Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG wurde mWv 1.1.1990 durch das Vereinsförderungsgesetz[1] eingeführt und ist seitdem – bis auf drei Änderungen – fast unverändert geblieben. Zum 1.1.1993[2] wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts klargestellt, dass in den "Umsatz", der als Berechnungsbasis für den pauschalierten Vorsteuerabzug gilt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung

2.1 Begünstigte Körperschaften Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Erklärung des Unternehmers

4.1 Fristgebundene Erklärung Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch frist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Pauschalierung der Vorsteuer

3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftl...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 4 Aufnahme der bestehenden Strukturen des innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)

Nachdem bereits ein Überblick über das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht und Schwerpunkte der Risikoanalyse gesetzt wurden, werden nun im Wege einer Mitarbeiterbefragung die wesentlichen Informationen zu steuerlichen Vorgängen und Prozessen abgefragt. Erster Ansprechpartner hierfür ist die Steuer- und/oder Buchhaltungsabteilung des Unternehmens. Die Mitarbeiter der St...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 5 Darstellung der wesentlichen Risiken und Risikobewertung

Die Darstellung der wesentlichen Risiken und deren Bewertung erfolgt in Berichtsform. Im Rahmen der Berichterstellung gilt es die zahlreichen gewonnenen Informationen zu strukturieren und den einzelnen Steuerarten bzw. Problemfeldern zuzuordnen. Wie bereits dargestellt, soll der Bericht nicht lediglich eine Auflistung der materiell-rechtlichen Risiken enthalten, sondern sich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Systematische Stellung im Umsatzsteuergesetz

Rz. 17 Die Regelung der allgemeinen Durchschnittssätze ist im sechsten Abschnitt des UStG "Sonderregelungen" enthalten und in der UStDV in den §§ 66, 69 und 70 UStDV umgesetzt worden. Die Regelungen des § 23 Abs. 1 und 2 UStG sind nicht für die Einzelveranlagung bindend, sondern allgemeine Regelungen für den Verordnungsgeber zur Ermittlung der allgemeinen Durchschnittssätze....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 23 Allgemeine Durchschnittssätze

1 Allgemeines 1.1 Regelungsgehalt der Vorschrift Rz. 1 § 23 UStG war eine Vereinfachungsregelung für kleinere Unternehmer bzw. auch für kleinere Unternehmensbereiche eines einheitlichen Unternehmens. Da die Regelung nur noch von wenigen Unternehmern angewendet wurde, ist sie zum 31.12.2022 ersatzlos aufgehoben [1] worden. Die allgemeinen Durchschnittssätze nach § 23 UStG können...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV

Rz. 49 Für die meisten in die Besteuerung nach § 23 UStG einbezogenen Unternehmer gilt die Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV. Diese Berufs- oder Gewerbezweige sind im Abschnitt A der Anlage zur UStDV zusammengestellt. Bei Vorliegen der Vollpauschalierung werden sämtliche Vorsteuerbeträge des Unternehmers durch den Durchschnittssatz abgegolten. Ein darüber hinausgehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 154 Die Regelung des § 23 UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinuntern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 149 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung der Durchschnittssätze nach § 23 UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, damit eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Rechtsvorschrift

Rz. 6 Die Regelung des § 23 UStG wurde mWv 1.1.1968 durch das UStG 1967[1] aufgenommen. Aber auch schon vor der Aufnahme der Grundregelung für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen im Rahmen des UStG 1967 waren Durchschnittssätze in der Geschichte des Umsatzsteuerrechts nicht unbekannt. So gab es Umsatzsteuer-Durchschnittssätze bei der Besteuerung von Bäckereien oder von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Pauschalierung der Vorsteuerbeträge

Rz. 48 Da der Verordnungsgeber von der gesetzlichen Ermächtigung zur Festsetzung von Durchschnittssätzen nach § 23 UStG auch im Bereich der geschuldeten USt für erbrachte Umsätze keinen Gebrauch gemacht hat, ist die Regelung des § 23 UStG nur für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge von Bedeutung. 4.1.1 Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV Rz. 49 Für die meiste...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen (zu § 2 und § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich unterhalten. Darüber hinaus finanzieren sie sich häufig in nicht unerheblichem Umfang aus öffentlichen Zuschüssen. Da es in der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Widerruf und Rücknahme des Antrags

Rz. 44 Der Unternehmer kann den Antrag auf Besteuerung nach den Durchschnittssätzen nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen. Der Widerruf ist ebenso wie der Antrag nicht formgebunden. Der Widerruf muss nicht ausdrücklich gegenüber dem FA erklärt werden. Er kann auch stillschweigend durch schlüssiges Handeln erklärt werden, indem z. B. die Durchschnittssä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenze zur Anwendung der Durchschnittssätze

