Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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zfs 12/2020, Haftpflichtver... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Dem Kl. steht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. §§ 100, 102 VVG zu." a) Die Parteien haben sich nicht gegen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen des LG gewandt. (…) b) Das haftungsauslösende Tun des Kl. steht in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit seinem Betrieb, weshalb die Vertragsbest...mehr

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AGS 12/2020, Mehrere gebühr... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt vom Beklagten die Rückzahlung von Rechtsanwaltsvergütung. Im Jahr 2012 hatte das Finanzamt gegen den Kläger ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingeleitet. Der Kläger beauftragte daraufhin den Beklagten mit seiner Verteidigung. Der Beklagte zeigte gegenüber dem Finanzamt seine Vertretung an. Der Kläger leistete an den Bekl...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / I. Einleitung

Die Rolle und die Aufgabe des psychologischen Sachverständigen[1] im Familienrecht und vor allem sein Gewicht bei der gerichtlichen Entscheidung[2] geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, sei es in der Fachliteratur,[3] aber ebenso vermehrt in den öffentlichen Medien und im Internet. Möglicherweise steht diese Entwicklung auch im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zur Qu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kosten eines Strafverfahrens

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Kosten des Strafverfahrens, vor allem Kosten der Strafverteidigung, können WK sein, wenn der strafrechtliche Vorwurf durch das berufliche Verhalten veranlasst ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Straftat mit dem Beruf nur insoweit im Zusammenhang steht, als dadurch die Gelegenheit verschafft wurde, oder wenn der ArbN seinen ArbG vorsätzlic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der BMG ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verwarnungsgeldern (> ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Zweck und Inhalt der Mitwirkungsverweigerungsrechte

Rz. 1 Ziel des Besteuerungsverfahrens ist nach § 85 AO die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Steuer. Hieraus folgt das Ermittlungsrecht der Finanzbehörde[1] und die Mitwirkungspflicht der Bürger.[2] Dem staatlichen Aufklärungsinteresse steht das Interesse an schutzwürdigen Vertrauenssphären des Bürgers oder Institutionen gegenüber, sodass notwendig eine Interessenabw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Hinz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt (vgl. Rz. 6). Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.2 Entgegennahme von Anzeigen

Rz. 18 Die Steuerfahndung ist nach § 158 StPO berechtigt und verpflichtet, die Anzeige von (Steuer-)Straftaten entgegenzunehmen.[1] Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie kann mündlich oder schriftlich angebracht werden; die Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO spielt bei Steuerstra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1.1 Strafprozessordnung (§ 404 S. 1 AO)

Rz. 13 Gemäß § 385 Abs. 1 AO gelten für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten neben der AO die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich u. a. die StPO. Sie enthält in §§ 158ff. StPO zahlreiche Vorschriften über die Durchführung des Ermittlungsverfahrens, die auf dem Weg zu einer verfahrensabschließenden Entscheidung[1] zu beachten sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1.3 AStBV (St)

Rz. 15 Ähnlich den für das allgemeine Strafverfahren geltenden "Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren"[1], gelten in den Bundesländern die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St). [2] Sie sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und praktische Hinweise geben (Einf. zu den AStBV). Ihre Einführung im Jahr 1982 w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.1 Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen

Rz. 59 Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten getroffene Maßnahmen der Fahndung unterliegen den Rechtsmittelvorschriften der StPO. Während die StPO allerdings für gerichtliche Entscheidungen nahezu umfassende Anfechtungsmöglichkeiten vorsieht, sind einzelne Entscheidungen von Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle und Polizei (Fahndung) nur in einzelnen Fällen g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 404 AO regelt die Rechtsstellung und Befugnisse der Steuerfahndung und der Behörden des Zollfahndungsdienstes. Die letzte Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019.[1] Die Ersetzung des Wortes "Zollfahndungsämter" in den S. 1 und 2 erfolgte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.9 Ermittlungen bei Banken

Rz. 47 Die Vielzahl von Ermittlungen bei Banken hat einerseits eindrucksvoll gezeigt, welche enormen Erkenntnisquellen für die Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Verlagerung von Kapitalvermögen in das Ausland bei den Kreditinstituten bestehen, andererseits eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen und Lit. ausgelöst.[1] Die besondere Bedeutung von Bankenermittlungen bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Rechtsquellen

Rz. 12 Aus § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO ergibt sich, dass die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten die originäre Aufgabe der Steuerfahndung ist. Sie ist die "Steuerpolizei" oder "Kriminalpolizei in Steuersachen".[1] Ihre Befugnisse dazu werden in der StPO und AO konkretisiert; daneben existieren in den meisten Bundesländern noch interne Verwaltungsvorschriften...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.6 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren

Rz. 11 Die Befugnisse der Steuerfahndung hängen ab von der jeweiligen Aufgabenerfüllung.[1] § 404 AO regelt die Befugnisse im Rahmen der strafprozessualen Aufgabe ("im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten"). Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sind in § 52 Abs. 1 ZFdG diese strafprozessualen Befugnisse der Zollfahndungsämter und des ZKA teilweise wortgleich aufgenomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Strafprozessuale Kompetenzen

