Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.1 Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale (Absatz 3 Satz 1 Buchst. a)

§ 5 Abs. 1 und die Anlage 1, also die Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale, sind gesondert kündbar, aber nur insgesamt, und waren ebenfalls – so wie der Tarifvertrag als Ganzes (Absatz 2) – ursprünglich frühestens zum 31. Dezember 2007 gesondert kündbar. Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 war § 5 Abs. 1 zusammen mit der An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.2 Monatstabellenentgelt (Absatz 1)

Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung regelte die auch im Geltungsbereich des TV-V vereinbarte Differenzierung zwischen den im Tarifgebiet West und den im Tarifgebiet Ost beschäftigten Arbeitnehmern. Seit der vollständigen Anpassung des Bemessungssatzes durch den 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum TV-V gilt ab 1. Januar 2010 für alle Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.2 Inkrafttreten (Absatz 1)

Am 1. April 2002 ist der Tarifvertrag für diejenigen Betriebe in Kraft getreten, die nach § 1 Abs. 1 unmittelbar und zwingend unter den Geltungsbereich des TV-V fallen. Ausnahmen: Der Betrieb hat den TV-V vorzeitig eingeführt (Satz 2 und 3 in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung). Der Betrieb wird vom Geltungsbereich des TV-V ausgenommen (§ 1 Abs. 2). Der Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.5 Kündbarkeit unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse (Absatz 4)

§ 19 Abs. 4 regelt zunächst den (selbstverständlichen) Grundsatz, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit ordentlich und außerordentlich gekündigt werden können. Außerdem sieht der Tarifvertrag vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit, die mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung 3 Monate beträgt und höchstens 6 Monate betragen darf (§ 2 Abs....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11.6 Langzeitkonto (Absatz 5)

Mit der Zulassung von Langzeitkonten in Absatz 5 werden insbesondere Vereinbarungen sog. Sabbatjahr-Modelle oder auch der Aufbau von höheren Wertguthaben für Vorruhestandsregelungen gefördert. Diese Regelung ist inhaltsgleich in § 10 Abs. 6 TVöD übernommen worden. Die Vereinbarung von Langzeitkonten ist ausdrücklich der Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25. Anlage 1

25.1 Vorbemerkungen Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.13 Sonderregelung für Hessen (Absatz 12)

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5 Gesonderte Kündigungsmöglichkeiten (Absatz 3)

Absatz 3 regelt in Satz 1 verschiedene gesonderte Kündigungsmöglichkeiten hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw. Teile des Tarifvertrages und in Satz 2 den Ausschluss der Nachwirkung in einem bestimmten Fall. 24.5.1 Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale (Absatz 3 Satz 1 Buchst. a) § 5 Abs. 1 und die Anlage 1, also die Regelung über die Eingruppie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.1 Vorbemerkung

Die Regelungen des § 16 ersetzen die Tarifverträge über Zuwendung und Urlaubsgeld und sind demgegenüber deutlich vereinfacht. Im TVöD ist die Sonderzahlung, die dort "Jahressonderzahlung" heißt, in § 20 geregelt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.5 Arbeitszeitgesetz, Ausnahmen (Absatz 4)

Neben den tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Dies betrifft bei der unterschiedlichen Verteilung der durchschnittlichen Arbeitszeit über die Wochen vor allem die Obergrenzen für die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden (= 60 Stunden je Woche) ausgedehnt werden kann, wenn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.5 Arbeitnehmer mit eigenständiger betrieblicher Altersversorgung

Soweit Arbeitnehmer im Tarifgebiet West ("Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 2") nach eigenständigen Regelungen einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sind sie im Hinblick auf § 18 vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V ausgenommen. Nach dem zweiten Halbsatz besteht allerdings die Möglichkeit, diese Arbeitnehmer nach Absatz 2 durch landesbezirklichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 4.5 Gesetzliche Regelungen

Unabhängig von den tarifvertraglichen Regelungen sind die gesetzlichen Anrechnungsvorschriften zu beachten. So wird z. B. die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet. Die entsprechenden Zeiten gelten als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (§ 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.3 Datenverarbeitung

Die Anlage 1 enthält verschiedene Beispiele, die Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in der Datenverarbeitung betreffen, nämlichmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11.2 Einrichtung des Arbeitszeitkontos (Absatz 1)

Gemäß Abs. 1 Satz 1 kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist demnach grundsätzlich freiwillig und obliegt den Betriebsparteien. Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos erfolgt in Betrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen, durch eine Vereinbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / Sonderregelung für das Personalvertretungsrecht (Absatz 9)