Rz. 29 Nach § 69 Abs. 3 UStDV darf ein Unternehmer, der im vorangegangenen Kj. einen Umsatz von mehr als 61.356 EUR erzielt hat, die Durchschnittssätze nicht in Anspruch nehmen. Bezug genommen wird bei der Frage der Umsatzgrenze auf die Definition des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV. Zu den Einzelheiten bezüglich der Ermittlung der maßgeblichen Umsatzgrenze vgl. Rz. 62f. Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Stellung im Unionsrecht

Rz. 21 Die Regelung des § 23 UStG ist mit Art. 281 MwStSystRL [1] zu vereinbaren. Nach dieser Regelung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Kleinunternehmer treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Maßnahmen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Rz. 22 Die Voraussetzungen sind mit den Regelungen des § 23 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Teilpauschalierung nach § 70 Abs. 2 UStDV

Rz. 53 Für die in Abschnitt B der Anlage zur UStDV aufgeführten Unternehmer kommt eine Teilpauschalierung der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV infrage. Bei diesen Unternehmern können neben den Durchschnittssätzen noch die folgenden Vorsteuerbeträge unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG abgezogen werden: Vorsteuerbeträge für Gegenstände, die der Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ablehnung des Antrags

Rz. 42 Die Besteuerung nach § 23 UStG setzt keine Genehmigung des zuständigen FA voraus. Es besteht für das FA keine eigenständige Ermessensentscheidung für die Ablehnung oder die Zustimmung zu dem Antrag des Steuerpflichtigen. Eine Ablehnung des Antrags hat nur zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Besteuerung nach § 23 UStG nicht gegeben sind. Rz. 43 Die Ablehnung h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die einzelnen Durchschnittssätze

Rz. 75 Die Zusammenstellung der Berufs- oder Gewerbezweige i. S. d. Anlage zur UStDV ist eine abschließende Aufzählung. Für eine Erweiterung oder analoge Anwendung der Durchschnittssätze auf andere Berufs- oder Gewerbezweige besteht für den betroffenen Unternehmer kein Rechtsanspruch. Die festgesetzten Durchschnittssätze sind für den Steuerpflichtigen wie für die Verwaltung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wegfall der Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 73 Um dem eigentlichen Ziel der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, nämlich der Vereinfachung bei der Steuerberechnung, nahezukommen, ist der betroffene Unternehmer nach § 66 UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Regelungsgehalt der Vorschrift

Rz. 1 § 23 UStG war eine Vereinfachungsregelung für kleinere Unternehmer bzw. auch für kleinere Unternehmensbereiche eines einheitlichen Unternehmens. Da die Regelung nur noch von wenigen Unternehmern angewendet wurde, ist sie zum 31.12.2022 ersatzlos aufgehoben [1] worden. Die allgemeinen Durchschnittssätze nach § 23 UStG können damit letztmalig für den Besteuerungszeitraum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Form und Frist des Antrags

Rz. 37 Die Regelung des § 23 UStG ist ein Wahlrecht für den Unternehmer, der die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Insoweit sind die Rechtsfolgen des § 23 UStG antragsgebunden. Rz. 38 Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann gegenüber dem FA formlos abgegeben werden, er kann aber auch durch schlüssiges Verhalten als gestellt angesehen werden. So ist z. B. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Sonstige Gewerbebetriebe

Rz. 140 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten sonstigen Gewerbebetriebe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Voraussetzung ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Antrag auf Besteuerung nach Durchschnittssätzen

3.1 Form und Frist des Antrags Rz. 37 Die Regelung des § 23 UStG ist ein Wahlrecht für den Unternehmer, der die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Insoweit sind die Rechtsfolgen des § 23 UStG antragsgebunden. Rz. 38 Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann gegenüber dem FA formlos abgegeben werden, er kann aber auch durch schlüssiges Verhalten als gestellt a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Rechtsfolgen der Anwendung der Durchschnittssätze

4.1 Pauschalierung der Vorsteuerbeträge Rz. 48 Da der Verordnungsgeber von der gesetzlichen Ermächtigung zur Festsetzung von Durchschnittssätzen nach § 23 UStG auch im Bereich der geschuldeten USt für erbrachte Umsätze keinen Gebrauch gemacht hat, ist die Regelung des § 23 UStG nur für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge von Bedeutung. 4.1.1 Vollpauschalierung nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Einzelfragen zu den Berufs- oder Gewerbezweigen

5.3.1 Handwerk Rz. 136 Von der Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten Handwerksbetriebe Gebrauch machen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden.[1] 5.3.2 Ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsgehalt der Vorschrift Rz. 1 § 23 UStG war eine Vereinfachungsregelung für kleinere Unternehmer bzw. auch für kleinere Unternehmensbereiche eines einheitlichen Unternehmens. Da die Regelung nur noch von wenigen Unternehmern angewendet wurde, ist sie zum 31.12.2022 ersatzlos aufgehoben [1] worden. Die allgemeinen Durchschnittssätze nach § 23 UStG können damit letztm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Freie Berufe