Rz. 16 Keine strafprozessualen Befugnisse kann die Steuerfahndung in Anspruch nehmen, sofern ein absolutes Verfahrenshindernis besteht (Tod des Beschuldigten, Strafklageverbrauch, strafrechtliche Verfolgungsverjährung gem. §§ 78ff. StGB). Ein entsprechendes Verfahren ist gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind insoweit unzulässig.[1] Zulä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.5 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme (§§ 99, 100 StPO) erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter (§ 100 Abs. 1 StPO). Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss (§ 100 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.12 Verfahrensabschließende Entscheidungen

Rz. 50 Verfahrensabschließende Entscheidungen darf die Steuerfahndung nicht treffen.[1] Diese Befugnis steht im selbstständigen Verfahren der Finanzbehörde ausschließlich der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. in der Organisation von "Einheitssachgebieten" (vgl. Rz. 6a) den mit den Rechten der Finanzbehörde nach §§ 386 Abs. 2, 399 Abs. 1 AO ausgestatteten Beamten zu. Nur si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.8.2 Vernehmung von Zeugen

Rz. 44 Für Zeugen besteht im Strafverfahren[1] ebenfalls keine Verpflichtung, bei der Steuerfahndung auf Ladung zu erscheinen oder dort auszusagen.[2] Zum Erscheinen verpflichtet sind Zeugen aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Ermittlungsrichter vorlädt.[3] Die Ladung muss im Übrigen nur erkennen lassen, dass der Betreffende als Zeu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.3 Ermittlungsmaßnahmen – Allgemeines

Rz. 19 Aus § 161 StPO ergibt sich der Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens, der auch für Polizei und Steuerfahndung gilt.[1] Es sind alle zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, zur Aufklärung der Straftat beizutragen. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz lediglich durch die mit Gesetz v. 21.12.2007[2] eingeführte Vorschrift...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.13 Betriebsprüfer als Steuerfahnder

Rz. 51 Während einer Außenprüfung[1] kann sich für den Prüfer der Verdacht einer Steuerhinterziehung ergeben. Häufig besteht dann auch die Vermutung, dass Hinterziehungen auch außerhalb der Prüfungszeiträume begangen wurden. Der Betriebsprüfer, der bei begründetem Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren einleiten bzw. bei der Möglichkeit eines durchzuführenden Strafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Verständigungen im Strafverfahren und Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal – Die Bedeutung der Neuregelung des § 257c StPO, AO-StB 2012, 185; Beyer, Verfassungsbeschwerde betreffend den strafprozessualen Deal, AO-StB 2013, 127; Beyer, Beratungsrisiken beim steuerstrafrechtlichen Deal, NWB 2013, 625; Bilsdorfer, Die tatsächliche Verständigung – ein Mittel zur Streitvermeidung, INF 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 1). Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das J...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Beweisverwertungsverbote (BVV)

Ergänzender Hinweis: Nr. 149, 150 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 149 f.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Amelung, Die Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Beweismittel zugunsten des Angeklagten und deren Grenzen, StraFo 1999, 181; Amelung, Prinzipien der strafprozessualen Verwertung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Ergänzender Hinweis: Nr. 95, 97–99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 95, 97 ff.). Schrifttum: Burghardt, Der Rechtsschutz gegen Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren, JuS 2010, 605; Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414; Graßmann, Rechtsbehelfe gegen Unterlassen im Strafverfahren, 2004; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Formlose Rechtsbehelfe

Ergänzender Hinweis: Nr. 97, 99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 97, 99). Schrifttum: Hohmann, Die Gegenvorstellung – "Stiefkind" des Strafverfahrens, JR 1991, 10; Matt, Die Gegenvorstellung im Strafverfahren, MDR 1992, 820; Werner, Strafprozessuale Gegenvorstellung und Rechtsmittelsystem, NJW 1991, 19; Wiedemann, Die Korrektur strafprozessualer Entscheidungen außerhalb des Recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Regelung

Rz. 1237 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009[2], in Kraft seit dem 4.8.2009, wurden hierzu gesetzliche Regelungen geschaffen (s. insb. §§ 257b, 257c, 243 Abs. 4, § 302 Abs. 1 Satz 2, § 273 Abs. 1a StPO). Deren Ziel ist es, mittels klarer, der Rechtssicherheit und der gleichmäßigen Rechtsanwendung dienenden Vorgaben eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Hauptverfahren

Schrifttum: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl. 2019; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Deiters, Kritik an der gegenwärtigen Deutung des § 219 StPO, in FS Dencker, 2012, S. 53; Duttge, Zur missbräuchlichen Benutzung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung, JZ 2005, 1012; Gössel, Über die Ablehnung prozessverschle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106; ferner: Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht, 1998; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S. 451; Matt, Nemo tenetur se ipsum accusare – Europäische Persp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Baldarelli, Der Richtervorbehalt oder Gefahr im Verzuge bei der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung, Kriminalistik 2006, 135; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Staatsanwaltschaft (StA)

Ergänzender Hinweis: Nr. 17 ff., 23 ff., 140 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17 ff, 23 ff., 140), Schrifttum: Ambos, Staatsanwaltschaftliche Kontrolle der Polizei, Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens und organisierte Kriminalität, Jura 2003, 674; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 28...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Ergänzender Hinweis: Nr. 70–72 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: S. dazu die Nachw. bei § 399 vor Rz. 53; ferner: weil zitiert und aktueller Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Wilk...mehr