Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Aushilfen / 1.3 Aushilfstätigkeit im Geltungsbereich des TVöD

Liegt keine kurzfristige geringfügige Beschäftigung vor, so unterliegen Aushilfstätigkeiten den Regelungen des TVöD – und da dieser keine besonderen Regeln für Aushilfsarbeitsverhältnisse enthält, gibt es für diese Aushilfstätigkeiten keine Abweichungen gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen. Daher sind sie auch tariflich nach §§ 12 ff. TVöD einzugruppieren. 1.3.1 Kündigung u...mehr

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Aushilfen / 1.3.2 Befristung

Für die Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen im Bereich des TVöD sind für Tätigkeiten von Angestellten im Tarifgebiet West nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD die von den gesetzlichen Regelungen teilweise abweichenden Vorschriften des § 30 Abs. 2 bis 4 TVöD maßgeblich. Das bedeutet: Soll der Vertrag ohne Sachgrund befristet werden, muss die Laufzeit mindestens 6 Monate betrag...mehr

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Aushilfen / 1.3.3 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich nach § 26 TVöD. Nach § 26 Abs. 2 b) TVöD beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, aber nicht volle Kalendermonate ankommt. Praxis-Beispiel Ist die Aushilfe vom 5.1. bis zum 4.2. beschäftigt, hat ...mehr

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Aushilfen / 1.3.4 Entgeltfortzahlung

Anders als nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 22 TVöD mit dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, da § 22 TVöD eine eigenständige tarifliche Regelung ist und insoweit keine Verweisung auf das EFZG enthält. Daher steht auch Aushilfen immer Entgeltfortzahlung ab dem 1....mehr

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Aushilfen / 1.3.1 Kündigung und Kündigungsfristen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 TVöD 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt. Nach 6 Monaten genießt der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 KSchG Kündigungsschutz.mehr

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Aushilfen / 1.4 Sonstige Ansprüche von Aushilfen

Aushilfen im Geltungsbereich des TVöD haben unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 TVöD – Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1.12. des Jahres – einen regelmäßigen, aber nur anteiligen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Ebenso besteht für jeden vollen Monat der Zeit des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Urlaubsanspruch. Auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteh...mehr

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Aushilfen / 1.2 Kurzfristig beschäftigte Aushilfen

Da die kurzfristig beschäftigten Aushilfen nicht in den Geltungsbereich des TVöD fallen, sondern stattdessen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten, bestehen hier arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten, die sich aus der Beschäftigung als Aushilfe ergeben. 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen Während es für den Kündigungsschutz keine...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2 Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2)

Rz. 22 Der Gesetzgeber wollte für diese Personengruppe keinen Anreiz schaffen, anstelle einer Berufsausbildung eine Hilfstätigkeit aufzunehmen. Bei einer Beschäftigung eines Schülers unter 18 Jahren kommt sonach das MiLoG nicht zur Anwendung. Allerdings wird ein derartiges Arbeitsverhältnis vom Geltungsbereich der einschlägigen Manteltarifverträge erfasst, soweit sie nicht v...mehr

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Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2 Besondere Formen der Arbeitszeit (Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft/Arbeitsbereitschaft)

Rz. 36 Arbeitsbereitschaft wird definiert als Zustand der "wachen" Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung, in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss, um sofort und ohne gesonderte Anweisung in Vollarbeit zu wechseln.[1] Ein Beispiel hierfür sind Standzeiten bei Taxifahrern. Die Arbeitsbereitschaft ist vergütungspflichtige Arbeitszeit und führt damit zu ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 1 Begriff

Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen Dritter an den Arbeitnehmer. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO handelt es sich um einen Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Sie gehören nicht zum Arbeitsentgelt, da es an einem diesbezüglichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber fehlt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Zugunsten des Arbeitnehmers zwingende Regelung

Rz. 4 Bei § 21 BEEG handelt es sich nach ganz herrschender Meinung[1] um eine einseitig zwingende Vorschrift. Von ihr kann daher nur zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinem Nachteil abgewichen werden. § 21 Abs. 1 stellt klar, dass durch Tarifvertrag über das BEEG hinausgehende weitere Arbeitsfreistellungen zu Kinderbetreuungszwecken geschaffen werden können. Zugleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 1 Arbeitsvertragliche und tarifliche Regelungen

