Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 2. Ermittlung eines mitwirkungsbereiten Dritten

Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die Bestimmung des mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB. Das Familiengericht muss in seiner Entscheidung von Amts wegen einen mitwirkungsbereiten Dritten bestimmen und sich auch davon überzeugen, dass dieser zur Verfügung steht.[74] Dieser Punkt darf vom Familiengericht nicht offen gelassen werden, da sonst eine v...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Nachhaltige Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Häufig ergeben sich Umgangseinschränkungen in der familiengerichtlichen Praxis aufgrund einer ablehnenden Haltung des Kindes.[31] Hierbei handelt es sich um eine Fallkonstellation, die menschlich, kinderpsychologisch und juristisch nur schwer zu bewältigen ist. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls (§ 1697a BGB) ist der Kindeswille.[32] Der Wille des Kindes ...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 2. Verdacht des sexuellen Missbrauchs

Hierbei handelt es sich um Verfahren, welche die Beteiligten vor große Herausforderungen stellen. Dies ergibt sich aus der Schwere des Vorwurfs und der Schwierigkeit seiner Aufklärung.[52] Bewahrheitet sich der Vorwurf, besteht eine schwere Kindeswohlgefährdung; andererseits eignet sich dieser Vorwurf aufgrund seiner Schwere und seiner schwierigen Aufklärbarkeit für eine bös...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Die Aufrechterhaltung einer Fremdunterbringung ist nach dem von Verfassungs wegen anzuwendenden Prüfungsmaßstab des § 1696 Abs. 2 BGB nur gestattet, wenn weiterhin eine Gefahr für das Kindeswohl besteht. b) Hierzu ist konkret darzulegen, dass bei Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt eine die Aufrechterhaltung der Trennung legitimierende nachhaltige Kindeswohlge...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Stellt die begehrte Rückführung der Kinder von den Pflegeeltern zu den leiblichen Eltern nach fünfjähriger Verfahrensdauer wegen der gewachsenen Beziehungen zu den Pflegeeltern und des damit verbundenen Verlustes der primären Bindungspersonen eine nachhaltige Gefährdung der Kinder dar, so ist dieser Gefahr durch eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB zu begegnen, d...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Konsequenzen für die Praxis

Die Entscheidung des BGH bringt ein gutes Stück Rechtsklarheit und gibt den Gerichten und der Rechtsberatung praktische Vorgaben in Adoptionsfällen an die Hand, bei denen es sich um ein Kind aus einer Samenspende handelt. In der Sache ist der Entscheidung weitgehend zuzustimmen. Dem BGH ist es offensichtlich ein Anliegen, das Recht des genetischen Vaters auf Zugang zur recht...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Einwilligung des nur leiblichen Vaters in die Adoption nach § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB

Voraussetzung für die Adoption ist unter anderem die Einwilligung der Eltern des Kindes (§ 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB), des Kindes selbst (§ 1746 BGB) sowie der Antrag des oder der Annehmenden (§ 1752 Abs. 1 BGB). Die Einwilligung der Eltern des Kindes nach § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB bezieht sich ausschließlich auf die Eltern im Sinne des Abstammungsrechts.[20] Existiert kein rech...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Umgangsrecht [Rdn 821]

Rdn 822 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 823 1. Hinsichtlich des Umgangsrechtes ist vor allem danach zu unterscheiden, in welchem Verhältnis derjenige, für den ein Umgangsrecht beansprucht wird, zum Kind steht. Rdn 824 2. Insoweit gilt folgender Überblick:mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte ein Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Beschlusses zum Umgangsrecht eingeleitet. Nach Antragseinreichung wurde der bisherige Anwalt entpflichtet und ein anderer Anwalt unter Verzicht auf die bereits entstandene Verfahrensgebühr beigeordnet. Im Termin haben die Beteiligten sodann einen Vergleich geschlossen, in dem sie eine neue Umgangsregelung v...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Allgemeines [Rdn 339]

