Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / VI. Entziehung der Verwaltung gem. § 2129 BGB

Rz. 88 Wird dem Vorerben die Verwaltung der Vorerbschaft entzogen, muss die Bank den damit verbundenen Verlust der Verfügungsbefugnis über das Nachlasskonto nur bei positiver Kenntnis gegen sich gelten lassen, § 2129 Abs. 2 S. 2 BGB.[38] Der Erbe muss eine Gefährdungsgrundlage nachweisen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Beratung nach dem Erbfall

Rz. 73 Der von den Erben beauftragte Anwalt hat unverzüglich zu prüfen, welche Art der Vollmacht vorliegt. In den Fällen der transmortalen und postmortalen Vollmacht kann unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen: Der Anwalt hat zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Vollmachten zu widerrufen. Er hat allerdings zu beachten, dass der Erblasser in seinem Testament bestimmen kann, dass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / b) Überweisungen

Rz. 37 Überweisungen, die noch von dem zwischenzeitlich verstorbenen Bankkunden hereingereicht worden sind, hat die Bank grundsätzlich noch auszuführen.[17] Die noch vom Erblasser veranlassten Überweisungen bestehen deshalb auch nach dessen Tod unverändert fort. Der oder die Erben können den Überweisungsvertrag kündigen, wenn sie sich erbrechtlich legitimiert haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Erbvertrag

Rz. 89 Als weitere Möglichkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, ist der Weg eröffnet, einen Erbvertrag abzuschließen, was der Erblasser allerdings nur persönlich vornehmen kann, § 2274 BGB. Die Errichtung des Erbvertrags folgt nach §§ 2274 ff. BGB: Im Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten sein, andernfalls ein Testament vorliegt.[140...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / D. Zehn Regeln zum Unternehmertestament

Rz. 342 Für die richtige Gestaltung eines Unternehmertestaments lassen sich kaum allgemeingültige Empfehlungen geben. So wie es keine für alle Unternehmen optimale Unternehmensrechtsform gibt, existiert auch kein für alle Unternehmer optimales Testament. Unumstritten ist aber die Notwendigkeit, ein Unternehmertestament zu errichten. Denn die gesetzliche Erbfolge ist zur sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 4. Vermögensübertragung

Rz. 82 Ebenso wie bei den Anforderungen an das Stiftungsgeschäft ist auch bei der Vermögensübertragung zwischen der Stiftungserrichtung unter Lebenden und der Stiftungserrichtung von Todes wegen zu unterscheiden. a) Stiftungserrichtung unter Lebenden Rz. 83 Der Stifter hat der Stiftung im Stiftungsgeschäft ein bestimmtes Ausstattungsvermögen versprochen. Der Stifter ist daher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung der einfachen Vermächtnislösung

Rz. 78 Die auf die Lebensdauer des Behinderten beschränkten Leistungsansprüche bieten den Vorteil, dass sie mit dem Tod des Behinderten enden und daher – ausgenommen von nicht verbrauchten Nutzungen/Rentenbeträgen – nicht weiter in den Eigennachlass des Behinderten fallen und daher auch nicht einem Zugriff nach § 102 SGB XII unterworfen sind. Soweit in derartigen Fällen bzgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / A. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge

Rz. 1 Stiftungen haben – insbesondere in Beraterkreisen – den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und vor allem gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 95 Prozent aller neu gegründeten wie existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Repräsentationssystem und Eintrittsrecht

Rz. 18 Der dem Erblasser am nächsten Stehende repräsentiert seinen Stamm und schließt die eigenen Abkömmlinge von der Erbfolge aus (§§ 1924 Abs. 2, 1925 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, 1926 Abs. 5, 1928 Abs. 2, 1929 Abs. 2 BGB). Fällt der gesetzliche Erbe weg, treten seine Abkömmlinge in seine erbrechtliche Position, § 1924 Abs. 3 BGB. Dieses Eintrittsrecht resultiert aus dem Prinzip d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / c) Übertragung der Totenfürsorge auf Dritte/Vollmachten

