Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Immobiliarpfandrechte

Rz. 96 Immobiliarpfandrechte liegen vor, wenn ein Recht auf Befriedigung an Gegenständen besteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (Grundstücke etc.). Die Immobiliarabsonderung bestimmt sich nach den §§ 864, 865 ZPO, 93 ff., 97 ff., 1120 ff. BGB. Bei einer Verwertung nach dem ZVG sind die Vorschriften der §§ 10 – 14 ZVG maßgebend. Rz. 97 Au...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Bewertung von Grundvermögen nach dem BewG

Rz. 452 Zum Grundvermögen gehören nach § 68 Abs. 1 BewG der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht und das Wohneigentum, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt. In Abgrenzung zum Betriebsvermögen liegt Grundvermögen immer dann vor, wenn die betriebliche Nutzung des...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 3. Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 83 Neben einer möglichen Steuerpflicht nach § 23 EStG kommt auch eine Steuerpflicht wegen gewerblichen Grundstückshandels [85] im Rahmen der Übertragung von Grundstücken bei Vermögensauseinandersetzung in Betracht. Die Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel stellt nach Auffassung des BVerfG eine zulässige Rechtsfortbildung dar.[86] Rz. 84 Es gilt auch insoweit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 47 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht ist durch das Jahressteuergesetz 1996 eingeführt worden (s. Anm. 2). Damit wurde eine Regelun...mehr

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Gebrauch: Asylbewerber

Leitsatz Eine vorrübergehende Vermietung eines 80 m2 großen Sondereigentums an 11 Asylbewerber ist kein störender Gebrauch. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer B vermietet ohne eine Beschränkung der Personenzahl sein 80 m2 großes Sondereigentum an das Landratsamt Traunstein. Dieses bringt dort 11 Asylbewerber unter. Es gibt 2 getrennte Schlafr...mehr

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Zuständigkeit: Sonstige Familien- oder Wohnungseigentumssache?

Leitsatz In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts streitentscheidend ist. Normenkette § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG; § 43 WEG Das Problem Der Ehemann E und die Ehefrau F sind v...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung bei Erhaltungssatzung

Leitsatz Wird ein bereits in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufgeteiltes (mit einem Wohnzwecken dienenden Gebäude bebautes) Grundstück, das im Gebiet einer kommunalen Erhaltungssatzung liegt, vom Eigentümer sämtlicher Einheiten vollständig geändert aufgeteilt, darf das Grundbuchamt die Aufteilung nur eintragen, wenn die gemeindliche Genehmigung (oder ein entsprechendes Negativa...mehr

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Unterlassungsanspruch: Verwirkung

Leitsatz Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt den Eigentümer der Teileigentumseinheit davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von einer Vereinbarung oder von der Teilungserklär...mehr

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Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum: Bewilligung

Leitsatz Die zur Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen. Ein solcher Zusammenhang besteht nicht, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird. Normenkette §§ 1 Abs. 2, Abs. 3, 15 Abs. 1 WEG Das Problem Wohnungseigentü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wohnungseigentum

Rz. 96 [Autor/Stand] Sofern eine Hofstelle nach dem Wohnungseigentumsgesetz [2] in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt wird, hat dies für die Zuordnung der Wohnung des Betriebsinhabers zum Wohnteil des land- und forstwirtschaftlichen Betrieb keine Auswirkungen. Die Wohnung ist weiterhin dort zu erfassen und nach § 146 BewG zu bewerten. Rz. 97 [Autor/Stand] Das Gleiche gilt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Problematik bei hohen Kaufpreisen im Vergleichswertverfahren

Rz. 46 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Kaufpreis ein stichtagsnaher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es unzulässig, wenn das Finanzamt den höheren Kaufpreis ansetzen würde...mehr

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Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

Leitsatz Ein mangels Antrags und Bewilligung bei dem Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts durch den teilenden Eigentümer noch nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht kann nach dem Verkauf des letzten Wohnungseigentumsrechts nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO wegen Unrichtigkeit nachträglich im Grundbuch eingetragen werden. Normenkette §§ 13 Abs. 2, 15 Abs. ...mehr

