Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 4. Letztwillige Verfügungen des geschiedenen Elternteils

Rz. 29 Auch nach Scheidung der Eltern bleiben diese gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden (§ 1671 BGB). Stirbt ein geschiedener Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge, so wird der...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Unselbstständige Stiftung

Rz. 8 Als Alternative zu rechtsfähigen Stiftungen i.S.d. § 80 BGB kommen auch sog. unselbstständige Stiftungen als Gestaltungsinstrumente in Frage. Der wesentliche Unterschied besteht in der ihnen fehlenden rechtlichen Selbstständigkeit. Da es sich bei unselbstständigen Stiftungen gerade nicht um juristische Personen handelt, können sie nicht selbst Träger des Stiftungsvermö...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Auf Testamente und Erbverträge anwendbares Recht

Rz. 313 Die Testierfähigkeit und die Fähigkeit, einen Erbvertrag abzuschließen, ist gem. Art. 94 IPRG gegeben, wenn die entsprechende Person im Zeitpunkt der Verfügung nach dem Recht am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt oder nach dem Recht eines ihrer Heimatstaaten verfügungsfähig ist. Diese alternative Anknüpfung begünstigt die Wirksamkeit der Verfügung. Rz. 314 Die m...mehr

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§ 15 Die Auflage / F. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 31 Die Zweckauflage ist im Grunde das offenste aller erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Während der Erbe und seine Erbquote gemäß § 2065 Abs. 2 BGB vom Erblasser selbst bestimmt werden müssen und auch im Bereich der Vermächtnisanordnungen nur beim Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und beim Bestimmungsvermächtnis Entscheidungsrechte an Dritte delegiert werden können, gilt das ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 31 Welche Konsequenzen sich beim Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft ergeben, hängt in erster Linie von der Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen ab, Je nach gewählter Variante kommt es beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen. Die Bandbreite reicht vom erbrechtlichen Übergang des Ges...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Bei Verwaltungs- bzw. Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 48 Der Zeitpunkt des Endes der Dauertestamentsvollstreckung kann explizit nach § 2210 S. 2 BGB geregelt werden. Dabei ist die Bestimmung eines Datums ebenso denkbar wie die Möglichkeit, ihn vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig zu machen. In den Fällen, in denen der bzw. die Erben vor allem vor der eigenen Unfähigkeit im Umgang mit Vermögen geschützt werden sollen,...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IV. Erbrecht aufgrund von Adoption

Rz. 98 Die zivilrechtlichen Folgen der Adoption unterliegen grundsätzlich dem Recht, nach dem die Adoption durchgeführt worden ist. Die in Deutschland wohl überwiegende Ansicht will aber ein gesetzliches Erbrecht aufgrund Adoption zusätzlich davon abhängig machen, dass auch das Erbstatut dem Angenommenen ein gesetzliches Erbrecht gewährt.[60] Folge ist, dass die Beteiligten ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Herausgabeansprüche nach §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 121 Nach § 2287 BGB kann ein Vertragserbe, dessen Erwerb durch lebzeitige (sog. bösliche) Schenkungen des Erblassers beeinträchtigt ist, von dem bzw. den Beschenkten die Herausgabe des/der Geschenke nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verlangen. Das, was er auf diese Weise verlangen kann, gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG als vom Erblasser erwor...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 92 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG zunächst der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht etwa diese (als Gesamthandsgemeinschaft) Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne; vielmehr werden die einzelnen Miterbe mit ihrem jeweiligen (anteilig...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 55 Der Erbvertrag hat, soweit Bindung besteht, gemäß § 2289 BGB eine Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers zur Folge. § 2289 BGB hat insofern eine zentrale Bedeutung im Recht des Erbvertrags. Nach dieser Vorschrift hat die Errichtung eines Erbvertrags im Verhältnis zu anderen Verfügungen von Todes wegen die nachfolgend beschriebenen Wirkungen.mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Entstehung des Wohnungsrechts

Rz. 226 Aufgrund der Zuwendung des Vermächtnisses auf Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts hat der Begünstigte Anspruch auf Erklärung der dinglichen Einigung nach § 873 BGB, Eintragung des Wohnungsrechts im Grundbuch nach Bewilligung von Seiten der Erben (§ 19 GBO), wobei deren Voreintragung als Eigentümer des Gebäudegrundstücks erforderlich ist (§ 39 GBO) und Einräumu...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / e) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 115 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Deutsch-türkisches Nachlassabkommen

Rz. 366 Im deutsch-türkischen Verhältnis bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den §§ 14 ff. des Anhangs zum deutsch-türkischen Konsularvertrags von 1929 (Nachlassabkommen NA).[198] Dieses bleibt auch nach dem Anwendungsstichtag für die Erbrechtsverordnung für Deutschland weiterhin vorrangig anwendbar, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. Rz. 367 Der persönliche Anwendu...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das deutsche Erbrecht ist geprägt durch die Testierfreiheit. Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit, wie der Erblasser über seinen Tod hinaus noch besonders Einfluss auf die Verfügungen der Erben über seinen Nachlass nehmen kann, ist dabei die Testamentsvollstreckung. Neben dem Aspekt, dass dem Erben dabei weitestgehend jegliche Dispositionsverfügungen entzogen werden k...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / II. Die Problematik von Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung

Rz. 17 Häufig problematisch bei der Auslegung von Ehegattentestamenten ist die Frage der Wechselbezüglichkeit bzw. der Bindungswirkung [35] der gemeinsamen Verfügungen. Nach § 2270 Abs. 3 BGB können neben der Erbeinsetzung das Vermächtnis und die Auflage wechselbezüglich sein. In der Regel wird bei einem "Laientestament", bei dem der Erblasser keine juristische Beratung einge...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Rz. 238 Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind nach griechischem Recht (Art. 368 ZGB bzw. Art. 1717 ZGB) unzulässig. Unsicher ist die Anerkennung in Griechenland, wenn diese von Ausländern nach dem jeweiligen Erbstatut wirksam errichtet worden ist. Für den Erbvertrag wurde vertreten, dieser sei mit dem griechischen internationalen ordre public (Art. 33 ZGB) unvere...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / aa) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 127 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[112] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der h.M. so verstanden, dass darunter nicht nur...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begriff der Geschäftsfähigkeit im BGB nicht ausdrücklich definiert. Auch wenn sich dieses Kapitel mit dem Thema Testierfähigkeit beschäftigt, so ist die Geschäftsfähigkeit nicht ganz auszuklammern. Zum einen sind die Kriterien im Rahmen der Begutachtung deckungsgleich, zum anderen muss im Rahmen der Schließung eines E...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Persönliche Rechte

Rz. 12 Anders als die Vermögensrechte jedes Erblassers sind die persönlichen, immateriellen Rechte grundsätzlich nicht vererblich. Ausnahmen sind hierbei z.B. die Urheberrechte (§§ 28, 64 UrhG) und die gewerblichen Schutzrechte, z.B. § 9 PatG.[9] Auch Schadensersatzansprüche sind nach neuerer Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vererblich, und zwar unabhängig davon, ob der ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 6. Vorkaufsberechtigter

Rz. 284 Das Vorkaufsrecht kann zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person bestellt werden. Wird das dingliche Vorkaufsrecht mehreren Personen eingeräumt, bestimmt § 472 BGB deren Gemeinschaftsverhältnis (§ 1098 Abs. 1 BGB). Nach diesen Vorschriften kann das Vorkaufsrecht nur insgesamt ausgeübt werden. Üben mehrere Berechtigte das Vorkaufsrecht aus, richtet sich ihr...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / c) Ehegattentestament

Rz. 18 Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament nur dann wirksam errichten, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig waren (dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartner gem. § 10 Abs. 4 LPartG). Ist ein Ehegatte testierunfähig gewesen, scheidet die Bindungswirkung gem. § 2270 Abs. 1 BGB aus. Eine Umdeutung dieses gemeinschaftlichen Testaments i...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Anspruch der Schlusserben auf Nachlassschätzung

Rz. 97 Um nicht rückwirkend die Höhe des Nachlasses ermitteln zu müssen, besteht die Möglichkeit, dem Schlusserben vermächtnisweise das Recht einzuräumen, zum Zeitpunkt des Todes des Erstversterbenden eine amtliche Nachlassschätzung und die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses zu verlangen. Rz. 98 Muster 19.19: Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und Wertschätzung der...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / VI. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 180 Für Erwerbe von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer i.d.R. mit dem Tod des Erblassers, also dem Erbfall. Zu einer späteren Steuerentstehung kommt es aber, wenn der Erwerb von einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG); in diesem Fall ist die Steuerentstehung bis zum Bedingungseintritt (also der Entstehung des erbrechtlichen A...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines zum Nachlass