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Vollstreckung

Ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstitel kann nach Einstellung der Vorschussleistungen im Wege einer analogen Anwendung des § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden (BGH, Beschl. v. 23.9.2015 – XII ZB 62/14). a) Bei der Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels handelt es sich um ein selbstständiges ...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

b) Für die Frage, ob die Sorgeberechtigten eine notwendige Heilbehandlung gegen den Willen eines älteren Kindes oder Jugendlichen durchsetzen können, kommt es auf die Schwere und Bedeutung des Eingriffs in die körperliche Integrität des Kindes, die objektive (medizinische) Notwendigkeit und die Gründe für die Haltung des Kindes an. c) Sorgeberechtigte müssen einen Antrag gem...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / Q. Häusliche Gemeinschaft

Diese ist anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt des Privilegierten im Haushalt des Geschädigten liegt und eine auf Dauer angelegte gemeinschaftliche Wirtschaftsführung besteht.[36] Neben der Dauer des gemeinsamen Wohnens sind Indizien für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft etwa:mehr

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FF 11/2015, Kindesanhörung im FamilienrechtRechtliche und psychologische Grundlagen sowie praktische Durchführung

Carl/Clauß/Karle2015, 275 Seiten, 39 EUR, Verlag C.H. Beck Die Autoren haben ein Werk vorgelegt, das sich an alle Professionen richten soll, die in irgendeiner Form mit der Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren befasst sind. Diesem Anspruch werden sie auch uneingeschränkt gerecht, dank der eigenen Bandbreite der im Autorenteam vertretenen Berufsbilder. Gerad...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / b) Umgangsrecht

Auch der Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind wie auch die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen.[5] Zwar kommen die strengen Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 GG bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung eines gerichtlichen Umgangsausschlusses nicht direkt zum Tragen, d...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / b) Umgangsrecht

Die in Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen getrennt lebenden Eltern anzuwendenden Grundsätze gelten entsprechend für Streitigkeiten, die das Umgangsrecht des getrennt lebenden Elternteils betreffen.[12] Das Bundesverfassungsgericht verneint eine Betroffenheit des Art. 6 Abs. 3 GG auch durch bestimmte gesetzliche oder gerichtliche Regelungen zum Umgangsrecht,[13] wenn die inso...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / V. Umgangsrecht leiblicher, aber nicht rechtlicher Väter

Das Interesse leiblicher Väter, die nicht rechtliche Väter ihres Kindes sind, ist einfachgesetzlich gestärkt worden und hat auch verfassungsrechtliche Anerkennung gefunden (1). Ist die leibliche Vaterschaft streitig, setzt die Durchsetzung des Umgangsanspruchs eine Abstammungsklärung voraus, für die verfassungsrechtliche Verfahrensanforderungen gelten (2). 1. Verfassungsrecht...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von Sorge- und Umgangsrechten getrennter Eltern – Wechselmodell

GG Art. 6 Abs. 2 3 Abs. 1, 2; UN-Kinderrechtskonvention Art. 18 Abs. 1 9 Abs. 3; BGB § 1671 § 1684 § 1697a Leitsatz 1. Es obliegt dem Gesetzgeber, den einzelnen Elternteilen bestimmte Rechte und Pflichten zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlen. Seine Gestaltungsbefugnis ist dabei umso größer, je weniger von einer Überei...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Dem Familiengericht kommt weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu. b) Eine Schutzlücke für den Umgang beanspruchenden Elternteil besteht wegen des verwaltungsgerichtlich einklagbaren Rechts auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nicht. (BVerfG, Beschl. v. 29.7...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 2 Anmerkung

