Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertreisen

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Konzertreise – die von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft, deren Satzungszweck die "Förderung der Kultur" ist, durchgeführt wird – kann als steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 Nr. 7 AO, Anhang 1b) zur begünstigten Zweckerfüllung und somit zu den satzungsmäßigen Zwecken beitragen....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Bei umsatzsteuerfreier Vermietung: Nach § 4 Nr 12 S 1 Bucht a UStG ist die VuV von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten von der USt befreit. Abgesehen von den Ausnahmefällen, insb der Optierung in Fällen der Vermietung an andere Unternehmer für dessen Unternehmen (dh nicht bei Vermietungen zu Wohnzwecken), bedeutet dies, dass die in den Eingangsrechnungen enthaltene U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zu § 3 Nr 38 EStG § 37a EStG ergänzt § 3 Nr 38 EStG dadurch, dass er die pauschale Erhebung der ESt für den Teil der Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG ermöglicht, der nicht steuerfrei ist und so den Empfänger der Sachprämien von der ESt freistellt. Zu § 37b EStG Gegenüber § 37b EStG stellt § 37a EStG die vorrangige Vorschrift dar, Bleschick in H/H...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatfeste

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde ist ein gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO (Anhang 1b). Zur Heimatpflege und Heimatkunde gehört beispielsweise die Erhaltung der Gebirgstracht, des Volksgesanges und des Volkstanzes sowie alter Sitten und Gebräuche. Veranstaltet ein wegen Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde aner...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtverwendung der Rücklagen ergeben können

Tz. 29 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Erfolgt keine zeitnahe Verwendung der in eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) eingestellten Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke und wurde auch die gesetzliche Vorschrift des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) nicht beachtet, können sich folgende Rechtsfolgen ergeben: Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Vereine, die eine Lieferung oder Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten, haften in den Fällen des § 25d UStG (Anhang 5) für die Steuer. Trifft dies auf mehrere Unternehmen zu, haften diese gesamtschuldnerisch.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimerziehung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) wurde mit Gesetz vom 26.06.2013 (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2013, 1809) wesentlich geändert. § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) bestimmt heute, dass Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen als Zweckbetriebe gelten können. Der AEAO gibt hierzu kein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufsichtsratsvergütung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 EStG (Anhang 10) ist, wer durch die Satzung der betreffenden Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung bestellt wurde. In Betracht kommen die Aufsichtsratsmitglieder einer AG, GmbH, KG auf Aktien und Genossenschaften, von Berggewerkschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Konzertvereine dienen im Regelfall steuerbegünstigten Zwecken, wenn sie die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen. Konzertvereine unterfallen dem Katalogzweck der Förderung von "Kunst und Kultur" in § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b). Die Steuerbegünstigung der Konzertvereine besteht seit dem Veranlagungszeitraum 2007. Konzerte sind Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Photovoltaikanlage

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einnahmen, die ein Eigentümer für die Vermietung eines Daches an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält, sind Einnahmen bei den Einkünften aus § 21 EStG (Pfirrmann in H/H/R, § 21 EStG Rz 300 "Photovoltaik", Oktober 2018; zu den steuerlichen Auswirkungen s auch Fromm, DStR 2010, 207; Lehr, NWB 2009, 2659; Nacke, GStB 2009, 393; Wü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Rücklagennachweis mit Erläuterungen

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.4.1 Versagung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Praxis-Beispiel Benzingutschein ohne Angabe eines genauen Verwendungszwecks Ein Unternehmer vereinbart mit einer ortsansässigen Tankstelle, dass seine Arbeitnehmer gegen Vorlage von Benzingutscheinen i. H. v. 44 EUR, die der Unternehmer ausgestellt und an die Arbeitnehmer ausgegeben hat, zu dem entsprechenden Wert Mineralölprodukte erwerben können. Die Tankstelle rechnet die ...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 2.4.2 Annahme unentgeltlicher Lieferung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG

Praxis-Beispiel Benzingutschein mit Angabe eines genauen Verwendungszwecks Ein Unternehmer vereinbart mit einer ortsansässigen Tankstelle, dass seine Arbeitnehmer gegen Vorlage von "Benzingutscheinen" i. H. v. 44 EUR, die der Unternehmer ausgestellt und an die Arbeitnehmer ausgegeben hat, zu dem entsprechenden Wert Mineralölprodukte erwerben können. Auf den Gutscheinen ist vo...mehr

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Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.3 Wann der Rabattfreibetrag genutzt werden kann

Erhält der Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, mit denen sein Arbeitgeber am Markt auftritt, kann er einen Freibetrag bis zu jährlich 1.080 EUR[1] nutzen. Wird auf dem Gutschein eine Warenmenge angegeben, gilt als Sachbezugswert der um 4 % geminderte Endpreis, zu denen der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung dem Endverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr anbiet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Apotheken: Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters

Leitsatz Ein selbstständiger Apotheker, der Heil- und Arzneimittel an eine Krankenkasse liefert, vereinnahmt das Entgelt bereits bei Zahlung der Krankenkasse an das beauftragte Inkassounternehmen. Das Entgelt wird aus Sicht des Apothekers nicht uneinbringlich, wenn über das Vermögen des Inkassounternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sachverhalt Der Kläger betreibt ...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 2.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Entgelte i. S. d. UStG)