Rz. 142 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten freien Berufe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Berufszweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Rz. 143 Zu den einzelnen Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze

Rz. 59 Für die Bestimmung der nach den Durchschnittssätzen abzugsfähigen Vorsteuerbeträge sind einerseits der maßgebliche Umsatz i. S. d. § 69 Abs. 2 UStDV sowie die Eingruppierung in eine der Berufs- oder Gewerbezweige nach der Anlage zur UStDV maßgeblich. 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Einbeziehung anderer Umsätze

Rz. 71 Häufig führt der Unternehmer nicht nur Umsätze aus, die den Grundgeschäften oder dem Bereich der Hilfsgeschäfte zuzuordnen sind, sondern er führt auch sog. Nebentätigkeiten aus, die nicht zwingend mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zusammenhängen. Diese Nebentätigkeiten können nach Auffassung der Finanzverwaltung nach Abschn. 23.2 Abs. 2 UStAE dann in die Berechnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Einzelhandel

Rz. 137 Nach der Systematik der Wirtschaftszweige gehören zum Einzelhandel alle Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Waren im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung i. d. R. vorwiegend an private Haushalte abzusetzen. In bestimmten Bereichen ist es allerdings schwierig, eine eindeutige Abgrenzung zum Großhandel vorzunehmen, sodass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung der Durchschnittssätze

Rz. 23 Der Gesetzgeber hat dem Verordnungsgeber für die Umsetzung der Vereinfachungsregel enge Grenzen aufgegeben. Es dürfen nur für Unternehmer, bei denen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse vorliegen, Durchschnittssätze festgelegt werden. Darüber hinaus dürfen die Unternehmer nicht zur Führung von Büchern verpflichtet sein und aufgrund jä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV – Abschnitt B der Anlage zur UStDV

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Handwerk

Rz. 136 Von der Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten Handwerksbetriebe Gebrauch machen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Einzelfälle der Teilpauschalierung

Rz. 147 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle im Teil B der Anlage erfassten Unternehmer vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Berufszweig Umsätze bewirken. Zusätzlich zu diesen pauschalen Vorsteuerbeträgen kann der Unternehmer noch bestimmte Vorsteuerbeträge durch Einzelnachweis abziehen (Rz. 55f.). Rz. 148 Nach der Auffassung der Finanzverwa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 1 UStDV – Abschnitt A der Anlage zur UStDV

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des UStAE zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Be...mehr

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Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Kommentar Die letzte von der Finanzverwaltung[1] herausgegebene Fassung des Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft hatte den Stand Oktober 2009. Nun hat das BMF eine aktualisierte Fassung des Merkblatts mit Rechtsstand Januar 2023 veröffentlicht. In der überarbeiteten Fassung sind einige Umstrukturierungen vorgenommen worden, die keine inhaltlichen Auswirkungen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 1. Photovoltaik

Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen: § 3 Nr. 72 EStG stellt rückwirkend Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn diese nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG). Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp, die auf, an oder in einem Einfamilien...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.9 Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG)

Verfügt der Verwalter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG), muss er sie angeben. Ist dies nicht der Fall, muss er sie nicht beantragen, um seinen Pflichten nach dem Teledienstmediengesetz nachzukommen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn nach dem Umsatzsteuergesetz innergemeinschaftliche Lieferungen g...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.12 Muster eines Impressums

Muster: Impressum einer GmbH ________-Verwaltungs-GmbH Hauptstraße 4 40215 Düsseldorf Tel.: (02 11) 12 34 56 78-9 Fax: (02 11) 12 34 56 78-10 E-Mail: kontakt@________-Verwaltung.de Geschäftsführer: Max Mustermann Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Registernummer: HRB 10101 USt.-ID gemäß § 27a UStG: DE 123456789 [Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit sie vorliegt] Inhaltlich ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV § 8 GewStG Ges...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.4 Warenautomaten

Als Warenautomaten werden Geräte bezeichnet, mit denen (Heiß- und Kalt-) Getränke, Süßigkeiten, Snacks und sonstige Lebensmittel verkauft werden. Der Kunde bezahlt mit Bargeld oder je nach Gerät mit der EC-Karte. In Deutschland werden mehr als eine halbe Mio. Warenautomaten betrieben, mit denen ein Umsatz von über 2,5 Mrd. EUR erzielt wird. Moderne Automaten verfügen über ein...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Steuerrechtliche Fragen

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Abschluss eines BHV und GAV ist steuerrechtlich interessant für die Bildung einer Organschaft zwischen dem herrschenden UN als Organträger und dem beherrschten UN als Organgesellschaft. Zweck der Organschaft ist die Konsolidierung von Ergebnissen und Umsätzen der betreffendem Konzern angehörenden UN auf der Ebene des herrschenden UN: Orga...mehr