Bei einer Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage nach den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, vor allem in Bezug auf den Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Vorrangig ist zu klären, ob der Arbeitsvertrag oder tarifliche Vorschriften Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen. Mögliche Regelungen können z. B. eine Auflösung oder auch lediglich ein Ruhen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abordnung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Abordnung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung des Arbeitnehmers bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist die Abordnung für den öffentlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / 3 Vergütungsansprüche

Soweit an einem Feiertag gearbeitet wurde, entsteht der übliche Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feiertagsbeschäftigung arbeitszeitrechtlich erlaubt war. Zu zahlen ist der vereinbarte Lohn, oftmals kommen Feiertagslohnzuschläge dazu.[2] Ein entsprechender gesetzlicher Anspruch auf Feiertagslohnzuschläge besteht jedoch nicht. Der in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abordnung / 1 Einordnung

Eine Abordnung ist die zeitlich befristete, vorübergehende Zuweisung des Arbeitsorts bei einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers, in Ausnahmefällen auch bei anderen Arbeitgebern. Die Tätigkeit selbst bleibt im Wesentlichen gleich, sie wird nur nicht mehr am ursprünglichen Arbeitsort erbracht. Das Arbeitsverhältnis bleibt ansonsten unverän...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.1 Arbeitsbereitschaft

Das ArbZG erwähnt die Arbeitsbereitschaft als besondere Arbeitszeitform minderer Beanspruchung des Arbeitnehmers, für die tarifvertraglich Verlängerungen der Arbeitszeit geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.[1] Die Arbeitsbereitschaft ist ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbe...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr

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Ortszuschlag / 2 Die Bedeutung des Ortszuschlags/Sozialzuschlags nach Inkrafttreten des TVöD

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst wurden die familienbezogenen Vergütungsbestandteile teilweise in die neue Entgelttabelle eingerechnet, teilweise werden sie als Besitzstandszulage weitergezahlt. Die bis zum Inkrafttreten des TVöD geltende Regelung im kurzen Überblick: Der – entsprechend den Vergütungsgruppen des BAT nach "Tarifklassen" ge...mehr

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Ortszuschlag / 3 Der Ortszuschlag der Stufe 1 und 2 bei Überleitung bereits beschäftigter Arbeitnehmer auf den TVöD

3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches Angestellte, die am 30.9.2005 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 1. Oktober 2005 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TVöD übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Übe...mehr

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Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode...mehr

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Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 30.9.2005 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 1. Oktober 2005 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TVöD übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelu...mehr

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Ortszuschlag / 1 Einleitung

Der TVöD enthält – abgesehen von den Überleitungsvorschriften – keine familienbezogenen Entgeltbestandteile. Der Familienstand bzw. die Anzahl der Kinder haben damit seit 1.10.2005 grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Entgelts der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Unter Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (§ 29 BAT) gehörte jedoch bei Angestellten ...mehr

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Ortszuschlag / 4 Der Ortszuschlag der Stufe 3, kinderbezogene Vergütungsbestandteile

Der Ortszuschlag der Stufe 3 wurde Angestellten der Stufe 2 (also insbesondere verheirateten Angestellten), denen Kindergeld zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG bzw. §§ 3 und 8 BKGG – der Vorrangregelungen des Kindergeldrechts – zustehen würde, gewährt (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Hatte der Angestellte mehrere berücksichtigungsfähige Kinder, wurde für d...mehr

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Sterbefall / 1 Abrechnung des Entgelts aus dem Arbeitsverhältnis

Verstirbt der Beschäftigte, so endet das Arbeitsverhältnis mit Tod des Beschäftigten. Das bis zum Sterbetag zustehende Entgelt (Tabellenentgelt, Zulagen, Zeitzuschläge) ist abzurechnen. Zum Entgelt für die weiteren Tage des Sterbemonats siehe Ziffer 2 Sterbegeld. Anteiliges Entgelt für den Sterbemonat Es besteht Anspruch auf Entgelt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses....mehr

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Sterbefall / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Verstirbt der Beschäftigte, so wird für bestimmte Hinterbliebene das Sterbegeld gezahlt (§ 23 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis beim Tod des Beschäftigten nicht geruht hat. Praxis-Beispiele Kein Anspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Der Beschäftigte bezog im Zeitpunkt des Todes eine befristete Erwerbsminderungsrente. Es besteht kein Anspru...mehr

