Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.3 Terminservicestellen (Abs. 1a)

Rz. 24 Der Absatz ergänzt den Sicherstellungsauftrag des Abs. 1. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung (Satz 1). Im Ansatz war diese Regelung bereits in § 75 Abs. 1 Satz 2 und 4 i. d. F. des GKV-VStG enthalten, ohne dass diese Regelung praktische Bedeutung erlangt hätte (Rademacker, in: BeckOGK...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 6 Anlage der Erhaltungsrücklage

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.4 Verbesserung der Erreichbarkeit der Terminservicestellen

Rz. 30 Andererseits ist nach Abs. 1a Satz 2 zur Verbesserung der Erreichbarkeit der von den KVen eingerichteten Terminservicestellen vorgegeben, dass diese spätestens bis zum 1.1.2020 rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar sein müssen. Diese Telefonnummer sollte einprägsam sein, wie dies z. B. in Deutschland bere...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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E / 10 Einspruch, Rücknahme und Verzicht [Rdn 969]

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren der Überweisung.

I. Grundlagen. Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Überweisung an Zahlungs statt (§ 835 I Alt 2).

Rn 27 Die Überweisung an Zahlungs statt setzt einen besonderen Antrag (Rn 4) und einen eigenen Beschl voraus (Rn 7). Sie darf nur zum Nennwert erfolgen, weswegen sie in den Fällen unzulässig ist, in denen die gepfändete Forderung keinen Nennwert besitzt (Gottwald/Mock § 835 Rz 21). In den Fällen der §§ 711, 712 I 1, 846, 849 ist die Überweisung an Zahlungs statt unzulässig (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 837a ZPO – Überweisung einer Schiffshypothekenforderung.

Gesetzestext (1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Zur Überweisung an Zahlungs statt ist die Eintragung der Überweisung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die Eintragung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 835 ZPO – Überweisung einer Geldforderung.

Gesetzestext (1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist. (3) 1Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 836 ZPO – Wirkung der Überweisung.

Gesetzestext (1) Die Überweisung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist. (2) Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überweisung zur Einziehung (§ 835 I Alt 1).

1. Allgemeines. Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 837 ZPO – Überweisung einer Hypothekenforderung.

Gesetzestext (1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Hypothek besteht, genügt die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Ist die Erteilung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen, so ist zur Überweisung an Zahlungs statt die Eintragung der Überweisung in das Grundbuch erforderlich; die Eintragung erfolgt auf Grund des Überweisungsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 839 ZPO – Überweisung bei Abwendungsbefugnis.

Gesetzestext Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung gepfändeter Geldforderungen nur zur Einziehung und nur mit der Wirkung statt, dass der Drittschuldner den Schuldbetrag zu hinterlegen hat. A. Normzweck, Systematik. Rn 1 Die Vorschrift entspricht den §§ 720, 81...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Überweisung (Abs 1).

I. Grundlagen. Rn 3 Die Gläubiger erlangen durch die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung die gleichen Rechte wie nach § 835. Die Forderung kann deswegen gem § 837 durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt verwertet werden. Hypothekarisch gesicherte Forderungen bilden den Hauptanwendungsfall der Überweisung an Zahlungs statt, weil der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Überweisung.

I. Grundlagen. Rn 11 Durch die Überweisung werden die förmlichen Erklärungen des Schuldners ersetzt, die für eine Übertragung der Forderung erforderlich wären, § 836 I. Eine wirksame Überweisung setzt eine den Anforderungen des § 829 genügende Pfändung aufgrund eines dazu geeigneten Titels voraus, denn die Überweisung vollzieht die Pfandverwertung, begründet aber nicht das Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkungen von Pfändung und Überweisung, Abs 4.

Rn 20 Die Wirkungen von Pfändung und Überweisung von Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto setzen sich an dem nach § 850l II 1 auf ein Einzelkonto des Schuldners übertragenes Guthaben fort, Abs 4 Hs 1. Die Pfändungswirkungen bestehen damit an dem Gemeinschaftskonto und bei sämtlichen Konten, die vom Schuldner eingerichtet sind oder für die Übertragung genutzt werden. Dadurch w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Vermögens... / 3 Überweisung durch Arbeitgeber ohne Zuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat im März 2024 ein monatliches Gehalt von 3.800 EUR (Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, 9 % Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag). Sie legt dem Arbeitgeber einen Antrag auf Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen ihrer Bausparkasse vor. Sie möchte monatlich 40 EUR sparen. Der Arbeitgeber ist laut Tarifvertrag nicht zu einem Zusch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 849 ZPO – Keine Überweisung an Zahlungs statt.

Gesetzestext Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig. Rn 1 Eine Überweisung an Zahlungs statt ist unzulässig, weil die Vollstreckung nach den §§ 847–848 nicht zur Befriedigung des Gläubigers wegen seiner titulierten Forderung führt, sondern nur die weitere Zwangsvollstreckung vorbereitet. Zudem besitzen die nach den §§ 847–848 ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 900 ZPO – Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger.

