Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.2 Fahrlässiger Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 2)

Rz. 17 Hat der Täter fahrlässig gegen seine Anzeigepflicht verstoßen, wird er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Für die Strafbemessung gelten die Vorschriften der §§ 38ff. StGB. Zu berücksichtigen sind die Bedeutung bzw. Schwere der Tat, das Ausmaß der Schuld des Täters und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 46 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Umfang

Rz. 37 Umfang ist die Höhe der hinterzogenen Steuern, d. h. die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, den die Finanzbehörde ohne Vorliegen der Steuerhinterziehung festgesetzt hätte, und dem Steuerbetrag, den sie festgesetzt hat. Die Höhe der hinterzogenen Steuern und damit der Differenz können nach § 162 AO geschätzt werden, auch wenn eine entsprechende Schätzung im Strafverf...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 3 Literatur

Rz. 15 Bringewat, Staatliches Wächteramt und Strafbarkeitsrisiken in der kommunalen Jugendhilfe, UJ 2001 S. 418; ders., Schutz des Kindeswohls – eine Aufgabe des Strafrechts!? ZKJ 2007 S. 225; ders., Strafrechtliche Garantenhaftung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, FPR 2007 S. 12; Coester, Die Rechte des Kindes, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes Nr....mehr

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zfs 10/2021, zfs 10/2021 / Strafrecht

Gesetze zur Änderung des StGB Am 22.9.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen ver...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / C. Das materielle Strafrecht

I. Körperverletzung durch PCR-Rachentest Mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Fallkonstellation haben pandemiebedingte Fragen des materiellen Strafrechts die Rechtsprechung nicht beschäftigt. Die spezifischen Strafnormen der §§ 74, 75 IfSG haben bislang in der Praxis keine Rolle gespielt. Dies gilt auch für die allgemeinen Tötungs- und Körperverletzungsdelikt des StGB d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmestellung

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist ein Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Der Staat kommt dem Steuerhinterzieher mit der Regelung des § 371 AO in einer Weise entgegen, die dem deutschen Strafrecht (von der Ausnahme des § 266a Abs. 6 StGB im Beitragsstrafrecht und § 261 Abs. 8 StGB bei der Geldwäsche abgesehen, dazu Rz. 828 f.) unbekannt ist: Er gewährt auch dann no...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / I. Körperverletzung durch PCR-Rachentest

Mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Fallkonstellation haben pandemiebedingte Fragen des materiellen Strafrechts die Rechtsprechung nicht beschäftigt. Die spezifischen Strafnormen der §§ 74, 75 IfSG haben bislang in der Praxis keine Rolle gespielt. Dies gilt auch für die allgemeinen Tötungs- und Körperverletzungsdelikt des StGB durch vollendetes oder versuchtes Infizie...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / III. Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht

Zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.[40] 1. Totalfälschung oder Verfälschung von ärztlichen Attesten Die Herstellung und Vorlage eines gefälschten oder verfälschten ärztlichen Attests stellt eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB dar. 2. Inhaltlich unrichtige ärztliche Atteste Schwieriger ist d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rücktritt (§ 24 StGB)

Rz. 820 [Autor/Stand] Da eine Selbstanzeige gem. § 371 AO auch beim Versuch der Steuerhinterziehung strafbefreiend wirkt[2], stellt sich die Frage, ob daneben auch der allgemeine Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch gem. § 24 StGB Anwendung findet (dazu § 370 Rz. 731 ff.) oder ob § 371 AO als lex specialis § 24 StGB verdrängt. § 371 AO unterscheidet sich von § 24 S...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / IV. Nachweise über Impfungen und Testungen

Nach dem Beginn von Corona-Testungen (PCR- oder Schnelltests) und Impfungen ist es auch in diesem Bereich zu strafwürdigen Verhaltensweisen gekommen. 1. Betrügerische Abrechnung Das betrifft zunächst die Abrechnung der Kosten durch Testzentren gem. § 7 TestVO tatsächlich nicht durchgeführter Corona-Tests, was als Betrug gem. § 263 StGB strafbar ist[44] und bereits zu mehreren ...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 1. Totalfälschung oder Verfälschung von ärztlichen Attesten

Die Herstellung und Vorlage eines gefälschten oder verfälschten ärztlichen Attests stellt eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB dar.mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 2. Inhaltlich unrichtige ärztliche Atteste

Schwieriger ist die Erstellung und der Gebrauch inhaltlich unrichtiger ärztlicher Atteste zu beurteilen. Einige Ärzte haben entweder aus grundsätzlicher Ablehnung der Corona-Schutzmaßnahme oder aus Gefälligkeit für ihre Patienten diesen inhaltlich unrichtige Atteste zur Abwendung der Maskenpflicht erstellt. Auch sind die Atteste nicht selten inhaltlich unvollständig. Aus ein...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 1. Betrügerische Abrechnung

Das betrifft zunächst die Abrechnung der Kosten durch Testzentren gem. § 7 TestVO tatsächlich nicht durchgeführter Corona-Tests, was als Betrug gem. § 263 StGB strafbar ist[44] und bereits zu mehreren Strafverfahren geführt hat.[45]mehr

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zfs 10/2021, zfs 10/2021 / Gesetze zur Änderung des StGB

Am 22.9.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroris...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 2. Unrichtige Dokumentation und Bescheinigung.

