, > Werbungskosten Rz 70 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtiger Dienst

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Auslandsbeamte, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 35ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Britische Jungferninseln

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den britischen Jungferninseln (Hauptstadt: Road Town; Amtssprache: Englisch) in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (VK) noc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jugoslawien war ein bis 2003 bestehender Staat in Mittel- und Südosteuropa. Nachfolgestaaten sind: > Bosnien/Herzegowina, > Kroatien, > Montenegro, Nordmazedonien (> Mazedonien), > Serbien, > Slowenien sowie > Kosovo, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo umstritten ist. Seit dem VZ 1989 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.3 Erfindervergütungen

Rz. 269 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Vergütung für eine sog. Diensterfindung i. S. des § 9 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen unterliegt als Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG grundsätzlich der Steuerpflicht nach innerstaatlichem Recht (BFH-Urteil vom 21. Oktober 2009, BStBl II 2012 S. 493). Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung nich...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 59 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Zentrale für Tourismus

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DZT in Frankfurt/M ist ein Verein, der als Zuwendungsempfänger des Bundes im Auftrag der Bundesregierung im Ausland für das Reiseland Deutschland wirbt. Die DZT führt als Verein keine > Öffentliche Kasse. Gleichwohl werden die Arbeitslöhne der im Ausland beschäftigten ArbN nicht von der DZT, sondern von einer inländischen öffentlichen Kasse aus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Besteuerung ausländischer Gastlehrkräfte exemplarisch > Max-Planck-Gesellschaft, ergänzend ferner > Ausländische Lehrkräfte. Für natürliche Personen (hier: Forscher), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, kommt > Beschränkte Steuerpflicht in Betracht, wenn sie > Inländische Einkünfte haben. Wird ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Australien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Australien (Hauptstadt: Canberra; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat auf der Südhalbkugel, der den gesamten australischen Kontinent sowie einige weitere Inseln umfasst. Nachbarstaaten, zu denen jedoch keine Landgrenzen bestehen, sind im Norden > Indonesien, > Timor-Leste und > Papua-Neuguinea sowie im Südost > Neuseeland. Es gilt das Abkomme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die früher als Staatsbahn organisierte Bahn ist zum Jahr 1994 privatisiert worden. Dazu wurden die Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" des Bundes und "Deutsche Reichsbahn" der früheren DDR im Sondervermögen "Bundeseisenbahnvermögen" zusammengefasst (vgl Art 87 GG sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993, BStBl 1993 ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.2 Progressionsvorbehalt

Rz. 49 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Hat ein zeitweise oder während des gesamten VZ unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG Anwendung findet, ausländische Einkünfte, die im VZ nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, oder Einkünfte, die nach einem DBA oder nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Ü...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.9.1 Steuerausgleich ("Tax-Equalization") und Steuerschutz ("Tax-Protection"/"Hypo Tax")

Rz. 317 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Während einer Auslandstätigkeit werden zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern regelmäßig Steuerausgleichsvereinbarungen geschlossen. Dabei sind der Steuerausgleich ("Tax-Equalization", kurz: TEQ) sowie der Steuerschutz ("Tax-Protection") die üblichen Methoden. Die einer Arbeitnehmerentsendung zugrundeliegende Steuerausgleichsmethode ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.8 Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos

Rz. 307 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter den Begriff der Arbeitszeitkonten in diesem Sinne fallen nur sog. Zeitwertkonten (Arbeitsentgeltguthaben). Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn anstelle einer sofortigen Auszahlung auf einem Zeitwertkonto betragsmäßig erfasst und dem Arbeitnehmer erst im Rahmen einer späteren Frei...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.5 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen

Rz. 178 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn das im Ausland ansässige verbundene Unternehmen lediglich den formellen Anstellungsvertrag mit der natürlichen Person schließt und an das inländische verbundene Unternehmen überlässt und die natürliche Person in das deutsche Handelsregister einträgt, ist das deutsche aufnehmende Unternehmen dann als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzuseh...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.4.3 Nachweispflicht

Rz. 89 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Ausführungen zu den Nachweispflichten im Zusammenhang mit § 50d Abs. 8 EStG (s. Tz. 2.3.2.1.2, Rn. 66, 67) gelten für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit entsprechend. Der Steuerpflichtige muss für die Freistellung regelmäßig nachweisen, dass seine ausländischen Einkünfte und Einkunftsteile im ausländischen Staat besteuert wurden und er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2 Inländische Steuerpflicht nur eines Beteiligten

Rz. 193 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO sind Feststellungen der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO nicht vorzunehmen, wenn nur einer der Beteiligten im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. An der Gesellschaft oder Gemeinschaft Beteiligte, deren Einkünfte aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft im Inland steuerfrei oder nicht steuerbar sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.1 Allgemeiner sachlicher Regelungsbereich

Rz. 50 Nach dem Wortlaut des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden die "Einkünfte" festgestellt , d. h. Gewinn und Verlust aus den betrieblichen Einkunftsarten bzw. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und Verlust aus den übrigen Einkunftsarten. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch weitere Besteuerungsgrundlagen gesondert und einheitlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (§ 9 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.1 Inhalt des § 180 Abs. 2

