Fachbeiträge & Kommentare zu Trinkwasserverordnung

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Trinkwasserverordnung (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Das Thema "Trinkwasserverordnung" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.6.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S/2. 1 Normengeschichte Die Trinkwasserverordnung [1] stammt aus dem Jahr 1975.[2] Sie trat im Januar 1976 in Kraft. Ihre Ermächtigungsgrundlage, § 11 Abs. 2 Satz 1 des früheren Gesetzes zur...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.1.3 Zugelassene Untersuchungsstellen

Hinweis Staatlich lizenzierte Prüflabore Die nach der Trinkwasserverordnung erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probennahmen dürfen nach § 39 Abs. 1 TrinkwV nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die zugelassenen Untersuchungsstellen werden in einer Liste geführt (§ 40 TrinkwV).mehr

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Trinkwasserverordnung / 2 Adressaten der Trinkwassernovelle

Wer als Immobilieneigentümer sein Trinkwasser von einem Wasserwerk bezieht, kann sich darauf verlassen, dass hygienisch einwandfreies Wasser geliefert wird. Er ist jedoch für die gesundheitliche Beschaffenheit des Trinkwassers in seiner Hausinstallation verantwortlich, weil es dort durch chemische Verunreinigungen (Stichwort "Bleirohre") oder bakterielle Belastungen (Stichwor...mehr

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Trinkwasserverordnung / 1.1 Entwicklung

Die gesundheitlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser wurden erstmals in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.5.2001 festgelegt. Mit der Ersten Änderungsverordnung vom 3.5.2011 wurde die Trinkwasserverordnung novelliert. Kernpunkt der Novelle waren Regelungen zur Verhinderung von gesundheitsschädlichen Legionellenkonzentrationen im Warmwasser von zen...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 7.1 Eigenständiges Handeln (§ 27 Abs. 1 WEG)

Die Verwaltung muss – wie ausgeführt – als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Pflichten erfüllen, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 9a Abs. 2, 18 Abs. 1 WEG obliegen. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist die Verwaltung teilweise befugt, selbst alles dazu Notwendige zu unternehmen. Die nach der Trinkwasserverordnung notwendigen Maßnahmen können näml...mehr

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Trinkwasserverordnung / 5 Anzeigepflichten

Um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung überwachen zu können, muss dem Gesundheitsamt zunächst bekannt sein, dass eine Wasserversorgungsanlage i. S. d. § 2 Nr. 2 e TrinkwV existiert und wer für ihren Betrieb verantwortlich ist. Wichtig Bekämpfung von Legionellen Eines der Hauptanliegen der Trinkwasserverordnung ist die Bekämpfung von Legionellen, die weltweit in Oberflä...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 4.6 Informationspflichten

Information über die Qualität des Trinkwassers Die Verwaltung hat als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 45 Abs. 1 TrinkwV den Wohnungseigentümern und/oder Drittnutzern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers schriftlich oder durch Aushang zu übermitteln. Grundlage des Informations...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 4.4.1 Voraussetzungen

Die Verwaltung muss als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 31 Abs. 1 TrinkwV das Trinkwasser in der Wasserversorgungsanlage, sofern es im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, auf den "Parameter Legionella spec."[1] durch systemische Untersuchungen untersuchen oder untersuchen lassen, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind: in de...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 4.4.2 Durchführung

Ist aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen eine Untersuchungspflicht zu bejahen, hat die Verwaltung die Untersuchungen gem. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 TrinkwV mindestens alle 3 Jahre durch eine "Untersuchungsstelle" durchführen zu lassen (§ 39 TrinkwV).[1] Probenahmestellen Die Verwaltung hat nach § 41 TrinkwV sicherzustellen, dass an der Wasserversorgungsanlage nach den a...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 3 Grundsätzliche Anforderungen an Trinkwasser

