Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Einschränkung für den nicht rechtlichen Vaters

Der biologische, nicht rechtliche Vater hat gem. § 1686a BGB ein Umgangsrecht, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2015, 1624 = FamRB 2015, 291 m. Hinw. Clausius) räumt bei der Abwägung zwischen widerstreitenden Interessen, dem Familienfrieden und den Ängsten der rechtlichen Eltern Vorrang ein vor...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Umgangspflegschaft

Die Anordnung einer Umgangspflegschaft setzt nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB voraus, dass der betreuende Elternteil seine sich aus § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB ergebende Loyalitätsplicht dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt (vgl. BGH FamRZ 2012, 533). Sie ist beschränkt auf Fälle, in denen der betreuende Elternteil das Umgangsrecht in schwerwiegender Weise vereitelt und kein I...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Begleitender Umgang

Die Begleitung des Umgangs soll dazu beitragen, dass statt eines Ausschlusses Kontakte angebahnt und durchgeführt werden. Eine entsprechende Einschränkung des Umgangsrechts setzt voraus, dass der Schutz des Kindes dies erfordert. Das BVerfG (FamRZ 2015, 1686 = FamRB 2015, 376 m. Hinw. Luthin) stellt klar, dass das Familiengericht weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber f...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Ausschluss

aa) Wohlverhaltenspflicht Der betreuende Elternteil hat aufgrund seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB nicht nur alles zu unterlassen, was einen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil gefährden kann, sondern diese Kontakte auch positiv zu fördern und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken (vgl. BGH FamRZ 2012, 533). Gegebenenfalls kommen Ordnun...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Auskunftsrecht

Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1686 BGB ein Auskunftsrecht, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung zu überzeugen. Das OLG Hamm (FamRZ 2016, 917) legt dar, dass zwar Gründe, die zur Versagung eines Umgangsrechts geführt haben, nicht ohne Weiteres auch zur Versagung des Auskunftsrecht führen...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Wohlverhaltenspflicht beider Elternteile

Nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern wechselseitig zu loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Wie das OLG Saarbrücken (FamRZ 2015, 863 = ZAP EN-Nr. 346/2015) darlegt, obliegt es dem betreuenden Elternteil bei einem entgegenstehenden Kindeswillen, der grundsätzlich nur zu berücksichtigen ist, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. BVe...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / dd) Übersiedlung ins Ausland

Zieht ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland, so führt dies naturgemäß dazu, dass das Umgangsrecht nur noch unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann (dazu BGH FamRZ 2011, 796 m. Anm. Völker = FuR 2011, 401 = FPR 2011, 460; BGH FamRZ 2010, 1061; BGH FuR 2011, 401; VerfGH Berlin FamRZ 2013, 1232; vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 2014, 323; OLG Koblen...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Begleiteter Umgang

Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen, geistigen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2012, 1127). Das OLG Saarbrücken (FamRZ 2015, 344) konstatiert, dass ein umgangsberechtigter Elternteil, der die Erziehung des anderen ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Wechselmodell

Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf des Kindes (§ 161...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge, § 1626a BGB

Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht: Wenn diese erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche...mehr

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ZAP 2/2016, Internationale Zuständigkeit: Vollstreckung eines Umgangstitels

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 635/14) • Bei der Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels handelt es sich um ein selbstständiges Verfahren mit einem eigenständigen Rechtsmittelzug. Daher hindert § 70 Abs. 4 FamFG die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht. Deutsche Gerichte sind für die Vollstreckung eines Umgangstitels auch dann inter...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Wechselmodell

Nach Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2016, 909 und 912 m. Anm. Hammer) ist eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für ein Kind im Sinne des Wechselmodells im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall insbesondere unter Beachtung des Kindeswillen und des Kontinuitätsgrundsatzes die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuun...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / aa) Wohlverhaltenspflicht

Der betreuende Elternteil hat aufgrund seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB nicht nur alles zu unterlassen, was einen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil gefährden kann, sondern diese Kontakte auch positiv zu fördern und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken (vgl. BGH FamRZ 2012, 533). Gegebenenfalls kommen Ordnungsmittel in Betracht. Das...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Ausgestaltung des Umgangs