Problematik der Entscheidung Der Beschluss des OLG Köln vom 16.10.2014 ist am Ende wohl zum im konkreten Fall zutreffenden Ergebnis gekommen, zeigt aber zugleich auch, wie gering der Schutz des Umgangsberechtigten ist, wenn der mit der elterlichen Sorge ausgestattete Elternteil sich – ungeachtet der Kindesrechte – querstellt und sich den im konkreten Fall einem Umgangspfleger...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer vor allem dagegen, dass die Gerichte ihm kein paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") eingeräumt haben und beanstandet die zugrunde liegende Gesetzeslage. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im September 2011 nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes trennten sich die Elter...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kläger ist der Vater des am … 2006 geborenen Kindes X. Sorgeberechtigt für das Kind war zunächst vorläufig und dann seit dem 4.11.2009 die Mutter des Kindes, Frau X2. [2] Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.12.2010 wurde dem Kläger ein Umgangsrecht mit X alle 14 Tage mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeräumt. Zugleich wurde beschlossen, dass die ...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / Leitsatz

1. Es obliegt dem Gesetzgeber, den einzelnen Elternteilen bestimmte Rechte und Pflichten zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlen. Seine Gestaltungsbefugnis ist dabei umso größer, je weniger von einer Übereinstimmung zwischen den Eltern und von einer sozialen Beziehung zwischen dem einzelnen Elternteil und dem Kind ausg...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 24.6.2015 hatte das BVerfG sowohl zu der Frage der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich der Zuordnung der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern, als auch einer möglicherweise gegen Verfassungsgrundsätze verstoßenden Auslegung der §§ 1671, 1684 BGB durch die vorangehenden Fachgerichte Stellung zu...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Verfassungsrechtliche Anerkennung

Der Wunsch des leiblichen Vaters nach Umgang und nach Auskunft über das Kind ist grundsätzlich verfassungsrechtlich anzuerkennen. Sofern der leibliche Vater auch rechtlich die Vaterstellung innehat, folgt dies bereits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und ist in § 1684 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. In Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenr...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichswert... / 1 Sachverhalt

Die Eheleute haben im Scheidungsverbundverfahren im Termin zur mündlichen Verhandlung eine Vereinbarung über das nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen. Das FamG hat sodann die Werte wie folgt festgesetzt: Praxis-Beispiel Gegen die Festsetzung d...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 2. Abstammungsklärung als Umgangsvoraussetzung

Zur Ermöglichung der praktischen Durchsetzung der Rechte des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters ermächtigt § 167a FamFG die Gerichte zur Anordnung einer Abstammungsuntersuchung, sofern dies in Verfahren, die das Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen Vaters nach § 1686a BGB betreffen, zur Klärung der leiblichen Vaterschaft erforderlich ist. Das Bundesverfassungsge...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichswert... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 32 Abs. 2 RVG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der erforderliche Beschwerdewert erreicht. Die Beschwerde ist auch teilweise begründet. Der Mehrwert für den Umgangsvergleich ist auf 1.500,00 EUR festzusetzen. 1. Zutreffend weist die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sich die Festsetzung des Verfahrenswerts vorliegend nach § 45 GKG, nicht hingeg...mehr

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FF 9/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Teilweise Außervollzugsetzung einer Entscheidung über die Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts. (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2015 – 1 BvR 1292/15). a) Das Familiengericht ist bei der Anordnung von begleiteten Umgangskontakten von Amts wegen verpflichtet, einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB zu ermitteln, wobei die Beteiligten eine M...mehr

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FF 9/2015, Keine Vaterschaf... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vaterschaftsanfechtung. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter. Er war mit deren Mutter nicht verheiratet. Nach der Geburt lebten der Beschwerdeführer, die Kindesmutter und die Tochter in einem gemeinsamen Haushalt, wobei der Beschwerdefü...mehr

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FF 9/2015, Kein Verstoß geg... / 1 Gründe:

[1] I. Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die am … 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. [2] Im vorliegenden Verfahren stellte der Kindesvater am 2.4.2014 beim Familiengericht den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich beantragte er beim Familienge...mehr

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FF 7+8/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Steht nicht fest, ob ein Beschwerdeführer der leibliche Vater des Kindes ist, so scheidet ein Eingriff in Art. 6 Abs. 1 und 6 Abs. 2 GG bzw. Art. 8 Abs. 1 EMRK aus. Allerdings kommt dem präsumtiven leiblichen Vater zumindest der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugute. b) Die Auslegung der Stichtagsregelung des § 35 EGZPO , wonach § 580 Nr. 8 ZPO auf Umgangsver...mehr