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§ 7 Wohngebäudeversicherung / P. Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Version 1.1.2013

Rz. 45 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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Errichtung eines Fahrradständers auf einem Tiefgaragenstellplatz

Leitsatz Die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in der Teilungserklärung ist dahin zu verstehen, dass die entsprechende Fläche nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen ist. Normenkette § 15 Abs. 1, Abs. 2 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen Wohnungseigentümer T die Errichtung eines Fahrradständers auf dem "Tiefgaragenstellplatz Nr. 11" zur Aufstellung vo...mehr

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Beschluss: Begründung einer Unterlassungspflicht?

Leitsatz Es besteht keine Kompetenz für die Begründung einer Unterlassungspflicht durch Beschluss, wenn es nach Gesetz oder Vereinbarung bereits einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung gibt, die durch den Beschluss konstitutiv untersagt wird (Anspruchsverdoppelung). Normenkette § 15 WEG Das Problem An einer Wohnungseigentumsanlage bestehen 5 Wohnungseigentumsrechte. 3 "Ein...mehr

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Andauernder unzulässiger Gebrauch: Verjährung und Verwirkung

Leitsatz Wohnt ein Teileigentümer oder sein Mieter im Teileigentum, verjährt ein dagegen gerichteter Unterlassungsanspruch nicht, solange dieser Gebrauch anhält. Der Anspruch ist jedenfalls dann nicht verwirkt, wenn das Teileigentum in jüngerer Zeit zu Wohnzwecken neu vermietet wurde. Normenkette §§ 1 Abs. 3, 14 Nr. 1 und Nr. 2, 15 Abs. 3 WEG Das Problem B vermietet in seinem ...mehr

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Gemeinschaft von Wohnungseigentümern: Entstehung

Leitsatz Ist in einem Vollstreckungstitel (hier: Vollstreckungsbescheid) eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern als Gläubigerin ausgewiesen, existiert diese aber nicht und besteht stattdessen an dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Grundstück Bruchteilseigentum (§§ 741 ff., §§ 1008 ff. BGB), kommt die Eintragung einer Zwangshypothek am Bruchteil des ausgewiesenen "Haus...mehr

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Einheitlichkeit der Leistung, Leistungszurechnung, Lieferung von Energie im Zusammenhang mit Gebäudevermietung

Sachverhalt Das polnische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Frage, in welchem Personenverhältnis Versorgungsleistungen erbracht werden, die mit der Vermietung von Gebäuden in Zusammenhang stehen, und ob ggf. unselbständige Nebenleistungen zur Vermietungsleistung vorliegen. Konkret ging es um die Frage, ob die Versorgung von Mietern mit Energie, Wärme und Wasser sowie Abfa...mehr

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Bauträgervertrag: Wann darf der Bauträger Mittel entgegennehmen?

Leitsatz Der Bauträger darf Mittel der Erwerber erst entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Normenkette § 3 Abs. MaBV Das Problem Der Erwerber eines Teileigentums verlangt vom Bauträger die Rückgewähr von Zinsen in Höhe von 83.416,62 EUR. Er meint, der Bauträger habe von ihm 540.000 EUR entgegengenommen, obwohl die Voraussetzungen des § 3 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Der Wohnteil

Rz. 124 [Autor/Stand] Die Wohnungen und Wohnräume, die in die wirtschaftliche Einheit des land und forstwirtschaftlichen Vermögens einzubeziehen sind, gehören teils zum Wirtschaftsteil, teils zum Wohnteil. Soweit sie zum Wirtschaftsteil rechnen, werden sie im Vergleichswert der einzelnen Nutzungen erfasst, dabei allerdings nicht besonders bewertet. Eine Ausnahme bilden hier ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wer vertritt sie?