Rz. 53 Der Verstorbene kann auch einem Dritten das Totenfürsorgerecht übertragen. Dieses Recht des Dritten, die Totenfürsorge wahrzunehmen, umfasst auch das Recht, notfalls eine Umbettung der Leiche vorzunehmen, um für die Bestattung an dem vom Verstorbenen bestimmten Ort zu sorgen. Dieser Dritte muss weder naher Angehöriger noch Erbe sein,[37] es kann vielmehr auch ein Freu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Rechtsbeziehungen im Rahmen des Vertrages zugunsten Dritter

Rz. 59 Der Vertrag zugunsten Dritter lässt drei unterschiedliche Rechtsbeziehungen entstehen, wobei im Bereich der Lebensversicherungen nicht ausschließlich auf den Tod des Versprechensempfänger, d.h. des Versicherungsnehmers, sondern auch auf das Ableben der versicherten Person abgestellt wird. Diese drei Rechtsbeziehungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Erblasser als Verzichtsempfänger

Rz. 18 An dem Verzichtsvertrag muss auf der einen Seite der (potentielle) Erblasser beteiligt sein. Der Vertrag von Dritten über den Nachlass eines noch Lebenden ist gem. § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Nach dem Tod des Erblassers kann ein Verzichtsvertragsangebot nach h.M. von dessen Erben nicht mehr angenommen werden.[37]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Erbvertrag

Rz. 101 Der Entwurf eines Erbvertrags durch den Rechtsanwalt fällt bereits in den Wortlaut der Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG. Hierfür entsteht mithin eine Geschäftsgebühr bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes. Dieser Fall wird selten vorkommen, da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, § 2276 Abs. 1 S. 1 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Wirkung des Bezugsrechts

Rz. 89 Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erwirbt der Bezugsberechtigte ein unentziehbares Recht auf die Versicherungssumme, soweit kein Schenkungswiderruf möglich ist. Zitat "Die Wirksamkeit und insbesondere die Rechtzeitigkeit des Zugangs von Änderungen der Bezugsberechtigung beim Versicherer ist häufig ein neuralgischer Punkt."[56]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist im Rahmen der sehr zweckmäßig. Eine Testamentsvollstreckungsanordnung kann z.B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Persönlich haftende Gesellschaftsanteile (OHG, EWIV GbR, Komplementär einer KG)

Rz. 251 Hinsichtlich der Abwicklungsvollstreckung gelten im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an GbR, OHG sowie Komplementäranteilen an KG dieselben Grundsätze wie beim einzelkaufmännischen Handelsgeschäft. Gehört zum Nachlass der Anteil eines alleinigen Komplementärs einer KG, kann der Testamentsvollstrecker jedenfalls für die dreimonatige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Lesefähige Schreibbehinderte

Rz. 95 Derjenige, der lesen kann, allerdings schreibbehindert ist, kann einen Schreibzeugen oder zweiten Notar, § 25 BeurkG, hinzuziehen, sofern nicht schon ein Zeuge gem. § 22 BeurkG hinzugezogen wurde. Diese Möglichkeit besteht für alle öffentlichen Verfügungen von Todes wegen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Kein Ausschluss von der Erbberechtigung

Rz. 33 Voraussetzung für das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs ist, dass der Berechtigte – ohne die ihn beeinträchtigende Verfügung von Todes wegen – tatsächlich Erbe geworden wäre. Ist der (potentiell) Pflichtteilsberechtigte bereits aus anderen Gründen von der Erbfolge ausgeschlossen, kann durch eine Verfügung von Todes wegen seine berechtigte Erberwartung nicht mehr en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / XI. Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb von Vermögen

Rz. 329 Wird Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach von Personen des engsten Familienkreises erworben, also innerhalb der Steuerklasse I, kann es zu einer übermäßig hohen Belastung kommen, wenn die Freibeträge nicht ausreichen. § 27 ErbStG wirkt dem entgegen, indem die Erbschaftsteuer auf den zweiten Vermögensübergang ermäßigt wird. Die Ermäßigung ist gestaffelt, je nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Frankfurter Testament