Die Regelungen in Absatz 4 (Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz), Absatz 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Absatz 7 (tägliche Rahmenzeit) setzen in Betrieben, die nicht dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen, den Abschluss einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung voraus. Darunter verstehen die Tarifvertragsparteien eine Dienstvereinbarung, die ohne Entscheidung der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.1 Stichtag der Überleitung (Absatz 1 Satz 1)

Diese Vorschrift definiert den Stichtag, der für die Überleitung maßgebend ist. Dabei sind 2 Fallgestaltungen zu unterscheiden: Bei den in Buchst. a genannten Betrieben ist der Tag der Stichtag, ab dem der TV-V für den Betrieb unmittelbar gilt, ohne dass hierzu ein landesbezirklicher Tarifvertrag notwendig ist. Dies ist entweder der 1. Januar 2010 (Tag des Inkrafttretens von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3 Freiwillige Geltung des TV-V (Absatz 2)

Absatz 2 regelt im Gegensatz zu Absatz 1 die freiwillige Geltung des TV-V. Diese besteht darin, dass Betriebe, die nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 fallen, gleichwohl den TV-V anwenden können, wenn sie dies wollen (Einbeziehung in den Geltungsbereich – erster Fall), und umgekehrt Betriebe, die unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.1 Vorbemerkung

Durch die Einführung des TV-V in Form der Überleitung nach § 22 wurden insbesondere der BAT/BAT-O und der BMT-G II/BMT-G-O, aber auch weitere Tarifverträge ersetzt, wie z. B. der Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O TV betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte TV über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT / BAT-O TV über Zulagen an Angeste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.6 Erweiterung des Vergleichsentgelts um Funktionszulagen (Absatz 1 Satz 6)

Bei der Ermittlung der bisherigen Bezüge, also beim Vergleichsentgelt, sind über die in Satz 4 und 5 geregelten Entgeltbestandteile hinaus bestimmte Funktionszulagen zu berücksichtigen, sofern sie dem Arbeitnehmer am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) zustehen. Dabei handelt es sich um folgende: Technikerzulage von 23,01 EUR (§ 3 TV Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982), Programmie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.1 Räumlicher, betrieblicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Räumlich gilt der Tarifvertrag im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, d. h. sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost. Betrieblich gilt der TV-V hauptsächlich für den kommunalen Versorgungsbereich, was zum einen durch die ausdrückliche Erwähnung der Versorgungsbetriebe und deren Definition in Satz 2 sowie zum anderen dadurch zum Ausdruck kommt, dass d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.2.2 Tarifgebiet Ost

Für das Tarifgebiet Ost hat es aufgrund der Tarifrunde 2008 eine weitgehende Angleichung der Entgelttabellen an die West-Beträge gegeben. Ausgangspunkt hierfür war die schuldrechtliche Vereinbarung der Tarifvertragsparteien aus dem Jahr 2003 (z. B. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Vergütungstarifvertrags Nr. 7 zum BAT-O vom 31. Januar 2003). Darin war festgelegt, dass die Anpassung des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 25.1 Vorbemerkungen

Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein Oberbegriff vereinb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3 § 3 Allgemeine Pflichten

3.1 Vorbemerkungen § 3 TV-V entspricht in seinem wesentlichen Regelungsgehalt § 3 Abs. 3 und 4 TVöD). Es fällt insbesondere auf, dass bei den allgemeinen Pflichten auf die Situation in kommunalen Unternehmen abgestellt wurde und daher anders als z. B. in § 8 Abs. 1 BAT jegliche Bezugnahme auf den öffentlichen Dienst bzw. das Grundgesetz aufgegeben und streng auf die Erfüllung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8 Ende des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3)

13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1) § 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14 § 14 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub

14.1 Vorbemerkungen Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1 § 1 Geltungsbereich

1.1 Vorbemerkung Bei Tarifverträgen unterscheidet man zwischen dem zeitlichen, räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. 1.2 Unmittelbarer Geltungsbereich (Absatz 1) Absatz 1 regelt im Gegensatz zu Absatz 2 den unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V, also dessen zwingende Wirkung für bestimmte Betriebe. 1.2.1 Räumlicher, betrieblicher, fachlicher un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.14 Sonderregelung für Niedersachsen (Absatz 13)

Das Entgelt für die Rufbereitschaft ist in § 10 Abs. 3 geregelt. Diese Regelung gilt nicht im Bereich des KAV Niedersachsen. Für dessen Bereich war in Absatz 13 festgelegt worden, dass stattdessen die landesbezirklichen Regelungen über die Bezahlung der Rufbereitschaft weiter gelten. Absatz 13 ist durch den 7. Änderungstarifvertrag vom 27. Februar 2010 zum TV-V mit Wirkung vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2 Urlaubsanspruch und Gewährungsgrundsätze (Absatz 1)

