Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.3 Ergänzende Hinweise beim Erwerb eines Familienheims

Der Erwerb eines begünstigten Familienheims wird nicht mit Vorerwerben vom Erblasser zusammengerechnet. Es kommt hier also zu keiner Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG. Als begünstigter Erwerb kommt nicht nur der Erbfall in Betracht, sondern alle Erwerbe von Todes wegen (z. B. im Wege des Vermächtnisses oder der Auflage).mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesentliche Änderungen ab 1.1.2009

Rz. 6 Ist ein Erwerb mit einer Nutzungs-, Rentenlast oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen belastet, ist der Kapitalwert der Belastung nun bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs abzuziehen, unabhängig davon, zu wessen Gunsten die Last zu erbringen ist.[1] Der Vorbehaltsnießbrauch bietet sich nunmehr wieder als Gestaltungsinstrument bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.2 Tod des vorletzten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (Satz 1)

Rz. 9 Vorletzter Ehegatten ist derjenige, aus dessen Versicherung die Witwen- oder Witwerrente geleistet wird. Er ist derjenige, mit dem der Versicherte und Hinterbliebene vor der Wiederheirat verheiratet war. Entscheidend ist daher allein die Ehe mit dem Ehegatten, aus dessen Versicherung die abzufindende Witwen-/Witwerrente gezahlt wird (GRA der DRV zu § 269b SGB VI, Stand...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.1 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1, 2) sichert für Rentenbezugszeiten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres auch bei Todesfällen ab 1.1.2002 den bis zum 31.12.2001 geltenden günstigeren Rentenartfaktor von 0,6 (= 60 % der Vollrente des Verstorbenen) anstelle von 0,55 (= 55 % der Vollrente des Verstorbenen, vgl. § 67 Nr. 6) zu. Rz. 7 Abs. 1 sieht dabe...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.2 Rentenartfaktor für sog. Geschiedenenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod ihres Ehegatten über den entsprechend höheren Rentenartfaktor von 1,0 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung 1,3333) Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente des Versicherten (Rente für das sog. Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 5 und 6 bzw. § 82 Nr. 6 und 7)...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunkt ergebenden Lebensalter. Rz. 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (Abs. 1). Rz. 3 Der Entgeltpunktezuschlag für Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.3 Kein Entgeltpunktezuschlag bei Witwen- und Witwerrenten – Übergangsrecht (Abs. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 2 kommt ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Witwen/Witwerrente nicht in Betracht, sofern der/die Versicherte vor dem 1.1.2002 gestorben ist oder die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und einer der Ehegatten (oder beide) zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 40 Jahre alt war ("… vor dem 2.1.1962 geboren …"). Rz. 21 In diesen Fällen gilt aus Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.2.1.1 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1)

Rz. 33 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.5.1990 und Reichsgebiets-Beitragszeiten erhalten aus Vertrauensschutzgründen nach Nr. 1 Entgeltpunkte mit dem höheren aktuellen Rentenwert, wenn der Versicherte am 18.5.1990, oder falls er verstorben war, zuletzt vor dem 19.5.1990 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet – Buc...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.4.2 Steuerfreie Entnahme von Wirtschaftsgütern für steuerbegünstigte Zwecke (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4–5 EStG)

Rz. 404 Ein Stpfl., der ein Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der KSt befreiten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. § 10b Abs. 1 S. 1 unentgeltlich überlässt, kann damit eine Realisierung stiller Reserven nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 vermeiden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.1 Der Entnahmetatbestand

Rz. 374 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat (s. § 4 EStG Rz. 166ff.). Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG umfasst auch Nutzungen und Leistung...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nicht mehr nach der Kostenordnung (KostO), sondern grundsätzlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig wie bisher als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßsta...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Eintritt des Hauptvermieters

Rz. 6 Bei Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses tritt der (Haupt-)Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Zwischenmieter und dem Untermieter (= Dritten) ein. Hierfür kommt jeder Beendigungsgrund in Betracht, also sowohl die Kündigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses, Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Haftung des eintretenden Partners

Rz. 2 Aufgrund des Eintritts in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 und Abs. 2 haften der überlebende Ehegatte, die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner im Außenverhältnis zum Vermieter für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis ab dem Tod des verstorbenen Mieters allein. Gem. § 563b Abs. 1 Satz 1 haften sie für die bis zum Tod des Mieters entstand...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Wirkung des Eintritts

Rz. 3 Der Erbe wird unmittelbar mit dem Tode des Mieters Vertragspartei. Haben eintrittsberechtigte Personen von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch gemacht, wird das Mietverhältnis mit dem Erben rückwirkend auf den Zeitpunkt des Todes des Mieters fortgesetzt (Schmidt-Futterer/Streyl, § 564 Rn. 2), und zwar im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Soll nur einer von mehreren Erben, die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 564 hat den bis zum 1.9.2001 geltenden § 569a Abs. 6 mit redaktionellen Änderungen sowie im Wesentlichen den teilweise inhaltsgleichen § 569 a. F. übernommen und klargestellt, dass das Mietverhältnis nur dann mit dem Erben fortgesetzt wird, wenn weder der Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder andere Familien- oder Haushaltsangehörige, die mit dem Mieter einen geme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Herausgabepflicht des Eingetretenen bzw. Fortsetzungsnachfolgers

Rz. 3 Der überlebende Ehegatte, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige, der kraft Gesetzes in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetreten ist, weil er mit diesem einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, oder der frühere Mitmieter, mit dem das Mietverhältnis fortgesetzt worden ist, sind im Innenverhältnis verpflichtet, dem Erben dasjenige herauszugeben, was...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Anspruch des Vermieters auf Sicherheitsleistung

Rz. 5 Durch § 563b Abs. 3 ist erstmals ein Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Sicherheit (nur) gegen denjenigen begründet worden, der in das Mietverhältnis eingetreten oder mit dem es fortgesetzt worden ist, wenn der Vermieter mit dem oder den verstorbene(n) Mieter keine Vereinbarung über die Leistung einer Sicherheit getroffen hat. Da das Gesetz den Vermieter berecht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / b) Bestehenlassen der Betriebsaufspaltung

In der Regel besteht ein berechtigtes Interesse der Steuerpflichtigen daran, dass die Betriebsaufspaltungskonstellation bewusst beibehalten werden soll (s.o.). Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Ein außersteuerlicher Grund ist hierfür, dass die Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens nicht mit dem operativen Geschäft verbunden sein sollen, so dass eine Notlage des...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / 2. Ermittlung des Vomhundertsatzes

Zur Ermittlung des Vomhundertsatzes i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG ist auf das Verhältnis der Beteiligung der Neugesellschafter zu der fortbestehenden Beteiligung von Altgesellschaftern nach dem Gesellschafterwechsel abzustellen. Maßgebend ist hierfür der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen nach dem Gesellschafterwechsel. Für die Höhe des Anteils kommt es...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsrecht der überlebenden Mieter

Rz. 7 Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist sowohl bei unbefristeten als auch bei befristeten Mietverhältnissen zulässig. Da bei unbefristeten Mietverhältnissen der Mieter ohnehin gem. § 573c kündigen kann, ist das in § 563a eingeräumte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 11 § 563a kann nicht zum Nachteil der Mieter abbedungen werden. Die Mietvertragsparteien können z. B. nicht vereinbaren, dass das Mietverhältnis auch für den überlebenden Mitmieter beim Tod des anderen endet. Dies gilt selbst dann, wenn der Mitmieter bei Vertragsschluss ein besonderes Interesse an der Beendigung des Vertrages nach dem Tod des Mieters hat. Auch das außero...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563a regelt für Wohnraummietverhältnisse ab dem 1.9.2001 den Fall, dass anders als gemäß § 563 neben dem verstorbenen Mieter noch weitere Personen Mieter der Wohnung waren. Da sie bisher bereits Mietvertragsparteien waren, lässt der Tod eines Mieters das Fortbestehen des Mietverhältnisses mit dem anderen Mieter unberührt. Nach den allgemeinen erbrechtlichen Grundsätz...mehr

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Realisationsprinzip / 1.4 Gewinnrealisierung außerhalb eines Leistungsaustauschs

Gewinne können auch außerhalb eines Leistungsaustauschs realisiert werden, wie bei einseitigen zivilrechtlichen Ansprüchen, z. B. aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus unerlaubter Handlung, bei unentgeltlichen Zuwendungen[1] oder aus einer Erbschaft[2] oder bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, wie z. B. auf Steuererstattungen oder Subventionen.[3] Geht eine abgeschrieben...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetzung bei nicht geklärter Erbfolge nach dem Tode des erstattungsberechtigten Erben

§§ 86, 103 ff., 239 ZPO; §§ 149 Abs. 1, 155 FGO Leitsatz Ein Kostenfestsetzungsantrag, mit dem der Prozessbevollmächtigte die Kostenfestsetzung zugunsten seines während des Rechtsstreits verstorbenen Mandanten beantragt, ist zurückzuweisen. Der Prozessbevollmächtigte kann nach dem Tod seines Mandanten Prozesserklärungen nicht weiter in dessen Namen abgeben, sondern aufgrund der...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / II. Auswirkungen des Todes des Klägers

1. Auf den Hauptsacheprozess a) Keine Vertretung durch Prozessbevollmächtigten Ist die Partei während des Rechtsstreits verstorben und nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, wird das Hauptsacheverfahren gem. § 239 ZPO unterbrochen. Dies hat auch Auswirkungen auf ein eventuell nachfolgendes Kostenfestsetzungsverfahren, da dieses Verfahren dem Hauptsacheprozess ang...mehr

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ZErb 08/2022, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Kläger nehmen die Beklagte auf teilweise Auskehr einer Leistung aus einer Lebensversicherung in Anspruch, weil die Beklagte diese ohne Rechtsgrund erlangt habe. Die Beklagte ist die Tochter der am 23.11.2019 verstorbenen Versicherungsnehmerin. Die Kläger sind die drei Kinder einer weiteren, am 1.3.2017 vorverstorbenen Tochter der Versicherungsnehmerin. Diese hatte zum 1...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) bis 3) als einzige Kinder hervor. Am 16.12.1991 errichteten die Eheleute ein handschriftliches und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: Zitat Beim Tod eines Ehegatten verfügt der Verstorbene folgendes: Sein Anteil Hausrat, Mobiliar und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. Zu Recht hat der Beklagte mit Bescheid vom 1.4.2019 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.2.2020 die Änderung der Erbschaftsteuerfestsetzung vom 28.10.2015 abgelehnt, § 101 S. 1 FGO. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Änderung des Steuerbescheids, weil die geltend gemachten Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere nicht ...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall: Erbschein liegt vor

a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts Im Ausgangsfall kann Rechtsanwalt K den Kostenfestsetzungsantrag somit für die Ehefrau E seines verstorbenen Mandanten und für deren beiden Kinder in ungeteilter Erbengemeinschaft stellen. Dem Antrag kann jedoch nur stattgegeben werden, wenn die Vollstreckungsklausel des am 10.6. verkündeten Urteils auf diese drei Erben gem. § 727 ZPO umge...mehr

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ZErb 08/2022, Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Familienheims - Ein Kurzbeitrag aus aktuellem Anlass

Steuerbefreiung sind grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zu gewähren. Anlässlich einer Anfrage einer Mandantin ergab sich die Frage, ob moralische Verpflichtungen ein steuerschädliches Ereignis im Fall des Familienheims auslösen können. Derzeit fliehen tausende Menschen aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele hilfsbereite Menschen sind bereit, den Geflüchteten ein...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 2. Abwandlung: Erbschein liegt nicht vor

a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts Liegt kein Erbschein nach dem verstorbenen Mandanten K vor oder ist die Erbfolge ungeklärt, erstreckt sich die Prozessvollmacht nach dem Tod des K auf dessen unbekannte Erben. Folglich kann Rechtsanwalt A den Kostenfestsetzungsantrag zugunsten der unbekannten Erben des K stellen.[4] Der Umschreibung der Vollstreckungsklausel gem. § 727 ZPO...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / I. Verfahrensrechtliches

Grds. wird der Rechtsstreit mit dem Tod der Partei gem. § 239 Abs. 1 ZPO bis zur Aufnahme durch dessen Rechtsnachfolger unterbrochen. Dies gilt gem. § 246 Abs. 1 Hs. 1 ZPO dann nicht, wenn die verstorbene Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten worden ist, was hier der Fall war. Insofern gilt die dem Rechtsanwalt A von K erteilte Prozessvollmacht gem. § 86 ZPO ü...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / II. Auswirkungen auf das Kostenfestsetzungsverfahren

Diese verfahrensrechtliche Lage gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren, das ein Annex des Hauptsacheprozesses ist. Folglich ist Rechtsanwalt A nach dem Tod des Klägers K zwar nicht berechtigt, für den verstorbenen Mandanten Prozesserklärungen abzugeben und das Kostenfestsetzungsverfahren zu betreiben. Rechtsanwalt A kann jedoch aufgrund der fortwirkenden Prozessvollma...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

Das FG Dessau-Roßlau hat die Verfahrensweise beim Tod des Erstattungsberechtigten zutreffend herausgearbeitet. 1. Verfahrensrechtliche Konsequenzen des Todes des Erstattungsberechtigten Stirbt der in dem Hauptsachetitel genannte Kostengläubiger nach Rechtshängigkeit, so tritt die Rechtskraftwirkung des Urteils/des Beschlusses grds. auch für dessen Rechtsnachfolger ein. Um den ...mehr

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ZErb 08/2022, Zum Verhältni... / 1 Gründe

A. Die Klägerin verlangt Auskunft über den Nachlassbestand und über ausgleichungspflichtige Schenkungen durch privatschriftliche Erklärung, nachdem der Beklagte schon zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt worden ist. Die am 12.2.2018 verstorbene Erblasserin M. S., die Mutter der Parteien, ist allein vom Beklagten beerbt worden, der der Klägerin mit An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Steuerkonkurrenz als Abschichtungskriterium

Rn. 55 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beim Abschichten steuerlich relevanter von nicht relevanten Bezügen ist auch die Steuerkonkurrenz ein wichtiges Kriterium. Vorgänge, die bereits durch andere Steuern erfasst werden, sollen nicht noch zusätzlich der ESt unterliegen (zB Schenkungen/Erwerbe von Todes wegen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Reinvermögenszugangstheorie

Rn. 25 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Georg von Schanz entwickelt (FinArch 13, 1; FinArch 39, 107). Sie definiert das Einkommen als Reinvermögenszuwachs während eines bestimmten Zeitraums. Sie umfasst grds jeden Vermögenszugang und schränkt diesen nur aufgrund Steuerkonkurrenz ein. Folgerichtig zählen Erwerbe von Todes wegen oder Schenkung unter Lebenden zum Einkom...mehr