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Sterbefall / 3 Urlaubsabgeltung an die Erben

Bei Tod des Beschäftigten steht den Erben ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, vorausgesetzt, der Beschäftigte hat den ihm zustehenden Urlaub nicht in vollem Umfang genommen. Der Tod beendet das Arbeitsverhältnis. Den Erben steht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu.[1] Damit wird verhindert, dass der Tod des Beschäftigten rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs a...mehr

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Sterbefall / Zusammenfassung

Überblick Verstirbt der Beschäftigte, so ist das Entgelt bis zum Sterbetag abzurechnen und zu prüfen, ob den Hinterbliebenen das Sterbegeld zusteht. Zu entscheiden ist weiter, ob Urlaubsabgeltung zu leisten ist. Dem Beschäftigten überlassene Arbeitsmittel sind zurückzufordern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 20, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 1 TVöD; § 11 BUrlG; § 1 Abs. 1...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2 Verweisung auf den TVöD, in Anlehnung an den TVöD

Privatrechtlich organisierte Arbeitgeber, die gegründet wurden über Ausgliederungen aus dem öffentlichen Dienst, oder Einrichtungen, die Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten, verweisen häufig im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. In älteren, vor dem 1.10.2005 abgeschlossenen Arbeitsverträgen, findet sich häufig auch die Formulier...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.4 "In Anlehnung an den TVöD"

Verbreitet werden Arbeitsverhältnisse "in Anlehnung an den TVöD" abgewickelt. Dies kann geschehen durch ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch tatsächliche Handhabung. Häufig hat der Arbeitgeber dabei die Vorstellung, er könne sich jeweils die für ihn im Einzelfall günstige TVöD-Regelung aus dem Tarifvertragswerk – nach der "Rosinen-Theorie" – heraussuchen. N...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.3 Konkrete Probleme privater TVöD-Anwender

Privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender sehen sich vielfältigen Problemen gegenüber, die häufig aus der mangelnden Kenntnis der komplexen und komplizierten Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes erwachsen. Oft wird in den bisherigen Arbeitsverträgen nur sehr unvollständig auf "den BAT" bzw. den "TVöD" verwiesen. Zum Teil wird nicht einmal differenziert nach d...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3 Automatische Ablösung des BAT durch den TVöD?

In zahlreichen, nicht normativ tarifgebundenen Einrichtungen stellte sich die Frage, ob die in Jahre zuvor abgeschlossenen Arbeitsverträgen in Bezug genommenen Bestimmungen des BAT, BAT-O bzw. BMT-G II, BMT-G-O, MTArb automatisch durch den TVöD abgelöst werden. Die Entscheidung, ob die Einrichtung auf den TVöD "umsteigt", liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers, sondern ist...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.5 Zuwendungsempfänger

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nehmen verschiedene privatrechtliche Einrichtungen – Stiftungen, eingetragene Vereine, gGmbHs, Gesellschaften bürgerlichen Rechts – öffentliche Mittel in Anspruch. Nach den Bewilligungsauflagen der Zuwendungsgeber, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, unterliegen diese Einrichtungen einem Besserstellungsverbot gegenüber den Regelungen des ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4 Der TVöD und der TVÜ – die Problempunkte

4.1 Vorbemerkung Mit Einführung des TVöD wurden der BAT/BAT-O sowie die entsprechenden Arbeitertarifverträge mit ihren starren und wenig motivierenden Vergütungssystemen für den Bereich Bund und VKA durch ein modernes Entgeltsystem abgelöst. Der BAT beruhte auf dem Alimentationsprinzip: Hinsichtlich der Vergütungshöhe spielten das Lebensalter und der Familienstand des Mitarbei...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung an den TVöD

1 Einleitung Eine normative Tarifbindung an den TVöD besteht nur, wenn sowohl der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist – z. B. aufgrund Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband – als auch der Beschäftigte in einer tarifschließenden Gewerkschaft – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dbb Tarifunion, usw. – organisiert ist. Die kollektivrechtliche Geltung de...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.3 Anspruch auf Anwendung des Tarifvertrags aus betrieblicher Übung?

