Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt nach § 22b Abs. 1 UStG die Pflichten des von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmers. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss der Fiskalvertreter eine Jahressteuererklärung zur USt sowie eine ZM nach § 18a UStG abgeben; seit dem 1.1.2020 muss auch eine vierteljährliche Voranmeldung abgegeben werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22a Fiskalvertretung

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf umsatzsteuerrechtliche Erklärungs- un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 22c UStG regelt über die regulären Pflichtangaben in einer Rechnung nach § 14 UStG und § 14a UStG hinaus, dass im Falle der Fiskalvertretung in der Rechnung noch zusätzliche Angaben enthalten sein müssen, die die Fiskalvertretung nach außen hin klar erkennbar machen. In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Fiskalvertretung, der Name und die Anschrift des Fiskalvertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zuständige Finanzbehörde

Rz. 18 Die Untersagung der Fiskalvertretung erfolgt durch die "zuständige Finanzbehörde". Welches die zuständige Finanzbehörde ist, wird gesetzlich nicht weiter ausgeführt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung bezieht sich die Aussage des § 22e Abs. 1 UStG offensichtlich auf das Finanzamt, bei dem der Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 2 UStG geführt wird.[1] Im Ergebnis ist es...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Verpflichtung zur Rechnungsausstellung

Rz. 6 Die Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen, ergibt sich grundsätzlich aus § 14 Abs. 2 UStG sowie in Sonderfällen ausdrücklich auch aus § 14a UStG. In den Fällen, die für die Fiskalvertretung typisch sind (vgl. § 22a UStG Rz. 3ff.), kommt es regelmäßig zur Ausführung steuerfreier Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG (Ausfuhrlieferung) oder § 4 Nr. 1 Buchst. b US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vollmacht

Rz. 48 Nach § 22a Abs. 3 UStG bedarf die Fiskalvertreter einer Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers. Gesetzlich ist an dieser Stelle nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht vorliegen muss und ob bestimmte Anforderungen an diese Vollmacht zu stellen sind. Nach der Gesetzesbegründung[1] zur Einführung der Fiskalvertreterregelung muss die Vertretungsbefug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt die Pflichten des von ihm vertretenen ausländischen Unternehmers. Außerdem hat er die gleichen Rechte des vertretenen Unternehmers. Da der Fiskalvertreter nicht in einem bestimmten Verfahren zugelassen werden muss, sondern nur in Abhängigkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe die Tätigkeit als Fiskalvertreter nach § 22a US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Steuerfreie Umsätze

Rz. 32 Ein ausländischer Unternehmer kann sich nur dann durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, wenn er im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt. Voraussetzung für einen steuerfreien Umsatz ist, dass nach den einschlägigen nationalen Vorschriften der Ort der ausgeführten Leistung im Inland ist und es sich deshalb um einen steuerbaren Umsatz handelt. Ohne s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsinhalte

Rz. 9 Unberührt von der Verpflichtung, eine Rechnung ausstellen zu müssen, bleiben die Inhalte für die Rechnung. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat die in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Bestandteile zu beinhalten. Soweit eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wird, müssen zusätzlich nach § 14a Abs. 3 UStG noch die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers sowie des Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Untersagung gegenüber Personen nach § 3 StBerG

Rz. 15 Grundsätzlich sind die in § 3 StBerG genannten Personen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Nach § 22a Abs. 2 UStG können diese Personen die Tätigkeit als Fiskalvertreter übernehmen. Auch für diese Personen kommt die Untersagung der Tätigkeit in Betracht. Da allerdings das StBerG eigene Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die sich für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Kein Vorsteuerabzug

Rz. 36 Der leistende, ausländische Unternehmer darf darüber hinaus keine Vorsteuerbeträge abziehen können. Nach der Gesetzesintention ist hier die Möglichkeit der tatsächlichen Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG zu sehen. Ob dem Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnet wird oder er wegen eventuell selbst ausgeführter steuerfreier Umsätze vom Vorsteuerabzug n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zur Vertretung befugte Personen

Rz. 39 Nach § 22a Abs. 2 UStG sind die in § 3 Nr. 1 bis Nr. 3 und § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen zur Fiskalvertretung befugt. Die durch das 7. StBÄndG[1] in § 22a UStG mit Wirkung zum 1.7.2000 vorgenommene Einschränkung auf die in § 3 Nr. 1 bis Nr. 3 StBerG genannten Personen (vgl. Rz. 11) ist seit der Änderung durch 8. StBÄndG[2] ohne Bedeutung, da die für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 15 Für die Erteilung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM ist ausschließlich das BZSt mit Dienstsitz in Saarlouis zuständig. Insoweit ist eine Sonderregelung für die Fiskalvertretung nicht notwendig. Anders ist es bei der Erteilung der Steuernummer. Da hier eine dezentrale Zuständigkeit vorliegt, musste eine separate Regelung aufgenommen werden, die aber auch der AO zugeo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Beendigung der Fiskalvertretung

