Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Der Umfang des Antrags

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie sich im Rückschluss aus § 8d Abs 1 S 6 KStG (dazu s Tz 40ff) ergibt, ist die Wirkungsweise des § 8d KStG stets auf den gesamten Verlustvortrag gerichtet, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt. Das Gesetz sieht für Sachverhalte, bei denen die Anwendung des § 8c KStG nur zu einem tw Untergang des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 47 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 8d Abs 2 KStG enthält eine abschließende Aufzählung von "Ereignissen", bei deren Eintritt der fortführungsgebundene Verlustvortrag insoweit untergeht, als die Verlust-Kö in ihrem BV nicht über stille Reserven verfügt. Wie bereits ausgeführt (s Tz 14ff), schreibt § 8d KStG diese "Ereignis-Prüfung" nicht nur für die Zeit nach dem schädlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bescheinigungsverfahren über die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 22 Abs 5 UmwStG)

Tz. 101 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das in § 22 Abs 5 UmwStG geregelte Bescheinigungsverfahren dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Bw-Aufstockung bei der übernehmenden Gesellschaft gem § 23 Abs 2 UmwStG zu schaffen. Denn die Vorlage einer Bescheinigung gem § 22 Abs 5 UmwStG ist tatbestandliche Voraussetzung (s § 23 UmwStG Tz 118f) für eine Erhöhung der Werte des übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 3.1 Steuerliche Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[1] Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beschränkt.[2] Praxis-Beispiel Übertragung stiller Reserven bei der Veräu...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 6 Ergänzende Angaben

Rz. 331 [Ergänzende Angaben] Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. Rz. 332 [Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 99–105] Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b EStG ge...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 303 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zur Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung zu wählen, siehe → Tz 1008 ff. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag ...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1026 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1027mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 4 Unentgeltliche Übertragung/teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes

In den letzten 5 Fällen der Tab. 1 findet ein Rechtsträgerwechsel statt, d. h. bei der Übertragung der Wirtschaftsgüter ändern sich Eigentumsverhältnisse an den übertragenen Wirtschaftsgütern. Es findet somit zumindest teilweise ein Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen statt. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG gegen Gewährung o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.2 Nicht beherrschende Anteile

Wird von der full-goodwill-Methode kein Gebrauch gemacht, ergibt sich der Minderheitenanteil zum Erstkonsolidierungszeitpunkt als Anteil am Reinvermögen zu diesem Zeitpunkt. Im Erstkonsolidierungszeitpunkt werden daher auch die auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden stillen Reserven aufgedeckt. Sie sind dann für die Folgekonsolidierungen fortzuschreiben, also z. B...mehr

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Konzernabschluss / 6 Latente Steuern im Konzernabschluss

Wie im Einzelabschluss sind auch im Konzernabschluss latente Steuern zu aktivieren oder zu passivieren, wenn sich Steuerbilanzwerte und IFRS-Konzernbilanzwerte unterscheiden und dieser Unterschied nicht permanenter, sondern vorübergehender Natur ist. Insoweit fließen die aktiven und passiven latenten Steuern der IFRS-Einzelbilanzen auch in die Konzernbilanz ein. In der Konze...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.1 Gegenstand und Technik

Während die Erstkonsolidierung (mit Ausnahme des negativen Unterschiedsbetrags) ein erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang ist, wird die Folgekonsolidierung erfolgswirksam. Die aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten sind plan- und außerplanmäßig, der goodwill nur außerplanmäßig fortzuschreiben. Hierdurch entstehen Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen (stille Res...mehr

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Konzernabschluss / 7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Nach IAS 28 und IFRS 11 müssen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity konsolidiert werden. Das vor dem Ersatz von IAS 31 durch IFRS 11 noch bestehende Wahlrecht, Gemeinschaftsunternehmen quotal zu konsolidieren, ist entfallen. Die Problematik stiller Reserven zunächst außen vor gelassen, gleicht die equity-Methode der steuerlichen Spiegelbildmethode. B...mehr

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Konzernabschluss / 4.1 Überblick

Der Zugang eines Tochterunternehmens in der Konzernbilanz ist gemäß IFRS 3.4 ff. nach der Erwerbsmethode (acquisition method) darzustellen. Bei einem Anteilserwerb (share deal) wird der Beteiligungsansatz im Einzelabschluss des Mutterunternehmens durch die zum fair value bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie eventuell durch einen goodwill erset...mehr

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.1 Systematik der Erstkonsolidierung

