Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.2 Ausprägung und Grenzen der Ermittlung

Rz. 70 Grundsätzlich hängen der Umfang und die Ausprägung der Ermittlungen von der Aufklärungsbedürftigkeit des Sachverhalts ab. Aufgrund der verschiedenen partiell gegenläufigen Rechtsgrundsätze kann es im Einzelfall aber zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen.[1] Rz. 71 Die Wahl der Beweismittel muss verhältnismäßig sein (vgl. Rz. 35). Es dürfen deshalb nur dieje...mehr

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§ 25 Strafrecht / II. Strafprozessuale Aspekte und Zielsetzungen

1. Strafanzeige als Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen Rz. 64 Die Strafanzeige als Mittel der erbrechtlichen Auseinandersetzung erscheint nicht nur wegen des im Strafverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes, sondern auch deshalb reizvoll, weil im Ermittlungsverfahren Beweise und auch Vermögen gesichert werden können. Die Einbeziehung der Strafverfolgungsbehör...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Straftaten innerhalb der Erbengemeinschaft

1. Einleitung Rz. 5 Die mit strafrechtlichen Risiken bedrohten Verhaltensweisen vor und nach dem Entstehen von Erbengemeinschaften sind vielfältig. Allerdings ist in der Beratung festzustellen, dass bestimmte Fallkonstellationen gehäuft auftreten. Die hierbei regelmäßig wiederkehrenden und damit besonders praxisrelevanten Fragen sollen – ergänzt um Fallbeispiele – dargestellt...mehr

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§ 25 Strafrecht / b) Vermögensdelikte

Rz. 23 Gerade Vermögensdelikte (Unterschlagung, Diebstahl, aber auch Betrug und Untreue) spielen innerhalb der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft eine besondere Rolle. Hierbei führt einerseits die Berechtigung der Erben am Nachlass zur gesamten Hand und – andererseits – die von der zivilrechtlichen Besitzfiktion (§ 857 BGB) zu unterscheidende, im Strafrecht maßgeblic...mehr

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§ 25 Strafrecht / F. Ordnungswidrigkeitenrecht

I. Einleitung Rz. 151 Der Rechtszweig des Ordnungswidrigkeitenrechts hat sich erst nach 1945 in Deutschland herausgebildet und verfolgt den Zweck, nicht als nicht strafwürdig erachtete Zuwiderhandlungen aus dem Strafrecht heraus zu lösen, um diese unter Verzicht auf das Reaktionsmittel "Strafe" anderweitig zu sanktionieren.[227] Das Mittel zur Sanktionierung einer Ordnungswid...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Deliktstypik

a) Urkundsdelikte, §§ 267 ff. StGB Rz. 6 Übersicht Urkundenfälschung, § 267 StGB Tathandlungen:mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Einleitung

Rz. 5 Die mit strafrechtlichen Risiken bedrohten Verhaltensweisen vor und nach dem Entstehen von Erbengemeinschaften sind vielfältig. Allerdings ist in der Beratung festzustellen, dass bestimmte Fallkonstellationen gehäuft auftreten. Die hierbei regelmäßig wiederkehrenden und damit besonders praxisrelevanten Fragen sollen – ergänzt um Fallbeispiele – dargestellt werden, um d...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 151 Der Rechtszweig des Ordnungswidrigkeitenrechts hat sich erst nach 1945 in Deutschland herausgebildet und verfolgt den Zweck, nicht als nicht strafwürdig erachtete Zuwiderhandlungen aus dem Strafrecht heraus zu lösen, um diese unter Verzicht auf das Reaktionsmittel "Strafe" anderweitig zu sanktionieren.[227] Das Mittel zur Sanktionierung einer Ordnungswidrigkeit ist d...mehr

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§ 25 Strafrecht / III. Anwendungsvoraussetzungen

1. Grundsatz der Materiallieferung Rz. 140 Nach dem sog. Grundsatz der Materiallieferung muss es der Steuerpflichtige im Rahmen einer Selbstanzeige dem Finanzamt ermöglichen, ohne langwierige Nachforschungen den wahren Sachverhalt aufzuklären und den richtigen Steuerbetrag festzusetzen.[209] Dies sollte möglichst in einem Schritt erfolgen. Oft wird es allerdings an aussagekrä...mehr

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§ 25 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 25 Strafrecht / a) Verfolgbare Straftat

Rz. 66 Im vorliegenden Zusammenhang ist bei der Frage der verfolgbaren Straftat als Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen vor allem auf Verjährungsproblematiken und Strafantragserfordernisse einzugehen. Beide Aspekte (fehlender Strafantrag und eingetretene Verfolgungsverjährung) stellen nach der Terminologie des Gesetzes sogenannte Verfahrenshindernisse dar (vgl. §...mehr

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§ 25 Strafrecht / cc) Mittelbare Falschbeurkundung einer öffentlichen Urkunde

Rz. 21 Schutzgut des § 271 StGB ist die inhaltliche Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Legaldefiniert von § 415 ZPO werden damit nur Urkunden erfasst, die von einer öffentlichen Behörde/Amtsperson (z.B. Notar) im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse errichtet wurden.[37] Da die öffentliche Urkunde vor allem öffentliche Beweiswirkung haben muss, ist ein Erbschein taugliches Tatobj...mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Strafanzeige als Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen

Rz. 64 Die Strafanzeige als Mittel der erbrechtlichen Auseinandersetzung erscheint nicht nur wegen des im Strafverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes, sondern auch deshalb reizvoll, weil im Ermittlungsverfahren Beweise und auch Vermögen gesichert werden können. Die Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden in erbrechtlich geprägte Sachverhalte folgt dabei regelmäßig ...mehr

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§ 25 Strafrecht / C. Steuerdelikte vor und nach dem Erbfall

I. Einleitung Rz. 98 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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§ 25 Strafrecht / D. Selbstanzeige

I. Einleitung Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevol...mehr

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§ 25 Strafrecht / II. Erbenprivileg im Waffenrecht

Rz. 152 Beispiel 37 Der Erblasser verstarb am 17.1.2018 und wurde von seinen beiden Söhnen S und B sowie seiner Ehefrau E beerbt. S einigte sich am 25.1.2018 mit seinen beiden Miterben dahingehend, dass ihm die im Keller der väterlichen Wohnung aufbewahrten beweglichen Gegenstände allein gehören sollten. S entdeckte allein im Nachlass des Vaters drei Selbstladepistolen und e...mehr

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§ 25 Strafrecht / aa) Urkundenfälschung

Rz. 8 § 267 StGB unterscheidet zwischen drei Modalitäten der Urkundenfälschung. Dem Herstellen einer unechten Urkunde (Vollfälschung) werden das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde gleichgestellt. Im erbrechtlichen Zusammenhang wird regelmäßig die Urkundseigenschaft des Testaments nicht in Frage stehen. Zu problematisi...mehr

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§ 25 Strafrecht / a) Urkundsdelikte, §§ 267 ff. StGB

Rz. 6 Übersicht Urkundenfälschung, § 267 StGB Tathandlungen:mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Urkundenunterdrückung

Rz. 18 Die Unterdrückung von Urkunden gem. § 274 StGB kommt vorliegend in zwei Konstellationen in Betracht: Die Entstehung von Erbengemeinschaften kann hierdurch verhindert oder umgekehrt – wenn die gesetzliche Erbfolge eine solche nicht vorsieht, wohl aber das errichtete Testament – erst begründet werden. Rz. 19 Beispiel 7mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung

Rz. 35 Übersicht Hausfriedensbruch – § 123 StGB Rechtsgut: Hausrecht i.S. eines Freiheitsrechts zu entscheiden, wer sich innerhalb geschützter Räume aufhalten darf Tatbestand: Widerrechtliches Eindringen oder Verweilen in Wohnung/Geschäftsraum/befriedeten Besitztum eines anderen Subjektiv: Vorsatz § 123 Abs. 2 StGB: Strafantragserfordernis Sachbeschädigung – § 303 StGB Beschädigun...mehr

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§ 25 Strafrecht / dd) Betrug

Rz. 55 Beispiel 17 Sohn S des Erblassers E vernichtet dessen einziges Testament, in dem er S enterbt und dessen Bruder B als Alleinerben eingesetzt hat. S erwirkt anschließend die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Dass es sich hierbei um eine mittelbare Falschbeurkundung handelt, ist bereits oben festgestellt worden (siehe Rdn 22 f.). Zurückgehend auf eine Entsch...mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 69 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 1 lit. b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nu...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 92 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des...mehr

