Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.4 Steuerstrafen (§§ 250–252 AO, § 101h VAT Act)

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Nichteinhaltung der aufgestellten Vorschriften sieht das Gesetz die Bemessung folgender Steuerstrafen (sog. Pönalen) durch die Finanzverwaltung vor: verspätete Abgabe der Steuererklärung: 0,05 % der Steuerverbindlichkeit bzw. des Steuerguthabens pro Kalendertag der über fünf Arbeitstage hinausgehenden Verspätung, maximal 5 % der Steuerver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.2 Steuerfalle: Umsatzsteuer auch auf unternehmerisch veranlasste Wertabgaben

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausführungen und insbesondere Urteile zum "alten" Eigenverbrauch lassen sich grundsätzlich auf die neuen Vorschriften analog anwenden. Eine wichtige Ausnahme, für die dieser Grundsatz nicht gilt, ergibt sich aus § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG. Die Vorschrift stellt einer Lieferung gegen Entgelt unter den weiteren Voraussetzungen (Berechtigung zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umstritten war lange Zeit der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein V...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Straf- und Bußgeldvorschriften in Italien wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 umfassend neu gestaltet. Seitdem gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Es gilt grundsätzlich ein Strafzuschlag von 500 bis 2.000 EUR. Verspätete Umsatzsteuerjahreserklärung Wird die Umsatzsteuerjahreserklärung verspätet abgegeben, kan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Vereinfachungsregelung für Konsignationslager (§ 7a kroUStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Versendung oder Beförderung von Gütern von einem Mitgliedstaat in ein Konsignationslager in einem anderen Mitgliedstaat stellt nach den allgemeinen Bestimmungen eine steuerpflichtige i. g. Verbringung dar. Mit der Entnahme der Waren durch den Abnehmer aus dem Lager kommt es zu einer Lieferung an diesen. Die liefernden Unternehmen müssen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung: Es kann ein Strafzuschlag von bis zu 3.200 EUR festgesetzt werden. Verspätete Umsatzsteuermeldung oder -zahlung: Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem täglichen Satz von 0,03 % (seit 01.01.2022, vorher 0,06 %, während Covid-19 ausgesetzt) an....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG befreit Leistungen "zur Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen" von der Umsatzsteuer. Aus sozialpolitischen Gründen soll verhindert werden, dass derartige Leistungen um die Umsatzsteuer verteuert werden. Entlastet werden sollen sowohl die Sozialversicherungsträger als auch die selbst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.3 Anwendungsbeginn (Rz. 4 Abs. 1 des BMF-Schreibens)

Rz. 235 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die neuen USt-Sätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und i. g. Erwerbe anzuwenden, die nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung der neuen USt-Sätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird (vgl. Beispiele in Rz. 132 ff. dieser...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Niederlanden sind die Umsatzsteueranmeldungen, abhängig von der Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer, monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben. Die Abgabe hat elektronisch zu erfolgen und ist spätestens am letzten Werktag des Monats vorzunehmen, der auf die Berichtsperiode folgt (vgl. Art. 37a Mehrwertsteuergesetz). Bei jährlic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, entsteht ein Strafzuschlag von 625 SEK, der verdoppelt wird, wenn die Behörde zur Abgabe aufgefordert hatte. Verspätete Umsatzsteuerzahlung Wird die Umsatzsteuer verspätet gezahlt, entstehen Zinsen mit einem Satz in Höhe des Bas...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Irland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Rechnungsstellung, falls eine Rechnung gestellt werden muss (vgl. Art. 74 Mehrwertsteuergesetz). Andernfalls entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vielfältigen Verpflichtungen des UStG knüpfen grundsätzlich an die Eigenschaft als Unternehmer an. § 2 UStG stellt daher die zentrale Norm des Umsatzsteuerrechts dar. So ist sie insbesondere auch maßgebend für die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Bulgarien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Beginn (vgl. Art. 25 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage von steuerbaren Umsätzen berechnet sich grundsätzlich anhand der Gegenleistung, wenn diese ein Geldbetrag ist oder, wenn die Gegenleistung kein Geldbetrag ist, anhand des Geldwertes dieser Gegenleistung, vgl. VATA 1994, Section 19(2), (3). Sie wird im Rahmen von besonderen Verfahren anders berechnet, vgl. Rz. 102. Werd...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Besteuerungszeitpunkt: Entstehung der Steuer

