Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ii. Aufgeschobene Vergütung vs. bedingte Gegenleistung

Tz. 92 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ermessensbehaftet sein kann die Abgrenzung der Cashflows im Bereich der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit, wenn langfristige Vermögenswerte auf Ziel oder unter Vereinbarung von Ratenzahlungen oder dergleichen (deferred consideration) erworben werden. Für diese Fälle gibt der Standard explizit keine Regelung vor, die eine Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Anordnungsvoraussetzungen

a) Einführung Rz. 663 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist in gesetzlich bestimmten Konstellationen sog. Anlasstat für Telekommunikationsüberwachung nach § 100a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO. Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeit der TKÜ de lege lata auf die Regelbeispiele der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß unter zusätzlicher Voraussetzung bandenmäßiger ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist vorzunehmen von Gegenleistungen, die von Unternehmern iSd § 2 UStG oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Leistungsempfängern) für Bauleistungen im Inland an den Leistenden erbracht werden, außer der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bagatellgrenzen (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 EStG)

Rn. 185 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, braucht der Steuerabzug nicht vorgenommen werden, wenn bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden. Der Leistungsempfänger ist von der Steuerabzugsverpflichtung befreit, wenn die Gegenleistung im laufenden Kj voraussichtlich den Betrag von 5 000 EUR nicht übersteigen wird (allgemeine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 816 [Autor/Stand] Für Zwecke der Umsatzsteuer ist der automatische Auskunftsverkehr auf der Grundlage der Mehrwertsteuer-Zusammenarbeitsverordnung von besonderer Bedeutung. Es geht dabei um die systematische Übermittlung von steuerlich relevanten Daten auf elektronischem Wege, die insb. für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen nützl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen von der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 2, Abs 2 EStG)

Rn. 157 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss bzw darf (s Rn 154) in folgenden Fällen nicht vorgenommen werden: der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 EStG) oder der Leistende legt im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vor (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG) oder die Gegenl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 EStG ist eine unorganisch wirkende Vorschrift, die neben dem Tatbestand für die Steuerabzugsverpflichtung eine Ausnahme von der Steuerabzugspflicht sowie zwei Definitionen für Begriffe im Abzugstatbestand beinhaltet. Die zentrale Regelung befindet sich in § 48 Abs 1 S 1 EStG . Danach sind bestimmte Leistungsempfänger (Unternehmer iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerabzug für Rechnung des Leistenden

Rn. 150 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der in § 48 Abs 1 S 1 EStG angeordnete Steuereinbehalt durch den Leistungsempfänger erfolgt für Rechnung des Leistenden. Diese Regelung verdeutlicht die Zielrichtung des Steuerabzugs. Er dient der Sicherung der Steueransprüche des Fiskus gegenüber dem Leistenden, indem ein prozentualer Anteil des erzielten Umsatzes an der Quelle abgeschöpft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragstellung

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs 1 S 1 EStG ist durch den Leistenden zu stellen (zum Begriff des Leistenden s § 48 Rn 84ff (Wienbergen)). Der Leistungsempfänger ist nicht antragsberechtigt (zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Ist eine PersGes oder KapGes Leistender, ist s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 1 Finance und Controlling neu ausrichten – aber wie?

Wer aus der Controller-Community kennt nicht die Buzzwords: "Digitalisierung", "Finance Transformation", "S/4HANA", "Predictive Analytics" … Ein bunter Blumenstrauß an "Leading Edge"-Themen, welche man alle irgendwie angehen sollte, aber der Tag hat nur 24 Stunden und Budgets als auch Team-Kapazitäten sind limitiert. Also, wo, wie und mit was anfangen? Diese Frage stellen sic...mehr

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S/4HANA-Implementierung bei... / 2 Destination: Bedarf und Vision

Die gewohnten, über die Jahre gewachsenen System- und Prozessstrukturen funktionieren weiterhin. Jedoch wird zusehends sichtbar, dass ein (zu) hoher Betreiber-Aufwand dafür notwendig ist und dass es zusehends schwieriger wird, neue Änderungen (bspw. aufgrund neuer Business Models) FICO-seitig systemisch, prozessual und v.a. auch in einer End-to-End-Betrachtung umzusetzen (St...mehr

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Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

Leitsatz 1. Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. 2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von PKW, die nicht dem unm...mehr

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Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

Leitsatz Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besonderheiten beim letzten Abnehmer