Rz. 19 Endet die Fiskalvertretung für einen ausländischen Unternehmer – z. B. durch Widerruf der Vollmacht oder weil der vertretene ausländische Unternehmer nicht mehr die Voraussetzungen nach § 22a Abs. 1 UStG erfüllt, berührt dies nicht die Erteilung der zusätzlichen Steuernummer und der zusätzlich erteilten USt-IdNr. Lediglich in den Fällen, in denen in Zukunft keine Vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechnungsaussteller

Rz. 8 Besteht eine Verpflichtung, für eine im Inland ausgeführte Leistung eine Rechnung auszustellen, kann in den Fällen der Fiskalvertretung diese Rechnung sowohl durch den leistenden Unternehmer als auch durch den Fiskalvertreter erstellt werden (Wahlrecht, vgl. § 22b UStG Rz. 35). Die zusätzlichen Anforderungen an die Rechnungsinhalte nach § 22c UStG sind jedoch nicht dav...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vertretener Unternehmer

Rz. 20 § 22a Abs. 1 UStG bestimmt abschließend, welche Voraussetzungen der vertretene Unternehmer erfüllen muss, damit er sich durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen kann. Über die in § 22a Abs. 1 UStG genannten Anforderungen können keine weiteren Voraussetzungen für den vertretenen Unternehmer hinaus gefordert werden. Rz. 21 Grundsätzlich muss der Leistende Unternehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt nach § 22b Abs. 1 UStG die Pflichten des von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmers. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss der Fiskalvertreter eine Jahressteuererklärung zur USt sowie eine ZM nach § 18a UStG abgeben; seit dem 1.1.2020 muss auch eine vierteljährliche Voranmeldung abgegeben werden. Da der Fiskalvertreter nur die Pf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 4 § 22d UStG basierte bei Einführung 1997 – ebenso wie auch die anderen Vorschriften zur Regelung der Fiskalvertretung – auf Art. 22 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie . Durch die Änderung der 6. EG-Richtlinie zum 1.1.2002[1] sowie durch die Überführung der Regelungen der 6. EG-Richtlinie in die MwStSystRL zum 1.1.2007[2] ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen, die eine Anpa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 5 § 22c UStG basierte bei Einführung 1997 – ebenso wie auch die anderen Vorschriften zur Regelung der Fiskalvertretung – auf Art. 22 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie . Durch die Änderung der 6. EG-Richtlinie zum 1.1.2002[1] sowie durch die Überführung der Regelungen der 6. EG-Richtlinie in die MwStSystRL zum 1.1.2007[2] ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen, die eine Anpa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 6 § 22e UStG basierte bei Einführung 1997 – ebenso wie auch die anderen Vorschriften zur Regelung der Fiskalvertretung – auf Art. 22 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie . Durch die Änderung der 6. EG-Richtlinie zum 1.1.2002[1] sowie durch die Überführung der Regelungen der 6. EG-Richtlinie in die MwStSystRL zum 1.1.2007[2] ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen, die eine Anpa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen der Fiskalvertretung

Rz. 19 Die Regelung zur Fiskalvertretung ist als Wahlrecht ausgestaltet, der ausländische Unternehmer kann sich – unter den weiteren Voraussetzungen – im Inland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, er muss sich aber nicht vertreten lassen. Soweit die Voraussetzungen nach § 22a UStG in der Person des leistenden Unternehmers nicht erfüllt sind, kann er sich nicht durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gesonderte USt-IdNr.

Rz. 9 Korrespondierend zu der Erteilung einer zusätzlichen Steuernummer erhält der Fiskalvertreter vom BZSt [1] auf Antrag eine separate USt-IdNr., unter der der Fiskalvertreter für alle von ihm vertretenen Unternehmer die unionsrechtlich zu meldenden Vorgänge anzumelden hat. Rz. 10 Die USt-IdNr. wird nach § 27a Abs. 1 UStG Unternehmern i. S. d. § 2 UStG auf Antrag erteilt. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesonderte Steuernummer

Rz. 5 Der Fiskalvertreter erhält für seine Vertretungstätigkeit eine gesonderte Steuernummer nach § 22d Abs. 1 UStG. Unter dieser Steuernummer übermittelt er die Voranmeldungen und Jahreserklärungen für alle Umsätze für alle von ihm vertretenen ausländischen Unternehmer. Die Steuernummer für die Zwecke der Fiskalvertretung erhält er zusätzlich zu der Steuernummer, unter der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt nach § 22b Abs. 1 UStG die Pflichten des von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmers. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss der Fiskalvertreter eine Jahressteuererklärung zur USt sowie eine ZM nach § 18a UStG abgeben; seit dem 1.1.2020 muss auch eine vierteljährliche Voranmeldung abgegeben werden. Da der Fisk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.