Rz. 2 Die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen bedarf einer genauen Kenntnis des Vermögensbestandes des Erblassers, und zwar auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens bis zum Eintritt des Erbfalls verändert. Auch wenn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich eine Einzelzuweisung von Vermögensgegenständen n...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person soll ihren Lebensmittelpunkt bezeichnen. Die EuErbVO enthält in...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Testamentserrichtung

Rz. 267 Die Testierfähigkeit tritt mit 16 Jahren ein (Art. 4:55 Abs. 1 B.W.). Das niederländische Recht kennt lediglich einseitige, frei widerrufliche Verfügungen von Todes wegen. Vertragsmäßige Verfügungen sind nicht wirksam. Rz. 268 Gemeinschaftliche Testamente erkennt das niederländische Recht gem. Art. 4:93 B.W. nicht an. Da jedoch die Zulässigkeit der gemeinschaftlichen ...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / F. Genehmigung der Niederschrift durch den Erblasser

Rz. 42 Eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen kann durch Erklärung des letzten Willens gegenüber dem Notar errichtet werden, § 2232 S. 1 BGB. Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, § 8 BeurkG, die den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss, § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Rz. 43 Die Vorgänge der Erkläru...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 301 Mit § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG sieht das Gesetz insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten für sog. Familienheime vor: § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG betrifft die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG von Todes wegen. Schließlich regelt § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG die – flächenmä...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / a) Überblick

Rz. 43 Die erbrechtlichen Wirkungen zwischen nichtehelichem Kind und Vater treten (mit Rückwirkung auf den Erbfall) erst nach Vaterschaftsanerkenntnis oder rechtskräftiger Vaterschaftsfeststellung ein, §§ 1594, 1600d Abs. 4 BGB. Zum Anerkenntnis ist die Zustimmung der Mutter in beurkundeter Form erforderlich, §§ 1595, 1597 BGB. Da das Gesetz seit dem 1.7.1998 – dem Inkrafttr...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Auflagen und Bedingungen

Rz. 116 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 117 Auflage und Vermächtnis unterscheiden sich – zivilrechtlich – dadurch, dass der Begünstigte einer Auflage gemäß § 1940 BGB keinen eigenen Leistungsanspruch gegen den Erben hat. Daher kann auch d...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / IV. Begriff der Beeinträchtigung

Rz. 59 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so liegt eine Beeinträchtigung vor. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht,[64] ist umstritten. Gegen die Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte hat sich der BGH...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens.[250] Zugunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des nichtehelichen Lebenspartners soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines P...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Das Versterben kurz nacheinander

Rz. 145 Von einem gleichzeitigen Versterben zu unterscheiden sind die oben angesprochenen Fälle, dass Ehepartner nicht tatsächlich gleichzeitig versterben, sondern zeitnah hintereinander. Geschieht dies beispielsweise aufgrund eines Unfalls, so stellt sich die Frage, ob auch dieser Fall durch eine entsprechende Regelung geklärt werden soll, um einen kurzen Zwischenerbfall (e...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 118 Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird beim Vermächtnismodell das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Es kommt also in einem ersten Schritt mit dem Erbfall zu einem Übergang sämtlichen Vermögens (einschließlich des Unternehmens bzw. der Beteiligung) auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft. Er...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Behaltensfrist

Rz. 316 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Gibt der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner das erworbene Familienheim vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Erbfall auf bzw. endet seine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, kommt es zur Nachversteuerung. Die Steuerbefreiung entfällt vollständig, und zwar mit ...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 4. Gesamtbefreiung

Rz. 49 Will der Erblasser den Vorerben von allen Beschränkungen und Verpflichtungen befreien, so ist dies in der Verfügung von Todes wegen ausdrücklich aufzunehmen (sog. Gesamtbefreiung). Insoweit bietet sich zur Klarstellung die Bestimmung an, dass der Nacherbe lediglich auf das, was vom Nachlass übrig bleibt, eingesetzt ist, um die Auslegungsregel des § 2137 BGB zu konkret...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / IX. Rechtswahl