Rz. 111 § 180 Abs. 2 ist durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985[1] mit Wirkung v. 25.12.1985 eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die allgemein gefasste Ermächtigung für das BMF, mit Zustimmung des Bundesrats (bei Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, außer der Biersteuer, ohne Zustimmung des Bundesrats) durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Leitsatz Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nrn. 13 und 64, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 8 AO, Art. XI Abs. 1 bis 3, Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 DBA-Griechenland, Art. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Gegenstand der Feststellung

Rz. 20 Gegenstand der Feststellung sind Besteuerungsgrundlagen. Welche Besteuerungsgrundlagen, in Abweichung von § 157 Abs. 2 AO gesondert festgestellt werden, bestimmen § 180 AO sowie die Vorschriften in Einzelsteuergesetzen.[1] Rz. 21 Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen ist im Gesetz nicht geklärt. Es liegt nahe, § 199 Abs. 1 AO als Legaldefinition aufzufassen. Besteueru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.4 Gesonderte Feststellungen im GewStG

Rz. 39 Der ESt- oder KSt-Bescheid ist nicht Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Zwar wird der Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, jedoch ist dies eine eigenständige gewerbesteuerliche Ermittlung ohne Bindung an die Entscheidungen im ESt- oder KSt-Bescheid. Umgekehrt ist auch der Gewerbesteuermessbescheid...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.4 Aufgabeerklärung, Wahlrecht

Rz. 89 Die Betriebsaufgabe ist eine zielgerichtete (finale) und damit bewusste und gewollte Handlung des Unternehmers. Eine ungewollte, "versehentliche" Betriebsaufgabe ist grundsätzlich nicht denkbar (zu Ausnahmefällen Rz. 71a), wohl aber eine zwangsweise. Die Rspr. fordert deshalb in solchen Fällen, bei denen aus den objektiven Umständen nicht mit Sicherheit auf den Aufgab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspre...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 3.1 Entstehen der Steuerpflicht

Die Zweitwohnungsteuer wird i. d. R. als Jahressteuer erhoben. Die Steuerpflicht entsteht somit am 1.1. des Kalenderjahrs. Verfügt der Steuerpflichtige über die Zweitwohnung erst innerhalb eines Kalenderjahrs, beginnt die Steuerpflicht nach den meisten Satzungen am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpf...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 3 Steuerpflicht

3.1 Entstehen der Steuerpflicht Die Zweitwohnungsteuer wird i. d. R. als Jahressteuer erhoben. Die Steuerpflicht entsteht somit am 1.1. des Kalenderjahrs. Verfügt der Steuerpflichtige über die Zweitwohnung erst innerhalb eines Kalenderjahrs, beginnt die Steuerpflicht nach den meisten Satzungen am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kale...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 3.2 Beweislast für Steuerpflicht

Zu Streitfällen führt oft die Abgrenzung zwischen Erst-/Haupt- und Zweitwohnung. In diesem Fall trägt die Gemeinde die Beweislast dafür, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt. In erster Linie wird die Abgrenzung nach dem Melderecht vorgenommen. Zweitwohnung ist damit jede Wohnung, die nicht als Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne angemeldet ist. Die Beweislast dagegen ...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 4 Steuersatz

Über den Steuersatz entscheidet der Gemeinderat beim Beschluss über die Zweitwohnungsteuersatzung. In den norddeutschen Gemeinden gilt überwiegend als Steuersatz ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Mietwerts. In den nordrhein-westfälischen Gemeinden gilt ein Steuersatz von 10–15 %. In Baden-Württemberg liegen die Steuersätze bei bis zu 35 % (Baden-Baden) in Schleswig-Ho...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 5 Fälligkeit

Gewöhnlich ist die Steuer als Jahresbetrag entweder einen Monat nach Entstehen der Steuerpflicht oder einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Die Satzungen können auch die Fälligkeit in vierteljährlichen Teilbeträgen vorsehen.mehr

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Zweitwohnungsteuer / 1.2 Arten der Zweitwohnung

Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb des Gebiets der Gemeinde, in der Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Die meisten Satzungen kennen 3 Arten der Zweitwohnung: Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung neben der Erstwohnung außerhalb des Stadtgebiets; Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der A...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 1.3 Kapitalanlagen

Nicht steuerpflichtig ist eine Zweitwohnung, die ausschließlich der Kapitalanlage dient. Solange die Satzung nicht ausdrücklich das nur vorübergehende Innehaben der Zweitwohnung von der Steuerpflicht ausnimmt, darf die Wohnung grundsätzlich nicht einmal kurzfristig genutzt werden. In einigen Sazungen wird aber ein Zeitraum von einem Monat als unschädlich angesehen.[1] Die steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 10 Verjährung

Es gelten die Festsetzungsfristen derAbgabenordnung (AO). Die Festsetzungsfrist für die Zweitwohnungsteuer beträgt 4 Jahre. Muss eine Erklärung abgeben werden und wird diese nicht abgeben, so verlängert sich die Festsetzungsfrist auf sieben Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Die Verjährung ist von Amts wegen zu beachten, doch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Zweitwohnungsteuer wird als Aufwandsteuer erhoben. Es wird der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundene besondere persönliche Aufwand besteuert, der Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es wird unterstellt, dass derjenige, der eine Zweitwohnung besitzt oder nutzt, wirtschaftlich besonders leistungsfähig ist. Ob der Aufwand im Einzelfall di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr