Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.6 Vergleichbare Fälle

Tz. 1611 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Buciek (Urt-Anm in HSO) weist darauf hin, dass neuere Abkommen mit vergleichbaren Regelungen wie die DBA A, Rumänien, Kroatien und Slowenien ausdrücklich die Anwendung des Schachtelprivilegs ausschließen. Tz. 1612 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw leitet aus der Rspr und Kommentierung in den Verw-Grds Pers-Ges (Rn 4.1.1.1.3) zusammenfas...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung

Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis zum VZ 1993, soweit die Schweizer Gesellsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. In diesem Urt hatte de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.5 Die Rechtsprechung

Tz. 1610 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH ist der Auff der Fin-Verw gefolgt, s Urt des BFH v 04.06.2008 (BStBl 2008 II, 793). Es besteht damit kein Bedarf zu prüfen, ob auch § 50d Abs 9 EStG greift.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4 Das Urteil des BFH v 21.07.1999 und die Reaktion der Finanzverwaltung

5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.3 Abzugsmodelle (Fälle nach dem DBA USA und vergleichbaren DBA)

Tz. 1596 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Fall, der der Rspr des BFH zugrunde liegt (s Urt des BFH v 31.05.1995, DStZ 1995, 699), hatte sich eine inl Kap-Ges atypisch still an einer US-amerikanischen Kap-Ges beteiligt und ergänzend ein Darlehen gewährt. Der BFH entschied, dass zwar die Zinsen aus dem Darlehen nach nationalem Recht gew Gewinnanteile nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG sind...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.5 Betriebsstätten-ABC der festen Geschäftseinrichtung

Tz. 1134 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abstellräume Bei einer Gebäudereinigungsfirma können die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Reinigungsgeräte und -materialien eine BetrSt begründen (s Urt des Hess FG v 26.03.1982, EFG 1983, 34). Abstellplatz Ein Lkw-Abstellplatz einer Spedition ist keine BetrSt (s Urt des FG München v 17.03.1992, EFG 1992, 437). Arbeitnehmeranwesenheit Eine Be...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.2 Überführung von Wirtschaftsgütern an (nachgeschaltete) Personengesellschaften

Tz. 1729 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für die BetrSt-Besteuerung gelten allgemein die Grundsätze der sog aufgeschobenen Gewinnverwirklichung, dh stille Reserven sind erst mit "Außenrealisierung" zu erfassen (s Tz 1186). Gewinnchancen aus Geschäftschancen können damit ohne sofortige stliche Belastung (unzulässige Lizenz) verlagert werden. Die BetrSt-Verw-Grds – Rn 2.6.4 – (dazu a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.5.2 EuGH-Urteil v 21.02.2013, C-123/11 "A Oy"

Tz. 2113 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Keine weitere Rechtsklarheit zur Frage der Finalität ist durch die Entsch des EuGH v 21.02.2013 (Rs C-123/11 "A Oy", FR 2013 S. 370) eingetreten. Der EuGH hat mit diesem Urt allerdings darauf hingewiesen, dass eine (tats) Finalität nicht anzunehmen ist, wenn der Stpfl nicht sämtliche Möglichkeiten zur Verlustnutzung im Entstehungsstaat ausg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.7 Sonderfragen bei Personengesellschaft

Tz. 1088 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Fortgesetzt hat der BFH seine Rspr zur Subsidiarität (s Urt des BFH v 23.10.1996, IStR 1997, 271). Dividenden aus Aktien, die nach dt Recht zu den Sonderbetriebseinnahmen iRe atypisch stillen Gesellschaft gehören, sind hiernach abkommensrechtlich nicht den stfreien BetrSt-Gewinnen zuzurechnen. Hierzu auch s Anm F.W. (IStR 1997, 273). Besonde...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.3.3 Angemessenheit der Konditionen

Tz. 780 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Andererseits wird man aus dem oben (s Tz 779) genannten Urt nicht ableiten können, dass ein Zinszuschlag für eine risikobehaftete Fremd-Kap-Gewährung durch einen Gesellschafter generell nicht in Betracht kommt. Kann die Gesellschaft von einem fremden Dritten ein "normales" besichertes Darlehen nicht erhalten, weil ihr keine Sicherheiten zur ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 778 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter Mezzanine-Finanzierung versteht man eine Mischform von EK- und FK-Finanzierung, die idR bei unternehmerischen Sondersituationen wie Unternehmensakquisitionen ua eingesetzt wird. Als mezzanine Finanzierungsinstrumente werden neben den Genussrechten allgemein auch Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Options- und Wandelanleihen und s...mehr

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Typisch stille Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis

Leitsatz Die stille Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis des Vaters ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn es nicht zu einem Zufluss von Mitteln in das Praxisvermögen kommt und Steuersparmotive sowie die Versorgung der Kinder bei der gewählten Gestaltung im Vordergrund stehen. Sachverhalt Im Streitfall schloss der Steuerpflichtige mit jedem seiner K...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.3 Zweiter bis Fünfter Teil

Rz. 25 Der Zweite Teil (§§ 3–10 UmwStG) regelt den Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der Dritte Teil (§§ 11–14 UmwStG) befasst sich mit der Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft. Der Vierte Teil (§§ 15, 16 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2 Einheitliche und gesonderte Feststellung

Rz. 17 Eine Hinzuziehung ist stets notwendig, wenn eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach den §§ 179ff. AO, die gemäß § 179 Abs. 2 S. 2 AO einheitlich für mehrere Personen erfolgt ist, nur von einer dieser Personen angegriffen worden ist. Hierbei ist es unerheblich, ob z. B. der Gesamtgewinn oder nur dessen Verteilung strittig ist.[1] E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Konzernaufbau

Rz. 135 [Autor/Stand] Gleichordnungs-Konzern statt Über-Unterordnungs-Konzern. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Etablierung eines Gleichordnungskonzerns anstelle eines Über-Unterordnungs-Konzerns. Die Regelungen zum CbC-Report in § 138a AO sind entsprechend dem Normwortlaut auf einen Konzern mit einer Muttergesellschaft an der Spitze zugeschnitten. Eine natürliche Person ...mehr

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Keine Gewinnrealisierung durch Vergütungsvorschuss für bilanzierenden Insolvenzverwalter; keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung

Leitsatz 1. Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. 2. Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unte...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

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Bedeutung des Vater-Sohn-Verhältnisses für die Abgeltungssteuer

Leitsatz Vater und Sohn sind im Regelfall nicht als "einander nahe stehende Personen" im Sinne der Abgeltungssteuer anzusehen. Sachverhalt Der Vater war Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Der Sohn hatte sich im Jahr 2001, also vor Einführung der Abgeltungssteuer, mit einem Anteil von 20% als typischer stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Atypische stille Unterbeteiligung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Frage, ob eine atypisch stille Unterbeteiligung (Innengesellschaft) an dem Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Hauptgesellschaft) besteht und wie hoch der Anteil des Unterbeteiligten ist, ist grundsätzlich in einem besonderen Feststellungsverfahren für die Unterbeteiligung zu entscheiden (BFH v. 05.11.1973, G...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / b) Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung

Der steuerpflichtige fiktive Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile (§ 9 BewG) im Zeitpunkt des Wegzugs und ihren historischen Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 S. 4 AStG). Ungeklärt ist dabei, ob es zu einer Aufstockung der Anschaffungskosten kommt, wenn der Erblasser (Schenker) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft überträgt, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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Sonderbetriebsausgaben bei der Tonnagesteuer

Leitsatz Der Aufwand aus dem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder einer stillen Beteiligung ist durch die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG abgegolten. Sachverhalt Die Kläger waren Kommanditist einer KG, die drei Schiffe im internationalen Verkehr betrieb. Die Gesellschaft ermittelte hierbei ab 2004 ihren Gewinn nach § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer). Zudem schloss...mehr

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Organschaftliche Gewinnabführung bei bestehender atypisch stiller Beteiligung

Leitsatz Eine Kapitalgesellschaft, an der eine stille Beteiligung besteht und die deshalb einen Teil des Gewinns an den stillen Gesellschafter abführen muss, kann nicht ihren ganzen Gewinn an einen Organträger abführen. Eine körperschaftsteuerliche Organschaft ist nicht anzuerkennen. Sachverhalt Alleinige Gesellschafterin einer GmbH war eine AG. Zugleich hatte sich die AG als...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode (analog IFRS 3 (2004))

Tz. 119 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Neben der vollständig retrospektiven Anwendung ist zudem die sog. eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode, die auf den ehemaligen Regelungen zur Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse gemäß IFRS 3.58–60 (2004) fußt, denkbar. Tz. 120 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Zunächst ist dabei analog zur vollständig retrospektive...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Erstmalige Anwendung der Equity-Methode bei sukzessivem Erwerb der Anteile

Tz. 97 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Erlangt ein Investor durch den Hinzuerwerb von Anteilen erstmalig maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Beherrschung über ein bislang nach IFRS 9 bilanziertes Beteiligungsunternehmen (sog. step acquisition), ist ab dem Zeitpunkt dieses Statuswechsels erstmalig die Equity-Methode anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass es nicht ausreiche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Identifizierung und Neubewertung der anteilig erworbenen Vermögenswerte und Schulden

Tz. 85 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Gemäß IAS 28.32 hat der Erwerber zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs seinen Anteil an den identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens zu bestimmen. In einem ersten Teilschritt ist zu analysieren, welche Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Eliminierung von Zwischenergebnissen