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§ 25 Strafrecht / c) Hinterziehungszinsen, § 235 AO

Rz. 127 Eine weitere Folge einer vom Finanzamt festgestellten Steuerhinterziehung des Erblassers ist es, dass Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO geschuldet werden und festgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist aber die Feststellung einer vorsätzlichen, rechtswidrigen und schuldhaften Hinterziehung, wobei § 235 AO allerdings keine strafgerichtliche Verurteilung erfo...mehr

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§ 25 Strafrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die Praxis zeigt, dass in vielen erbrechtlichen Beratungen der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens von einer Partei erhoben wird. Nicht eben selten sind Fälle, in denen noch am Tag des Erbfalles Angehörige dabei ertappt werden, wie sie Vermögensgegenstände aus der Wohnung des Erblassers zu sichern suchen; auch scheint es angesichts der immer älter werdenden E...mehr

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§ 25 Strafrecht / aa) Diebstahl, Unterschlagung

Rz. 24 Übersicht Diebstahl, § 242 StGB Tatobjekt: fremde bewegliche Sache; Fremdheit ist zu bejahen, wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht Tathandlung: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams (faktischer Begriff mit normativer Komponente), Besitzfiktion des § 857 gilt nicht. Mitgewahrsamsbruch genügt. Subjektiv muss Vorsatz vorliegen und Absicht rechtswi...mehr

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§ 25 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 41 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 5...mehr

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§ 25 Strafrecht / ee) Untreue

Rz. 60 Beispiel 19 Die Erbengemeinschaft besteht aus S, B und K. In ihrem Gesamtvermögen stehen drei neuwertige Kfz. Da S weit entfernt vom Wohnort des Erblassers wohnt, kümmert er sich um den Nachlass wenig. B und K veräußern zwei Fahrzeuge ohne Rücksprache mit S an einen Autohändler ganz erheblich unter dem Listenpreis. S wird um seine Zustimmung ersucht. Er genehmigt die ...mehr

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§ 25 Strafrecht / aa) Verjährung

Rz. 67 Die Strafverfolgungsverjährung richtet sich nach § 78 Abs. 3 StGB. Relevant sind im erbrechtlichen Zusammenhang die Regelverjährungen nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 und 5 StGB. Danach verjähren Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren bedroht sind, in 5 Jahren. Taten mit geringerer Straferwartung verjähren nach 3 Jahren. Der Fr...mehr

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§ 25 Strafrecht / b) Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Tatverdacht ausreichend

Rz. 82 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Dies ist die Kernvoraussetzung des sogenannten Anfangsverdachts. Der Begriff des Anfangsverdachts ist deshalb der Zentralbegriff des Ermittlungsverfahrens, weil in der Strafprozessordnung z...mehr

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§ 25 Strafrecht / III. Erbengemeinschaft und Pflichtenübertragung – Exkulpationsgrenzen im Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 157 Aufgrund des Einheitstäterbegriffs des Ordnungswidrigkeitenrechts können Miterben Täter eines Bußgeldtatbestandes begangen durch Unterlassen sein, auch wenn zugleich ein anderer Miterbe aktiv gehandelt hat. Entscheidend ist bei ihrer Verantwortlichkeit allerdings, dass ihr Verhalten kausal für die Tatbestandserfüllung geworden ist. Dies setzt die Feststellung eines (...mehr

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§ 25 Strafrecht / a) Durchbrechung der Änderungssperre, § 173 Abs. 2 AO

Rz. 125 Wenn bei einem Steuerpflichtigen eine Außenprüfung durchgeführt wurde, greift grundsätzlich eine Änderungssperre für zurückliegende Zeiträume. Ausnahmen hiervon sind aber das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung im fraglichen Zeitraum. Selbst wenn gem. § 202 Abs. 1 S. 3 AO nach Beendigung der Außenprüfung dem Steuerpflichtigen schr...mehr

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§ 25 Strafrecht / II. Steuerberichtigungspflicht und steuerliche Auswirkungen eines Steuerdelikts

Rz. 105 Übersicht Steuerberichtigung – § 153 AO Normvoraussetzungen: Normadressaten:mehr

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§ 25 Strafrecht / 4. Steuerliche Auswirkungen der Steuerstraftat für die Erbengemeinschaft