Rz. 12a Die Europäische Erbrechtsverordnung erlaubt nunmehr dem künftigen Erblasser in bestimmten Fällen eine Rechtswahl zu treffen nach Art. 22 EuErbVO. Unter einer Rechtswahl versteht man die Wahl einer bestimmten Sachrechtsordnung, also die Rechtsordnung, die eine bestimmte erbrechtliche gesetzliche Regelung enthält. Eine Person kann also für die Rechtsnachfolge von Todes...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / F. Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 38 Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO steht einem Rechtsanwalt in Bezug auf alle Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Mandatierung anvertraut wurden, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.[30] Erforderlich ist dabei grundsätzlich nicht, dass der Mandant ausdrücklich ein Stillschweigen verlangt. Es genügt vielmehr auch das stillschweigende Verlangen nach Vertraulichkeit.[31] Die anwal...mehr

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§ 20 Das Testament geschied... / C. Die Anordnung eines Herausgabevermächtnisses

Rz. 8 Weniger eingreifend in die Testierfreiheit des Abkömmlings eines geschiedenen Ehepartners ist die Anordnung eines sog. aufschiebend bedingten Herausgabevermächtnisses.[14] In diesem Fall beschwert der Erblasser den Abkömmling mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass diejenigen Vermögenswerte, einschließlich der hieraus erlangten Surrogate, die aus seinem Nachla...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / c) Fall-Beispiel

Rz. 126 Beispiel Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. Die Tochter T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Gebäudegrundstück der Tochter...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im Erbfall

Rz. 44 Gemäß §§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB ist der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personenhandelsgesellschaft nicht vererblich. Mit seinem Tod scheidet der verstorbene aus der Gesellschaft aus; diese wird von den überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesellschaftsrechte des Verstorbenen wachsen den übrigen Gesellschaftern zu (Anwachs...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Anfall und Fälligkeit eines gemeinsam angeordneten Vermächtnisses

Rz. 36 Ordnen die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament ein Vermächtnis an, das nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erfüllt werden soll, dann ist gemäß der Vermutungsregel des § 2269 Abs. 2 BGB davon auszugehen, dass das Vermächtnis dem Bedachten erst mit Tod des überlebenden Ehegatten anfällt und somit auch erst aus seinem Nachlass erfüllt werden soll. Dies hat...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Beurkundungsvorschriften für Verfügungen von Todes wegen finden sich teils im BGB, teils im BeurkG. In erster Linie sind es verfahrensrechtliche Vorschriften, teilweise beinhalten sie auch materielles Recht. Zunächst gelten die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 6 ff. BeurkG. Darüber hinaus sind Besonderheiten geregelt in §§ 27–3...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 220 Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen stellen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar,[250] denn im Falle der Kündigung des Vertrages kann der Versicherungsnehmer wenigstens den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft verlangen. Mithin sind derartige Versicherungsverträge unmittelbar beim Übergang des ents...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Das Nachvermächtnis

Rz. 11 Ähnlich wie bei der Vorerbschaft, jedoch lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung, kann ein Vermögensgegenstand im Falle des Todes oder zu einem anderen Zeitpunkt durch Benennung eines Nachvermächtnisnehmers an einen Dritten herauszugeben sein (§ 2191 BGB). Das Nachvermächtnis ist ein Untervermächtnis besonderer Art (§ 2147 BGB).[7] Mit Eintritt des Erbfalls entsteht z...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 1. Das Hausratsvermächtnis

Rz. 19 Als typisches Vorausvermächtnis kommt z.B. ein so genanntes "Hausratsvermächtnis" in Betracht. Dieses sollte zugunsten des Erben, in der Regel der überlebende Ehegatte, diejenigen Gegenstände umfassen, die dieser zum täglichen Leben benötigt und die für den täglichen Gebrauch (beider Ehegatten) angeschafft wurden. Im Einzelnen sollte das "Hausratsvermächtnis" mindesten...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / II. Verzichtsverträge

1. Erbverzicht Rz. 106 Der Erbverzicht ist als Gestaltungsmittel fast nie zu empfehlen. Der Verzichtende wird bei der Bemessung der Pflichtteilsquote der anderen Berechtigten nicht mitgezählt, sodass sich deren Pflichtteilsquoten erhöhen. Da er trotz dieses erheblichen Nachteils immer noch häufig beurkundet wird, bleibt er Gegenstand erbrechtlicher Auseinandersetzungen. 2. Pfl...mehr