Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 1. Ausgangspunkt

Kernelement des Eckpunktepapiers ist die künftige Berechnung des Kindesunterhalts bei substanzieller Mitbetreuung durch den anderen Elternteil unterhalb der Schwelle des paritätischen bzw. symmetrischen[4] Wechselmodells. Durch die angedachten Änderungen soll die Betreuung minderjähriger Kinder durch beide Eltern weiter gefördert und die hiermit zusammenhängenden finanzielle...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Für die Beurteilung der Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten wurde bisher darauf abgestellt, ob der Vorgang, durch den der Rechtsstreit letztlich veranlasst worden ist, für den Steuerpflichtigen zwangsläufig war, er mithin dem Prozess aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung oder einer tatsächlichen Zwangslage nach den Gegebenheiten des Einzelfalls nicht a...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.1 Rechtliche Gründe

Rechtliche Gründe können sich aus dem Gesetz (Unterhaltspflicht, Schadensersatz z. B. infolge deliktischer Haftung), aus Verfügungen der Behörden (Aufforderung zur Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands) oder aus Verträgen ergeben und dürfen vom Steuerpflichtigen nicht selbst gesetzt sein.[1] Verneint wurde z. B. die rechtliche Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, Au...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ehescheidung

Bei den Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung ist zu differenzieren: Vom Abzug ausgeschlossen sind jedenfalls die Kosten für die sog. Scheidungsfolgesachen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Sorgerechtsregelungen). Hier fehlt die Zwangsläufigkeit, da diese Punkte nur auf Antrag eines Ehegatten in den prozessualen Verbund mit der Scheidungs...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Umgangsrecht

Die Regelung des Umgangs des Betreuten ist eine wesentliche Maßnahme, wird doch z.B. bestimmt, wer ihn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen darf, wenn er sich nicht selbst fortbewegen kann. Ungerechtfertigte Einschränkungen können dem Betroffenen und seinen Zu- und Angehörigen erhebliches Leid zufügen. Daher muss diesbezüglich seit dem 1.1.2023 ein Aufgabenbereich a...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Umgangsrecht

Ein dem § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB entsprechender Gedanke kann für eine Formulierung von Vorsorgevollmachten genutzt werden, für die es keine entsprechende Regelung gibt. Formulierungsvorschlag: "Der Bevollmächtigte ist bevollmächtigt zu entscheiden, wer, wann und wie oft Umgang mit dem Vollmachtgeber bzw. Zugang zum Vollmachtgeber haben soll, wobei Ehegatten, Lebensgefährten, K...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Billigkeitserwägungen

Rz. 448 Fallen erhebliche Umgangskosten, z.B. als Fahrtkosten für erhebliche Entfernungen zwischen den jeweiligen Wohnorten, an und sind diese aufgrund der ohnehin beengten wirtschaftlichen Verhältnisse für den umgangsberechtigten und barunterhaltsverpflichteten Elternteil unzumutbar, sodass eine fehlende Erstattung der Kosten dazu führen würde, dass das Umgangsrecht nicht o...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Leistungsfähigkeit und Umgangskosten

Rz. 443 Dem minderjährigen Kind steht ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Ohne Bedeutung ist, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob diese auf einen Elternteil allein übertragen worden ist. Spiegelbildlich steht diesem Recht die Pflicht, aber natürlich auch das Recht, des nicht betreuenden Elternteils zum bzw. auf Umgang gegenüber (§ 1684 Abs....mehr

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FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 9 Vollstreckung

OLG Hamburg, Beschl. v. 11.7.2023 – 12 WF 58/23 Die Vollstreckung einer gemäß § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligten Umgangsregelung setzt voraus, dass der Billigungsbeschluss und der gerichtlich gebilligte Vergleich zugestellt werden, wenn der Billigungsbeschluss keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und nur auf den gebilligten Vergleich Bezug nimmt. VG Bremen, Beschl. ...mehr

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Literaturverzeichnis

Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Aufl. 2023 Bergschneider (Hrsg), Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 7. Aufl. 2022 Bergschneider/Hamm, Formularbuch Familienrecht, 6. Aufl. 2022 Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 7. Aufl. 2013 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig...mehr

