Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 2.2 Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Nach § 5b Abs. 6 DRiG ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auf Antrag möglich, wenn der Referendar folgende Personen betreuen oder pflegen muss: Ein Kind unter 18 Jahren oder einen laut ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartner oder in gerader Linie Verwandten. Hat der Referendar persönliche Gründe, die mit den genannten Gründen verglei...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.2 Anspruch auf befristete und unbefristete Teilzeit

Für den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist seit dem 1.1.2019 zwischen dem Anspruch auf unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) und dem Anspruch auf die befristete Teilzeitbeschäftigung (sog. Brückenteilzeit; § 9a TzBfG) zu unterscheiden. Bei weitgehenden Parallelen im Verfahren der Geltendmachung bestehen dennoch gewisse Unterschiede zwischen beiden Ansprüchen – die Beso...mehr

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Teilzeitarbeit

Zusammenfassung Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines verg...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.1 Teilzeitbeschäftigung

Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt oder umgekehrt, liegt kein neues Beschäft...mehr

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Teilzeitarbeit / 4 Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Während des Bezugs von Elterngeld bzw. während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber zulässig. Bei einem anderen Arbeitgeber nur mit Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Beschäftigungen können während der Elternzeit als geringfügig entlohnte Beschäftigungen gestaltet werden. Führt eine Beschäftigung bei privat Krankenversicherten zur Versi...mehr

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Teilzeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines vergleichbaren voll...mehr

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Teilzeitarbeit / 2 Anspruch auf Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. 2.1 Der Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers Seit dem 1.1.2019 gilt gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom ...mehr

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Teilzeitarbeit / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber muss Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern in der Meldung zur Sozialversicherung im Tätigkeitsschlüssel kenntlich machen. In Stelle 9 dieses Schlüssels wird die Vertragsform angegeben. Für eine Beschäftigung, die in Teilzeit ausgeübt wird, ist bei einer unbefristeten Beschäftigung der Schlüssel 2, bei einer befristeten Beschäftigung der Schlüssel 4 anzugeben. Wird ...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.5 Besonderheiten des befristeten Teilzeitanspruchs ("Brückenteilzeit")

Für den Anspruch auf den befristeten Teilzeitanspruch gemäß § 9a TzBfG sind einige Besonderheiten zu beachten. Dies gilt zunächst für die weiteren Voraussetzungen der Brückenteilzeit: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer.[1] Auszubildende sind bei der Anzahl der Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Der Umfang der reduzierten Arbeitszeit ist von v...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.2 Jahresarbeitsentgelt

Eine Umwandlung einer Vollbeschäftigung in eine Teilzeitarbeit kann z. B. dazu führen, dass ein bisher – wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer mit Beginn der Teilzeit krankenversicherungspflichtig wird. Von dieser Krankenversicherungspflicht ist – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Befreiung möglich. Wird eine Teil...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.4 Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

Der Arbeitnehmer muss in beiden Fällen des Teilzeitanspruchs die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn in Textform[1] (dazu zählt insbesondere eine E-Mail) geltend machen.[2] Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Tag der Geltendmachung ist nicht einzubeziehen; zwischen Zugang und geltend ge...mehr

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Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

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Elternzeit / 1.4.2 Teilzeitbeschäftigung

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Steuerklassenwahl bei verheirateten Arbeitnehmern

Übt ein Ehe-/Lebenspartner eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Lohnsteuerabzug entsprechend der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus und ist der andere Ehe-/Lebenspartner gleichfalls berufstätig, können sie wählen, ob beide nach der Steuerklasse IV – ggf. mit "Faktor"[1] – oder ob einer nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse V besteuert werden w...mehr

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Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

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Teilzeitarbeit / Lohnsteuer

1 Minijob bis 556 EUR 1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. A...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt oder umgekehrt, ...mehr

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Teilzeitarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung 1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbesch...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Minijob bis 556 EUR