14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1) Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11 § 11 Arbeitszeitkonto

11.1 Vorbemerkungen Die Regelung in § 11 über Arbeitszeitkonten stellt die konsequente Verfolgung des Ziels des TV-V dar, ein möglichst großes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Gestaltungsspielräume zuzulassen. So ist ein Arbeitszeitkonto z. B. Voraussetzung dafür, Entgelte in Zeit umzuwandeln und zugunsten des Arbeitnehmers zu verbuchen (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 4 § 4 Betriebszugehörigkeit

4.1 Vorbemerkung Der Begriff der Betriebszugehörigkeit in § 4 hat die Beschäftigungszeit gem. § 19 BAT/BAT-O bzw. § 6 BMT-G/BMT-G-O und die Dienstzeit bzw. besondere Beschäftigungszeit gem. § 20 BAT, § 7 BMT-G bzw. § 39 Abs. 1 BAT-O, § 37 Abs. 1 BMT-G-O ersetzt, die im allgemeinen öffentlichen Dienst in § 34 Abs. 3 TVöD sowie (für am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 18 § 18 Zusatzversorgung

18.1 Arbeitnehmer Wie im öffentlichen Dienst üblich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zusatzversorgung nach Maßgabe der Zusatzversorgungstarifverträge. Dies folgt für den TV-V aus § 1 i. V. m. Satz 1 Buchst. e der Anlage 1 zum ATV-K und § 1 i. V. m. Satz 1 Nr. 8 der Anlage 1 zum ATV. Der ATV-K gilt derzeit in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 8. Juni 2017...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2 Unmittelbarer Geltungsbereich (Absatz 1)

Absatz 1 regelt im Gegensatz zu Absatz 2 den unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V, also dessen zwingende Wirkung für bestimmte Betriebe. 1.2.1 Räumlicher, betrieblicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich Räumlich gilt der Tarifvertrag im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, d. h. sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost. Betrieblich gilt der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.13.3 Berücksichtigung bereits bestehender Fallgruppen (Absatz 12 Satz 3)

Bei der Vereinbarung weiterer Beispiele zu den Entgeltgruppen 1 bis 11 haben die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene auch die Fallgruppen zu berücksichtigen, die der HGTAV über den BAT hinaus vorsieht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.7 Leistungsprämie (Absatz 6)

Auch die Regelung über Leistungsprämien in § 6 Abs. 6 ist eine Kann-Regelung (Satz 1). 6.7.1 Voraussetzungen (Absatz 6 Satz 1) Leistungsprämien kommen für solche Arbeitnehmer in Betracht, die vereinbarte oder vorgegebene Ziele erreicht und dadurch zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beigetragen haben. Die Leistungsprämie, die typischerweise in Form einer Einmalzahlung er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.2 Grundlagen der Eingruppierung (Absatz 1)

§ 5 Abs. 1 TV-V regelt die Grundlagen der Eingruppierung und orientiert sich dabei nur an wenigen in § 22 BAT enthaltenen Grundsätzen, die bis auf redaktionelle Anpassungen insgesamt unverändert in § 12 TVöD übernommen worden sind. 5.2.1 Eingruppierung nach der mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuübenden Tätigkeit (Absatz 1 Satz 1) Entsprechend § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.1 Vorbemerkung

In dieser Vorschrift sind alle regelungsbedürftigen Tatbestände enthalten, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen. Der ab 1. Oktober 2005 geltende TVöD unterscheidet insoweit zwischen befristeten Arbeitsverträgen (§ 30), der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (§ 33) und der Kündigung des Arbeitsverhältnisses (§ 34).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.7.2 Gewährung an Gruppen von Arbeitnehmern (Absatz 6 Satz 2)

Nicht nur einzelne Arbeitnehmer, sondern auch Gruppen von Arbeitnehmern können in den Genuss von Leistungsprämien kommen. In der betrieblichen Praxis wird häufig nicht dem Einzelnen, sondern einem Arbeitsteam eine Zielvorgabe gemacht, die es zu erreichen gilt. Auch innerhalb der Gruppe kann der Arbeitgeber die Leistungsprämien in unterschiedlicher Höhe an die Mitglieder der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.1 5-Tage-Woche (Absatz 3 Satz 1)

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5 § 5 Eingruppierung

5.1 Vorbemerkungen Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12 § 12 Erschwerniszuschläge

12.1 Vorbemerkung Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.2.2 Nichtgewährung bei berufs- oder tätigkeitsbedingten Erschwernissen (Absatz 1 Satz 2)

Ausgenommen sind Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind (ebenso geregelt in § 19 Abs. 1 Satz 2 TVöD).mehr