Tz. 150 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Gemäß IAS 28.28 sind Gewinne und Verluste aus Transaktionen des Investors oder seiner vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit dem assoziierten Unternehmen oder dem Gemeinschaftsunternehmen anteilig zu eliminieren (vgl. auch Weber, 2011, S. 557). Dies gilt für alle Transaktionen, also sowohl für Upstream-Geschäfte als auch für Downstream-Ges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Neukonzeption des § 11 ab 2001

Rz. 6 [Autor/Stand] Steuerbefreiung einerseits und Definitivbelastung andererseits. § 11 wurde zunächst durch das StSenkG[2] neu gefasst. In seiner Neufassung sollte § 11 auf Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften angewendet werden, die nach dem 31.12.2000 begannen. Allerdings wurde die Regelung durch das UntStFG rückwirkend wieder aufgehoben (vgl. Anm. 7). Die Neufassu...mehr

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Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

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Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft

Leitsatz Der Inhaber des Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, verfügt auch während des Bestehens der atypisch stillen Gesellschaft ertragsteuerlich über ein eigenes Vermögen, das neben dem Betriebsvermögen besteht, das ertragsteuerlich der atypisch stillen Gesellschaft als mitunternehmerisches Vermögen zugerechnet wird. Normenkette § 15 Abs. 1 Sa...mehr

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Fremdkapitalbeschaffung dur... / 4 Fazit: Anleihe oder Schuldscheindarlehen als Ergänzung für eine diversifizierte Finanzierungsbasis bei mindestens guter Bonität

Die Emission einer Anleihe steht grundsätzlich jedem Unternehmen unabhängig von Größe und Rechtsform offen und bedeutet eine mittel- bis langfristige Außenfinanzierungsalternative mittels Fremdkapital. Sie ermöglicht aufgrund der Diversifikation der Mittelherkunft eine gewisse Unabhängigkeit von der Kreditvergabepolitik von Banken. Zudem ist i. d. R. die Mittelverwendung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.6 Sonstige Zuschlagskriterien

Rn 24 Da die Verordnung nur Regelbeispiele normiert, handelt es sich bei der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 um keine abschließende Regelung. Vielmehr kann sich ein Anspruch des Verwalters auf Gewährung eines Zuschlags auf die Regelvergütung auch in anderen Fällen ergeben, in denen die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbundene Arbeitsbelastung deutlich von dem ni...mehr

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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.5 Stille Beteiligung

Tz. 165 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Einlage eines stillen Gesellschafters ist selbst dann keine "ähnliche Beteiligung" iSv § 17 Abs 1 EStG, wenn sie kapersetzenden Charakter hat (s Urt des BFH v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724; v 14.06.2005, BStBl II 2005, 861 und s H 17 Abs 2 "Ähnliche Beteiligungen" EStH 2012). So auch s Urt des FG Ba-Wü (Freiburg) v 18.01.1996 (EFG 1997,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.28 Typisch stille Beteiligung

Tz. 371 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Verlust der Einlage aus einer typisch stillen Beteiligung kann uE, wenn der typisch still Beteiligte gleichzeitig AE der Kap-Ges ist, unter denselben Voraussetzungen wie der Verlust einer Darlehensforderung geltend gemacht werden. Dh, dass es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Finanzierungsmaßnahme handeln muss. Wegen Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.2 Einlage/Entnahme einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung in das bzw aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

Tz. 91 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine Veräußerung iSd § 17 EStG ist die Einlage einer bisher im PV gehaltenen nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in ein BV des AE (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 145). Nach § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG ist die eingelegte Beteiligung an einer Kap-Ges im BV mit ihrem Tw in dem Zeitpunkt der Zuführung, höchstens jedoch mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 250 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine einheitliche Auff besteht zu der Frage, ob die StPflicht nach § 17 EStG objektbezogen ist. Das ist die Frage nach dem Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach § 17 EStG. Dürfen im VG nach § 17 EStG nur diejenigen stillen Reserven in der veräußerten Beteiligung besteuert werden, die in der Zeit angewachsen sind, als die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Gewinn bzw Verlust aus der Veräußerung von zum PV gehörenden Anteilen an einer Kap-Ges ist nur dann gem § 17 EStG stpfl, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Gesellschaft iSd § 17 EStG beteiligt war (s § 17 Abs 1 S 1 EStG; früher: § 17 Abs 1 S 4 EStG 1999). Nach Inkrafttreten des SEStEG werden Anteile, die aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 606 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde § 10 der VO, der durch das StBereinG 1999 eingefügt worden war, aufgehoben. Lt der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/3369) ist die Regelung auf Grund der ausdrücklichen ges Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG entbehrlich. UE rechtfertigt § 22 Abs 7 UmwStG die Aufhebung des § 10 der VO nicht. § 22 Abs 7 UmwStG regelt das Entstehen ei...mehr