2.1 Gesonderte Steuernummer Rz. 5 Der Fiskalvertreter erhält für seine Vertretungstätigkeit eine gesonderte Steuernummer nach § 22d Abs. 1 UStG. Unter dieser Steuernummer übermittelt er die Voranmeldungen und Jahreserklärungen für alle Umsätze für alle von ihm vertretenen ausländischen Unternehmer. Die Steuernummer für die Zwecke der Fiskalvertretung erhält er zusätzlich zu d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 § 22c UStG regelt über die regulären Pflichtangaben in einer Rechnung nach § 14 UStG und § 14a UStG hinaus, dass im Falle der Fiskalvertretung in der Rechnung noch zusätzliche Angaben enthalten sein müssen, die die Fiskalvertretung nach außen hin klar erkennbar machen. In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Fiskalvertretung, der Name und die Ans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechnungsangaben bei Fiskalvertretung

2.1 Verpflichtung zur Rechnungsausstellung Rz. 6 Die Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen, ergibt sich grundsätzlich aus § 14 Abs. 2 UStG sowie in Sonderfällen ausdrücklich auch aus § 14a UStG. In den Fällen, die für die Fiskalvertretung typisch sind (vgl. § 22a UStG Rz. 3ff.), kommt es regelmäßig zur Ausführung steuerfreier Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG (Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt die Pflichten des von ihm vertretenen ausländischen Unternehmers. Außerdem hat er die gleichen Rechte des vertretenen Unternehmers. Da der Fiskalvertreter nicht in einem bestimmten Verfahren zugelassen werden muss, sondern nur in Abhängigkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe die Tätigkeit als Fiskalv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Untersagung der Fiskalvertretung

2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Regelung Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf umsatzsteuerrec...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1.1.2 Verbilligte Leistung an den Gesellschafter

Bei einer verbilligten Leistung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter handelt es sich weiterhin entweder um eine Lieferung[1] oder um eine sonstige Leistung.[2] Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG, wenn das tatsächliche Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG niedriger ist. Bei einer Lieferung sind als ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt auch vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Anteilseigner ein Wirtschaftsgut unentgeltlich bzw. verbilligt zuwendet. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher bzw. verbilligter Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an den Gesellschafter bzw. bei anderen sonstigen Leistungen der Gesellschaft zu einem unangemessen niedri...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1.1.3 Unentgeltliche Leistung an den Gesellschafter

Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts von der Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter liegt umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor. Die Entnahme für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, wird einer Lieferung gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen od...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Umsatzsteuer

Ist bei der Kapitalgesellschaft eine vGA anzusetzen, die zu einem Umsatz führt, der gem. § 3 Abs. 1b UStG einer Lieferung oder gem. § 3 Abs. 9a UStG einer sonstigen Leistung gleichgestellt ist, entsteht hierdurch eine Umsatzsteuerschuld, die am Bilanzstichtag des entsprechenden Jahres als Umsatzsteuerverbindlichkeit in der Bilanz zu berücksichtigen ist. 1.1 Umsatzsteuerliche ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1.1 Umsatzsteuerliche Lieferung oder sonstige Leistung an den Gesellschafter

Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter kann in folgender Weise geschehen: Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) durch Übertragung von Wirtschaftsgütern von der Gesellschaft auf den Gesellschafter; Sonstige Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter. 1.1.1 Angemessene Gegenleistung Liegt die Gegenleistung im angemessenen Rahme...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1.1.1 Angemessene Gegenleistung

Liegt die Gegenleistung im angemessenen Rahmen, handelt es sich um eine Leistung wie gegenüber einem fremden Dritten. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Entgelt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.[1] Hinweis Keine vGA Körperschaftsteuerlich liegt in diesem Fall keine vGA vor.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt.[1] Da die Vorsteuer aus der Mindestbemessungsgrundlage grundsätzlich abzugsfähig ist, stellt sich die Frage, ob die im Wege einer vGA gewährte Leistun...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.6 VGA als Korrekturregelung

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] dient das Instrument der verdeckten Gewinnausschüttung der Gewinnkorrektur, die außerhalb der Steuerbilanz vorzunehmen ist. Die Einkommensermittlung einer Kapitalgesellschaft erfolgt in zwei Stufen: Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG Außerbilanzielle Korrekturen. Auf der ersten Stufe wird der Gewinn nach den Grundsätzen des Bilanzr...mehr

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Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Leitsatz 1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. 2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / IV. Umsatzsteuer

Rz. 70 Erwerbsvorgänge, die unter die Grunderwerbsteuer fallen, sind von der Zahlung der Umsatzsteuer (USt) befreit, § 4 Nr. 9a UStG. Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerlich eine direkte Lieferung vom Eigentümer an den Ersteher.[83] Hiernach ist die Lieferung des Grundstücks von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Allerdings kann der Eigentümer auf diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen sowie zu Mietervereinen enthalten in der Regel Entgelte für die Gewährung besonderer wirtschaftlicher Vorteile, z. B. für Rechtsberatung, Prozessvertretung. Sie sind deshalb keine reinen Mitgliederbeiträge i. S. v. § 8 Abs. 5 KStG, die auf Grund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzerte

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Konzerte können kulturelle Veranstaltungen von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften sein. Konzertvereine fördern im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke durch die "Förderung der Kultur" (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Werden von kulturellen Einrichtungen (Musikvereinen, Gesangsvereinen usw.) Konzertveranstaltungen durchgeführt, si...mehr