Rz. 718 Eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen hat in der Regel das von Felix entwickelte "Frankfurter Testament",[1118] das ebenfalls darauf abzielt, eine wirtschaftliche (und auch rechtliche) Gleichstellung der Abkömmlinge bzw. eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensverteilung zu gewährleisten und gleichzeitig die Verwirklichung von Einkommensteuertatbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Kündigungsrechte der Bank

Rz. 55 Der Tod des Kreditnehmers als solcher berechtigt die Bank als Kreditgeber noch nicht zur Kündigung des Kreditverhältnisses, vielmehr sind in diesem Zusammenhang allenfalls die allgemeinen Grundsätze über die Kündigung aus wichtigem Grund anzuwenden. Ein solcher wichtiger Grund wird bei einer Ausschlagung der Erbschaft anzunehmen sein, da in dieser eine "wesentliche Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Inhalt des Behindertentestaments

Rz. 133 Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die entsprechende letztwillige Verfügung folgende Elemente enthalten sollte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Bemessungsgrundlage und Bewertung

Rz. 286 Die Bemessungsgrundlage der Erbersatzsteuer erstreckt sich auf das gesamte Stiftungsvermögen zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht.[427] Zustiftungen nach Errichtung der Stiftung werden demnach unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs von der Erbersatzsteuer erfasst. Das ist bei der Gründung einer sog. Stufenstiftung zu berücksichtigen. Rz. 287 Praxishinwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / i) Erbverzicht und Auslandsberührung

Rz. 129 Die Zulässigkeit eines Erbverzichts unterliegt dem Recht des Staates, das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Erblasser anzuwenden wäre, also nach dem Erbstatut des Erblassers. Daher ist nach Art. 22, 25 Abs. 1 EGBGB für das deutsche IPR das Heimatrecht des Erblassers maßgebend.[226] Tritt eine Nachlassspaltung ein, ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 116 Zur Versorgung der dem Erblasser nahestehenden Personen, wie Ehepartnern, Lebensgefährten, Kindern kommt die Gewährung einer lebenslangen oder zeitlich befristeten Rente in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den Vorschriften der §§ 759 bis 761 BGB geregelt. Voraussetzung ist ein selbstständiges Rentenstammrecht. Somit liegen keine einzelnen selbstständ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / VI. Aufhebungsverfahren und Ehegattenerbrecht

Rz. 85 Statt eines Scheidungsverfahrens kann auch ein in der Praxis seltenes Aufhebungsverfahren rechtshängig sein. Der Unterschied zur Scheidung liegt in der Besonderheit, dass die Gründe für eine Eheaufhebung bereits im Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen und sich nicht wie bei der Scheidung erst während der Ehe ergeben müssen. Die Aufhebungsgründe sind abschließend in § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Einleitung

Rz. 88 Setzten sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Abkömmlinge zu Schlusserben ein, wird von einem "Berliner Testament" gesprochen. Der regelmäßig unbedachte Nachteil einer solchen letztwilligen Verfügung ist die aus einer Wechselbezüglichkeit folgende Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der Überlebende die S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Besteuerung des Vorerben

Rz. 127 Der Vorerbe wird gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG als Erbe besteuert. Die erbrechtlichen Beschränkungen, die ihn treffen, werden dabei nicht berücksichtigt. Nach § 20 Abs. 4 ErbStG hat er die Steuer aus den Mitteln der Erbschaft zu entrichten.[158] Das versteht sich als Ergänzung zu § 2326 BGB. Hat der Vorerbe die Steuer bis zu seinem Tod nicht gezahlt, geht sie als Nachlassv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 275 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Überblick

Rz. 281 Inländische Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet sind, unterliegen in 30-jährigem Turnus der Erbersatzsteuer, die einen Übergang des gesamten Stiftungsvermögens von Todes wegen fingiert, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Hierdurch soll verhindert werden, dass das in den Familienstiftungen gebundene Vermögen auf Generati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) Willensmängel beim Erbverzichtsvertrag