Leitsatz Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wird regelmäßig durch ihren Verwalter vertreten (§ 27 WEG). Fehlt ein Verwalter, vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft (§ 27 Abs. 3 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen (§ 27 Abs. 3 Satz 3 WEG). Normenkette...mehr

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Übertragung eines Sondereigentums: Keine Isolierung des Miteigentumsanteils!

Leitsatz Wird ein im Teileigentum stehender Stellplatz übertragen, darf der Miteigentumsanteil, der zu ihm gehört, nicht isoliert bleiben. Normenkette § 890 Abs. 2 BGB; § 8 WEG Das Problem Mit notarieller Urkunde vom 5. Januar 2010 erstellt Bauträger B im eigenen Namen und für die Käufer bereits veräußerter Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgrund ihm in den Kaufverträgen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgebende Grundstücksarten

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist bei folgenden Grundstücksarten anzuwenden: Wohneigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern kein Vergleichwert vorliegt (§ 182 Abs. 4 Nr. 1 BewG), Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich keine übliche Miete auf dem örtlichen Grundstücksmarkt ermitteln lässt (§ 182 Abs. 4 Nr. 2 BewG), s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgebende Grundstücksarten

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren[2] ist – unter der Voraussetzung des Vorliegens von Vergleichspreisen oder Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses – anzuwenden für Wohneigentum (§ 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG), Teileigentum (§ 182 Abs. 2 Nr. 2 BewG), Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 182 Abs. 2 Nr. 3 BewG).mehr

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Zerb 1/2015, Gültigkeit ein... / Sachverhalt

Der Beteiligten gehört Wohnungs- und Teileigentum (Bl 7843: Miteigentumsanteil zu 140/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 5; Bl 7847: 10/1000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Hobbyraum Nr. 9; Bl 25739 – ehemals Bl 7853: 1/2 Miteigentumsanteil an 10/1000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. 15)...mehr

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Instandhaltungsrückstellung; Anteil mitverkauft?

Leitsatz Die Instandhaltungsrückstellung steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer hat hieran keinen Anteil. Normenkette §§ 433, 437, 443, 444 BGB; § 10 Abs. 7 WEG Das Problem K nimmt B auf Schadensersatz in Höhe von 2.499,77 EUR in Anspruch, hilfsweise auf Einzahlung dieses Betrags als Anteil an der Instandhaltungsrückstellung ...mehr

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Mehrfachparker: Umlage der Erhaltungskosten

Leitsatz § 16 Abs. 4 WEG räumt den Wohnungseigentümern die Kompetenz ein, gleichzeitig mit der Entscheidung über die Durchführung einer Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme einen Kostenverteilungsbeschluss zu fassen, der die Kosten dieser Maßnahme abweichend von dem geltenden Umlageschlüssel unter den Wohnungseigentümern verteilt. Die neue Kostenverteilung muss sich...mehr

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Änderung der Gemeinschaftsordnung: Vereinbarte Vollmacht unwirksam

Leitsatz Eine in der Gemeinschaftsordnung dem Verwalter erteilte allumfassende Vollmacht zur Vertretung sämtlicher Wohnungseigentümer für alle mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden Angelegenheiten ist wegen Verstoß gegen die unabänderlichen Strukturprinzipien des Wohnungseigentumsrechts unzulässig und damit unwirksam. Normenkette §§ 10, 16 WEG Das Problem Die Gemeinschaft...mehr

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Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz Der BFH hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2009 für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind. Normenkette Art. 3 Ab...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Inhaltsadressatin eines Straßenreinigungsgebührenbescheids?

