Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 6. Auskunftsanspruch gegen die Bank

Rz. 34 Sämtliche mit der Geschäftsverbindung zusammenhängenden Auskunftsansprüche des Erblassers gehen auf den Erben über. Die Auskunft geht also auf:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Ausschluss Vererblichkeit unzulässig

Rz. 206 Der Gesellschaftsvertrag[825] darf die Vererblichkeit des Geschäftsanteils nicht ausschließen,[826] auch nicht faktisch durch eine automatische Einziehung des Anteils im Todesfall.[827]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 4. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung?

Rz. 30 Regelmäßig stellt sich die Frage, ob eine Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden soll.[71] Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 83, 84 BGB).[72] Das Stiftungsgeschäft kann in einer Verfügung von Todes wegen bestehen, wobei die Vermögenszuwendung an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Auflage erfolgt (sieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Urheberrecht / IV. Muster: Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Rz. 26 Muster 47.1: Klage wegen Urheberrechtsverletzung Muster 47.1: Klage wegen Urheberrechtsverletzung An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer (Urheberrechtskammer) Klage der A, _____ (Anschrift) – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen Herrn B, _____ (Anschrift) – Beklagter – wegen: Urheberrechtsverletzung Streitwert (vorläufig geschätzt): 50.000 EUR Wir bestellen uns ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Nachfolgeklauseln

Rz. 213 Muster 17.29: Nachfolgeklauseln Muster 17.29: Nachfolgeklauseln Einziehung Ist ein Gesellschafter nicht ausschließlich von anderen Gesellschaftern, seinem Ehegatten oder seinen Abkömmlingen beerbt worden, kann der Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters gegen Entgelt eingezogen werden. Statt der Einziehung kann die Gesellschaft verlangen, dass der Anteil ganz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / bb) Beachtung von zwingenden Sonderregeln des Belegenheitsrechts

Rz. 107 Ein Merkmal des unvereinheitlichten deutschen Familien- und Erbkollisionsrechts des EGBGB vor Inkrafttreten der EuGüVO und der EuErbVO (Art. 15 a.F. Güterrecht; Art. 21, 22 Kindesvermögen; Art. 24 Mündelvermögen, Art. 25 a.F. Erbrecht) war die gegenüber dem grundsätzlich für anwendbar erklärten Recht (Gesamtstatut) gem. Art. 3a EGBGB a.F. angeordnete vorrangige Geltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 §§ 105 ff. HGB; §§ 705 ff. BGB ergänzend, soweit die handelsrechtlichen Vorschriften keine abweichende Regelung enthalten. Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 134 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 117 Siehe Rdn 44 ff., 91 ff. Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _____ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl der Nachkommen des Vate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 116 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 117 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / c) Ende des nachehelichen Unterhalts

Rz. 375 Der Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt endet gemäß § 1586 BGB beim Tod des Gläubigers. Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger erneut heiratet. Jedoch kann der durch eine neue Ehe erloschene Anspruch gegen den früheren Ehegatten auf Betreuungsunterhalt (wegen eines aus der früheren Ehe stammenden gemeinsamen Kindes) gemäß § 1586a BGB mit der Scheidung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / II. Klage des Vorerben auf Feststellung des Vollerbrechts bei Wegfall des Nacherben

Rz. 132 Wenn der testamentarisch vorgesehene Nacherbe vor dem Erbfall wegfällt (Vorversterben, Ausschlagung, Erbverzicht, Erbunwürdigkeit), wird die Anordnung der Nacherbfolge gegenstandslos. Soweit der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt hat, verbleibt die Erbschaft dann bei dem Vorerben. Es ist insbesondere zu prüfen, ob eine anderweitige Bestimmung des Erblassers etwa ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Entsprechend §§ 239 ff. ZPO wird der Rechtsstreit bei Tod einer Partei, Insolvenz,[172] Verlust der Prozessfähigkeit oder – in Anwaltsprozessen – bei Tod des Anwalts unterbrochen. Die Unterbrechung endet, wenn z.B. durch die Erben, den Insolvenzverwalter oder den gesetzlichen Vertreter die Wiederaufnahme des Prozesses angezeigt oder ein neuer Anwalt bestellt ist. Gem....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (4) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 144 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre die folgende: Muster 15.22: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 432 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [761] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 132 Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. 2. Wird jedoch die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 1. Die Stiftung & Co. KG

Rz. 91 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG)[167] übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / b) Form und Inhalt der Erbrechtswahl