Gesetzestext (1) 1Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine Verlängerung des in § 899 Absatz 2 bezeichneten Zeitraums erfolgt dadurch nicht. 2Auf Antrag des Gläubig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Um als Umsätze im Zahlungsverkehr i. S. d. Befreiung eingestuft zu werden, müssen Dienstleistungen nach allgemeiner Auffassung ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes darstellen, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Buchhypothek.

Rn 6 Es ist zwischen der Überweisung zur Einziehung und an Zahlungs statt zu unterscheiden. Für die Überweisung einer gepfändeten Buchhypothekenforderung zur Einziehung genügt eine formlose Aushändigung an den Hypothekengläubiger, Abs 1 S 1. Auch in diesem Fall wird die Überweisung nicht ins Grundbuch eingetragen, denn der Vollstreckungsgläubiger wird nicht Inhaber der Hypot...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Die Gläubiger erlangen durch die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung die gleichen Rechte wie nach § 835. Die Forderung kann deswegen gem § 837 durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt verwertet werden. Hypothekarisch gesicherte Forderungen bilden den Hauptanwendungsfall der Überweisung an Zahlungs statt, weil der Gläubiger den Wert der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Hypothek besteht, genügt die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Ist die Erteilung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen, so ist zur Überweisung an Zahlungs statt die Eintragung der Überweisung in das Grundbuch erforderlich; die Eintragung erfolgt auf Grund des Überweisungsbeschlusses. (2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 11 Durch die Überweisung werden die förmlichen Erklärungen des Schuldners ersetzt, die für eine Übertragung der Forderung erforderlich wären, § 836 I. Eine wirksame Überweisung setzt eine den Anforderungen des § 829 genügende Pfändung aufgrund eines dazu geeigneten Titels voraus, denn die Überweisung vollzieht die Pfandverwertung, begründet aber nicht das Recht dazu (BGHZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Materiell-rechtliche Kompetenzen.

Rn 14 Durch die Überweisung der Forderung zur Einziehung erlangt der Gläubiger ein eigenes Einziehungsrecht. Es erfolgt kein Forderungsübergang (BGH NJW 78, 1914; 07, 2560, 2561). Der Gläubiger wird nicht Inhaber der Forderung, weshalb der Schuldner Inhaber der Forderung bleibt, doch ist der Gläubiger zu allen aus der Inhaberschaft an der Forderung folgenden und der Befriedi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwiesen werden, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

Rn 49 Es gelten die Ausführungen zu § 829 (§ 829 Rn 99). Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht diejenige zurzeit der Überweisung oder der Einlegung der Erinnerung (BGH NJW-RR 09, 211, 212). Mit der Erinnerung kann der Drittschuldner geltend machen, die Überweisung sei zu Unrecht erfolgt (Gottwald/Mock § 835 Rz 38). Bei einer Überweisung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Briefhypothek.

Rn 5 Die Überweisung der gepfändeten Forderung aus einer Briefhypothek setzt keine förmliche Zustellung des Beschl an den Gläubiger voraus. Sowohl bei der Überweisung zur Einziehung als auch der an Zahlungs statt genügt eine formlose Aushändigung des Überweisungsbeschlusses, Abs 1 S 1. In das Grundbuch eintragbar ist lediglich die Pfändung, nicht auch die Überweisung zur Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die zentralen Folgen der Überweisung regelt § 835. Die Überweisung zur Einziehung begründet eine Einziehungsbefugnis des Gläubigers und die Überweisung an Zahlungs statt überträgt die Forderung auf den Gläubiger. Die weiteren Wirkungen der Überweisung konkretisiert § 836 in mehrfacher Hinsicht, in Abs 1 für die Abgabe förmlicher Erklärungen des Schuldners als spezifisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss.

Rn 7 Der Überweisungsbeschluss muss die Art der Überweisung und im Fall des § 839 auch die Hinterlegungsanordnung bezeichnen. Als Überweisung zur Einziehung kann er gemeinsam mit der Pfändung ergehen, während die Überweisung an Zahlungs statt einen gesonderten Überweisungsbeschluss erfordert (§ 834 Rn 5). In einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss die gepfändete Ford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 4 Die Überweisung erfolgt auf einen mit dem Pfändungsantrag verbundenen oder selbständig gestellten Antrag des Gläubigers. Ein selbständiger Antrag muss die Voraussetzungen des Pfändungsantrags, dh insb das Bestimmtheitserfordernis (§ 829 Rn 31), erfüllen. Anwälte und die sonstigen in § 130d bezeichneten Personen müssen den Antrag als elektronisches Dokument übermitteln. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertung.

Rn 8 Verwertet werden kann der gepfändete Erbteil durch Überweisung zur Einziehung, §§ 857 I, 835, oder durch Anordnung der Veräußerung, §§ 857 V, 844. Eine Überweisung an Zahlungs statt scheidet aus, da es bei einem Erbteil an einem von der Vorschrift vorausgesetzten Nennwert fehlt (BGH NJW-RR 19, 970 Tz 7). Durch eine Überweisung zur Einziehung wird der Gläubiger zu allen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verwertung.

Rn 22 Als regelmäßige Form der Verwertung erfolgt die Überweisung zur Einziehung, § 835, jedenfalls soweit das Recht von einer anderen Person als dem Schuldner ausgeübt werden kann. Im Unterschied zu Geldforderungen können jedoch nicht alle Rechte vom Titelgläubiger geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist daher eine Überweisung zur Einziehung beim gepfändeten Geschäftsant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anschließendes Verfahren.

Rn 6 Werden Pfändung und Überweisung gemeinsam beantragt, erfolgt regelmäßig keine Anhörung des Schuldners, es sei denn, es ist eine Billigkeitsentscheidung zu treffen, die allein aufgrund der ergänzenden Angaben des Schuldners gefällt werden kann (§ 834 Rn 3 f). Beantragt der Gläubiger die Überweisung einer bereits gepfändeten Forderung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stellung des Drittschuldners.

Rn 25 Der Drittschuldner muss an den Vollstreckungsgläubiger leisten, doch bleiben ihm seine Einwendungen vorbehalten, §§ 1275, 404 BGB (zu den Einwendungen § 829 Rn 90). Zahlt er in Unkenntnis der Überweisung an den Vollstreckungsschuldner, ist er ggü dem Vollstreckungsgläubiger entspr § 407 BGB geschützt (Musielak/Voit/Flockenhaus § 835 Rz 13). Nach der Überweisung darf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Stellung des Gläubigers.

a) Materiell-rechtliche Kompetenzen. Rn 14 Durch die Überweisung der Forderung zur Einziehung erlangt der Gläubiger ein eigenes Einziehungsrecht. Es erfolgt kein Forderungsübergang (BGH NJW 78, 1914; 07, 2560, 2561). Der Gläubiger wird nicht Inhaber der Forderung, weshalb der Schuldner Inhaber der Forderung bleibt, doch ist der Gläubiger zu allen aus der Inhaberschaft an der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Zur Überweisung an Zahlungs statt ist die Eintragung der Überweisung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die Eintragung erfolgt auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pflichten des Kreditinstituts, Abs 1.

Rn 5 § 850l I 1 begründet eine einmonatige Leistungssperre. Nach § 850l I 2 gilt S 1 und damit die Sperre auch für künftiges Guthaben. Ist das Kontoguthaben auf einem Gemeinschaftskonto gepfändet, darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf eines Monats nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen (Lissner Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 5 Die Erklärung des Gläubigers beendet das Vollstreckungsverfahren. Die Rechte aus Pfändung und Überweisung entfallen ohne Beteiligung eines Vollstreckungsorgans, namentlich ohne Aufhebung der Beschlüsse (Wieczorek/Schütze/Lüke § 843 Rz 1). Hat der Gläubiger die Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgegeben, kann aber zur Klarstellung beim Vollstreckungsg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2.2 Der Abtretungsempfänger macht von seiner Verfügungsbefugnis am Forderungsbetrag Gebrauch

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insoweit ist die Abtretung für die Inhaberschaft an der Forderung maßgebend. Diese begründet auch bei mittelbarer Vereinnahmung (z. B. mittels Bareinzahlung oder Überweisung von einem anderen Konto des Gläubigers nach Vereinnahmung durch den Gläubiger) das Recht auf Entzug der Verfügungsbefugnis (Abschn. 13c.1. Abs. 22 UStAE; BMF vom 30.01.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellung des Schuldners.

Rn 23 Trotz Überweisung der Forderung zur Einziehung bleibt der Schuldner Inhaber der Forderung, die weiterhin zu seinem Vermögen gehört (BGH NJW 01, 2178, 2179). Der Vollstreckungsschuldner ist aber nicht mehr berechtigter Zahlungsempfänger (BGHZ 82, 28, 31). Verboten sind ihm Verfügungen zum Nachteil des Vollstreckungsgläubigers, § 829 I 2 (BGH NJW 01, 2178, 2179 [BGH 05.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Für die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung regelt § 837 einige von den §§ 835 f abweichende spezielle Anforderungen. Die Regelung knüpft an die besondere Pfändungsbestimmung für die durch Hypothek gesicherten Forderungen des § 830 an. Ziel ist auch bei der Überweisung, den materiell-rechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Anstelle der Überweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1a In der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung ist zwischen dem durch die Forderungspfändung begründeten Pfandrecht und der Gläubigerbefriedigung durch die Pfandverwertung zu unterscheiden (krit Stamm Prinzipien, 435 ff). Abweichend von den §§ 1282, 1228 II BGB gewährt die Pfändung dem Gläubiger noch kein Verwertungsrecht. Aus der gepfändeten Forderung kann sich ...mehr