Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abschnittsbesteuerung statt Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5bUStG)

Rz. 56 Mit § 16 Abs. 5b UStG wird der Bestimmung des § 10 Abs. 6 S. 4 UStG Rechnung getragen, nach der das Durchschnittsbeförderungsentgelt (Rz. 46) nicht zu einer Steuer führen darf, die wesentlich von dem Betrag abweicht, der sich ohne Anwendung des Durchschnittsbeförderungsentgelts ergeben würde. Die Regelung bestimmt daher, dass die Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umrechnungsmethoden

Rz. 63 Seit dem 1.1.1999 ist der Euro die Währung diverser EU-Mitgliedstaaten. Für eine Übergangszeit bis 31.12.2001 (dem Zeitpunkt der Einführung des Eurogelds) waren unwiderrufliche Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten festgelegt worden.[1] Rz. 64 Bei Umrechnungen von Euro-Beträgen in DM war seit dem 1.1.1999 der Ausgangsbetrag mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 48 Zuständige Zolldienststelle ist die erste oder letzte an der Zollstraße gelegene Zollstelle (Eingangs-, Ausgangszollstelle). Sie handelt hierbei für das FA, in dessen Bezirk der Beförderer die Grenze zum Drittlandsgebiet überschreitet (zuständiges FA § 16 Abs. 5 S. 2 u. 3 UStG). Verwaltungsakte der zuständigen Zolldienststelle sind also Verwaltungsakte des zuständigen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Grenzen der Sollbesteuerung

Rz. 35a Das Wesen der Sollbesteuerung bzw. der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG führt in Fällen, in denen die Gegenleistung nicht unmittelbar erfolgt, zu einer Vorfinanzierung der Steuer. Im Fall der nicht sofortigen Bezahlung (Forderung) muss die Umsatzsteuer bereits an das Finanzamt abgeführt werden, obwohl sie vom Leistungsempfänger noch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Nicht notierte Währungen

Rz. 70 Für nicht notierte Kurse erfolgt die Ermittlung des Wechselkurses durch die Generalzolldirektion, Direktion.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Luftfrachtkosten-Wechselkurse

Rz. 71 In ausländischer Währung ausgedrückte, jedoch in Euro geschuldete Luftfrachtkosten (sog. Charges-Collect-Sendungen) sind mit den von den Luftverkehrsgesellschaften angewendeten Bankers Selling Rates (-Kurse) oder den zwischen den Parteien vereinbarten Wechselkursen umzurechnen und anzumelden. Die IATA-Kurse gelten vom 10. eines Monats bis zum 9. des Folgemonats.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 16 Abs. 5 UStG werden Personenbeförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, im Wege der Einzelbesteuerung (sog. Beförderungseinzelbesteuerung) an der Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Schweiz) durch die Zolldienststelle erfasst. Dies gilt für Fahrten im Gelegenheitsverkehr, bei denen eine Drittlandsgren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Voraussetzungen der Beförderungseinzelbesteuerung

Rz. 41 Bei der Beförderungseinzelbesteuerung ist nicht darauf abzustellen, ob der Unternehmer ein ausländischer Beförderer ist. Vielmehr ist maßgebend, dass der Kraftomnibus, mit dem die Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden, nicht im Inland zugelassen ist. Ohne Bedeutung ist, ob der Unternehmer Eigentümer des Kraftomnibusses ist oder ob er ihn ang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Notierte Währungen

Rz. 69 Die von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenz-Wechselkurse sind die maßgeblichen Wechselkurse i. S. v. Art. 53 Abs. 1 UZK. Dies ist der jeweils am vorletzten Mittwoch eines Monats veröffentlichte Wechselkurs (Art. 146 Abs. 2 UZK). Wird an diesem Tag kein Wechselkurs veröffentlicht, so gilt der zuletzt veröffentlichte Wechselkurs. Als Veröffentlichung i. S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Die Existenz der Vorschrift des § 16 UStG ist m. E. heute eher verwirrend (zum ursprünglichen Sinn Rz. 4), weil sie untrennbar mit § 18 UStG und anderen Vorschriften verbunden ist und die Aussagen des § 16 UStG besser in § 18 UStG (oder natürlich umgekehrt) hätten integriert werden können. So aber springt der A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Besteuerungszeitraum

2.1 Regelmäßiger Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG) Rz. 6 Der Besteuerungszeitraum ist bei der Abschnittsbesteuerung (Rz. 2) das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke seinen Gewinn nach einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist dem Umsatzsteuerrecht im Gegensatz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerberechnung

3.1 Allgemeines Rz. 23 Gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, soweit nicht § 20 UStG (Berechnung nach vereinnahmten Entgelten) gilt. Die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten oder nach der Sollbesteuerung folgt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen m...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlagen der Abgabepflicht

Abgabepflicht: Eine Abgabepflicht von Steuererklärungen kann grundsätzlich aus zweierlei Gründen bestehen: Zum einen aufgrund gesetzlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 1 AO) i.V.m. den jeweiligen Einzelsteuergesetzen und zum anderen aufgrund behördlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO) wie z.B. hinsichtlich der expliziten Anforderung einer Erbschaftsteuererklärung in Erbfällen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4c und 4d UStG)

Rz. 8 Erbringt ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (i. d. R. wird er im Drittlandsgebiet ansässig sein) sonstige Leistungen auf elektronischem Weg, die in § 3a Abs. 5 S. 2 UStG abschließend aufgeführt sind[1], an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet und schuldet er dafür die Steuer, so kann er wahlweise nur die im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Ra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4a–7 UStG)

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18 Abs. 4a UStG hat ausschließlich Bedeutung für Sonderfälle des Besteuerungsverfahrens bei Steuerpflichtigen, die nicht bereits gem. § 18 Abs. 1 oder 3 UStG zur Übermittlung von USt-Voranmeldungen und/oder Jahreserklärungen verpflichtet sind. Im Einzelnen werden von § 18 Abs. 4a UStG erfasst: Bestimmte Leistungsempfänger, die eine Steuer schulden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnung des Reisepreises (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.9 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

Rz. 38 In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gem. § 1b UStG [1] durch Erwerber, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts – z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft –, juristische Personen des öffentlichen Rechts – z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlichen Bereich), muss ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.12 Verzicht auf die Steuererhebung (§ 18 Abs. 7 UStG)

Rz. 58 Allgemeines Durch das UStG 1980 ist in die Verfahrensvorschrift des § 18 als Abs. 7 eine Ermächtigungsvorschrift besonderer Art eingefügt worden. Sie hat nicht die Durchführung der Besteuerung, sondern den Verzicht auf die Steuererhebung zum Gegenstand. Das BMF wird durch die Vorschrift des § 18 Abs. 7 UStG ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4b UStG)

Rz. 7 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung und einer Jahreserklärung nach § 18 Abs. 4a UStG (Rz. 3-3b) gilt auch für Personen, die keine Unternehmer sind, aber Steuern zu entrichten haben. Das gilt neben den in Rz. 1 benannten nicht unternehmerisch Tätigen auch für solche – i. d. R. natürliche – Personen, wenn sie Abnehmer einer fälschlicherweise steuerfreien inner...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Aufzeichnung der Aufwendungen für Reisevorleistungen (§ 25 Abs. 5 Nr. 2 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.10 Wahlrecht: Abschnittsbesteuerung oder Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5b UStG)

Rz. 41 Der Unternehmer kann gem. § 16 Abs. 5b UStG anstelle der Beförderungseinzelbesteuerung die Abschnittsbesteuerung beantragen. In diesen Fällen schreibt § 18 Abs. 5b UStG vor, dass der Unternehmer USt-Voranmeldungen oder eine USt-Jahreserklärung abzugeben, die Steuer selbst zu berechnen und abzuführen[1] hat. S. Rz. 22. Rz. 42 Die bei den Zolldienststellen bereits entric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlage (§ 25 Abs. 5 Nr. 3 UStG)

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.2 Zeitliche Anwendung des neuen § 2b UStG

§ 2b UStG tritt zwar grundsätzlich am 1.1.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt den bisherigen § 2 Abs. 3 UStG.[1] Allerdings wurde mit § 27 Abs. 22 UStG folgende Übergangsregelung eingeführt: Für Umsätze bis 31.12.2016 ist § 2 Abs. 3 UStG weiterhin anzuwenden. Für Umsätze ab 1.1.2017 ist grundsätzlich der neue § 2b UStG anzuwenden. Die jPdöR kann im Laufe des Jahres 20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG)

Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören und die deshalb grundsätzlich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 1a UStG zu erklä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 § 18 Abs. 4g UStG; zuständiges Finanzamt für Gebietskörperschaften

Rz. 21j Auch für Gebietskörperschaften ist grundsätzlich das gem. § 21 Abs. 1 AO örtliche FA für die Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Jedoch kann gem. § 18 Abs. 4g S. 1 UStG die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde anordnen, dass ein anderes als das nach § 21 Abs. 1 AO örtlich zuständige FA die Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Bemessungsgrundlage (§ 25 Abs. 3 UStG)