Rz. 124 Übersicht § 173 Abs. 2 AO, Durchbrechung der Änderungssperre trotz Außenprüfung § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Verminderung der Festsetzungsfrist auf 10 Jahre § 235 AO, Festsetzung von Hinterziehungszinsen Neben der Strafandrohung enthält die Abgabenordnung gegen den Steuerhinterzieher nachteilige Sanktionen, die sich unmittelbar für die Erbengemeinschaft auswirken, aber keinen ...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Exkurs: Akteneinsichtsrecht der Erben in die Steuerfahndungsakte des Erblassers

Rz. 110 Beispiel 30 A, B und C sind Miterben nach ihrem verstorbenen Vater. Erbschaftssteuerbescheide sind nicht ergangen, obwohl es Anzeigen gemäß § 33 ErbStG gegeben hat. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Freibeträge nicht ausgeschöpft waren. Im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommt es zur Klage, in der die A beweisen will, dass die beiden Brüder u...mehr

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§ 25 Strafrecht / b) Verlängerung der Festsetzungsfrist, § 169 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 126 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) eines längeren Zeitraums zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bedarf. § 169 Abs. 2 S. 2 AO legt fest, dass die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung zehn, bei leichtfertiger Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt. Diese Fristen beginnen gem. § 170 Abs. 1 AO grundsätzlich mit...mehr

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§ 25 Strafrecht / E. Exkurs: Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche

Rz. 148 Während noch bei § 261 StGB a.F. lediglich die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung als Vortat erfasst waren, führt die Neuregelung des Jahres 2021 grundsätzlich zu einer Ausweitung der Vortaten auch im Hinblick auf die Steuerhinterziehung. Es genügt zukünftig die einfache Steuerhinterziehung als Vortat. Da in erbrechtlichen Gestaltungen relativ oft auch ei...mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Grundsatz der Materiallieferung

Rz. 140 Nach dem sog. Grundsatz der Materiallieferung muss es der Steuerpflichtige im Rahmen einer Selbstanzeige dem Finanzamt ermöglichen, ohne langwierige Nachforschungen den wahren Sachverhalt aufzuklären und den richtigen Steuerbetrag festzusetzen.[209] Dies sollte möglichst in einem Schritt erfolgen. Oft wird es allerdings an aussagekräftigen Unterlagen fehlen; nicht eb...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 98 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 106 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offenge...mehr

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§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 141 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

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§ 25 Strafrecht / II. Anwendungsbereich

Rz. 136 Gemäß § 371 Abs. 1 AO ist eine Selbstanzeige bei Vorliegen einer einfachen Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO möglich. Eine begrenzende Wirkung ergibt sich allerdings aus der Rechtsnatur der Selbstanzeige als persönlichem Strafaufhebungsgrund.[202] Damit wird deutlich, dass die Selbstanzeige des einen dem anderen nicht zugerechnet wird, sondern eine von dritte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mögliche Steuerstraftaten, die durch Vereine verwirklicht werden können, sind zum einen die vorsätzliche Steuerhinterziehung gem. § 370 AO (Anhang 1b) sowie die grob fahrlässige Steuerhinterziehung gem. § 378 AO. Während die Steuerhinterziehung einen Steuerstraftatbestand darstellt, handelt es sich bei der leichtfertigen Steuerverkürzung um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Täterunabhängige Ahndung (§ 30 OWiG)

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Anders als die vorgenannten Vorschriften ermöglicht § 30 OWiG die Verhängung von Sanktionen gegen einen Verband (juristische Person, nicht rechtsfähiger Verein, rechtsfähige Personengesellschaft), wenn eine Leitungsperson als Organ eine Pflicht des Verbandes verletzt oder in der Absicht gehandelt hat, diesen zu bereichern. Zwischen der Vorsc...mehr

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Autorenverzeichnis

Nadine Braband Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Leipzig Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Cathrin Krämer Richterin, Berlin Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesel...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 749 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 58 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vollstreckungsverjährung beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) einfachen oder schweren Steuerhinterziehung mit der Rechtskraft der Entscheidung, s. § 79 Abs. 6 StGB. Die Entscheidung kann in einem Urteil, einem Strafbefehl oder einem Beschluss liegen. Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Tz. 59 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei Ordnungswi...mehr