Rz. 127 Die Frage der Willensmängel regelt sich nach den Vorschriften des BGB AT, insbesondere die Unwirksamkeit ist an § 139 BGB zu messen.[219] Motivirrtümer sind – anders als bei § 2078 Abs. 2 BGB – unbeachtlich. Grundsätzlich ist zwischen der Anfechtung des abstrakten Erbverzichtsvertrags einerseits und der Anfechtung des Kausalgeschäfts andererseits zu unterscheiden. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) REITs

Rz. 189 Bei einer Beteiligung an REITs, bei denen es sich um börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften handelt, sind Gegenstand einer Übertragung (unter Lebenden oder von Todes wegen) grundsätzlich Aktien mit einer stichtagsbezogenen Börsennotierung. Die Bewertung richtet sich daher nach § 11 Abs. 1 BewG. Besonderheiten gegenüber anderen Kapitalgesellschaften bestehen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 44 Der Erwerb durch Erbanfall führt gem. §§ 1922 Abs. 1, 1942 Abs. 1 BGB zu einem sog. Von-Selbst-Erwerb. Eines weiteren Rechtsakts, z.B. einer Annahme der Erbschaft, bedarf es hierzu nicht. Die Annahme der Erbschaft gem. § 1943 BGB beinhaltet demzufolge nur die Erklärung des Erben, die ihm bereits angefallene Erbschaft behalten zu wollen. Rz. 45 Entscheidet sich der Erbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Finanzamt

Rz. 243 Im Fall der Nachlassverwaltung sind Einkommensteuerbescheide, denen mit Mitteln des Nachlasses erzielte Einkünfte zugrunde liegen, an die Erben zu richten und ihnen bekannt zu geben. Die Nachlassverwaltung erzeugt Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen; sie berührt aber nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der nach dem Tod des Erblassers allein von den Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 60 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[131] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[132] Zu beac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / c) Ersatzvermächtnisnehmer und Anwachsung

Rz. 97 Hat der Erblasser ausdrücklich für den Fall, dass der zunächst Bedachte wegfällt, den Gegenstand einem anderen zugewandt, finden gem. § 2190 BGB die Vorschriften für die Einsetzung eines Ersatzerben Anwendung (§§ 2097 bis 2099 BGB). Das heißt, dass das Recht des Ersatzvermächtnisnehmers dem Anwachsungsrecht nach § 2158 BGB vorgeht. Der Ersatzvermächtnisnehmer erhält d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / b) Bestimmungsvermächtnis

Rz. 104 Nach § 2151 BGB kann der Beschwerte oder ein Dritter den mit dem Vermächtnis Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten Personen auswählen. Die Vorschrift des § 2151 BGB hilft bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen, eine Drittbestimmung zu ermöglichen und so unmittelbar der gewünschten und geeigneten Person zuzuwenden. Anwendung fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / a) Unternehmertestament (1)

Rz. 215 Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung Ich ernenne meinen Sohn ______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen analog § 2225 BGB

Rz. 482 Sofern eine juristische Person zum Testamentsvollstrecker bestellt wurde, stellt sich die Frage, ob nicht für diese juristische Person diejenige Regelung anzuwenden ist, die für natürliche Personen gilt. Mit der h.M.[618] ist zu Recht analog § 2225 BGB der Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen mit dem Tod des Testamentsvollstreckers gleichzusetzen. Eb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Weitergabeverpflichtungen

Rz. 280 Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist von vornherein ausgeschlossen, soweit der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner aufgrund letztwilliger Anordnungen des Erblassers verpflichtet ist, das – grundsätzlich begünstigungsfähige – Familienheim an einen Dritten weiterzugeben oder eine solche Weitergabe im Rahmen der Erbauseinandersetzung später vereinbart wird (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 10. Vollmacht

Rz. 225 Der Nachlassverwalter ist berechtigt, eine vom Erblasser erteilte und über seinen Tod hinausreichende Generalvollmacht, soweit diese nicht ohnehin infolge der Anordnung der Nachlassverwaltung erloschen ist, zu widerrufen. Er kann von dem Bevollmächtigten die Herausgabe der Vollmachtsurkunde verlangen.[143] Der Nachlassverwalter kann die Vollmacht eines vom Erblasser ...mehr