Die Ausgestaltung des Umgangs nach Art, Ort oder Zeit richtet sich in erster Linie nach dem Willen der Eltern. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung so wird nach einer Entscheidung des KG (FamRZ 2016, 389 = FuR 2016, 176) der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, vom Umgangsberechtigten bestimmt. Allein diesem obliegt dann auch die Entscheidung darüber, in welcher...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Regelung des Umgangs

Es ist allgemein anerkannt, dass das Familiengericht den Umgang so regeln muss, wie es das Kindeswohl gebietet. Hieraus folgert das KG (FamRZ 2016, 1780 = MDR 2016, 1212 = FamRB 2016, 390), dass stets eine positive Umgangsregelung zu treffen ist, in der der Umgang entweder ausdrücklich gewährt oder für einen genau bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird (anders OLG Karlsruhe...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / cc) Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten (BVerfG FamRZ 2004, 1015; Schilling NJW 2007, 3233, 3238 m.w.N.). Daher wird in den meisten Fällen als mildeste und verhältnismäßigste Maßnahme nur ein Teilbereich der elterliche Sorge (z.B. Gesundheitsfürsorge bei Streit um kieferorthopädische Behandlung) oder die Entscheidungsbefugnis für eine bestimmte Angelegenheit (etwa ...mehr

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ZAP 8/2015, SGB II: Geltendmachung von Leistungen in gesetzlicher Vertretung

(SG Karlsruhe, Urt. v. 24.2.2015 – S 17 AS 4923/13) • Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Umgang mit einem minderjährigen Kind steht nach dem SGB II dem Kind zu. Die Klage eines minderjährigen Kindes auf Leistungen für das Umgangsrecht mit dem Vater bei getrenntlebenden Ex-Eheleuten muss daher von dem Kind, gesetzlich vertreten durch dessen Eltern erhoben wer...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / II. Phase 1: Trennung der Eheleute

Die Trennung (vgl. § 1567 BGB) bedeutet eine einschneidende Zäsur im Leben der Eheleute und der Kinder. Es sind viele Dinge neu zu regeln und die rechtlichen Konsequenzen zu bedenken, so dass ein hoher anwaltlicher Beratungsbedarf besteht. Dabei geht es einmal um die Regelung der persönlichen Dinge wie z.B. die Nutzung der Wohnung, die Möbel, das Umgangsrecht mit den Kindern, aber...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Umgangsausschluss

Gemäß § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB kann eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs für längere Zeit angeordnet werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das BVerfG (FamRZ 2016, 1917 m. Anm. Splitt) hebt erneut hervor, dass das Gericht bei der Entscheidung sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / V. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird (ausführlich Viefhues, in: jurisPK-BGB, 2017, § 1611 Rn 8 ff.). Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes (BGH FamRZ 2011, 1560) noch wegen der...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / b) Unabweisbarer, laufender Sonderbedarf ("Härtemehrbedarf", § 21 Abs. 6 SGB II)

Nach § 21 Abs. 6 SGB II ist bei Vorliegen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs ein Mehrbedarf anzuerkennen. In der Fallgruppe der Krankenbehandlung hat das BSG nun auch die Geltendmachung solcher Krankenbehandlungskosten anerkannt, die privat mit Selbstbeteiligung krankenversicherte Leistungsberechtigte selbst zu bezahlen haben (BSG, Urt. v....mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / aa) 1. Stufe: Dient die alleinige elterliche Sorge dem Kindeswohl?