Auch der Gesetzgeber hat reagiert und mit Wirkung zum 1.6.2021[46] zwei neue Strafvorschriften für diesen Bereich zur Schließung von Strafbarkeitslücken geschaffen.[47] Nach § 74 Abs. 2 IfSG wird bestraft, wer wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Täuschung im Rechtsverkehr nicht richtig dokumentiert. Der neue § 75a IfSG stellt denjenigen unter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gründe und Zweck

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ansichten über die systematisch/dogmatische Begründung der Selbstanzeigeregelung gehen auseinander. Als Erklärungsansätze sind vor allem die steuerpolitische (Rz. 30 ff.), aber auch die kriminalpolitische (Rz. 38 ff.) Zielsetzung des § 371 AO zu nennen. Daneben ist fraglich, ob die "Ausnahmeregelung" des § 371 AO [2] sich an allgemeinen strafrechtlich...mehr

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zfs 10/2021, Verzug des Kfz-Haftpflichtversicherers mit der Schadenregulierung

Hinweis Wir haben Ihnen gegenüber den Schadenhergang mit Schreiben vom … geschildert und eine Bezifferung der Schadenpositionen vollständig mit Schreiben vom … unter Beifügung der Belege beziffert. Alle für die Schadensregulierung notwendigen Informationen liegen Ihnen damit vor. Wenn Sie nicht bis zum … in die Regulierung eintreten, werden wir Klage erheben. Erläuterung: Wie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vertrauensschutz für Altfälle (Art. 97 § 24 EGAO)

Rz. 216 [Autor/Stand] Im unmittelbaren Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 20.5.2010 kam in der Praxis die Frage auf, wie mit Teilselbstanzeigen zu verfahren ist, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Gesetzesauslegung durch die Rspr. (zu § 371 AO a.F.) abgegeben wurden. Der BGH selbst ging mit keinem Wort darauf ein, ob insoweit Vertrauensschutz zu gewähren ist ode...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / II. Erschlichene Corona-Soforthilfen

Zum Ausgleich für die wirtschaftlichen Verluste von Gewerbetreibenden durch die Lockdowns wurden mehrere stattliche Soforthilfen aufgelegt.[33] Wie nicht anders zu erwarten, wurde dies gezielt genutzt, um durch Vorspiegelung nicht vorhandener Geschäftstätigkeit solche Finanzhilfen zu erschleichen. Bei erfolgter Auszahlung ist hier ein Betrug nach § 263 StGB einschlägig, anso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff der "Tat"

Rz. 601 [Autor/Stand] Franzen [2] stellt allein auf den Inhalt der bekannt gegebenen Einleitungsverfügung ab. Dabei sei in erster Linie eine ausreichende Konkretisierung der Tathandlung zu verlangen, zusätzlich könne eine Abgrenzung nach Steuerarten und Steuerabschnitten erfolgen. Diese enge Auslegung belässt dem Selbstanzeigenden damit zunächst einen weiten Spielraum, noch r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rz. 46 [Autor/Stand] Wegen des Ausnahmecharakters und der immanenten Gründe des § 371 AO bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung nach h.M. keine Bedenken[2]. Rz. 47 [Autor/Stand] Das AG Saarbrücken hatte in seinem Vorlagebeschluss vom 2.12.1982[4] die Ansicht vertreten, § 371 Abs. 1 und 3 AO verstieße gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 GG: § 371 Abs. 1 AO liege e...mehr

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zfs 10/2021, Zulassung zur ... / 1 Aus den Gründen:

"I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG Magdeburg v. 3.5.2021 – 1 B 83/21 – ist unbegründet. Mit dem Beschl. hat das VG den Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Antragsteller durch Erteilung eines Prüfauftrags an die zuständige Technische Prüfstelle zu den Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse A1 zuz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 721 [Autor/Stand] Um dem Täter die Möglichkeit zu geben, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er mit einer Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen kann, lässt das Gesetz die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nur eintreten, wenn der Täter im Zeitpunkt der Selbstanzeige weiß oder damit rechnen muss, dass die Tat entdeckt ist. Wegen der Gründe, die zur E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtfertigung des § 371 AO

Rz. 43 [Autor/Stand] Damit ist die ratio des § 371 AO von einer Vielzahl von Aspekten geprägt, die in ihrem Zusammenspiel die Sonderstellung der Selbstanzeige im Strafrechtssystem rechtfertigen. Wie aber bereits ausgeführt, ist eine zweifelsfreie strafrechtssystematische Erklärung für die Selbstanzeigeregelung nicht möglich, m.E. wegen der – auch verfassungsmäßig anerkannten ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Abgrenzung zur Verfahrensgebühr