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FF 09/2023, Der neue Väterreport und das Familienrecht

Jochem Schausten Das Familienministerium hat kürzlich den neuen Väterreport veröffentlicht, der einen umfassenden Einblick in die aktuelle Situation der Väter in Deutschland bietet. Dieser Bericht ist auch für uns Familienrechtler von Bedeutung, da er das Thema Väterbeteiligung im Familienrecht in den Fokus rückt und die Notwendigkeit betont, die Rechte und Verantwortlichkeite...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Umfang der Erwerbsobliegenheit

Rz. 1088 Mit einem Arbeitsumfang von 30 Wochenstunden genügt daher eine Mutter ihrer Erwerbspflicht, wenn sie im ländlichen Raum drei Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren betreut und auf keine verlässliche Fremdbetreuung zurückgreifen kann. Dies schließt andererseits nicht aus, dass ggf. die bisherigen Abläufe abweichend zu organisieren sind und mit Rücksicht auf die Er...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / K. Anhang – Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 2196 Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch wenn Sie davon ausgehen, dass mit Rechtskraft der Scheidung alle familienrechtlichen Probleme gelöst bzw. beseitigt sind, können doch verschiedene Probleme auftreten bzw. müssen eventuell versc...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 607 Freistellungsvereinbarungen sind grundsätzlich weder gem. § 134 nichtig noch nach § 138 sittenwidrig, auch wenn sie äußerlich mit einem Vorschlag zur Regelung der elterlichen Sorge verbunden werden,[798] wohl aber dann, wenn dadurch die Zustimmung des anderen Elternteils zur Übertragung der elterlichen Sorge [799] und/oder ein Verzicht auf das Umgangsrecht [800] bzw. e...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Wechsel des Arbeitsplatzes

Rz. 372 Um seine Arbeitskraft bestmöglich auszunutzen, kann es für den Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit angezeigt sein, den Arbeitsplatz, sogar den Wohnort und/oder Beruf[500] zu wechseln. Spiegelbildlich kann vom Unterhaltsschuldner verlangt werden, einen Arbeitsplatz-, Wohnorts und/oder Berufswechsel zu unterlassen, sofern ein solcher z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berücksichtigung der Umgangskosten im Rahmen der Leistungsfähigkeit

Rz. 451 Sowohl für den Fall, dass die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen als auch für den Fall, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und erheblichen Umgangskosten aus Billigkeitsgründen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind, erfolgt dies entweder durch maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts oder Minderung des u...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 3. Obhutswechsel

Rz. 34 Die Verfahrensstandschaft endet auch schon vor Rechtskraft der Scheidung, sobald das minderjährige Kind in die Obhut des anderen Elternteils kommt oder wenn dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die alleinige Personensorge (nach vorheriger alleiniger Personensorge des anderen Elternteils oder nach vorheriger gemeinsamer Sorge) übertragen wird.[39] ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / Zusammenfassung

Kurzbeschreibung: Der Artikel legt ausführlich die rechtlichen Grundlagen sowie die Problemstellungen und deren Lösungsansätze beim Umgangsrecht der Eltern mit dem Kind unter folgenden Gesichtspunkten dar: – Umgangsrecht und Umgangspflicht – Neuregelung von Umgangsrecht und Auskunftsrecht biologischer Väter – Ausgestaltung des Umgangs – Beschränkung des Umgangs – Vollstreckungmehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2.2 Vereinbarungen zum Umgangsrecht enger Bezugspersonen

Ein solches Umgangsrecht enger Bezugspersonen kann selbstverständlich miteinander vereinbart werden. Dies bedarf keiner notariellen Vereinbarung. Die Formulierung in geeigneten Fällen ist wie folgt möglich. Muster (Vereinbarung zum Umgang enger Bezugspersonen) Umgangsvereinbarung Zwischen Frau A..., geb. am ..., wohnhaft ... und Herrn B..., geb. am ..., wohnhaft ... wird folgendes v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2 Umgangsrecht enger Bezugspersonen, § 1685 BGB

2.1 Grundsätze In der Vorschrift zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern nach § 1685 BGB wird auf eine abschließende Aufzählung der umgangsberechtigten Dritten verzichtet.[1] Wenn in § 1685 Abs. 1 BGB die Großeltern und Geschwister als Umgangsberechtigte hervorgehoben werden, so bedeutet das lediglich, dass dieser Gruppe von Verwandten ein Recht auf Umg...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1 Umgangsrecht und Umgangspflicht

1.1 Umgang zum Wohle des Kindes 1.1.1 Grundsätze zum Umgang Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern a...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3 Das Wechselmodell

1.3.1 Teilung der Betreuung Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell. Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem beispielsweise ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Hinweis Wechselmodell abzugrenzen von Residenzmodell...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3 Vereinbarungen zum Umgang

1.1.3.1 Isolierte Umgangsvereinbarung Vereinbarungen zum Umgang sind für sich nicht formbedürftig. Sie werden in den überwiegenden Fällen zwischen den Eltern abgesprochen und in der Praxis sich verändernden Bedingungen angepasst. Es ist in Fällen bestehender Spannungen und schwieriger Kommunikation aber sinnvoll, nicht nur grundsätzlich den Umgang des Kindes mit dem nicht über...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9 Die Abänderung eines praktizierten Wechselmodells

1.3.9.1 Abänderungsgrund Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[1] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und da...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1 Umgang zum Wohle des Kindes

1.1.1 Grundsätze zum Umgang Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dies...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.10 Einordnung des Wechselmodells in Sorge- und Umgangsrecht

Die Grundsatzentscheidung des BGH zum sogenannten paritätischen Wechselmodell vom 1.2.2017[1], wonach dessen Anordnung als Umgangsregelung und auch bei diesbezüglich am Eltern des Seins ergehen könne, hat zur Frage geführt, ob die Einordnung des Wechselmodells eine Frage des Sorgerechts oder des Umgangsrechts ist. Auch nach der Entscheidung des BGH ist die Einordnung hinsich...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2.1 Grundsätze

In der Vorschrift zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern nach § 1685 BGB wird auf eine abschließende Aufzählung der umgangsberechtigten Dritten verzichtet.[1] Wenn in § 1685 Abs. 1 BGB die Großeltern und Geschwister als Umgangsberechtigte hervorgehoben werden, so bedeutet das lediglich, dass dieser Gruppe von Verwandten ein Recht auf Umgang auch zuste...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9.2 Verfahren zur Abänderung

Streitig war lange Zeit, ob die Abänderung eines praktizierten paritätischen Wechselmodells im Umgangsverfahren möglich ist. Nach einer Entscheidung des 8. Zivilsenats des OLG Frankfurt a. M. vom 23.2.2021 ist eine Entscheidung über das Wechselmodell keine sorgerechtliche Regelung, auch wenn die Entscheidung im Ergebnis den Schwerpunkt der Betreuung erstmalig regelt. Die Reg...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.5 Die Kosten des Umgangs

Die Kosten des Umgangs des barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können nach einer neueren Entscheidung des BGH im Ausnahmefall zur Erhöhung des Selbstbehalts oder zu einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kost...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.1 Grundsätze zum Umgang

Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dieser Reihenfolge werden Elter...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.1 Einstweilige Anordnung zum Umgang der Eltern

Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 Abs. 2 BG...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3 Umgangs- und Auskunftsrecht biologischer Väter, § 1686a BGB

3.1 Grundsätze zum Umgang zwischen Vater und Kind Alte Rechtslage: Umgang des biologischen Vaters richtet sich nach § 1685 BGB § 1685 BGB ist anders als § 1684 BGB ("Das Kind hat das Recht …") von der Position anderer Bezugspersonen ("Großeltern und Geschwister haben ein Recht …") her konzipiert. Ob dies konzeptionell sinnvoll ist, kann man unterschiedlich bewerten. Es gilt a...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.2.2 Voraussetzungen für ein Umgangsrecht des biologischen Vaters