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG die Gebührenpflichten der Wohnungseigentümer als deren gemeinschaftsbezogene Pflichten wahrnehmen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf deshalb in einer Gebührensatzung als Inhaltsadressatin eines Straßenreinigungsgebührenbescheids bestimmt werden. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Von Abs. 2 erfasste Rechtshandlungen

Rn 55 Der Wortlauf des Abs. 2 erfasst ausschließlich rechtsgeschäftliches Handeln. Andere Rechtshandlungen aufgrund hoheitlicher Maßnahmen (Eintragung einer Zwangs- oder Arresthypothek) oder Erwerbe kraft Gesetzes (wie etwa Erbschaft, Sicherungshypothek eines Bauunternehmers, Anwachsung bei Ausscheiden eines Gesellschafters) werden nicht erfasst.[114] Für Eintragungen, die i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Beispiele

Rn 38 Je nach Leistungsgegenstand können im Einzelfall unterschiedliche "Rückgewährmodalitäten" in Betracht kommen: Rn 39 Schuldbegründung: Im Falle der anfechtbaren Begründung einer Forderung gegen den Schuldner hat sich er Anfechtungsgegner gegenüber dem Insolenzverwalter so zu verhalten, als bestehe die Schuld nicht (siehe oben Rn. 37). Dies hat auch mittelbar Bedeutung. I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 131 Wohnungseigentum und Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht

Schrifttum Hartmann, Wohnungs- und Teileigentum in den neuen Bundesländern, NWB Fach 9, 2755; Teß, DStR 1990, 374 ff.; Mannek, Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet, Inf. 1990, 561. A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 131 BewG ist durch den Einigungsvertrag in das Bewertungsgesetz eingeführt worden, da es in der ehemaligen DDR kein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gleich lautende Erlasse

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Einheitsbewertung des Grundvermögens betreffend die Abgrenzung, Entstehung und Grundstückshauptgruppe der wirtschaftlichen Einheit Wohnungs- und Teileigentum im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991 vom 25.7.199...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 131 BewG ist durch den Einigungsvertrag in das Bewertungsgesetz eingeführt worden, da es in der ehemaligen DDR kein dem WEG entsprechendes Gesetz gegeben hat. Regelungen für die Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum fehlten daher. Sie ist seither unverändert. Inhaltlich entspricht die Vorschrift § 93 BewG. Rz. 2– 4 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zu § 131 Abs. 1 BewG

Rz. 5 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung von Wohnungs- und Teileigentum kann auf die Kommentierung in § 93 BewG Anm. 1 bis 5.3 verwiesen werden. Rz. 6 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der Grundstückshauptgruppen für die Artfeststellung kann auf § 93 BewG Anm. 7 bis 12 verwiesen werden. Allerdings spricht § 93 BewG von Grundstücksarten, § 131 dagegen von Grundstückshauptgruppen. Rz. 7– ...mehr

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Klarstellungsvermerk im Bestandsverzeichnis

Leitsatz Zur Zulässigkeit eines "Klarstellungsvermerks" im Bestandsverzeichnis des Teileigentumsgrundbuchs (hier: "Laden" statt "Gewerberäume"), wenn sich Einwilligung und Eintragung widersprechen Normenkette § 15 Abs. 1 WEG; § 19 GBO Das Problem Wohnungseigentümer K gehört das Teileigentum im Erdgeschoss/Vordergebäude der Wohnungseigentumsanlage. Nach der Gemeinschaftsordnung...mehr

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Rauchwarnmelder: Muss Anschaffung beschlossen werden?

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beschließen, wenn lediglich eine sogenannte "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" (§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG) besteht. Normenkette § 15 Abs. 7 LBO-BW; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2, 21 Abs. 3 WEG Das Problem I...mehr

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Fenster: Schadensersatz bei Zerstörung

Leitsatz Wohnungseigentümer können bestimmen, dass der einzelne Wohnungseigentümer zur Instandsetzung oder Instandhaltung von Fenstern verpflichtet ist. Normenkette §§ 5 Abs. 1 und Abs. 2, 16 Abs. 2 WEG Das Problem Wohnungseigentümerin K bestellt bei B im Juli 2013 6 "Duette Plissee Jalousien", die von B auch anzubringen sind. Im August 2013 lässt B die Jalousien an einer aus ...mehr

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Teileigentum: Umwidmung in Wohnungseigentum

