Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Anwendung inländischen Steuerrechts

Bei der Prüfung, ob ausländische Sachverhalte im Inland steuerliche Konsequenzen hervorrufen, kommt inländisches Steuerrecht zur Anwendung.[10] Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind nach der BFH-Rechtsprechung für die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auch dann zugrunde zu legen, wenn eine Betriebsaufspaltung über die Grenze in der Konstellation gegeben ist...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 4 Steuerliche Gewinnermittlung

Rz. 11 Der Gewinn der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Da die Kommanditgesellschaft als Personenhandelsgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, stellt sie auch kein selbstständiges Steuersubjekt dar.[1] Die Einkommensteuerpflicht obliegt nach dem sog. "Transparenzprinzip"[2] den Mitunternehmern.[3] Die jeweiligen Gewinnanteile stellen bei diesen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.3 Erweiterung auf Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 46 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 EStG müssen Schuldner und Gläubiger der Lizenzzahlungen nahestehende Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG sein. § 4j Abs. 1 S. 3 EStG regelt zudem, dass als Schuldner und Gläubiger der Lizenzzahlungen auch Betriebsstätten gelten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.2 Unionsrecht

Rz. 110 § 4j EStG sollte mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie[1] vereinbar sein.[2] Die Zins- und Lizenzrichtlinie befreit die Lizenzeinnahmen des Vergütungsempfängers von der Quellensteuer und begünstigt damit den Gläubiger der Lizenzzahlung. Da § 4j EStG den Betriebsausgabenabzug jedoch beim Schuldner der Lizenzzahlung einschränkt, steht § 4j EStG nicht in Konflikt mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.9 Veranlagung bei Versteuerung eines sonstigen Bezugs ohne Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (Nr. 5a)

Rz. 50 Gewährt der Arbeitgeber einen sonstigen Bezug und hat der Arbeitnehmer Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen bezogen, so kann die Besteuerung des sonstigen Bezugs schwierig sein, da dabei der (voraussichtliche) Jahresarbeitslohn zugrunde zu legen ist. Legt der Arbeitnehmer die LSt-Bescheinigungen der früheren Dienstverhältnisse nicht vor, so kennt der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtet auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrli...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Steuerrecht

FG Münster, Urt. v. 7.10.2021 – 10 K 3172/19 E Die Aufwendungen eines aus zwei Männern bestehenden Ehepaares für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse im Steuerrecht (Teil 2)

1 Im zweiten Teil des im Februarheft begonnenen Beitrags werden Steuerfolgen von Nach-, Bestimmungs-, Zweck- und Kaufrechtsvermächtnis erörtert. Steuerrechtlicher Schwerpunkt der Darstellung ist dabei das ErbStG. Daneben werden aber auch Einzelfragen aus EstG und GrEStG erörtert, soweit sie sich bei der jeweiligen Unterart eines der vorstehenden, "besonderen" Vermächtnisse ...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 7

Auf einen Blick Steuerrecht ist selten einfach, bei Vermächtnissen definitiv nur bei einem unentgeltlichen Vermächtnis, das unmittelbar nach dem Tod des Erblasers dauerhaft zugunsten einer einzigen Person wirkt und von ihr sofort gegenüber dem Erben durchgesetzt werden kann. Ist eine Gegenleistung vom Vermächtnisnehmer zu erbringen, ist die Erfüllung des Vermächtnisses zeitl...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. EStG

Im EStG bestehen keine Besonderheiten gegenüber den vorstehenden Ausführungen.mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / VIII. Kaufrechtsvermächtnis

1. Hintergrund Das Kaufrechtsvermächtnis soll nachfolgend unmittelbar nach Steuerarten übergreifend dargestellt werden: Beim Kaufrechtsvermächtnis treffen Erbrecht und schuldrechtliches Vertragsrecht zusammen. Testamentarisch muss einem Vermächtnisnehmer das Recht eingeräumt worden sein, einen Nachlassgegenstand zu übernehmen, und zwar zu einem testamentarisch vorgegebenen, al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / VII. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) bzw. "Supervermächtnis"

1. Hintergrund Zivilrechtlich gründet das Zweckvermächtnis auf § 2156 BGB und gibt dem Beschwerten das Recht, ggf. z.B. den Gegenstand, insbesondere aber auch den Zeitpunkt der Vermächtniserfüllung, zu bestimmen.[16] Dabei kann das Zweckvermächtnis ggf. mit anderen flexiblen Elementen des Vermächtnisrechts, wie dem Bestimmungsvermächtnis der §§ 2151, 2153 BGB, kombiniert werd...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / IX. Fazit

Die gezeigten Konstellationen haben gezeigt, dass Vermächtnisse im ErbStG und im EStG, seltener im GrEStG, je nach ihrer Formulierung, ggf. aber auch nach ihrem wirtschaftlichen Ergebnis (insbesondere beim angestrebten frühzeitigen Abzug einer Belastung des Verpflichteten ohne Abzinsung) und bei einem hinausgeschobenen Zeitpunkt ihrer Erfüllung (Zwischenerwerb beim Erstbegün...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. ErbStG

Ein sog. Bestimmungsvermächtnis i.S.d. §§ 2151, 2153 BGB [12] ist ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis, bei dem ein Bestimmungsberechtigter auf Vorgabe des Erblassers nach dessen Tod nach begrenztem oder freiem Ermessen eine vermächtnisweise konkrete Verteilung vornehmen kann. a) Grundsätzliches Ein Vermächtnis in Form des Bestimmungsvermächtnisses i.S.d. §§ 2151, 2153 BGB ei...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / c) Verfahrensrecht

Verfahrensrechtlich gilt, dass die Steuerschuld des Vorerben bei Vorerlass des Steuerbescheids eingetretenem Nacherbfall nicht auf den Nacherben übergeht, sondern eine Eigenschuld des Vorerben darstellt.[10] Dennoch darf der Vorerbe die Steuerschuld aus dem Nachlass entnehmen, was aber ggf. den Testamentsvollstrecker des Vorerben nicht von einer Haftung bei eigenen Versäumnis...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Das Kaufrechtsvermächtnis soll nachfolgend unmittelbar nach Steuerarten übergreifend dargestellt werden: Beim Kaufrechtsvermächtnis treffen Erbrecht und schuldrechtliches Vertragsrecht zusammen. Testamentarisch muss einem Vermächtnisnehmer das Recht eingeräumt worden sein, einen Nachlassgegenstand zu übernehmen, und zwar zu einem testamentarisch vorgegebenen, also bereits fix...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1

Im zweiten Teil des im Februarheft begonnenen Beitrags werden Steuerfolgen von Nach-, Bestimmungs-, Zweck- und Kaufrechtsvermächtnis erörtert. Steuerrechtlicher Schwerpunkt der Darstellung ist dabei das ErbStG. Daneben werden aber auch Einzelfragen aus EstG und GrEStG erörtert, soweit sie sich bei der jeweiligen Unterart eines der vorstehenden, "besonderen" Vermächtnisse ste...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / V. Nachvermächtnis

1. ErbStG Eine Besonderheit besteht zunächst im ErbStG bei Vor- und Nacherbschaften und Vor- und Nachvermächtnissen. Abweichend vom Zivilrecht, wo nach § 2100 BGB z.B. der Vorerbe als auflösend bedingter Erbe und der Nacherbe als aufschiebend bedingter Erbe gilt,[2] gilt z.B. ein Vorerbe dauerhaft als Vollerbe und führt der Eintritt des Nacherb- oder Nachvermächtnisfalls zu e...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / VI. Bestimmungsvermächtnis

1. ErbStG Ein sog. Bestimmungsvermächtnis i.S.d. §§ 2151, 2153 BGB [12] ist ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis, bei dem ein Bestimmungsberechtigter auf Vorgabe des Erblassers nach dessen Tod nach begrenztem oder freiem Ermessen eine vermächtnisweise konkrete Verteilung vornehmen kann. a) Grundsätzliches Ein Vermächtnis in Form des Bestimmungsvermächtnisses i.S.d. §§ 2151, 21...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / c) Auslandsbezüge

Vor dem Einsatz des Bestimmungsvermächtnisses in grenzüberschreitenden Erbfällen ohne Abklärung der Rechtslage im Ausland kann nur ausdrücklich gewarnt werden: Ausländische Staaten, die das dinglich wirkende Vindikationslegat kennen, werden kaum zivilrechtlich eine voluntative Veränderung dinglicher Rechtsfolgen nach dem Erbfall mit Rückwirkung akzeptieren, so wie auch in Deu...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 4. Gestaltungsansätze

Die Gestaltungsansätze zielen vor allem darauf, im ErbStG eine doppelte Besteuerung beider Erwerber nach beiden Erbfällen ohne Neutralisation beim ersten Erwerber durch Abzug eines Postens für die in der Erfüllung hinausgeschobene Belastung zugunsten des zweiten Erwerbers zu vermeiden. Regelmäßig sollten deshalb, um z.B. die Qualifikation eines Zweckvermächtnisses mit Erfüll...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / b) Eintritt des Nachvermächtnisfalles anders als durch Tod des Zwischenerwerbers

Bei Eintritt der Nacherbfolge bzw. des Nachvermächtnisfalls durch ein anderes Ereignis als den Tod des ersten Erwerbers wird die von ihm gezahlte Steuer auf die vom zweiten Erwerber zu zahlende Steuer angerechnet (§ 6 Abs. 3 ErbStG), abzüglich eines Betrags, der der tatsächlichen Bereicherung des Zwischenerwerbers -nach Art eines Nießbrauchs ermittelt[7] – entspricht. Eine ...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / b) Kein Zwischenerwerb und keine Abzinsung im Regelfall

Das Bestimmungsvermächtnis wird im ErbStG auch als aufschiebend bedingtes Vermächtnis qualifiziert.[14] Es ergeben sich aber regelmäßig bei einer zum Erbfall zeitnahen Bestimmungsentscheidung keine Besonderheiten, dass etwa ein allein deshalb zusätzlicher Zwischenerwerb des Erben eintritt oder dass die Vermächtnislast ggf. nur abgezinst zu berücksichtigen ist. Denn sinnvoller...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. EStG

Das EStG unterscheidet zunächst ausschließlich, auch aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtung, nach der Höhe des Entgelts und der Einkunftsart, qualifiziert aber nicht weiter nach der Durchführung der Übernahme. Im Rahmen von Einkünftearten, bei denen eine getrennte Betrachtung möglich ist (§§ 17, 23 EStG), ist es deshalb z.B. möglich, durch die einheitliche Vermächtniserfül...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. ErbStG

Eine Besonderheit besteht zunächst im ErbStG bei Vor- und Nacherbschaften und Vor- und Nachvermächtnissen. Abweichend vom Zivilrecht, wo nach § 2100 BGB z.B. der Vorerbe als auflösend bedingter Erbe und der Nacherbe als aufschiebend bedingter Erbe gilt,[2] gilt z.B. ein Vorerbe dauerhaft als Vollerbe und führt der Eintritt des Nacherb- oder Nachvermächtnisfalls zu einer erne...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Zivilrechtlich gründet das Zweckvermächtnis auf § 2156 BGB und gibt dem Beschwerten das Recht, ggf. z.B. den Gegenstand, insbesondere aber auch den Zeitpunkt der Vermächtniserfüllung, zu bestimmen.[16] Dabei kann das Zweckvermächtnis ggf. mit anderen flexiblen Elementen des Vermächtnisrechts, wie dem Bestimmungsvermächtnis der §§ 2151, 2153 BGB, kombiniert werden. Anwendungsb...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. Exkurs: Besonderheiten im EStG

Das Dazwischentreten des Erben bis zur Erfüllung selbst eines zeitnah zum Erbfall zu vollziehenden Vermächtnisses kann unerwartete Einkommensteuerfolgen bewirken, betreffend die Zurechnung von Erträgen oder eine etwaige Verstrickung oder Gewinnrealisierung. Probleme können hier auftreten bereits durch eine zivilrechtlich nur kurzzeitige Veränderung der personellen Zuordnung ...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / a) Grundsätzliches

Ein Vermächtnis in Form des Bestimmungsvermächtnisses i.S.d. §§ 2151, 2153 BGB eignet sich insbesondere auch für eine erbschaftsteuergünstige Verteilung von Vermögensgegenständen zwischen Kindern und Enkelkindern oder zwischen Ehepartner und Kindern des Erblassers. In der ersten Variante kann jedem Kind – als Kopfrepräsentanten seines Stammes – die Verteilung nach freiem Erm...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 3. GrEStG und ErbStG

Anders ist es bei Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer: Für die Grunderwerbsteuer gilt, dass das Übernahmevermächtnis zu feststehendem Preis nicht zu einem Grunderwerbsteuertatbestand bei Ausübung der Übernahme führt, dagegen wohl ein Übernahmevermächtnis, bei dem der Preis zwischen den Parteien des Übernahmeakts künftig noch festzulegen ist, und sei es auch nur durch Bezugn...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 3. EStG

Bei Unverzinslichkeit eines Geldvermächtnisses bis zur hinausgeschobenen Fälligkeit (betr. Zweckvermächtnis) können ertragsteuerliche Probleme auftreten: Die Gestattung der herausgeschobenen Zahlung soll eine Art Kreditgewährung darstellen, sodass der zur Auszahlung gelangende Vermächtnisbetrag in einen ertragsteuerlich unbeachtlichen Kapitalanteil und in ein einkommensteuerl...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / a) Aufschiebend bedingtes Ereignis: Tod des ersten Erwerbers

Eine Gleichstellung der Nachvermächtnisse und auf den Tod des Beschwerten bedingten Vermächtnisse, seit 1.1.2009 auch Auflagen auf den Tod des Belasteten, bewirkt hierbei § 6 Abs. 4 ErbStG: Es kommt in den Fällen des zweiten Übergangs durch Tod des Vorerben oder Vorvermächtnisnehmers zu einer uneingeschränkten zweifachen Besteuerung. Die doppelte Besteuerung von Vorerben und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ausnahmen

Rz. 367 [Autor/Stand] Überblick. Von der auf die Körperschaft isolierten Betrachtungsweise für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung gibt es systemimmanente Ausnahmen. Diese betreffen (potenziell) folgende Fälle: Mittelbare vertikale Verbundbetrachtung (vgl. Rz. 368 ff.) Gegenbeweis (vgl. Rz. 370 ff.) Besondere DBA-Regelungen (vgl. Rz. 372 ff.) Aktivität von Betrieb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.2 Ausgangslage vor der Reform der Zusatzversorgung

Wie alle großen Alterssicherungssysteme hatte auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhebliche Finanzierungsprobleme. So blieb die Anzahl der Beitragszahler nahezu gleich oder war bei einigen Zusatzversorgungseinrichtungen sogar stark rückläufig. Auf der anderen Seite war ein kontinuierlicher Anstieg des Rentnerbestands zu verzeichnen. Grund hierfür waren die g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.2 Das Punktemodell (ab 1.1.2002)

Das Punktemodell gibt den früheren Grundsatz der Gesamtversorgung in Form der Gesamtbetrachtung von Rente und Versorgungsrente vollständig auf. Die Leistungen aus dem Punktemodell werden unabhängig von den Bezugssystemen wie Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder auch Steuerrecht bestimmt. Es ist daher nicht mehr nötig, die Zusatzversorgung entsprechend den Änderungen in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.3 Abkehr vom Gesamtversorgungssystem

Aufgrund der oben genannten sehr unterschiedlichen Probleme und Veränderungen, war es erforderlich, das Recht der Zusatzversorgung völlig neu zu regeln. Folglich wurde das bisherige System der Gesamtversorgung rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem ersetzt. Faktisch wirkten die neuen Rechtsregelungen ab dem 1.1.2002. Für das Jahr 2001 war a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtssicherheit (Bestimmtheit, Vertrauensschutz)

Rz. 59 [Autor/Stand] Bestimmtheitsgrundsatz. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, insbesondere aber des praktisch schwer zu handhabenden Principal Purpose Tests des Satzes 2 Alt. 1 des § 50d Abs. 3 EStG ("einer der Hauptzwecke", vgl. zur Verdeutlichung Rz. 504 ff., zum Hauptzweck-Kriterium Rz. 546 ff.), lässt sich die Frage aufwerfen, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Wesentlicher Zusammenhang

Rz. 405 [Autor/Stand] Zusammenhang. Zwischen der Einkunftsquelle und der Wirtschaftstätigkeit muss ein Zusammenhang bestehen. Der Zusammenhang ist dabei für jede Einkunftsquelle separat zu prüfen (sog. einkunftsquellenbezogene Prüfung).[2] Der Begriff des Zusammenhangs ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in besonderer Weise auslegungsbedürftig ist. Methodische Grundlage ...mehr