Die mit § 1686a BGB eingeführte Ergänzung zu §§ 1685 und 1686 BGB enthält vier Voraussetzungen:mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2 Streit um Zeiteinteilung und Ausgestaltung

4.2.1 Grundsätze "Freizeit-Papa, Alltags-Mama" sind die gängigen Klagen, wenn es um die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts geht. Umgekehrt wird der Vorwurf erhoben, der den Umgang ausübende Elternteil kümmere sich während dieser Zeit nicht um das Kind ("es sitzt vor dem Fernseher/wird zu Oma abgeschoben"). Grundsätzlich trifft der Umgangsberechtigte, während das Kind ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.2 Die Rechte des biologischen Vaters

3.2.1 Grundsätze § 1685 BGB ist anders als § 1684 BGB ("Das Kind hat das Recht …") von der Position anderer Bezugspersonen ("Großeltern und Geschwister haben ein Recht …") her konzipiert. Ob dies konzeptionell sinnvoll ist, kann man unterschiedlich bewerten. Es gilt aber natürlich, dass auch § 1685 BGB "aus dem Blickwinkel des Kindes und seines Wohls" (Johannsen/Heinrich/Jaeg...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.4 Das Ende des Streits

4.4.1 Die einheitliche und konkrete Regelung Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten. Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6 Verfahrensfragen

6.3.6.1 Allgemeines Verfahren Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter eingeklagt werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger.[1] Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrecht...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 8 Verfahrensfragen

8.1 Allgemeines Verfahren Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter gerichtlich eingefordert werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger. Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgan...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2 Der begleitete Umgang

6.2.1 Grundsätze zum begleiteten Umgang Begleiteter Umgang gem. § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB stellt eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung für den umgangsberechtigten Elternteil ebenso wie, in geringerem Maße, auch für das Kind dar und ist deshalb bereits auf "schwerwiegende Fälle" zu beschränken. Die folgenden Fallgestaltungen sind zu unterscheiden: Belastungen zwischen Kind...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7 Einstweiliger Rechtsschutz

7.1 Einstweilige Anordnung zum Umgang der Eltern Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwiste...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.4 Sonderfall: Die Kindesentführung ins Ausland

7.3.4.1 Rechtliche Grundlagen Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2 Die Betreuung von, der Umgang mit Kindern getrennt lebender Eltern

5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinsch...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2 Inhalt der Auskunft

9.2.1 Persönliche Verhältnisse des Kindes Es wird nach § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse geschuldet. Dies sind alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes von wesentlicher Bedeutung sind. Mindestens ein "überschlägiger Eindruck" von der derzeitigen Situation des Kindes wird geschuldet. Dazu gehören Auskünfte über die schulische Entwi...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4 Ausgefallener Umgang

4.3.4.1 Grundsätze Vereinbarter oder angeordneter Umgang kann und wird aus den verschiedensten Gründen ausfallen.[1] Dazu gilt: Fallen Feier- und Festtage in den zeitlichen Rahmen einer Ferienregelung, so sind diese vom Ferienumgang überlagert. Der Ferienumgang findet auch an den Feier- und Festtagen statt Ist es allerdings in gleicher Weise möglich, Ferienaufenthalt und Fest...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.5 Rechtliche Konsequenzen

5.2.5.1 Änderungen im BGB Im Bürgerlichen Gesetzbuch – Titel 5 – Elterliche Sorge ist daher die Unterscheidung zwischen den Begriffen der elterlichen Sorge der Kindeseltern und des Kontakts zu Dritten zu verdeutlichen. Der – unscharfe – Begriff des Umgangs ist zu ersetzen durch den Begriff der Betreuung (§ 1684 BGB) und zu unterscheiden vom Begriff des Kontakts (§ 1685 BGB). E...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3 Aussetzung und Ausschluss des Umgangs

6.3.1 Die Grundsätze der Rechtsprechung Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.[1] Auf längere Zeit kommt eine Aussetzung oder ein Ausschluss als äußerste Maßnahme nur in Betracht, wenn anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB. § 1684 I...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2 Vereinbarungen zur Zeiteinteilung und Ausgestaltung

4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgesta...mehr