4.1 Allgemeines Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Reiseleistungen (§ 25 Abs. 2 UStG)

3.1 Allgemeines Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug (§ 25 Abs. 4 UStG)

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1 Systematik des neuen § 2b UStG

2.1.1 Unternehmereigenschaft von jPdöR § 2b Abs. 1 UStG spiegelt im Grunde den Art. 13 MwStSystRL wider, sodass die oben in der Grafik dargestellte Prüfungsreihenfolge eintritt: Wer Unternehmer ist, regelt grundsätzlich § 2 Abs. 1 UStG.[1] § 2b UStG beinhaltet eine davon abweichende Sonderregelung für jPdöR: Wenn die Voraussetzungen des § 2b UStG vorliegen, handeln jPdöR nicht...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2 Gesetzliche Neuregelung durch § 2b UStG

Durch Art. 12 des StÄndG 2015[1] ist zum 1.1.2016 der neue § 2b UStG in Kraft getreten. Die bisherige Regelung ist jedoch zumindest für 2016 weiter anzuwenden, darüber hinaus bestehen Wahlrechte für den Übergang auf die Neuregelung.[2] 2.1 Systematik des neuen § 2b UStG 2.1.1 Unternehmereigenschaft von jPdöR § 2b Abs. 1 UStG spiegelt im Grunde den Art. 13 MwStSystRL wider, soda...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Aufzeichnungspflichten (§ 25 Abs. 5 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Vorschrift (§ 25 Abs. 1 UStG)

2.1 Allgemeines Rz. 6 Die besondere Besteuerungsform des § 25 UStG findet nur Anwendung bei Reiseleistungen (Rz. 25ff.) eines Reiseunternehmers (Rz. 9ff.), soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Reiseunternehmer muss gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftreten (Rz. 16ff.). Die Reiseleistungen dürfen sowohl für das Unternehmen als auch nicht für das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18 Abs. 10 bis 12 Besteuerungsverfahren

1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG) Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18 Abs. 4a bis 7 Besteuerungsverfahren

1 Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4a–7 UStG) Rz. 1 Die Vorschrift des § 18 Abs. 4a UStG hat ausschließlich Bedeutung für Sonderfälle des Besteuerungsverfahrens bei Steuerpflichtigen, die nicht bereits gem. § 18 Abs. 1 oder 3 UStG zur Übermittlung von USt-Voranmeldungen und/oder Jahreserklärungen verpflichtet sind. Im Einzelnen w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18 Abs. 1 bis 4 Besteuerungsverfahren

1 Allgemeines 1.1 Vorabdarstellung Rz. 1 In § 18 Abs. 4 S. 1 und 2 UStG wurden jeweils ausdrückliche Entrichtungsgebote aufgenommen, um dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 des OWiG), nach dem für die Sanktionierung einer Zahlungsverpflichtung ein verwaltungsrechtliches Gebot Voraussetzung ist, zu entsprechen. Durch den Zusatz, dass die fällige Umsatzsteuer vom ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 25 Besteuerung von Reiseleistungen

1 Vorbemerkungen 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Die Sonderregelung des § 25 UStG gilt nur für Reiseleistungen i. S. dieser Vorschrift, d. h., der Reiseunternehmer muss die Leistungen gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen erbringen, auf eigene Rechnung, aber auch fremde Rechnung,[1] die Leistungen dürfen sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die besondere Besteuerungsform des § 25 UStG findet nur Anwendung bei Reiseleistungen (Rz. 25ff.) eines Reiseunternehmers (Rz. 9ff.), soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Reiseunternehmer muss gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftreten (Rz. 16ff.). Die Reiseleistungen dürfen sowohl für das Unternehmen als auch nicht für das Unternehmen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verwendung des Wort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Der Voranmeldungszeitraum

Rz. 19 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (außer in den Fällen des § 19 Abs. 1 S. 4 UStG, vgl. Rz. 14) für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben. Im Gegensatz zum Besteuerungszeitraum (= Kj.), der unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann[1], gibt es keinen verkürzten Voranmeldungszeitraum. Bei einem Unternehmer, der seine gewerblich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorabdarstellung

Rz. 1 In § 18 Abs. 4 S. 1 und 2 UStG wurden jeweils ausdrückliche Entrichtungsgebote aufgenommen, um dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 des OWiG), nach dem für die Sanktionierung einer Zahlungsverpflichtung ein verwaltungsrechtliches Gebot Voraussetzung ist, zu entsprechen. Durch den Zusatz, dass die fällige Umsatzsteuer vom Unternehmer zu entrichten ist, er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr