Fachbeiträge & Kommentare zu Treuepflicht

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / 4.3 Versorgungssperre

Ein äußerst wirkungsvolles aber auch reichlich umständliches Mittel zur Sanktionierung zahlungsunwilliger Wohnungseigentümer ist die Zurückbehaltung von Versorgungsleistungen seitens der Eigentümergemeinschaft. Die weitere Versorgung des betreffenden Raumeigentums mit Strom, Wasser und Wärmeenergie wird also eingestellt. Grundlage hierfür bildet das der Eigentümergemeinschaf...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Durchführung der Liquidation durch alle Gesellschafter

Rz. 393 Zur Liquidation sind nach § 736 Abs. 1 BGB als mitgliedschaftliches Pflichtrecht[668] "alle" Gesellschafter als sog. geborene Liquidatoren berufen. In der korrespondierenden Verpflichtung zur Mitwirkung an der Liquidation konkretisiert sich die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht.[669] Infolgedessen sind auch die bislang von der Geschäftsführung und Vertretung ausges...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / I. Ratio legis

Rz. 15 Während das Informationsrecht des unbeschränkt haftenden Gesellschafters/Komplementärs sich nach § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 717 BGB beurteilt, besteht ein deutliches Informationsgefälle zum Informationsrecht des (typischerweise bloß Anlagezwecke verfolgenden) Kommanditisten[16] (bzw. stillen Gesellschafters) gemäß § 166 HGB. Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht steht Kommand...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Nichtigkeit eines Beschlusses

Rz. 65 Ein Gesellschafterbeschluss ist nach § 110 Abs. 2 S. 1 HGB (zwingend)[127] von Anfang an (mit ex tunc-Wirkung) nichtig, wenn (als abschließende Auflistung) ermehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Modalitäten der Einberufung der Versammlung

Rz. 46 Die Versammlung kann nach § 109 Abs. 2 S. 1 BGB durch jeden Gesellschafter, der die Befugnis zur Geschäftsführung hat (vgl. § 116 HGB), einberufen werden (und nicht, wie ursprünglich im RegE vorgesehen, durch "jeden Geschäftsführer" kraft seiner Mitgliedschaft).[77] Damit bleibt ungeregelt, "wann ein nicht geschäftsführungsbefugter Gesellschafter die Gesellschafterver...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Schadensbewehrtes Verbot der Kündigung zur Unzeit

Rz. 305 Die Kündigung darf nach § 725 Abs. 5 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 723 Abs. 2 BGB alt – nicht "zur Unzeit" geschehen (Kündigungsschranke für alle Kündigungstatbestände),[561] es sei denn, dass ein "wichtiger Grund" für die unzeitige Kündigung vorliegt (Kündigungsschranke für alle Kündigungstatbestande – "insbesondere aber für die Kündigung aus wichtigem ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 14. Informationsrechte und -pflichten (§ 717 BGB)

Rz. 228 § 717 BGB hat – in Zusammenfassung des auf § 713 BGB alt i.V.m. § 666 BGB (kollektives Informationsrecht zugunsten der Gesamtheit der Gesellschafter) und § 716 BGB alt (individuelles Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters) verteilten Normenbestandes und dessen inhaltlicher Neuordnung – folgenden Wortlaut (wohingegen § 717 BGB alt die Nichtübertragbarkeit der...mehr

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§ 1 Einführung / V. Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften

Rz. 14 Im Unterschied zum Kapitalgesellschaftsrecht – vgl. die entsprechenden Vorgaben in den §§ 241 ff. AktG [35] (unmittelbare Geltung für die AG, analoge Anwendung auf die GmbH) – gab es vor Inkrafttreten des MoPeG für Personengesellschaften keine gesetzlichen Regelungen über Beschlussmängelstreitigkeiten.[36] Rz. 15 Der Gesetzgeber hat das Beschlussmängelrecht des Personen...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft

Rz. 112 Das zweite Kapitel (§§ 708 bis 718 BGB) regelt das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft unter Zusammenfassung des auf die §§ 706 bis 713 und auf die §§ 716 bis 722 BGB alt verteilten Normenbestands und ordnet ihn inhaltlich neu unter der genannten Bezeichnung,[202] was insoweit neue Relevanz erlangt, als sich infol...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Mehrbelastungsverbot (Fehlen einer Nachschusspflicht, § 710 BGB)

Rz. 134 Die Neuregelung des Mehrbelastungsverbots in § 710 BGB – § 710 BGB alt regelte die Übertragung der Geschäftsführung – hat in wesentlicher Übernahme von § 707 BGB alt[258] folgenden Wortlaut: Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ohne seine Zustimmung verpflichtet werden. Die §§ 728a und 737 bleiben unberührt. Rz. 135 Nach § 710 S. 1 BGB kann ein G...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 11. Notgeschäftsführungsbefugnis (§ 715a BGB)

Rz. 198 Die Neuregelung des § 715a BGB – die die bislang gesetzlich nicht geregelte, aber (gestützt auf eine Analogie zu § 744 Abs. 2 BGB [398] alt) allgemeine Notgeschäftsführungsbefugnis eines jeden Gesellschafters normiert – hat folgenden Wortlaut: Sind alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter verhindert, nach Maßgabe von § 715 Absatz 3 Satz 3 [Hinweis: Hierbei handel...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Gestaltungsfreiheit

Rz. 114 Die Neuregelung des § 708 BGB (Gestaltungsfreiheit) – § 708 BGB alt regelte die Haftung der Gesellschafter (diligentia quam in suis) – hat folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Rz. 115 § 708 BGB ist – dem § 109 HGB alt (vgl. auch § 108 HGB) nachgebil...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 9. Beschlussfassung (§ 714 BGB)

Rz. 174 Die Neuregelung des § 714 BGB regelt – in Abgrenzung zur Geschäftsführung (vgl. § 715 BGB) – die Grundlagen der gesellschaftsinternen Willensbildung und Entscheidungsfindung durch Beschlussfassung[355] (wohingegen § 714 BGB alt die Vertretungsmacht geregelt hat): Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter. Rz. 175 Die Regel...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Anfechtbarkeit eines Beschlusses

Rz. 64 Ein Beschluss der Gesellschafter kann nach § 110 Abs. 1 HGB wegen Verletzung von Rechtsvorschriften – d.h. jeder Rechtsnorm oder des Gesellschaftsvertrags (abweichend von § 243 Abs. 2 bis 4 AktG ohne Rücksicht darauf, ob der Mangel das Zustandekommen oder den Inhalt des Beschlusses betrifft)[117] – durch Klage auf Nichtigerklärung angefochten werden (Anfechtungsklage)...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Das "kollektive Informationsrecht"

Rz. 233 Die geschäftsführungsbefugten Gesellschafter haben nach § 717 Abs. 2 S. 1 BGB – der das kollektive Informationsrecht[458] regelt – der Gesellschaft von sich ausmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 2.1 Vertraulichkeit der Personalakte

Die Vertraulichkeit einer Akte ist gewährleistet, wenn die Zugriffsmöglichkeiten so gering wie möglich gehalten werden und der Nutzerkreis nach genauen Regeln definiert ist. Außerhalb dieses Nutzerkreises ist jeder weiteren Person der Zugriff zu verweigern bzw. sicherzustellen, dass ein Zugriff nicht erfolgen kann. Die berechtigten Nutzer haben die erhaltenen Informationen n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 4 Mitteilungspflicht

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.[1] Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht. Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dokumentationspflichten (DS... / 4.1 Grundsätze

Der Verantwortliche hat nach Art. 24 Abs. 1 DSGVO und der Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und auch nachzuweisen, dass die Verarbeitung gemäß der DSGVO erfolgt. Zur Erfüllung der Nachweispflichten ist es deshalb zu empfehlen, die Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Mitarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stecken gebliebener Bau (WE... / 2.1 Bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft

Besteht bereits eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ergibt sich im Innenverhältnis dieser Gemeinschaft der Anspruch auf Fertigstellung des stecken gebliebenen Baus durch die Erwerber unmittelbar aus dem WEG. Gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit dem Anlegen der Grundbücher. Erwerber gelten nach § 8 Abs. 3 WEG gegenüber der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 5 Arbeitsvertragliche Treuepflicht

Auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlagen kann ein Beschäftigter bereits aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet sein, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen[1]. Bestehen begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Beschäftigten, den Anforderungen seines Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer gerecht zu werden, so kann dies eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2 Ärztliche Untersuchung während des bestehenden ­Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis bei begründeter Veranlassung den Beschäftigten verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Untersuchung zielt somit nicht nur auf die Feststellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sond...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Pflichten des stillen Gesellschafters

Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten: Den stillen Gesellschafter treffen, wie auch den Inhaber des Handelsgewerbes, gesellschaftsrechtliche Treuepflichten. Beachten Sie: Die Leistung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters gehört zur Pflicht, den Gesellschafterbeitrag zu leisten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / a) Pflichten des Inhabers des Handelsgewerbes

Der Inhaber des Handelsgewerbes ist zur Einrichtung und zum Betrieb des Handelsgeschäfts verpflichtet und nutzt den ihm zur Verfügung stehenden Organisations- und Handlungsspielraum. Hierbei übt der Inhaber des Handelsgewerbes die Geschäftsführung aus (vgl. §§ 709 ff. BGB). Der stille Gesellschafter ist grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen, allerdings kann e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.3 Kostenverteilung bei Gestattungsmaßnahmen

Für sämtliche Gestattungsmaßnahmen ordnet § 21 Abs. 1 WEG die alleinige Kostentragungspflicht des oder derjenigen Wohnungseigentümer an, denen die bauliche Veränderung gestattet wurde. Allein sie sind auch nur zur Nutzung der Einrichtung berechtigt. Praxis-Beispiel Der Treppenlift – Teil 1 In der aus 15 Wohnungseigentümern bestehenden Wohnanlage leben 3 bereits hochbetagte und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 4.2.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen dürfen, kann das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs. 4 WEG, dass ein Wohnungseigentümer, der nicht berechtigt ist, Nutzungen zu ziehen, verlangen kann, dass ihm dies nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich gestattet wird....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abwehr- und Beseitigungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da die Begründung eines intensiven Abhängigkeitsverhältnisses in Form einer qualifiziert faktischen Konzernierung unzulässig ist, stehen den außenstehenden Aktionären Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen das MU zu. Die Rechtsgrundlage bildet neben der aktienrechtlichen Treuepflicht auch § 823 Abs. 1 BGB, da die Mitgliedschaft als so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Wettbewerbsverbot in faktischen Konzernverbindungen

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Es ist strittig, ob der herrschende Gesellschafter in faktischen UN-Verbindungen einem Wettbewerbsverbot unterliegt (vgl. dafür Henze, in: FS Hüffer (2010), S. 309 (318ff.); ­Henze, ZHR 2011, S. 1 (7f.); Burgard, in: FS Lutter (2000), S. 1033 (1048ff.); KonzernR (2022), Vorbemerkungen zu § 311 AktG, Rn. 7; Armbruster, ZIP 1997, S. 1269 (1271)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Missbrauch des Antragsrechts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ebenso wie das allg. Sonderprüfungsrecht des § 142 Abs. 2 AktG kann auch das Antragsrecht gemäß § 315 Satz 2 AktG missbräuchlich ausgeübt werden (vgl. KonzernR (2022), § 315 AktG, Rn. 13). Fälle dieser Art werden wegen des erforderlichen Quorums auch nach dessen Absenkung seltener vorkommen als die vergleichbaren missbräuchlichen Anfechtungsk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsgegenstand

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hinsichtlich des Prüfungsgegenstands trifft § 315 Satz 2 AktG keine eigenständige Aussage. Man wird das Schweigen des Gesetzgebers dahingehend verstehen dürfen, dass die zu § 315 Satz 1 AktG herausgearbeiteten Grundsätze entsprechend gelten. Wie dort sind also auch hier sämtliche Beziehungen der Gesellschaft zu dem oder den vom Gericht bestim...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Schadensersatzpflicht

Rn. 71 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach den in HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 55ff., genannten Grundsätzen stehen den außenstehenden Aktionären sowohl auf gesellschaftsvertraglicher als auch deliktischer Basis Schadensersatzansprüche zu, wenn die an der Kompetenzüberschreitung beteiligten Personen ein Verschulden trifft. Der Anspruch ist auf Reparation des bei der abhängigen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Trennung verschiedener Konzernierungsstufen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernrechtsdogmatik war bis zu einer im Jahre 2001 erfolgten, den GmbH-Konzern betreffenden Rspr.-Korrektur rechtsformübergreifend durch die Überlegung geprägt, dass ein Regelungsmodell der Haftung in faktischen UN-Verbindungen entsprechend der Intensität der von dem beherrschenden UN ausgeübten Leitungsmacht zwischen verschiedenen Konz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Formelle und materielle Voraussetzungen

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Beschlussfassung über die Zustimmung richtet sich nach den allg. Vorschriften der §§ 121ff. AktG. § 130 AktG verlangt, dass der Zustimmungsbeschluss in die notarielle Niederschrift zur HV aufgenommen wird. Gemäß § 133 Abs. 1 AktG ist für die Zustimmung eine einfache Stimmenmehrheit notwendig, soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen

Rz. 52 Der durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügte § 80 Abs. 2 Satz. 3 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass der rasante technische und wirtschaftliche Wan...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bankenprivileg nach § 19 GewStDV

Der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktivposten aus Bankgeschäften i.S.d. § 19 Abs. 2 GewStDV steht es auch bei Fehlen einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung entgegen, wenn Zins- und Tilgungsleistungen nur dann erfolgen müssen, wenn der Schuldner zuvor die Forderungen eines anderen Gläubigers vollständig befriedigt hat. Denn dies ist ein zukünftiges ungewi...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / IV. Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht für Vorsorgebevollmächtigte?