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitpunkt ("tax point") bestimmt, wann die Umsatzsteuer entsteht. Der Basis-Besteuerungszeitpunkt ("basic tax point") ist der Ausgangsfall zur Bestimmung der Entstehung der Umsatzsteuer und fällt im Falle von Lieferungen auf das Datum, an dem der Lieferant die Waren an den Empfänger versendet, an dem der Empfänger die Waren abh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Schweden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Dienstleistungen entsteht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.8 Folgen eines überhöhten Steuerausweises (Rz. 18 des BMF-Schreibens)

Rz. 246 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist der Unternehmer entgegen den o. g. Regelungen in Rechnungen über Leistungen, die nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 erbracht werden, eine höhere USt aus, als sich bei zutreffender Anwendung der USt-Sätze von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ergibt, schuldet er die Differenz aufgrund eines unrichtigen Steuerausweises nach § 13a Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Organgesellschaften (§ 27a Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG sind die Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft auf die Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Deshalb treten Organgesellschaften im Binnenmarkt gegenüber einem Partner in einem anderen Mitgliedstaat als selbstständige Unternehmer auf und erhalten hierzu gem. § 27a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung Verspätete Umsatzsteuermeldungen führen pro Verspätungstag zu einem Strafzuschlag von 3 EUR, maximal aber 135 EUR. Eine Verspätung von mehr als 45 Tagen bewirkt weiterhin einen Zuschlag von 2 % der Steuerschuld, begrenzt auf 15.000 EUR. Verspätete Umsatzsteuerzahlung Wird die Um...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.8 Konsequenzen bei falscher Rechnungsausstellung