In zeitlich und logisch gestaffelter Betrachtung stellen sich folgende Aufgaben bei der Erstkonsolidierung: Der Erwerber ist zu bestimmen. Der Erwerbszeitpunkt (= Stichtag der Erstkonsolidierung) ist festzulegen, um u. a. gekaufte Ergebnisse des erworbenen Unternehmens (bis zum Stichtag angefallen, daher Teil der Erstkonsolidierung) von nach dem Unternehmenszusammenschluss anf...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.3 Bestimmung des Erwerbers (reverse acquisition)

Formelle und wirtschaftliche Seiten eines Unternehmenserwerbs können auseinanderfallen. Das Unternehmen, das formell erworben wurde, kann in wirtschaftlicher Betrachtung tatsächlich der Erwerber sein. In diesem Fall des umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse acquisition) ist hinsichtlich der Bestimmung des goodwill und der aufzulösenden stillen Reserven dem wirtschaftliche...mehr

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Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

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Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / III. Infizierung: Verlagerung stiller Reserven führt zur Mitverstrickung

Derivativ sperrfristbehaftete Anteile: Allerdings könnten die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Anteile ihrerseits sperrfristverstickt werden. Diese Folge tritt nach § 22 Abs. 7 UmwStG [3] dann ein, wenn es in Folge einer Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG oder eines Anteilstausches nach § 21 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert zu einer Verlagerung stiller R...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / 2. Zusätzliches voluntatives Element geboten?

In Folge der Bewertungsunwägbarkeiten und davon ausgehend der Unsicherheiten in Zusammenhang mit § 22 Abs. 7 UmwStG, fordern einige Stimmen i.R.d. Mitverstrickung des § 22 Abs. 7 UmwStG ein zusätzliches, den Tatbestand beschränkendes voluntatives Element.[7] Beachten Sie: Ist ein Übergang von stillen Reserven nicht beabsichtigt und lässt sich dies anhand der Umstände des Einzelfa...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Aus vielen Gründen – sei es krisenbedingt, aus Gründen des Bilanzbildes oder der Wachstumsfinanzierung – suchen Unternehmen Wege zur Verbesserung ihrer Liquidität und Steigerung des Eigenkapitals. Laufen Sperrfristen – insbesondere nach § 22 UmwStG –, wird zuweilen aus der Sorge, stille Reserven zu...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / B. Konsequenzen des Wegzugs nach deutschem Steuerrecht

Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere über zahlreiche Steuergesetze verteilte Vorschriften, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Vollzieht sich der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht dabei innerhalb eines Veranlagungszeitraums,[42] sind nach § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die während der beschränkten Steuerpflicht generier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.2 Betriebsunterbrechung

Rz. 132 Die Betriebsunterbrechung im engeren Sinn bedeutet Betriebseinstellung durch den Unternehmer ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung und ohne Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen. Sie bildet zusammen mit der Fallgruppe der Betriebsverpachtung die Betriebsunterbrechungen im weiteren Sinn.[1] Da das wesentliche Betriebsvermögen somit weiterhin vorhanden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven

Zusammenfassung Begriff Stille Reserven sind Bestandteile des Eigenkapitals eines Unternehmens, die nicht in der Bilanz ersichtlich sind. Man bezeichnet sie oft auch als "verstecktes Reinvermögen" oder "versteckte Rücklagen". Sie stellen den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert von Aktiva und Passiva einer Bilanz dar. Stille Reserven entstehen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 4.2 Stille Reserven bei Rückstellungen

Bei Rückstellungen entstehen stille Reserven beispielsweise durch absichtliche oder unabsichtliche Überbewertung von Rückstellungen. Ein Beispiel hierfür sind die Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen oder drohende Verluste, da deren Höhe nur geschätzt wird. Es entstehen stille Reserven in der Höhe, in der die spätere tatsächliche Auszahlung hinter der Schätzung zurüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 4 Stille Reserven in der Bilanz

Stille Reserven stellen den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Wert des Reinvermögens und dem niedrigeren Reinvermögensausweis in der Bilanz dar. Beträgt der tatsächliche Wert der Aktiva (Vermögenswert) 1.000 EUR und der Passiva (Verbindlichkeiten) 500 EUR, ergibt sich daraus eine Differenz und ein Reinvermögen von 500 EUR. Wurden in der Bilanz jedoch nur Aktiva von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 4.1 Stille Reserven im Anlagevermögen

Stille Reserven werden oft schnell und nicht selten unwissentlich gebildet. In erster Linie geschieht dies, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) auf eine kürzere als die tatsächliche Nutzungsdauer verteilt werden oder mit der degressiven Abschreibung ein Abschreibungsverfahren gewählt wird, bei dem in den ersten Jahren mehr abgeschrieben wird, als es der tatsächli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 4.3 Stille Reserven bei den Vorräten

