Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Stornoabzug bei Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007

Rz. 366 Aufgrund der Regelung in Art. 4 Abs. 2 EGVVG, dass für Altverträge mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 § 176 VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist, muss auch bei dem Stornoabzug zwischen Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 und Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008 unterschieden werden. Für Verträge mit Vertragss...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherungsnehmerwechsel

Rz. 155 Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine Übernahme des Versicherungsvertrags des Versicherungsnehmers durch einen Dritten.[165] Mit der Vertragsübernahme durch den Dritten scheidet der bisherige Versicherungsnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.[166] Der Versicherungsvertrag wird in der Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten inhaltlic...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / V. Bedeutung für die Praxis

Leider Gottes ist es keine Seltenheit, dass ein Insolvenzverwalter sein Amt verliert. Sei dies durch Abwahl, sei dies durch Tod. Dabei stellt sich dann stets die Frage, wer Inhaber des Vergütungsanspruches ist. Wird der Verwalter entlassen oder abgewählt, ist dies aber meist kein Problem, da er Inhaber der Forderung bleibt. Im Falle des Todes eines Insolvenzverwalters stellt...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Rz. 43 Bei einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zahlt der Versicherer eine Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person noch lebt. Mitversicherte Person ist dabei diejenige Person, an die nach dem Tod der versicherten Person die Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll.mehr

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ZErb 11/2024, Begünstigungs... / 1 Gründe

I. Die Eltern des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) starben im Dezember 2015 kurz nacheinander. Der Kläger und sein Bruder beerbten sowohl die Mutter als auch den Vater (Erblasser) je zur Hälfte. Zum Nachlass der Mutter gehörten unter anderem Grundstücke, zum Nachlass des Erblassers gehörten Grundstücke, eine 20 %ige Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Kapitallebensversicherung

Rz. 12 Bei der sog. Kapitallebensversicherung wird sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall eine einmalige Kapitalzahlung fällig. Ebenso wie Rentenversicherungen können Kapitallebensversicherungen nach Art der Kapitalanlage in klassische Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Kapitallebensversicherungen und hybride Kapitallebensversicherungen unterschieden werden (sieh...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Termfixversicherung

Rz. 16 Die Versicherungsleistung wird bei der sog. Termfixversicherung zu einem bei Vertragsschluss fest vereinbarten Zeitpunkt in jedem Fall (unbedingt) fällig. Stirbt die versicherte Person vor diesem Zeitpunkt, entfällt die weitere Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsfall ist nach der herrschenden Meinung im Tod der versicherten Person und ni...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Gesetzliche Auslegungsregeln

Rz. 550 Ergeben sich auch nach Auslegung des Bezugsrechts Zweifel an dessen Inhalt, ist gegebenenfalls auf die gesetzlichen Auslegungsregeln abzustellen. Rz. 551 So ergibt sich aus § 330 S. 1 BGB , das die Bezugsrechtseinräumung im Zweifel dazu führt, dass es sich bei der Lebensversicherung um einen echten Vertrag zugunsten Dritter handelt. Nach § 159 Abs. 2 VVG, § 331 Abs. 1 ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kriegsklausel

Rz. 194 Nach der sog. Kriegsklausel (§ 4 Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Stand: 28.4.2021) beschränkt sich die Todesfallleistung bei Tod der versicherten Person im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Versicherung...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe der Leistung

Rz. 243 Bei unfallbedingtem Tod besteht Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. Problematisch ist die Höhe, wenn der Tod wegen einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen nicht ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen ist. Im Ergebnis erfolgt eine Kürzung entsprechend des jeweiligen Mitwirkungsanteils,[399] basierend auf einer groben Schätzung unter Berücksichtigu...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 480 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 245 Der VN bzw. sein Rechtsnachfolger haben Unfall, Tod und Kausalität zwischen Unfall und Tod zu beweisen.[401] Ausschlüsse oder einen Suizid hat der VR zu beweisen. Regelmäßig erfolgt dies über Indizien. Einen Beweis des ersten Anscheins für eine vorsätzliche Selbsttötung gibt es grundsätzlich nicht, es fehlt an einem hierfür erforderlichen typischen Geschehensablauf; ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VII. Muster: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Fortsetzungsklausel

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter (bei Fortsetzungsklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als Eigentümerin die _________________________-GbR mit deren Gesellschaftern ___________...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Versicherung auf verbundene Leben

Rz. 18 Im Rahmen der Versicherung auf verbundene Leben werden zwei Personen versichert. Hier sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Rz. 19 Im ersten Fall wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung nur bei Ableben der zuerst versterbenden versicherten Person fällig wird. Ein Versicherungsvertrag dieser Art empfiehlt sich z.B. als sog. Teilhaberversicherung in Form e...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ff) Ertrinken

Rz. 36 Das Ertrinken stellt wegen des Eindringens (in den Kehlkopf) bzw. Einatmens des Wassers ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis dar.[62] Auf die Ursache des Ertrinkens kommt es für den Unfallbegriff nicht an, kann aber für einen Ausschluss erheblich sein.[63] So ist z.B. der Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn die VP in der Badewanne ohnmächtig wird und da...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Tötung durch Leistungsberechtigten

Rz. 212 Nach § 162 Abs. 1 VVG ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt. Zweck der Vorschrift ist der Schutz der versicherten Person. Anders als bei der Selbsttötung besteht deshalb bei Tötung durch den Versicherungsnehmer auch kein Anspruch auf d...mehr

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ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VI. Muster: Grundbuchrichtigstellung

Rz. 54 Mustervorschlag[38] zur Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Vorliegen einer Nachfolgeklausel: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.6: Grundbuchrichtigstellung (bei Nachfolgeklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als E...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Todesfallversicherung

Rz. 8 Man spricht von einer reinen Todesfallversicherung, wenn die Leistungspflicht des Versicherers nur besteht, wenn der Tod der versicherten Person während der – begrenzten – Vertragslaufzeit eintritt. Es handelt sich um eine bedingte Todesfallversicherung, bei der der Eintritt des Versicherungsfalls ungewiss ist.mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Sonstige Beendigungsgründe (§ 15 MB/KK, § 207 VVG)

Rz. 368 Weiterer Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 MB/KK der Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Nach § 15 Abs. 2 MB/KK haben die versicherten Personen jedoch nach § 15 Abs. 1 S. 2 MB/KK das Recht, das Versicherungsverhältnis mit dem Versicherer fortzusetzen. Voraussetzung hierfür ist neben der Abgabe einer entsp...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / I. Vorbemerkung

Rz. 26 In der notariellen Praxis kann es vorkommen, dass nach einer Beurkundung eines Veräußerungsvertrags einer der Vertragsbeteiligten verstirbt. Das führt zur Verunsicherung der noch lebenden Vertragsbeteiligten. Ist zum Zeitpunkt des Todes der Veräußerungsvertrag grundbuchlich noch nicht vollzogen, wenden sich die Betroffenen an den Notar und bitten um Rat wie ggf. weiter...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Überführungs- und Erstattungskosten; sonstige Versicherungsleistungen

Rz. 815 Bei Tod einer versicherten Person während einer Auslandsreise erstattet der Versicherer in der Regel – häufig bezüglich der Höhe begrenzt – die Kosten der Überführung. Bis zur Höhe dieser Versicherungsleistung leistet der Reise-Krankenversicherer meist auch für Bestattungskosten einer versicherten Person im Ausland. Vereinzelt sind in den AVB auch weitere Versicherung...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Bewertung

Wenngleich Dokumente generierende Online-Plattformen damit zulässig sind, stellt sich die Frage, ob diese auch das in ihnen liegende Potenzial im Hinblick auf den Ausgleich des bestehenden Informationsmangels nutzen. Diese Frage soll am Beispiel von "Smartlaw" exemplarisch beleuchtet werden.[30] "Smartlaw" konzentriert sich bei der Erstellung der gemeinschaftlichen Testament...mehr

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Der Nachweis der Amtsannahme kann durch eine in der Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO ausgestellte Bescheinigung des Nachlassgerichts erbracht werden, die über eine bloße Eingangsbestätigung hinaus die Rechtswirksamkeit der Annahme bezeugt. 2. Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers kann durch die zugrundeliegende Verfügung von Todes wegen und die Niederschrift über...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ehegatte

Rz. 541 Die Benennung der "Ehefrau" als Bezugsberechtigte ist grundsätzlich aus der Sicht des Versicherers derart zu verstehen, dass ein Bezugsrecht für die bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratete Ehefrau begründet und auch nicht durch die Scheidung der Ehe auflösend bedingt ist.[924] Das Gleiche gilt bei Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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AGS 11/2024, Erhöhung der V... / Leitsatz

Vertritt ein Rechtsanwalt in einem erstinstanzlichen Verfahren nur einen Auftraggeber und in der nachfolgenden Berufungsinstanz nach dessen Tod dessen Erben, so erhöht sich nur die Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren, nicht aber auch die Verfahrensgebühr für die erste Instanz. OLG Hamburg, Beschl. v. 6.4.2024 – 4 W 32/24mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Typizität der Mitwirkung

Rz. 271 Zwei Entscheidungen des BGH zur Kausalität haben Auswirkungen auf die Frage der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, die sog. Nussschokoladen-Entscheidung[435] und die Facettengelenkarthrose-Entscheidung.[436] Beide Entscheidungen lassen geringste Einwirkungen ausreichen um ein Unfallereignis zu bejahen und verweisen auf die Frage der Mitwirkung von Krankheiten ...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rechtsprechung

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§ 14 Lebensversicherung / B. Arten der Lebensversicherung

Rz. 6 In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall durch den Tod der versicherten Person und/oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ein; als zusätzliche Risikokomponente kann als Versicherungsfall die Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Dread-Disease-Versicherung) vereinbart sein. Daneben können im Rahmen von Zusatzversicherungen der Unfalltod, die Beru...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Personenschäden

Rz. 99 Personenschäden stellen bei der ärztlichen Tätigkeit naturgemäß das Hauptschadensrisiko dar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Ziff. 1.1 AHB auf Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeschädigung von Menschen zur Folge haben. Die Gesundheitsbeschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeintr...mehr

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V / 29 Verletzter, Begriff [Rdn 3730]

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Problem des Widerrufs

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten stellt der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen dar. Da wechselbezügliche Verfügungen nach der Rechtsprechung des BGH auch nach der Scheidung wirksam sein können, bedeutet dies in der Konsequenz, dass die Testierenden wechselbezügliche Verfügungen auch nach der Eheauflösung nur in der in § 2271 Ab...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 175 Ziff. 5.2.6 AUB 08/99, § 2 IV AUB 94/88 sind inhaltsgleich. § 2 (3) b AUB 61 (Erkrankungen infolge psychischer Einwirkung) und § 10 (5) AUB 61 (Folgen psychischer und nervöser Störungen nach einem Unfall) griffen nach der Rechtsprechung nur dann, wenn die psychische Einwirkung das erste Glied der Ursachenreihe sei, nicht aber, wenn ein Unfallereignis einen Schock ausl...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls und Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten, Punkte 4 und 5

Rz. 66 Die zu beachtenden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles sind in Punkt 4 VB-Reiserücktritt 2008/2021 aufgezählt. Der Versicherte muss gem. Punkt 4.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 nach Eintritt des Versicherungsfalles die Reise unverzüglich stornieren, um die insoweit entstehenden Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. Rdn 44 ff.). Im Übrigen ist die Auf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Fortbestand des Versicherungsvertrages

Rz. 317 Wenn eine versicherte Sache veräußert wird, tritt an die Stelle des Veräußerers der Erwerber in das Versicherungsverhältnis ein (§ 95 VVG). Der Eintritt in den Versicherungsvertrag ist auch denkbar beim Tod des Versicherungsnehmers, da nach dem Prinzip der Universalsukzession der Versicherungsvertrag auf den Erben übergeht (§§ 1922, 1967 BGB). Ist der Versicherungsver...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 1 b bzw. Nr. 2.4.1 ARB 2012

Rz. 406 Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gem. § 2 k ARB sieht § 4 Abs. 1 b ARB einen besonderen Versicherungsfall vor: Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat und einen Rat bzw. eine Auskunft erforderlich macht. Das Problem für d...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personenschäden

Rz. 28 Der Personenschaden ist in den Bedingungen selbst nicht definiert; in Anlehnung an Ziff. 1.1 AHB ist darunter die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen zu verstehen.[95] Erfasst werden danach Tod, schwere und leichte Verletzungen und Gesundheitsbeschädigungen von Menschen,[96] auch Schädigungen des noch ungeborenen und sogar noch nicht gezeugten Kindes,...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / dd) Beendigung nach § 15 Abs. 1 c–e MB/KT

Rz. 695 Weitere, aus sich selbst erklärende Beendigungsgründe sind: Rz. 696 Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente eines berufsständigen Versorgungswerkes endet die Krankentagegeldversic...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fahrlässig geschaffene Gefahrenlage

Rz. 41 Es genügt zur Annahme der Unfreiwilligkeit auch das Vorliegen sog. bewusster Fahrlässigkeit. Derjenige, welcher sich bewusst Gefahren aussetzt, erleidet somit eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, wenn er sich diese zwar als möglich vorstellt, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten wird. Dies gilt auch, wenn er sich bewusst einem hohen Risiko aussetzt, abe...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Einheitlicher Tatbestand für den Betreuungsunterhalt

Die Schaffung eines einheitlichen Tatbestands für alle Formen des Betreuungsunterhalts ist zu begrüßen, wenn dabei die Systematik des Unterhaltsrechts und der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe beachtet wird. Dafür spricht insbesondere der Umstand, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts und insbesondere die Verlängerung aus kindbezogenen Gründen nach der Rechtsprechung des...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Ereignis

Rz. 39 Der Begriff "Ereignis" erhält seinen Aussagewert erst im Zusammenhang mit den weiteren Voraussetzungen des Unfallereignisses.[69] Nach h.M. kann auch ein mehraktiger Vorgang ein Unfallereignis darstellen. Ein mehraktiger Unfall liegt z.B. vor, wenn die VP versehentlich einen Zahnstocher verschluckt und dieser dann in einem weiteren Geschehensakt später den Magen-Darm-...mehr