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen Steuerbetrag aus, den er für diesen Umsatz nicht schuldet, kommt es zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung. Der Unternehmer kann jedoch die Rechnung berichtigen. Zu einer Steuerschuld kraft Rechnung kommt es aber nicht, wenn eine zu hohe Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, aber keine Gefährdung des St...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Brete/Thomsen, Umsatzsteuerliche Behandlung von Organlieferungen, UR 2009, 781 ff. Hettle, Steuerbefreiung beim Transport von körperlich oder geistig behinderten Personen, HFR 2005, 154. Pump, Beförderung von Kranken und Verletzten i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG – Auslegungskriterien einer wichtigen Befreiungsnorm –, Die steuerliche Betriebsprüfung 2003, 278. Graf von St...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Angaben über i. g. Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG in den USt-Voranmeldungen bzw. USt-Erklärungen (an das zuständige FA) mit den Angaben übereinstimmen, die in den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) an das BZSt zu machen sind, um einen Abgleich der Dat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Gunsch/Schöngart, Umsatzsteuer im Binnenmarkt nach erfolgter Einfuhr, UR 2010, 365. Nieskens, Wichtigste Änderungen der Umsatzsteuer durch das Steueränderungsgesetz 2003 und das Haushaltsbegleitgesetz 2004, UR 2004, 105. Schneider, ABC-Führer Umsatzsteuer, Stand: 120. EL November 2022, Stichwort "Zolllagerregelung". von Streit, Die Neufassung des Einfuhrtatbestandes ab dem 1.1....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Anspruchsberechtigte Unternehmer (§ 27a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. haben alle Unternehmer. Dies gilt insbesondere für inländische Unternehmer, aber auch für Unternehmer, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Drittlandsgebiet ansässig sind und im Inland Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen unterhalten. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Unternehmer benöt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 1a UStG wurde durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (BGBl I 1992, 1548) mit Wirkung ab dem 01.01.1993 in das UStG aufgenommen und regelt innerhalb der europäischen Gemeinschaft den i. g. Erwerb. M. W. z. 01.01.1994 wurde durch Art. 20 des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Duyfjes/von Streit, Anwendbares Recht bei der Ausstellung von Rechnungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen, UStB 8/2013, 233. Eckert, Die wichtigsten Änderungen der Umsatzsteuer 2013/2014, BBK 17/2013, 811. Huschens, Änderungen des UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, NWB 2013, 2132. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das JStG 2009, NWB 20...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5.2 Mandantenempfehlung (vor allem beim Handeln unter Kaufleuten)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im deutschen Handelsrecht gilt unter Kaufleuten das Schweigen als Zustimmung und kann damit zum Abschluss eines Vertrages führen. So ist z. B. nach dem Erhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das ein Kaufmann nicht akzeptieren will, grundsätzlich ein Widerspruch notwendig. Auch in § 362 HGB fingiert das Gesetz das Schweigen als An...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung In diesen Fällen wurde automatisch eine Strafe von 51 EUR erhoben. Diese erhöhte sich ab 20.08.2020 auf 100 EUR. Verspätete Umsatzsteuerregistrierung In diesen Fällen wird automatisch eine Strafe von 85 EUR pro Monat der Verspätung erhoben. Verspätete Umsatzsteuerzahlung Es wird e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung oder Nichtabgabe Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, kann ein Strafzuschlag von 100 EUR pro Monat der Verspätung, begrenzt auf maximal 1.000 EUR, festgesetzt werden. Bei Nichtabgabe kann die Strafe 1.000 EUR betragen. Verspätete Jahresmeldung oder Nichtabgabe Nich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder mit Begi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Litauen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 14 Mehrw...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.8 Rabattgewährung in Reverse-Charge-Fällen

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Angesichts der ständigen Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 13b UStG, stellt sich auch die Frage, wie sich eine Umkehr der Steuerschuld auf die Rabattgewährung in mehrgliedrigen Vertriebsketten mit der Umkehr der Steuerschuld auswirkt. Problematisch ist insofern, dass der gutscheinausstellende Hersteller bei Umkehr der Steuerschuldnersc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Klenk, in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 25c, Loseblatt, Stand: 98. Lieferung Juni 2023. Langer, EU-einheitliche Regelung für Anlagegold bei der Umsatzsteuer, DB 1998, 2292. Nieskens, in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 25c, Loseblatt, Stand: 204. Lieferung August 2023. Robisch, in Bunjes/Geist, UStG, 21. Aufl. 2022, § 25c. Schneider, in ABC-Führer Umsatzsteuer, Stichwort:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Übergangsvorschrift für die Fälle der Ist-Besteuerung (Rz. 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 234 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Änderungen des USt-Gesetzes sind nach § 27 Abs. 1 S. 2 UStG auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die USt dafür bereits vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderungsvorschrift entstanden ist. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland von Privatpersonen Neufahrzeuge an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler i. d. R. die kundengünstige Differenzbesteuerung an; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wur...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Zeitliche Anforderungen

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss grundsätzlich eine Rechnung binnen 30 Tagen nach Entstehung der Steuer stellen, vgl. SI 1995/2518, Regulation 13(5). Er kann Rechnungen nicht ohne Genehmigung von HMRC später ausstellen, es sei denn er wartet selbst wiederum auf Rechnungen für korrespondierende Eingangsumsätze, HMRC hat hinsichtlich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.4 Straf- und bußrechtliche Folgen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schuldhaftes Verhalten des Unternehmers in Form der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen USt-Voranmeldung kann als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) bestraft oder als leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) mit Geldbuße geahndet werden, wobei die verspätete Abgabe einer USt-Voranmeldung u. U. als S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Rechtsnorm