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AGS 7/2015, Mutwilligkeit e... / Leitsatz

Mutwillig handelt, wer in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung – sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes – sogleich ein Verfahren einleitet, sofern solche Bemühungen nicht bereits fehlgeschlagen oder erkennbar aussichtslos sind. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern um die Einhaltung ...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / Leitsatz

1. Das durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Umgangsrecht kann zum Schutz des Kindes eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Dabei kommt dem Kindeswillen mit zunehmendem Alter des Kindes vermehrt Bedeutung zu. Selbst ein auf Beeinflussung beruhender Wunsch des Kindes kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. 2. Das Gericht ist v...mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1. Insbesondere ist eine Verwirkung nicht eingetreten. Dabei kann offen bleiben, ob aufgrund der Fassung von § 56 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG eine entsprechende Anwendung von § 20 GKG überhaupt in Betracht kommt (zum Streitstand: Hartmann, KostG, 44. Aufl. 2014, § 56 RVG Rn 6). Denn vorliegend ist jedenfalls das für eine Verwirkung erforderliche Vertrauensmoment (vgl. nur: Paland...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das FamG hat in der angefochtenen Entscheidung die an die Verfahrensbevollmächtigte des Kindesvaters aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen zu Recht auf 621,78 EUR festgesetzt und dabei einen Gegenstandswert von 3.000,00 EUR zugrunde gelegt. Mit zutreffender Be...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Tabellenunterhalt und Umgangsrecht

Tabellenunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht, siehe Anmerkung 1 zu § 1606 BGB.mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsgegner war für die Beschwerde in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung in einer Sorgerechtssache Verfahrenskostenhilfe bewilligt und zur Vertretung Rechtsanwältin M beigeordnet worden. Im Senatstermin wurde neben der Sorgerechtssache auch der Umgang der Antragstellerin mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten erörtert. Beide Verfahrensbevollmächtigten haben b...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Weniger als hälftige Mitbetreuung

An der Aufteilung, dass der Elternteil, der die Hauptverantwortung für das Kind trägt, durch Betreuung seine Unterhaltspflicht erfüllt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB), während der andere Elternteil auf der Grundlage seiner eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse Barunterhalt leisten muss, ändert sich nichts, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seinerseits Betreuungs- und Vers...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hatte in dem zugrunde liegenden Sorgerechtsverfahren die Kindesmutter vertreten und war dieser im Wege der Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren beigeordnet worden. Im Termin haben die Eltern eine Vereinbarung zum Sorge- und Umgangsrecht geschlossen. Das FamG hat im Anschluss daran den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR und den Wert der Vereinbarung auf...mehr

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AGS 5/2015, Mehrwertverglei... / 3 Anmerkung

Ein Mehrwertvergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren hat keinen Einfluss auf die Höhe des Verfahrenswerts. Der Mehrwert eines späteren Vergleichs kann auch nicht im Rahmen des § 41 S. 1 FamGKG beim Kriterium der Bedeutung der Sache berücksichtigt werden, da die Bedeutung gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Antragseinreichung zu beurteilen ist. Werden nicht anhängige Gege...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / V. Deutsches materielles Recht und die Rechtsprechung des EuGHMR

Ohne eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene anerkennungsfähige ausländische Entscheidung und bei deutschem Abstammungsstatut ist es hingegen – wie soeben bereits dargelegt – in der Regel nur möglich, ein im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenes Kind allenfalls dem anerkennenden deutschen Wunschvater und der gebärenden Frau zuz...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

1. a) Zur Reichweite der Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten. b) Eine gerichtliche Umgangsregelung, durch die der Umgang positiv geregelt wird, enthält stets das konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten; diese Verpflichtung ist mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG, Beschl. v. 1...mehr