1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.2 Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wird die pauschale Lohnsteuer bzw. die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abgewälzt, sodass ihm ein entsprechend geringerer Betrag ausgezahlt wird, mindert die abgewälzte Pauschalsteuer den pauschal zu besteuernden Arbeitslohn nicht. Der Pauschalbesteuerung unterliegt somit stets der vereinbarte (Brutto-)Arbeitslohn einschließlich der ggf. übernommenen Pa...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.4 Auswirkung des Mindestlohngesetzes

Der Mindestlohn stieg zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde. Damit kann ein Minijobber 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten, um 556 EUR Monatslohn zu erhalten (12,82 EUR x 13[1] x 10 Stunden : 3[2]= 555,53 EUR, aufgerundet: 556 EUR)= 10 Std.).mehr

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Teilzeitarbeit / 2.3 Ausnahme: Entgegenstehen von betrieblichen Gründen

Der Arbeitgeber kann die beabsichtigte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] Da es sich hierbei um eine Einwendung des Arbeitgebers handelt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Es sind keine dringenden betrieblichen Gründe gefordert, ausreichend sind plausible, nachvollziehbare Gründe. Diese liegen jedoch nicht schon dann vor,...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.7 Gerichtliche Geltendmachung

Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung zur gewünschten Arbeitszeitverringerung, muss der Arbeitnehmer diese einklagen. Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung dann als erteilt.[1] Eine Klagefrist ist im Gesetz nicht vorgesehen. Verringerungs- und Verteilungswunsch des Arbeitnehmers hängen regelmäßig voneinander ab (einheitliches Vertragsangebot). Desh...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.8 Änderung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber

Bei Vorliegen betrieblicher Interessen kann der Arbeitgeber die zunächst vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern.[1] Die betrieblichen Interessen müssen nunmehr allerdings erheblich überwiegen und es bedarf der einmonatigen Ankündigung. Eine Veränderung der Arbeitszeit selbst ist dagegen nicht möglich. Die Schriftform ist für dieses Änderungsverlangen nicht gefo...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.1 Lohnsteuerpauschalierung

Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem einheitlichen Pauschsteuers...mehr

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Teilzeitarbeit / 4 Berücksichtigung von Abzugsbeträgen

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Altersentlastungsbetrag werden bei einer Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe gewährt. Wählt der Arbeitgeber jedoch die pauschale Lohnsteuererhebung, ist der Abzug dieser Freibeträge nicht möglich. Teilzeitbeschäftigte können wie Vollzeitbeschäftigte die Zulagen (Vergünstigungen) des 5. Vermögensbildungsgesetzes in Anspruch nehmen. Wird di...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.3 Geringfügige Beschäftigung

Erfüllen Teilzeitbeschäftigungen die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sind sie kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Vom Arbeitgeber sind ggf. pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, vom Arbeitnehmer Beitragsan...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.5 Arbeit auf Abruf

Im Versicherungsrecht der Sozialversicherung gilt für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Dies bedeutet, dass auch bei Prüfung der Geringfügigkeit von dem Arbeitsentgelt auszugehen ist, das dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder aufgrund vertraglicher Regelung zusteht. Für Entgelte oder Entgelt...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Arbeitgeberpflichten nach dem TzBfG

Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen.[1] Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern dieser sich für eine Teilzeitbesetzung eignet. Die T...mehr

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Zuschläge / 4 Teilzeitarbeit

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Praxis-Beispiel Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistu...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Aufwendungsausgleichsgesetz

Bei der Feststellung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), welche Arbeitgeber an der Entgeltfortzahlungsversicherung zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (U1) teilnehmen, werden Teilzeitkräfte bei der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nicht voll, sondern entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nur anteilig...mehr

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Teilzeitarbeit / 4 Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen, sog. Job-Sharing.[1]mehr

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Teilzeitarbeit / 1.4 Beschäftigung im Übergangsbereich

Bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil entsprechend den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im unteren Teil des Übergangsbereichs etwa 28 % und nimmt mit höherem Arbeitsentgelt gleitend ab. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1.3 Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Hat ein Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung 2 Minijobs, sind die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen. Bei Überschreiten der Minijob-Grenze entfällt die Möglichkeit der Pauschbesteuerung mit 2 %. Der Arbeitnehmer muss beide Arbeitgeber ermächtigen, die ELStAM abzurufen, alternativ besteht die Möglichkeit der Pauschalierung mit 20 % pauschaler Lohnsteuer...mehr

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Teilzeitarbeit / Arbeitsrecht

1 Teilzeitarbeitsverhältnisse Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 2 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR

Erhält der Arbeitnehmer einen Bruttoarbeitslohn von mehr als 556 EUR, aber weniger als 2.000 EUR, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sozialversicherungsrechtliche Regelung im Übergangsbereich angewendet werden. Im Lohnsteuerrecht gibt es keine Regelung zum Übergangsbereich; der Arbeitslohn ist dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die Möglichkeit, die Lohnsteuer...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.6 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

In den Fällen, in denen arbeitsvertragliche, betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen bestehen, die für Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge vorsehen, haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge bereits für die über die vertraglich vereinbarte Teilarbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit.[1] Dies bedeutet, dass diese Mehrarbeitszuschläge bei der E...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähigen Versicherten ist es nach ärztlicher Feststellung möglich, durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden. Während dieser Wiedereingliederung wird in den meisten Fällen Krankengeld weiter gezahlt. Sollte für die stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsentgelt gezahlt werden, gelten die Vorschriften über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4 Wirkung der Altersteilzeit

Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl oder an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel arbeiten. Der höchstzulässige Verteilzeitraum für Altersteilzeitvereinbarungen liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Beim Blockmodell arbeitet der Arbei...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 6 Teilzeittätigkeit

Durch das Freiwilligen-Teilzeitgesetz[1] sind die Rahmenbedingungen für Teilzeit deutlich verbessert worden. Freiwillige unter 27 Jahren können ihren Dienst nunmehr einfacher in Teilzeit leisten.[2] Es ist kein berechtigtes Interesse an der Teilzeit aufgrund von besonderen persönlichen Lebensumständen mehr erforderlich. Für alle Freiwilligen gilt weiterhin, dass ein Teilzeit-...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.1 Der Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers

Seit dem 1.1.2019 gilt gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann zu diesem Gespräch ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat) zur...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.6 Verlängerung der Arbeitszeit

Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen generellen, voraussetzungslosen Anspruch auf Erhöhung seiner vertraglichen Arbeitszeit. Teilt er jedoch dem Arbeitgeber seinen Wunsch nach einer Erhöhung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG durch eine entsprechende Anzeige in Textform mit, muss dieser ihn bei der Besetzung eines passenden Arbeitsplatzes gegenüber ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 3 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren[1], dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Ob die Arbeitsvertragsparteien ein (echtes) Vollzeitarbeitsverhältnis oder ein flexibles Abrufarbeitsverhältnis als Teilzeitbeschäftigung vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Umfang der Wochenarbeitszeit ist dabei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

5.1 Anspruchsinhalt Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushilfskräfte / Zusammenfassung

Begriff Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. "täglich befristete Arbeitnehmer", "befristete Tagesaushilfen" oder "Minijobber" genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.2 Verfahren

Das Verfahren zur Umsetzung des Teilzeitwunsches ist zweistufig ausgestaltet.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen dem auf eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien zielenden "Konsensverfahren"[2] als der ersten Stufe und dem einseitigen "Anspruchsverfahren"[3] bei Scheitern einer Einigung. Das Anspruchsverfahren baut dabei auf dem Konsensverfahren auf und setzt voraus,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.2 Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls

Es ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungszusage nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall muss der Geschäftsführer zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung allerdings regeln, dass das Einkommen aus der fortbestehen...mehr