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4a UStG hat eine Sonderstellung innerhalb des Umsatzsteuerrechts inne. In bestimmten Fällen kann ein näher bestimmter Leistungsempfänger Umsatzsteuer, die er an einen Leistenden zu zahlen hatte, sich vom FA zurückerstatten (vergüten) lassen. Die Rechtsnorm dient tatsächlich dazu, ausgeführte Güter, die zu bestimmten Hilfsleistungen, v. a. in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Materiell-rechtliche Funktion

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt-IdNr. ist in bestimmten gesetzlichen Regelungen Tatbestandsmerkmal. Diese Funktion kommt ihr in den Fällen des § 3d UStG (Ort des i. g. Erwerbs) zu. In diesen Fällen wird der Ort des i. g. Erwerbs abweichend von der grundsätzlichen Regelung in das Mitgliedsland der EU verlagert, das dem Auftraggeber des leistenden Unternehmers die bei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.7 Fiskus (noch) bereichert

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin scheidet ein Direktanspruch in Fällen aus, in denen der Fiskus nicht oder nicht mehr bereichert ist. Hat der Fiskus den abgeführten Steuerbetrag etwa aufgrund einer Rechnungsberichtigung im Verfahren nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG bereits an den Leistenden zurückgezahlt, kann der Leistungsempfänger jedenfalls in Fällen, in denen das FA...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.4 Rechnungsdatum

Rz. 225 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ohne Bedeutung ist das Datum der Rechnungsstellung, also wann das Autohaus dem Kunden die Rechnung schreibt. Praxis-Beispiel Sachverhalt Auslieferung eines Fahrzeugs am 30.06.2020, Rechnungsstellung am 01.7.2020 Beurteilung Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auslieferung. Das Datum der Rechnung ist ohne Bedeutung. Steuersatz Der bisherige USt-Satz (19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Beispiele

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Beispiele veranschaulichen noch einmal die Sachverhalte. Beispiel 1 (Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat): Der deutsche Energieversorgung EVU-X liefert Erdgas über das Erdgasnetz an das französische EVU-Unternehmen F-SAS in Paris. Lösung: Der Ort der Lieferung von EVU-X ist der Empfängerort in Paris. Die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begrüßt die Neuregelung im B2B-Bereich. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Rechnungsausstellung (§§ 14ff. dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, über jeden Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen an natürliche und juristische Personen eine Rechnung auszustellen. Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung, die ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen oder einer nicht-steuerpflichtigen juristischen Person ausstellt, muss folgende Anga...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.1 Grundsatzurteil des EuGH vom 15.03.2007

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hat entschieden, dass es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten sei, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen die Rückzahlung der rechtsgrundlos gezahlten Steuer erfolgen kann (Rn. 2 des BMF-Schreibens). Diese Voraussetzungen müssten jedoch den Grundsätzen der Gleichwertigkeit (Äquivalenz) und der Effektivität entsprechen. Rz. 7...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Rechnungen

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Dänemark steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze einschließlich Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 52a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Korrekturbelege, z. B. bei Entge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit den Änderungen i. Z. m. der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 01.07.2021 haben sich u. a. die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Onlinehandel verändert, um Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Umfeld zu verhindern und EU-weit einfachere Regelungen für die Umsatzsteuer zu ermöglichen. Die Befreiung von der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder sonstiger Entgeltminderung

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich oder mindert sich das Entgelt aus anderen Gründen, sieht das italienische Recht grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Dies setzt, anders als im deutschen § 17 UStG geregelt, voraus, dass der leistende Unternehmer einen Entgeltminderungsbeleg an den Leistungsempfänger übermittelt. R...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Spanien grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor, wenn der Steuerpflichtige erfolglos versucht hat, die ausstehende Forderung einzuklagen, notariell anzufordern oder ein Insolvenzverfahren vorliegt. Dabei sind diverse Nachweise zu führen und Fristen einzuhalten (vgl...mehr