In Rspr. und Lit. war zur früheren Fassung der Nr. 4100 VV die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr umstritten. Z.T. ist schon damals davon ausgegangen worden, dass für den Rechtsanwalt, der sich in einen Strafrechts- (oder OWi-)Fall einarbeitet, nicht nur die Grundgebühr, sondern zugleich daneben immer auch die Verfahrensgebühr als Betriebs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1>). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlun...mehr

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AGS 09/2021, Onderka/Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla, LL.M.Eur. 6. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 248 S., 45,00 EUR Auch die Anwaltsgebühren in Verkehrssachen sind aus Anlass des KostRÄG 2021 neu aufgelegt worden. Frau Dr. Onderka, die die ersten fünf Auflagen betreut hat, hat die weitere Bearbeitung Herrn Dr. Pießkalla übertragen. Das Konzept des Werkes ist beibehalten worden. Die D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anfangsverdacht und Verwertungsverbot

Rz. 13.9 [Autor/Stand] Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts und für weitere Maßnahmen, etwa eine Durchsuchung, herangezogen werden dürfen, betrifft die Frage der Vorauswirkung von Verwertungsverboten[2] und ist im Kontext der der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten zu verorten[3]. Verfahrensfeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung unverwertbar sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.2 Vorschriften über die Betriebsnummer (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 7 Die Ordnungswidrigkeiten nach Nr. 1a betreffen die Meldepflichten der Arbeitgeber nach § 18i. Soweit die Gesetzesbegründung ausführt, dass wie bei allen anderen Meldungen zur Sozialversicherung auch falsche oder fehlerhafte Angaben zur Betriebsnummer in gleicher Höhe bußgeldbewehrt sind (BR-Drs. 117/16 S. 44), ist dies zur Höhe des Bußgeldes nicht nachvollziehbar. Denn...mehr

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zfs 08/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Thema: 6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Vorsitzender des GfA der AG Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Mainz Datum Vorträge: Samstag, 16. Oktober 2021, 09.00 – ca. 17.30 Uhr (6,0 Std. gem. FAO) Thema: 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen Ort: Dortmund Datum: Mi...mehr

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zfs 08/2021, Prüfung des Le... / 2 Aus den Gründen:

… II 1. Zutreffend hat das BG allerdings entschieden, dass die Beklagte den Rechtsschutz nicht nach Ziffer 23.1.1 ARB verweigern kann. Es hat festgestellt, dass die Rechtsverteidigung des Versicherten in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Demnach kann offenbleiben, ob sich die Beklagte nicht rechtzeitig auf den Einwand fehlender Erfol...mehr

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§ 41 Strafrecht

A. Das strafrechtliche Mandat I. Wahlverteidigung (§§ 137, 138 StPO) 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Einholen weiterer Auskünfte

Rz. 455 Möglicherweise kann es notwendig werden, über den Mandanten zusätzliche Auskünfte einzuholen. In Straßenverkehrsangelegenheiten beispielsweise wird man sich regelmäßig an das Kraftfahrt-Bundesamt wegen notwendiger Auskünfte aus dem Fahreignungsregister wenden.[235] Ein entsprechendes Schreiben könnte wie folgt aussehen:mehr

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§ 41 Strafrecht / C. Untersuchungshaft

I. Voraussetzungen der Untersuchungshaft (§§ 112, 112a StPO) 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft Rz. 154 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[68] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch...mehr

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§ 41 Strafrecht / A. Das strafrechtliche Mandat

I. Wahlverteidigung (§§ 137, 138 StPO) 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigt...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 390 Die Revision[200] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[201] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrech...mehr

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§ 41 Strafrecht / H. Adhäsionsverfahren

I. Der Adhäsionsantrag 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 422 Das Adhäsionsverfahren[218] verfolgt den für den Verletzten praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden.[219] Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgeri...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Revision

1. Einlegung a) Rechtliche Grundlagen Rz. 390 Die Revision[200] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[201] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im R...mehr

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§ 41 Strafrecht / J. Das Ordnungswidrigkeitenrecht

I. Allgemeines Rz. 439 Das Ordnungswidrigkeitenrecht [227] beruht auf der Erkenntnis, dass es eine Reihe von Verstößen gibt, die sich grundlegend von Straftaten unterscheiden. Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst solche Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert, die in ihrem Unrechtsgehalt erheblich unter denjenigen von Straftaten liegen. Das Ordnungswidrig...mehr

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§ 41 Strafrecht / E. Das Hauptverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 268 Herrn A wird die Eröffnung des Hauptverfahrens[115] mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen. Herr A will wissen, was dies bedeutet. Er ist deshalb über die weiteren Verfahrensschritte, deren Vorbereitung und Ablauf zu informieren. Zudem muss mit ihm eine Verteidigungsstrategie entwick...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Haftbeschwerde

1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrundes a) Typischer Sachverhalt Rz. 205 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne ...mehr

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§ 41 Strafrecht / D. Das Zwischenverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 247 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sic...mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Haftbedingungen

1. Ausgestaltung der Untersuchungshaft a) Typischer Sachverhalt Rz. 229 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht...mehr