Rz. 78 Die Wahl muss in eine Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Testament). Die Auslegung des Erblasserwillens muss eine entsprechende Rechtswahl unzweifelhaft ergeben (Art. 22 Abs. 2 EuErbVO).[192] Der Erblasser konnte nach Art. 25 EGBGB a.F. auch nur für ein einzelnes Grundstück eine solche Rechtswahl verfügen, so dass f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / D. Muster

Rz. 112 Vor allem die "Verewigung des Stifterwillens" auch für die Zeit nach dem Tod des Stifters erfordert eine sehr sorgfältig gestaltete Stiftungssatzung, die einerseits den Stifterwillen ausreichend konkret festschreibt, andererseits aber in der Zukunft – soweit rechtlich zulässig – eine Anpassung an etwaig zwischenzeitlich geänderte Verhältnisse ermöglicht. Anders als b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / X. Hinterbliebenengeld

Rz. 349 Mit dem neuen § 844 Abs. 3 BGB sowie dem gleichlautenden § 10 Abs. 3 StVG ist nun erstmals im deutschen Schadensersatzrecht ein "Hinterbliebenengeld" eingeführt worden, wonach der Ersatzpflichtige verpflichtet wird, dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das zugefügte seelische Leid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 16 Nach § 80 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts[41] neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 17 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 80 Abs. 2 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 5. Großer Gestaltungsspielraum in der Praxis

Rz. 35 Da Bundes- und Landesgesetzgeber von ihrer Befugnis, die Satzung privatrechtlicher Stiftungen zu regeln, nur in begrenztem Umfange Gebrauch gemacht haben, ergeben sich die stiftungsrechtlichen Regelungen für die einzelne Stiftung im Wesentlichen aus ihrer Stiftungssatzung, auch Stiftungsverfassung genannt (der Sprachgebrauch in den einzelnen Landesstiftungsgesetzen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 1. Anwartschaftsrecht

Rz. 144 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht, das regelmäßig vererblich und übertragbar ist (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Ein solches Anwartschaftsrecht beinhaltet einen Zustand, der dem Berechtigten schon eine gesicherte Rechtsposition zuerkennt, weil von dem in der Entstehung befindlichen Recht schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 1. Anknüpfung nach Art. 11 EGBGB u. Art. 11 Rom I-VO sowie Substitution

Rz. 121 Die Abgrenzung von Form- gegenüber Inhaltserfordernissen erfolgt nach dem Zweck der jeweiligen Regelung (Qualifikation).[265] Sofern keine spezielleren Kollisionsregeln bestehen,[266] werden Formerfordernisse für Rechtsgeschäfte selbstständig durch Art. 11 Abs. 1 EGBGB bzw. Art. 11 Rom I-VO bestimmt (Formstatut). Danach gilt das Ortsrecht und alternativ das Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XIII. Sicherung des Rückübereignungsanspruchs

Rz. 62 Ohne eine entsprechende grundbuchliche Sicherung des Rückübereignungsanspruchs ist dieser, insbesondere für Fälle der Zwangsvollstreckung Dritter, möglicherweise nicht werthaltig. Es ist also sinnvoll und notwendig, diesen unbedingten oder bedingten Rückübereignungsanspruch durch eine Vormerkung zugunsten des Schenkenden zu sichern. Regelmäßig bietet es sich an, für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 205 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[812] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser ist der GmbH-Anteil frei v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Klausel

Rz. 4 Neben dem Titel ist für die Vollstreckung noch die Vollstreckungsklausel erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Sache die Entbehrlichkeit ergibt. Sie stellt eine amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit von Vollstreckungstiteln dar, bescheinigt die Vollstreckungsreife (vorläufige Vollstreckbarkeit oder Rechtskraft) u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 180 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund.[84] Gemäß § 120 Abs. 1 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 6. Kosten einer Rechtswahlklausel in notariellen Urkunden

Rz. 92 Rechtswahlklauseln in notariellen Urkunden begründen unter dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eine gegenüber den Kosten des Hauptgeschäfts eigenständige Kostenpflicht. Gem. § 104 GNotKG beträgt der Geschäftswert bei der Beurkundung einer Rechtswahl, die die allgemeinen oder güterrechtlichen Wirkungen der Ehe betrifft, 30 % des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / VI. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 121 Zuständig ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten hier das Gericht des besonderen Gerichtsstandes gemäß § 27 ZPO. Demzufolge kann eine solche Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat (§ 13 ZPO). Hatte er im Zeitpunkt seines Todes keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der letzte inländische Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Erbfall/Schenkung/Gewinn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und vor dem Ende der Abtretungsfrist