Stille Reserven können auch bei der Bewertung von Warenbeständen entstehen, etwa durch einen zu niedrigen Ansatz der Herstellungskosten (HK) bei den selbst erstellten Erzeugnissen. Dies erfolgt, indem beispielsweise nicht alle Gemeinkosten, die durch die Herstellung verursacht worden sind, in die Berechnung der Anschaffungskosten (AK) einbezogen werden.[1] Aber auch durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 1 Arten stiller Reserven

Stille Reserven oder stille Rücklagen werden im Gegensatz zu offenen Rücklagen nicht in der Bilanz ausgewiesen und sind für den Bilanzleser grundsätzlich nicht oder nur mit hohem Aufwand erkennbar. Stille Reserven entstehen oder werden gebildet: zwangsläufig, z. B. durch die Anwendung gesetzlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften; durch Ausnutzen von gesetzlichen Bila...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 3 Gewinnrealisation durch Auflösung

Stille Reserven sind in der Unternehmensbilanz bis zu ihrer Auflösung nicht oder nur schwer ersichtlich. Das hat den Nachteil, dass eine automatische Auflösung den Unternehmer unvorhergesehen treffen kann, wie etwa durch Zeitablauf (z. B. Verbrauch der stillen Reserven durch Abnutzung des Wirtschaftsguts), Gewinnrealisation infolge einer Veräußerung oder Entnahme, negative Prei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 2 Mittel der Bilanzpolitik

Durch gezielte Bildung oder Auflösung von stillen Reserven kann der jeweilige Jahreserfolg eines Unternehmens beeinflusst werden. Die Bildung stiller Reserven bei guter Ertragslage kann in bestimmten Fällen (wenn die Bewertungspolitik steuerlich anerkannt wird, d. h. keine Bewertungsabweichungen zwischen dem Handels- und Steuerrecht vorliegen) mit einem Steuerstundungseffekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 5 Aufdeckung stiller Reserven vermeiden

Sofern die stillen Reserven bei ihrer Aufdeckung steuerpflichtig sind, können sie wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich notwendige und sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen erschweren oder sogar verhindern. Nach § 6b Abs. 1 EStG erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, land- und forstwirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / Zusammenfassung

Begriff Stille Reserven sind Bestandteile des Eigenkapitals eines Unternehmens, die nicht in der Bilanz ersichtlich sind. Man bezeichnet sie oft auch als "verstecktes Reinvermögen" oder "versteckte Rücklagen". Sie stellen den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert von Aktiva und Passiva einer Bilanz dar. Stille Reserven entstehen in der Regel dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 6 Einschränkungen stiller Reserven

Der derivative Geschäfts- und Firmenwert muss bei Erwerbsvorgängen zwingend planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden, wird eine typisierte Nutzungsdauer von 10 Jahren fest vorgegeben. Entsprechendes gilt für einen selbst geschaffenen immateriellen Vermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Reserven / 7 IFRS verbieten bewusste Bildung

Die IFRS-Rechnungslegung erfüllt lediglich Informationszwecke und dient nicht – wie der HGB-Abschluss – dem Gläubigerschutz und damit einer vorsichtigen Zahlungsbemessung. Ziel des IFRS-Abschlusses ist es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens möglichst unverzerrt abzubilden. Deshalb ist in der IFRS-Rechnungslegung die bewusste Bildung stiller Reserven strikt unters...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Fortführung der Regelungen des § 301 HGB a. F. für Erstkonsolidierungen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 14 Bei den Methoden der KapKons gilt mit Ausnahme der Interessenzusammenführungsmethode (hier besteht ein Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 Satz 3 EGHGB), dass Erwerbe vor der Anwendungspflicht des BilMoG weiter nach den Altregelungen behandelt werden müssen. Eine Umstellung von der Buchwert- auf die mit dem BilMoG in § 301 Abs. 1 HGB n. F. geforderte Neubewertungsmethode is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Erstkonsolidierung

Rz. 20 Entsprechend der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB verläuft die KapKons in drei Schritten. Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen. Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des TU zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 130 Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, RAP und Sonderposten in der Bilanz des TU i. d. R. zum Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist (Rz 76 ff.), erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im EK und in den passiven oder aktiven latenten Steuern des TU, neu bewertet. Das neu bewertete EK ergibt sich somit aus dem EK vor Neubewertung zzgl. der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Entkonsolidierung

Rz. 214 Scheidet ein TU aus dem KonsKreis aus, ist eine Entkonsolidierung (EntKons) bzw. Endkonsolidierung [1] durchzuführen. Das Ausscheiden kann durch kompletten oder anteiligen Verkauf geschehen, wobei es stets zu einer EntKons, bezogen auf die verkauften Anteile, kommt. Allerdings wird bei einem Teilverkauf oft lediglich von einer ÜbergangsKons gesprochen. Ist der verkauf...mehr