Leitsatz Der Umwidmung von Teil- in Wohnungseigentum und umgekehrt müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen. Normenkette §§ 1 Abs. 2 und Abs. 3, 8 Abs. 1 WEG; § 53 GBO Das Problem Teileigentümer B unterteilt sein Teileigentum in ein Teil- und in ein Wohnungseigentum. Als die anderen Wohnungseigentümer von der Unterteilung erfahren, beschweren sie sich. Sie meinen, sie hätten d...mehr

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Bauträgervollmacht: Widerruf

Leitsatz Ein wichtiger Grund für den Widerruf einer Bauträgervollmacht kann in einem der Beschränkung im Innenverhältnis widersprechenden Gebrauch der Vollmacht liegen. Normenkette §§ 167, 168 BGB Das Problem Ein Bauträger begründet 2007 an einem Mehrfamilienhaus Wohnungs- und Teileigentum. In § 6 der Gemeinschaftsordnung ist festgehalten, dass der Bauträger die Möglichkeit ha...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis: Bagatellklagen

Leitsatz Die Verwendung eines falschen Umlageschlüssels führt bei "minimalen Mehrbelastungen" des klagenden Wohnungseigentümers nicht zur Ungültigerklärung eines Wirtschaftsplans. Normenkette § 28 Abs. 1, Abs. 3 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im November 2013 die Wirtschaftspläne 2014. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. K rügt, Verwalter V...mehr

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Zuständigkeit, wenn nur einer von zwei Beklagten Wohnungseigentümer ist

Leitsatz Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erst...mehr

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Zwangsverwalter: Mindestvergütung

Leitsatz Eine "Eigentumswohnung" und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich um eine übliche Zahl von 1 bis 2 Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche Einheit anzusehen; die dem Zwangsverwalter gemäß § 20 Abs. 1 ZwVwV zustehende Mindestvergütung ist deshalb nur einmal festzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob der Stellplatz im Teileigentum des Schuldners st...mehr

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Gebrauch: Abstell- und Hobbyraum

Leitsatz Der Gebrauch eines in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung als Abstell- oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig davon, ob der Gebrauch störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist. Normenkette...mehr

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Wirkung der Streitverkündung für Folgeprozess

Leitsatz Sind entweder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder einzelne Wohnungseigentümer passiv legitimiert, hat die im erfolglosen Erstprozess gegen die Wohnungseigentümer erfolgte Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Bindungswirkung für die im Zweitprozess wiederum streitige Frage der Passivlegitimation Normenkette §§ 68, 72 ZPO; § 10 Abs. 6 ...mehr

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Wohnungseigentums- oder Familienrecht?

Leitsatz Weist ein Verfahren nach § 43 WEG nur geringen Bezug zu dem Sachgebiet des Wohnungseigentumsrechts auf und liegt der Schwerpunkt bei den familienrechtlichen Bezügen, ist eine Familiensache anzunehmen. Dies gilt auch in Zweifelsfällen immer dann, wenn das Verfahren durch familienrechtliche Verhältnisse nicht unwesentlich mitgeprägt wird. Maßgeblich für die Zuordnung ...mehr

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Umfang der Beschlusskompetenz einer Untergemeinschaft

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer eines Hauses einer Mehrhausanlage die Beschlusskompetenz, dieses Haus allein zu verwalten, sind davon aber die Außenanlagen ausgenommen, können die Wohnungseigentümer des Hauses allein keiner baulichen Veränderung an einer Terrasse zustimmen. Normenkette § 29 GBO; §§ 5 Abs. 4 Satz 1, 10 Abs. 2, Abs. 3, 13 Abs. 2 WEG Sachverhalt Das Problem...mehr

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Beschlusskompetenzen einer "Untergemeinschaft"

Leitsatz Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet Normenkette §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer W greift die Beschlüsse zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen betreffend die Wirtschaftsjahre 2007, 2008 und 2009 hinsi...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig; dies gilt auch dann, wenn der teilende Eigentümer zugleich mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an den Ersterwerber einen noch nicht erledigten Eintragungsantrag gestellt hat Normenkette §§ 13 A...mehr