Von erheblicher praktischer Bedeutung sind bei sog. TVöD-Anwendern Ansprüche aus betrieblicher Übung.[1] Ansprüche aus betrieblicher Übung können entstehen, wenn der privatrechtlich organisierte Arbeitgeber ohne ausdrückliche Vereinbarung bestimmte TVöD-Leistungen über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gewährt und diese Verhaltensweisen so regelmäßig und einheitlich wieder...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.2 Teil- oder Vollverweisung

Aus der Vertragsfreiheit ergibt sich, dass nicht nur eine Vollverweisung/Gesamtverweisung auf sämtliche Tarifregelungen des TVöD zulässig ist, sondern dass auch auf Teilbereiche, unter Umständen einzelne Vorschriften des Tarifvertrags Bezug genommen werden darf (Teilverweisung).[1] Die Teilverweisung kann in unterschiedlicher Ausprägung vorgenommen werden. Es kann vereinbart w...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.2.2 Sonstige Zulagen

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eine Vielzahl weiterer zum Teil unüberschaubarer Zulagen. Dies sind u. a. nach § 14 TVöD / TV-L persönliche Zulagen bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 19 TVöD / TV-L Erschwerniszuschläge, Gefahrenzulagen nach der Entgeltordnung zum TVöD / TV-L Entgeltgruppenzulagen Schichtführerzulagen Zulagen für An...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 1 Einleitung

Eine normative Tarifbindung an den TVöD besteht nur, wenn sowohl der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist – z. B. aufgrund Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband – als auch der Beschäftigte in einer tarifschließenden Gewerkschaft – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dbb Tarifunion, usw. – organisiert ist. Die kollektivrechtliche Geltung des TVöD ergib...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.4 Entgeltfortzahlung, Sozialleistungen

Bei Arbeitsunfähigkeit ist nach § 22 TVöD über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinaus bis zum Ende der 39. Krankheitswoche ein Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld der Krankenkasse und dem Nettoentgelt zu zahlen. Beschäftigte, die aus dem BAT/BAT-O auf den TVöD übergeleitet wurden, erhalten einen höheren Krankengeldzuschuss: Diesbezüglich...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 2.1 Statische, dynamische Verweisung

Arbeitsvertraglich kann die Geltung eines ganz bestimmten Tarifvertrags vereinbart werden, unabhängig von späteren Veränderungen (statische Verweisung). Praxis-Beispiel Formulierungsvorschlag für eine statische Verweisung: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V) und den diesen ergä...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.2 Verweis nur auf den BAT und die "ergänzenden" Tarifverträge

Wird dagegen im Arbeitsvertrag nur auf den BAT bzw. den " BAT sowie die ergänzenden Tarifverträge in der kommunalen Fassung verwiesen ", so ist der Arbeitsvertrag auszulegen. Unterschiedliche Auffassungen bei den Instanzgerichten: Weitergeltung des BAT, TVöD-Anwendung nur über einvernehmliche Vertragsänderungen In der Rechtsprechung der Instanzgerichte bestanden zunächst untersch...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5 Abweichende Gestaltung/Vereinfachung der tariflichen Regelungen

Im Folgenden wird die jeweilige TVöD-/TVÜ-Regelung zusammengefasst, kritisch beleuchtet und anschließend eine für TVöD-Anwender zulässige Alternativregelung aufgezeigt. Auf die Ausführungen zu den rechtlichen Folgen einer lediglich teilweisen Inbezugnahme der tarifvertraglichen Regelungen in Ziffer 2.2 wird verwiesen. 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen Der TVöD sieht ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.2.1 Wechselschichtzulage und Schichtzulage

Nach § 8 Abs. 5 und 6 TVöD erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Wechselschichtzulage von 105 Euro (im TVöD-K von 155 Euro) monatlich. Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. Des Weiteren gibt es Zulagen für "Beschäftigte, die nicht ständig" Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leis...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3 Verweis auf den BAT-/BAT-O-VkA/BMT-G II/BMT-G-O

In § 2 des "Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)" sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Wichtig Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT/BAT-O in der Fassung VKA, BMT-G/BMT-G-O und die diese ergänzenden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.6 Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit

Wird eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen, so ist nach § 14 TVöD eine persönliche Zulage zu gewähren, die sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte, bemisst. Entgeltgruppe 9–15 der sog. Höhergruppierungsgewinn Entgeltgruppe 1–8 eine Zulage in Höhe von 4,5 % des Tabell...mehr