Begriff Trinkwasser Trinkwasser ist das Wasser, das dazu bestimmt ist, als Lebensmittel oder für den sonstigen menschlichen Gebrauch verwendet zu werden, insbesondere für die Zubereitung von Speisen und Getränken, für die Körperpflege und -reinigung oder für die Verwendung im Haushalt, ausgenommen Schwimm- und Badebeckenwasser.[1] Trinkwasserqualität Wasser für den menschlichen...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 4.4.3 Niederschrift

Die Verwaltung hat das Ergebnis jeder Untersuchung nach § 44 TrinkwV unverzüglich schriftlich oder auf Datenträgern mit den Angaben nach § 44 Abs. 1 Satz 2 TrinkwV (Ort der Probenahme nach Gemeinde, Straße, Hausnummer und Entnahmestelle, die Zeitpunkte der Entnahme sowie der Untersuchung der Wasserprobe und das bei der Untersuchung angewandte Verfahren) aufzuzeichnen oder au...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 2 Stellenwert des Trinkwassers für die menschliche Gesundheit

Die Bedeutung von Trinkwasser kann nicht überschätzt werden. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel der Menschheit. Zum Schutz des Trinkwassers gibt es in Deutschland u. a. die Trinkwasserverordnung. Ihr Zweck ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 6 Betriebskosten

Betrieb der Wasserversorgungsanlage Die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe sind nach § 2 Satz 1 Nr. 2 BetrKV Betriebskosten. Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum vermieten, können mit ihren Mietern also vereinbaren, dass diese die Kosten zu tragen haben (= die Kosten sind "umlagefähig"). Kosten der Trinkwa...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 9 Gefahrenabwehr

9.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Pflichten im Zusammenhang mit einer Wasserversorgungsanlage treffen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für die Erhaltung folgt dies auch § 18 Abs. 1 WEG, da die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, für die Verkehrssicherung aus § 9a Abs. 2 WEG.[1] 9.2 Verwaltung Bis zum 1.1...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 7 Aufgaben der Verwaltung

7.1 Eigenständiges Handeln (§ 27 Abs. 1 WEG) Die Verwaltung muss – wie ausgeführt – als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Pflichten erfüllen, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 9a Abs. 2, 18 Abs. 1 WEG obliegen. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist die Verwaltung teilweise befugt, selbst alles dazu Notwendige zu unternehmen. Die nach der Trinkwasser...mehr

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Trinkwasserverordnung / 8.2 Handlungspflichten des Verwalters

Ebenso wie die Wohnungseigentümer wird auch der Verwalter durch die Trinkwasserverordnung in die Pflicht genommen. Die Sorge um den hygienisch einwandfreien Zustand des Trinkwassers in der Hausinstallation entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung gehört zu den Aufgaben der technischen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die dem Verwalter obliegen. Hin...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.2.3 Risikoabschätzung

Es ist eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" vom Dezember 2012[1] zu erstellen.mehr

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Trinkwasserverordnung / 6 Untersuchungspflichten

Um die für das Trinkwasser geltenden Qualitätsanforderungen sicherzustellen, schreibt die Trinkwasserverordnung die Verpflichtung zur Untersuchung der Trinkwassergüte durch den Inhaber einer Hausinstallation vor. 6.1 Regelmäßige Legionellenuntersuchungen Im Hinblick auf die Zielsetzung, eine gesundheitsschädliche Legionellenkonzentration im Trinkwasser von Hausinstallationen z...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.2.1 Informationspflicht

Wird bei der Laboranalyse eine Überschreitung des in Anlage 3 Teil II der TrinkwV festgelegten technischen Maßnahmenwerts festgestellt, muss unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TrinkwV informiert werden. Dies gilt nicht, wenn dem Verantwortlichen ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Anzeige nach § 53 Abs. 1 TrinkwV bereits durc...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 8 Verstöße

Ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ordnungswidrig handelt und ein Bußgeld befürchten muss, bemisst sich an § 72 TrinkwV. Strafvorschriften enthält § 75 IfSG. Legionellen im Trinkwasser Erkrankt beispielsweise der Mieter einer Wohnung wegen Legionellen im Trinkwasser an einer Lungenentzündung, kann er Ansprüche gegen den vermietenden Wohnungseigentümer haben, wenn dies...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 9.2 Verwaltung

Bis zum 1.12.2020 konnte man nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. erwägen, auch den Verwalter als verantwortlich anzusehen. Im aktuellen Recht ist das aber nicht mehr möglich, da der Verwalter keine eigenen Aufgaben hat und nur als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig ist – auch wenn er nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG handelt.[1]mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 9.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Pflichten im Zusammenhang mit einer Wasserversorgungsanlage treffen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Für die Erhaltung folgt dies auch § 18 Abs. 1 WEG, da die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, für die Verkehrssicherung aus § 9a Abs. 2 WEG.[1]mehr

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Trinkwasserverordnung / Zusammenfassung

Begriff Trinkwasser ist nicht nur eines der wichtigsten Lebensmittel, sondern wird darüber hinaus auch zu vielfältigen häuslichen Zwecken wie etwa zum Waschen, Baden, Duschen oder Zähneputzen, zum Geschirrspülen oder zum Wäschewaschen benutzt. Bei all diesen Verwendungszwecken können durch bakterielle Verunreinigungen des Trinkwassers nicht nur Krankheiten übertragen werden ...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 7.2 Eigenständiges Handeln nicht möglich

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenständiges Handeln nicht vor – oder haben die Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 2 WEG etwas anderes bestimmt – muss die Verwaltung Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG herbeiführen.mehr

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Trinkwasserverordnung / 7.3 Informationspflicht bei Bleirohren in der Hausinstallation

Bleirohre werden etwa seit 1970 in Hausinstallationen wegen der neurotoxischen Wirkungen von Blei nicht mehr verwendet. Sie sind aber sehr langlebig und noch immer in alten Gebäuden vorzufinden. Aus diesem Grund waren die Inhaber von Hausinstallationen nach § 21 Abs. 1a TrinkwV a. F. verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn noch Bleileitungen in der Hau...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.1 Regelmäßige Legionellenuntersuchungen

Im Hinblick auf die Zielsetzung, eine gesundheitsschädliche Legionellenkonzentration im Trinkwasser von Hausinstallationen zu verhindern, regelt § 31 Abs. 1 TrinkwV die Pflicht zur turnusmäßigen Untersuchung der Legionellenkonzentration im Trinkwasser der Wasserversorgungsanlage, sofern es im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. 6.1.1 Vorausse...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.2.5 Dokumentation

Sämtliche Maßnahmen sind nach § 51 Abs. 4 TrinkwV aufzuzeichnen oder durch einen Dritten aufzeichnen zu lassen. Die Aufzeichnungen sind nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen 10 Jahre lang verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt auf Anforderung unverzüglich vorzulegen.mehr

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Trinkwasserverordnung / 7.1 Information über die Qualität des Trinkwassers

Den Verbrauchern von Trinkwasser ist gem. § 45 Abs. 1 TrinkwV mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers schriftlich oder durch Aushang zu übermitteln. Grundlage des Informationsmaterials sind die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen nach der TrinkwV. Zu diesen Informationen gehören auch Angaben üb...mehr

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Trinkwasserverordnung / 1 Gesetzliche Anforderungen

1.1 Entwicklung Die gesundheitlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser wurden erstmals in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.5.2001 festgelegt. Mit der Ersten Änderungsverordnung vom 3.5.2011 wurde die Trinkwasserverordnung novelliert. Kernpunkt der Novelle waren Regelungen zur Verhinderung von gesundheitsschädlichen Legionellenkonzentrationen im War...mehr

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Trinkwasserverordnung / 7 Informationspflichten

7.1 Information über die Qualität des Trinkwassers Den Verbrauchern von Trinkwasser ist gem. § 45 Abs. 1 TrinkwV mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers schriftlich oder durch Aushang zu übermitteln. Grundlage des Informationsmaterials sind die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen nach der Trink...mehr

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Trinkwasserverordnung / 8.1 Handlungspflichten der Wohnungseigentümer

Die Hausinstallation zählt gemäß den §§ 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 WEG zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Erfüllung des Pflichtenkatalogs der Trinkwasserverordnung fällt damit in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei den Wohnungseigentümern verbleibt die Beschlussfassung über notwendige Maßnahmen zur Erfüllung des Pflichtenkatalogs und zur Koste...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 5 Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Kosten, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit der Wasserversorgungsanlage entstehen, sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer umzulegen. Daran ändert der Umstand, dass Kosten beispielsweise nur entstanden sind, weil ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum vermietet, nach h. M. nichts.[1] Die Wohnungseigentümer können aller...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.1.1 Voraussetzungen

Unter 3 Voraussetzungen ist der Betreiber nach § 31 Abs. 1 TrinkwV verpflichtet, das Trinkwasser durch systematische Untersuchungen auf Legionellen zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen: in der Wasserversorgungsanlage befindet sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung, in der Wasserversorgungsanlage befinden sich Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vern...mehr

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Trinkwasserverordnung / 4 Verantwortlichkeit für die Trinkwasserqualität

Gesundheitliche Anforderungen Der Immobilieneigentümer ist für die gesundheitlich unbedenkliche Qualität des Trinkwassers in seiner Hausinstallation verantwortlich, die durch bakterielle Kontamination (Stichwort "Legionellen") oder chemische Rückstände von Metallen (Stichwort "Bleirohre") beeinträchtigt werden kann. Kontaminiertes Trinkwasser darf nicht an Verbraucher abgegeb...mehr

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Trinkwasserverordnung / 7.2 Informationspflicht über Legionellenuntersuchung

Wurde bei der Laboranalyse eine Überschreitung des in Anlage 3 Teil II der TrinkwV festgelegten technischen Maßnahmenwerts festgestellt und ordnet das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an, treffen den Betreiber nach Erörterung mit dem Gesundheitsamt oder der zuständigen Behörde gem. § 52 TrinkwV weitere Informationspflichten. So sind u. a...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.1.2 Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen

Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 TrinkwV. Besteht in der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Untersuchungspflicht, hat die Verwaltung das Trinkwasser mindestens alle 3 Jahre untersuchen zu lassen. Hinweis Betretungsrecht Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG hat ein Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkwasserverordnung / 6.2.4 Maßnahmendurchführung

Es sind die in Nr. 3 der vorgenannten Empfehlung des Umweltbundesamts genannten Maßnahmen durchzuführen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkwasserverordnung / 6.2.2 Untersuchungspflicht

Es sind Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen. Diese Untersuchungen umfassen eine Ortsbesichtigung, eine weitergehende Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkwasserverordnung / 8 Wohnungseigentums- und mietrechtliche Besonderheiten

8.1 Handlungspflichten der Wohnungseigentümer Die Hausinstallation zählt gemäß den §§ 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 WEG zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Erfüllung des Pflichtenkatalogs der Trinkwasserverordnung fällt damit in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei den Wohnungseigentümern verbleibt die Beschlussfassung über notwendige Maßnahmen zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkwasserverordnung / 6.2 Handlungspflichten bei Legionellenbefall

6.2.1 Informationspflicht Wird bei der Laboranalyse eine Überschreitung des in Anlage 3 Teil II der TrinkwV festgelegten technischen Maßnahmenwerts festgestellt, muss unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TrinkwV informiert werden. Dies gilt nicht, wenn dem Verantwortlichen ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Anzeige nach § 53 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Infektionsschutz / 1 Infektionsschutz im betrieblichen Alltag

In Unternehmen begegnen sich immer viele Menschen und haben Kontakt miteinander. Daher besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Verbreitung ansteckender Krankheiten. Aus Sicht des Betriebs sind folgende wesentliche Hygieneregeln einzuhalten: Geeignete Sanitäranlagen, Verwendung von Seifenspendern, Einmalhandtüchern oder Händetrocknern (keine gemeinschaftlichen Handtüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.2 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung

Um Maßnahmen der Erhaltung im Sinne von Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums gem. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG handelt es sich bei allen Arbeiten, die als technisch notwendige Pflege-, Wartungs- und sonstige Maßnahmen zur Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustands bzw. zur Verhinderung einer Funktionsstörung oder Substanzbeeinträchtigung vorzunehmen sind. Um eine Maßnahme...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand der Schadensersatzansprüche gem § 536a I.

Rn 4 Für anfängliche Mängel (s zum Mangel § 536 Rn 7–13) bei Vertragsschluss haftet der Vermieter nach der gesetzlichen Garantie gem § 536 I Alt 1 verschuldensunabhängig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der (formlosen) Einigung, nicht derjenige einer ggf späteren schriftlichen Vertragsunterzeichnung (vgl BGH NJW 68, 885). Der Mangel braucht bei Vertragsschluss nicht in Ersche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietminderungslexikon / 51 Trinkwasser

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die vermieteten Räume mit Trinkwasser von einwandfreier Qualität versorgt werden. Gegebenenfalls muss er eine Wasseraufbereitungsanlage installieren.[1] Achtung Bleihaltige Rohre prüfen! Der Umstand, dass das Wasser über bleihaltige Wasserleitungen zugeführt wird, begründet für sich allein noch keinen Mangel. Anders ist es, wenn der Bleige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4 Wasser nach Plan

Mit diesem Programm will das Land Bremen Privatpersonen motivieren, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Wasserschäden zu errichten. Grund dafür sind die erheblichen Schäden in der Vergangenheit, die durch die starken Regenfälle und Unwetter verursacht worden sind. Ein weiterer Förderaspekt sind die erneut verschärften Änderungen der Trinkwasserverordnung, die nicht selten Sani...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.1 Nachträglich neu entstehende "sonstige" Betriebskosten

Häufig entstehen neue Kosten erst nach Abschluss des Mietvertrags. Grund hierfür können neue gesetzliche Vorgaben sein (z. B. Einhaltung der Trinkwasserverordnung oder Einbau von Rauchwarnmeldern), es können aber auch situationsbedingt neue Kosten entstehen, indem z. B. ein Sicherheitsdienst beauftragt werden muss, um die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten. Nach der Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 11.2 Was wird gefördert?

Grundsätzlich muss die Maßnahme freiwillig sein. Ist eine Anordnung erfolgt, ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Förderung umfasst die Neuinstallation und Nachrüstung von Anlagen zur Nutzung von Regenwasser, von Grauwasser, für die Nutzung der Toilettenspülung und eines weiteren Nutzungszwecks. Dieser könnte beispielsweise die Gartenbewässerung umfassen. Die Anlagen müssen gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.2.5 Kosten des Betriebs hauseigener Wasseraufbereitungsanlagen

Es handelt sich hier um Einrichtungen wie z.B. Filteranlagen und/oder Entkalkungsgeräte, die die Frischwasserqualität verbessern. Umlagefähig sind die Wartungskosten und die Kosten für die Aufbereitungsstoffe (z.B. für Wasserenthärtung). Legionellenprüfung Die Kosten, die durch die verpflichtende Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung (Legionellenprüfung) anfallen, gehö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.7 Aushang der Ergebnisse von Legionellenuntersuchungen

Bei der Legionellenprüfung nach der Trinkwasserverordnung ergibt sich eine datenschutzrechtliche Problematik daraus, dass die Ergebnisse der Prüfung im Haus ausgehängt werden müssen. Nach der Trinkwasserverordnung ist in Mehrfamilienhäusern alle 3 Jahre das Trinkwasser auf Legionellenbefall zu prüfen. Die Bewohner sind über das Prüfergebnis zu informieren. In der Regel werden...mehr