Rz. 23 Der letzte Abnehmer kann Kleinunternehmer, Unternehmer mit steuerfreien oder unter § 24 UStG fallenden Umsätzen sein, § 25b Abs. 1 S. 2 UStG macht von der Voraussetzung, dass alle drei Beteiligten Unternehmer sind, insofern eine Ausnahme, als für den letzten Abnehmer, bei dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, d. h. für den dritten i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besteuerungsfiktion bezüglich des innergemeinschaftlichen Erwerbs des zweiten Unternehmers in der Reihe

Rz. 32 § 25b Abs. 3 UStG arbeitet zum Funktionieren dieser Vereinfachung mit dem gesetzestechnischen "Trick" der Fiktion: Der innergemeinschaftliche Erwerb, der in § 25b Abs. 2 Nr. 1 UStG ausdrücklich vorausgesetzt wird, und der auch immer vorliegt, wenn § 25b Abs. 1 UStG erfüllt ist, "gilt als besteuert"[1], wenn gem. § 25b Abs. 2 UStG der letzte Abnehmer die Steuerschuld f...mehr

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Steuersatz für Umsätze mit Silbermünzen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchst. C Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG unterliegt die Einfuhr von Sammlungsstücken von münzkundlichem Wert, und zwar Münzen und Medaillen aus Edelmetallen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 530 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, §§ 36 ff. RennwLottG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 290 Gemäߧ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 293). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 400 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.6 Die Regelung des § 3a Abs. 5 S. 3 bis 5 UStG (Schwellenwert)

Rz. 509 MWv 1.1.2019 sind in § 3a Abs. 5 UStG die Sätze 3 bis 5 eingefügt worden (Rz. 25a und Rz. 465a)[1], der S. 3 dieser Regelung ist dann mWv zum 1.7.2021[2] geändert (ergänzt) worden (Rz. 25c). Nach dem S. 3 ist der S. 1 des § 3a Abs. 5 UStG nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Die Betriebsstätte (§ 3a Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 80 § 3a Abs. 1 S. 2 UStG setzt dem Ort des leistenden Unternehmers unter bestimmten Voraussetzungen einer Betriebsstätte des Unternehmers gleich; unionsrechtlich wird hier von der "festen Niederlassung" gesprochen (Rz. 83). Nach der in der Praxis wichtigen Regelung[1] gilt dann eine Betriebsstätte und nicht der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 121 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 490 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 60 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 46ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.6 Die Einräumung der Eintrittsberechtigung (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 295 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.11 Zugang zu Erdgas- und Energienetzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 UStG)

Rz. 450 Für die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung und Verteilung über diese Netze und damit zusammenhängende Leistungen an im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" wird der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 [1] dort bestimmt, wo der im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" seinen Wohnsitz hat. Durch das Jah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.1 Allgemeines

Rz. 510 Die Abs. 6 und 7 des § 3a UStG beinhalten eine Übernahme der Regelungen des bis zum 31.12.2009 geltenden § 1 UStDV in das UStG; es handelt sich um weitere Ausnahmeregelungen der Abs. 1 und 2 des § 3a UStG. Die Vorschrift des § 1 UStDV beruhte ursprünglich auf folgendem Hintergrund: Gemäß Art. 9 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie [1] durften die Mitgliedstaaten in den Fällen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck

Rz. 26 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], meinen aber inhaltlich dasselbe. Der wesentliche Zweck der Regelung besteht in der Festlegung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen im Inland, in ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort

Rz. 87 Im Einzelfall kann sich der Leistungsort bei § 3a Abs. 1 UStG auch nach dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bestimmen, obwohl sich das aus dem (deutschen) Gesetzeswortlaut – entgegen Art. 45 S. 3 MwStSystRL – so nicht ergibt (Rz. 38), in der Verwaltungsanweisung finden sich hierzu in Abschn. 3a.1 Abs. 1 S. 8ff. UStAE Vorgaben. Als Wohnsitz einer natürlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 68 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine sonstige Leistung - vorbehaltlich der Abs. 2 bis 8 des § 3a UStG und der §§ 3b und 3e UStG - an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Diese Regelung erscheint auch in ihrer Neufassung seit dem Jahr 2010 von ihrer Konzeption und ihrem Standort her als Grundtatbestand der Bestimmung des Orts der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 170 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigenwerden sie auch ausdrücklich in Art. 31a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 466 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 147 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmens (§ 3a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 75 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG ist eine sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer[1] an dem Ort zu versteuern, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dabei ist unter dem Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, der Ort zu verstehen, von dem aus dieser Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet. Dies ist grundsätzlich der maßg...mehr