Zu prüfen ist hier inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur gemeinsamen Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen. Hinweis: Ausführlich zu den praktisch relevanten Fallgruppen Schilling NJ...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Bei Streit der Eltern über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder bedarf es einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an einen Elternteil nicht, wenn im Rahmen einer Umgangsregelung der Aufenthalt der Kinder – hier: hälftige Aufteilung bei einem Kind, Aufenthalt im Verhältnis 1/3 zu 2/3 bei dem anderen Kind – geregelt ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 17.12.2015 – 2 UF...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie entsprechend §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Daran ist der Senat gebunden (§ 574 Abs. 3 S. 2 ZPO). Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichts...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / I. Unterhaltsvereinbarung

Der "Umweg" über eine rein vertragliche Verpflichtung des Mannes ist notwendig, weil seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegen seinen Willen nicht herbeigeführt werden kann. Denn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das die Kindesmutter im Vorfeld erfolglos angestrengt hatte, musste mangels genetischer Verbindung zum Kind scheitern. Die Erwägung, auch eine Vaterschaft auf...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist zutreffend. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe darf grundsätzlich auch dann nicht versagt und als mutwillig betrachtet werden, wenn der Antragsteller durch sein eigenes Verhalten die Ursache dafür gesetzt hat, dass ein Umgangsverfahren überhaupt eingeleitet werden musste. Eine Einschränkung des von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Umgangsrecht...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Entscheidung [Rdn 320]

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / II. Umgangsrecht und Umgangsbestimmung

Das Verhältnis von Umgang und elterlicher Sorge ist ambivalent. Einerseits obliegt es den Inhabern der Personensorge, den Umgang des Kindes näher zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB).[20] Andererseits hebt das Gesetz[21] als vom Sorgeberechtigten zu beachtenden Grundsatz hervor, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Eltern und anderen wichtigen Bezugsperson...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Es ist nicht geboten, ein knapp dreijähriges Kind, dessen getrennt lebende, jedoch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren. Eine Entscheidung über das religiöse Bekenntnis löst nicht das Spannungsverhältnis, welches durch...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / I. Das Problem

Umgangsverfahren, die "wegen des außerordentlich angespannten Verhältnisses der Eltern von einer gewissen Komplexität" sind,[1] stellen die familiengerichtliche Praxis vor besondere Herausforderungen.[2] Der Umgang des Kindes mit einem nicht betreuenden Elternteil kann aus mancherlei Gründen abbrechen: Tiefgehende Verletzungen, unaufklärbare Vorwürfe, Machtspiele, psychische...mehr

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FF 6/2016, Mitgliederumfrage 2015

Die multiple Elternschaft, Betreuungsmodelle in der Praxis und die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen Im letzten Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage nicht nur einem Thema, sondern gleich drei Themen, und zwar der multiplen Elternschaft, Betreuungsmodellen in der Praxis und der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen gew...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Eltern

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 > Angehörige, > Arbeitnehmer Rz 110 ff, > Elterngeld, > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Kinderbetreuung, > Kinderfreibeträge, > Kindergeld. Zu Aufwendungen für die Kontaktpflege > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umgangsrecht .mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Das Elternrecht ist verletzt, wenn der Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge zurückgewiesen wird ohne ausreichende Darlegung, weshalb das Kindeswohl im Falle der Rückkehr der Kinder in den mütterlichen Haushalt gefährdet wäre (red. LS, BVerfG, Beschl. v. 20.1.2016 – 1 BvR 2742/15, FamRZ 2016, 439). a) Über die gemeinsame elterliche Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 BGB ka...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 3.12.2004 geborenen Kindes L. Ihre Beziehung ist seit Herbst 2005 beendet. Seit Dezember 2006 hat der Antragsgegner nahezu keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Am 11.9.2009 schrieb er per Mail, dass er das Kind nie wollte und auch nie etwas mit ihm zu tun haben wollte. Am 8.10.2009 verleugnete er seine ...mehr

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zfs 5/2016, Ermessensspielr... / 1 Aus den Gründen:

"Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen das Urt. des AG Kaiserslautern vom 7.10.2015 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urt. aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, Abs. 5 S. 1, 46 Abs. 1 OWiG; § 473 Abs. 1 StPO)." Der Senat weist auf Folgendes hin: I...mehr

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FF 5/2016, Münchener AnwaltsHandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)4. Auflage 2014, 1833 Seiten, 159 EUR, C.H.Beck Verlag Bereits nach 4 Jahren seit Erscheinen der 3. Auflage dieses Handbuches legt Schnitzler die 4. aktualisierte und ergänzte Auflage seines Werks vor. Die Neuauflage wurde erforderlich, weil gemäß dem Vorwort des Herausgebers umfangreiche Gesetzesänderungen sowohl im Verfahrensrecht als auch im materie...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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FF 4/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Zu den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Aufrechterhaltung der Trennung des Pflegekindes von seinen leiblichen Eltern (OLG Celle, Beschl. v. 13.10.2015 u. v. 2.11.2015 (Gehörsrüge der Pflegeeltern) – 10 UF 239/15, ZKJ 2016, 58). Umgangsvereinbarungen oder gerichtlich angeordnete Umgangsregelungen müssen zunächst gelebt werden, bevor ein Änderungsverfahren – welch...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen und Ausschluss des Umgangsrechts

I. Allgemeine Grundsätze Das Gesetz kennt für die Einschränkung des Umgangsrechts zwei Eingriffsschwellen: Kurzfristige Maßnahmen kann das Familiengericht anordnen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss für längere Zeit setzen hingegen eine Gefährdung des Kindeswohls voraus (§ 1684 Abs. 4 S. 2 BGB). Ge...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / I. Allgemeine Grundsätze

Das Gesetz kennt für die Einschränkung des Umgangsrechts zwei Eingriffsschwellen: Kurzfristige Maßnahmen kann das Familiengericht anordnen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss für längere Zeit setzen hingegen eine Gefährdung des Kindeswohls voraus (§ 1684 Abs. 4 S. 2 BGB). Gemäß § 1684 Abs. 4 S. 1 B...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / IV. Verfahrensfragen

Der grundrechtliche Schutz des Umgangsrechts hat auch Auswirkungen auf den Umfang der gerichtlichen Ermittlungen (§ 26 FamFG).[100] Zu den Voraussetzungen für eine Einschränkung bzw. einen Ausschluss des Umgangsrechts muss das Familiengericht konkrete Feststellungen bei einer zuverlässigen Entscheidungsgrundlage treffen.[101] Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist die persönlich...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / V. Fazit

Die Einschränkung bzw. der Ausschluss des Umgangs für längere Zeit setzen voraus, dass andernfalls das Wohl des Kindes konkret gefährdet wäre. Hierzu sind im Rahmen des Verfahrens konkrete und belastbare Feststellungen zu treffen. Der hohe Rang des Umgangsrechts spiegelt sich in den erheblichen verfahrensrechtlichen Anforderungen wider. Die Kindeseltern und das Kind sind gru...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Der begleitete Umgang nach § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB ist die mit Abstand am häufigsten angeordnete Umgangseinschränkung. Seine erhebliche praktische Bedeutung ergibt sich vor allem daraus, dass ein Ausschluss von Umgangskontakten grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Kindeswohlgefährdung nicht durch mildere Mittel, insbesondere eben den begleiteten Umgang, abgewendet...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / III. Begleiteter Umgang

1. Allgemeine Grundsätze Der begleitete Umgang nach § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB ist die mit Abstand am häufigsten angeordnete Umgangseinschränkung. Seine erhebliche praktische Bedeutung ergibt sich vor allem daraus, dass ein Ausschluss von Umgangskontakten grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Kindeswohlgefährdung nicht durch mildere Mittel, insbesondere eben den beglei...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / II. Ausreichende und nicht ausreichende Gründe für eine Umgangseinschränkung bzw. einen Umgangsausschluss

Zur Rechtfertigung einer Umgangseinschränkung bedarf es konkreter Gründe, die das Wohl des Kindes berühren (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB) oder gefährden (§ 1684 Abs. 4 S. 2 BGB). Bei der Frage, welche Gründe eine Einschränkung bzw. einen Ausschluss des Umgangsrechts rechtfertigen, bedarf es immer der Betrachtung des konkreten Einzelfalls.[11] Allerdings haben sich Fallgruppen herau...mehr

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AGS 4/2016, Zwischeneinigun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Sie ist teilweise begründet. Zu Unrecht hat das AG die dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zustehenden Gebühren und Auslagen nur auf 658,55 EUR brutto festgesetzt. 1. Dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers steht die geltend gemachte Eini...mehr