Rz. 69 Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht persönlich in den mitgliedschaftlichen Verband der Gesellschafter einbezogen. Zwar leitet der Vorsorgebevollmächtigte seine Rechte vom Vollmachtgeber ab, er tritt aber weder mit der erteilten Vollmacht noch mit dem der Vollmachterteilung zugrunde liegenden Grundverhältnis in die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des vollmachtgebe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Rechtslage im Personengesellschaftsrecht

Rz. 72 Der BGH hat in seiner zum Aktienrecht ergangenen sog. Girmes-Entscheidung die Annahme einer eigenen Treuepflicht für den Stimmrechtsvertreter abgelehnt.[116] Schäfer [117] hat überzeugend herausgearbeitet, dass diese Entscheidung der Annahme einer eigenen Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten im Personengesellschaftsrecht nicht entgegensteht. Bei der Vorsorgevollma...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abgabe einer Treuepflichtserklärung des Vorsorgebevollmächtigten

Rz. 75 Der umsichtige Kautelarjurist wird es – sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht[122] – auf die vorstehende Streitfrage nicht ankommen lassen. Er wird regeln, ob eine dauerhafte Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf und ob diese Zustimmung an die Bedingung geknüpft wird, dass sich der Vorsorgebevol...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Rechtslage im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 74 Lässt sich mit den systematischen Argumenten von Schäfer im Personengesellschaftsrecht (siehe Rdn 72) eine eigene Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten überzeugend begründen, sieht dies im Kapitalgesellschaftsrecht anders aus. Folgt man der Auffassung, dass die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Kapitalgesellschaftsrecht ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / cc) Widerruflichkeit nur aus wichtigem Grund

Rz. 35 Zuletzt wird vertreten, dass unabhängig davon, ob bereits der Vorsorgefall durch Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist oder nicht, ein Widerruf der Zustimmung nur aus wichtigem Grund in Betracht kommt.[56] Dies gebiete der Vertrauensschutz für den vollmachtgebenden Gesellschafter.[57] Rz. 36 Ein Vergleich zur Betreuung rechtfertige dieses Ergebnis ebenfalls. Bei der Bet...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Zustimmungsbedürftigkeit im Personengesellschaftsrecht

Rz. 17 Im Personengesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Stellvertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Falle der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters nach h.M. stets der Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] Und zwar sowohl für die Ausübung von Gesellschafterrechten als auch für die Ausübung von Leitungsaufgaben. Dies zeigen folgende Erwägungen: Rz. 18 Zwar...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Erteilung der Zustimmung

Rz. 25 Die Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten bedarf in bestimmten Konstellationen der Zustimmung der Mitgesellschafter (siehe Rdn 17 ff.). Es stellt sich die Frage, wie die Zustimmung erteilt werden kann. Rz. 26 Zustimmung ad hoc Die Mitgesellschafter können ihre Zustimmung ad hoc im Falle der Geschäftsunfähigkeit erklären.[43] Rz. 27 Einfache Zustimmung im Gesell...mehr

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Anfechtungsklage alten Rech... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für einen Innenausgleich, etwa als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB, gebe es keine Grundlage. Auch eine entsprechende Anwendung des § 100 Abs. 4 ZPO komme nicht in Betracht (Hinweis auf BGH, Urteil v. 23.10.2015, V ZR 76/14, Rn. 22). Etwas anderes folge auch nicht aus § 16 Abs. 2 WEG a. F. Dies bereits deshalb nicht, weil die aufgewandten Mittel keine der Gemeinsc...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 9.3.3 Nachzügler berücksichtigen

Diejenigen Wohnungseigentümer, die einer gemeinschaftlich durchgeführten Maßnahme nicht zugestimmt oder sich enthalten haben, waren in die ursprüngliche Kostenverteilung nicht mit einzubeziehen. Diesen Wohnungseigentümern verleiht allerdings § 21 Abs. 4 WEG n. F. einen Anspruch darauf, dass ihnen Nutzungen gestattet werden, wenn dies billigem Ermessen entspricht und diese Wo...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.2.2.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" werden sich in Zukunft Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen werden. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, ha...mehr