Rz. 214 Eine nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während des Restschuldbefreiungsverfahrens anfallende Erbschaft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Als Rechtsinhaber ist der Schuldner daher vollumfänglich zur Verfügung berechtigt, wenn er die Erbschaft nach dem Aufhebungsbeschluss macht. Der Schuldner ist jedoch, wenn er vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode erwirbt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / bb) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Sachverhalte mit Bezügen zu einer Zeit vor dem 1.9.1986 (Datum des Inkrafttretens der großen IPR-Reform) sind daraufhin zu prüfen, ob das neue oder das "alte IPR"[214] zur Anwendung kommt (intertemporales Privatrecht). Für abgeschlossene Vorgänge (Heirat, Tod, Geburt) vor dem 1.9.1986 gilt altes Recht weiter (Art. 220 Abs. 1 EGBGB).[215] Die Rom II-VO gilt für Schaden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 8. Muster: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO

Rz. 85 Muster 13.7: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO Muster 13.7: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO Wir beantragen, die Klage abzuweisen, hilfsweise dem Beklagten im Urteil gem. § 780 ZPO vorzubehalten, sich auf die Beschränkungen seiner Haftung sowohl für die Hauptforderung als auch für die Nebenforderungen und die Kosten auf den Bestand des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Einsichtsrecht der Erben

Rz. 67 Grundsätzlich haben die Erben eines verstorbenen Patienten ein Einsichtsrecht in die diesen betreffenden Behandlungsunterlagen (§ 630g Abs. 3 BGB), sofern nicht erkennbar der Wille des Verstorbenen entgegensteht,[216] so z.B. wenn nächste Angehörige eines Verstorbenen einen möglichen Behandlungsfehler aufdecken wollen. Ansonsten gilt die Schweigepflicht über den Tod h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 115 Siehe Rdn 54 ff. Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _____, gemeinnützige Stiftung für _____, mit Sitz in _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung _____ (2) Die Stiftung hat ihren Sitz in _____ (3) Die Stiftung ist eine auf unb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 4. Rechtsstellung des erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 8 Wie bereits erwähnt, ist die Erbeinsetzung grundsätzlich lediglich als Erwerbschance anzusehen. Anders könnte es allerdings bei einem erbvertraglich verbindlich eingesetzten Schlusserben dann sein, wenn die Bindungswirkung tatsächlich eingetreten ist, also bspw. einer jener Testierenden verstorben ist, der die verbindliche Schlusserbeneinsetzung mit veranlasst hat. Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 51 Der Schiedsrichtervertrag ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Parteien des Schiedsverfahrens einerseits und den Schiedsrichtern andererseits, gleichgültig wer den jeweiligen Schiedsrichter ernannt hat, da dieser für beide Parteien tätig wird.[43] Der Vertrag kommt auf Seiten des Schiedsrichters durch die Annahme seines Amtes zustande und auf Seiten der Parte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / C. Checkliste: Beratung bei einem Stiftungsprojekt

Rz. 108 Die Beratung in einem Stiftungsprojekt lässt sich wegen der Vielfalt der möglichen Ansätze kaum standardisieren. Eine Standardberatung ist regelmäßig auch weder angemessen, noch wird sie in diesem Bereich von Mandanten geschätzt. Sind die potentiellen Stifter natürliche Personen, befassen sie sich bei einem Stiftungsprojekt immer auch mit ihrem Tod und der Zeit nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 111 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 153 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen[252] wie folgt vereinbart werden: Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 114 Siehe Rdn 30 ff. Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _____ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 1. Feststellungsklage des Erblassers

Rz. 4 Gelegentlich möchte der Erblasser selbst festgestellt wissen, dass seine letztwillige Verfügung wirksam ist. Ob hier eine Feststellungsklage zulässig ist, hängt von folgenden Kriterien ab:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 130 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tod, jedoch keine Teilungspflicht im Falle de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 263 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit richtet sich zunächst nach § 27 Abs. 1 ZPO, so dass grundsätzlich das Gericht zuständig ist, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Wenn das Gesetz hier von "Wohnsitz" spricht, wird nicht näher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist. Im Allgemeinen ist das der Ort, an dem der Erblas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 143 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / e) Auskunft über Schenkungen an Dritte

Rz. 172 Der Vorerbe muss Auskunft über Schenkungen an Dritte erteilen, damit der Nacherbe entsprechende Herausgabe- oder Bereicherungsansprüche geltend machen kann. Schließlich könnte zugunsten des Beschenkten die Vorschrift des § 2113 Abs. 3 BGB streiten, die einen Gutglaubensschutz gibt. Rz. 173 Die Durchsetzung eines derartigen Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen...mehr