Rz. 26 Ein Unternehmer, der Abfälle einzelner Kunden in Containern bei Mülldeponien eines Landkreises anliefert und gemäß Abfallsatzung als Gebührenschuldner der Deponiegebühren herangezogen wird, kann diese Deponiegebühren als durchlaufende Posten behandeln. Voraussetzung ist, dass dem Betreiber der Deponie der jeweilige Auftraggeber (als deponieberechtigter Abfallerzeuger)...mehr

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Durchlaufende Posten und Gelder sowie Auslagenersatz nach EStG und UStG

1 Durchlaufende Posten bei der Gewinnermittlung 1.1 Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen v...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 2.2.2 Beispiele für Entgelt i. S. d. UStG (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 32 Das dem Fuhrunternehmer (Steuerpflichtiger) vom Abfallerzeuger erstattete Abfallentgelt (Kippgebühr) ist beim Fuhrunternehmer kein durchlaufender Posten, da er selbst – und nicht der Abfallerzeuger – Schuldner gegenüber den Stadtreinigungsbetrieben ist.[1] Rz. 33 Erhebt eine ärztliche Verrechnungsstelle im Rahmen der treuhänderischen Einziehung der Honorare für die Ärz...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 20 Nicht zum Entgelt – und somit nicht zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage – gehören gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten).[1] Die bloße Vereinnahmung und Verausgabung durchlaufender Posten ist für sich gesehen somit keine steuerbare Leistung i. S. d. § 1...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Einordnung des § 18j UStG in das System der USt

Rz. 1 § 18j UStG ist eine mit Wirkung vom 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie ersetzt für seit dem 1.7.2021 getätigte Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (TRFE-Leistungen) das bisherige besondere Besteuerungsverfahren gem. §§ 18 Abs. 4e, 18h UStG, dem sog. "Mini-One-Stop-Shop" (MOSS). § 18j UStG ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Einordnung des § 18k UStG in das System der USt

Rz. 1 § 18k UStG ist eine mit Wirkung zum 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie hat keine Vorgängerregelung, da sie Teil eines ebenfalls zum 1.7.2021 neuen Einfuhr-Fernverkaufs von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ist. Das Verfahren wird bereits als "Import-One-Stop-Shop" (IOSS)[2] bezeich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Geltungsbereich des § 18j UStG

2.1 Allgemeines Rz. 5 § 18j UStG ist als sog. "One-Stop-Shop" (OSS) ausgestaltet und gilt für unterschiedliche Lieferungen oder sonstige Leistungen und für unterschiedliche Unternehmergruppen, je nach Art der Umsätze, als einzige Anlaufstelle. Um eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden nachstehend die einzelnen Leistungsarten des Geltungsbereichs jeweils gesondert dar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Das Besteuerungsverfahren des § 18j UStG

3.1 Allgemeines Rz. 20 Möglicherweise setzt sich als allgemeine Bezeichnung für dieses Besteuerungsverfahren der Begriff "OSS EU-Schedule" durch. In Abschn. 18j.1 Abs. 1 S. 1 UStAE lautet die vergleichbare deutsche Bezeichnung "One-Stop-Shop – EU-Regelung". Für seit dem 1.7.2021 erbrachte TRFE-Leistungen ersetzt § 18j UStG das Verfahren des § 18h UStG, welches gem. § 27 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Geltungsbereich des § 18k UStG

2.1 Allgemeines Rz. 4 § 18k UStG ist als sog. "One-Stop-Shop" (OSS), hier als "Import-One-Stop-Shop" oder "IOSS" bezeichnet) ausgestaltet und gilt für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR als einzige Anlaufstelle. 2.2 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde Rz. 5 § 18k UStG richtet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Das Besteuerungsverfahren des § 18k UStG

3.1 Allgemeines Rz. 13 Das Besteuerungsverfahren[1] des § 18k UStG ist ein neu eingeführtes besonderes Besteuerungsverfahren für sog. Import-Fernverkäufe und hat ersetzt keine Vorgängerregelung. Es wird im Schrifttum als "Import-One-Stop-Shop" oder "IOSS"[2] bzw. "Import-Scheme"[3] bezeichnet. 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 17 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG kann ein im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der aus Sicht seiner Ansässigkeit im übrigen Gemeinschaftsgebiet sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Abs. 5 S. 1 UStG (B2C) erbringt, an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen.[1] Insoweit fungiert § 18j UStG als Nachfolge- und Erweiterungsvorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Betroffene Leistungen

Rz. 9 Im Wesentlichen betroffen von § 18j UStG sind die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die auch bisher schon als sog. Versandhandelsregelung ebenfalls unter § 3c UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung bekannt sind. Unverändert bleibt es beim Lieferort am Ende der Warenbewegung im Bestimmungsmitgliedstaat gem § 3c Abs. 1 UStG. Allerdings sind ab dem 1.7.2021 i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 10 Sachlich gilt das Verfahren des IOSS gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG zunächst für Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG. Dabei handelt es sich bei dem Anmelder für diesen IOSS um Schnittstellenbetreiber i. S. d. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. Hier liegt folgende Konstellation[1] zugrunde: Wenn ein leistender Unternehmer mit Sitz im Drittlandsgebiet, Fernverkäufe von Gegenständen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Beendigung des Verfahrens

Rz. 27 Seitens des Unternehmers kann das Verfahren gem. § 18j Abs. 1 S. 5 UStG nur mWv Beginn eines Kalendervierteljahrs (Besteuerungszeitraum gem. § 16 Abs. 1d S. 1 UStG) widerrufen werden. Gem. § 18j Abs. 1 S. 6 UStG muss der Widerruf gegenüber der zuständigen Behörde (zuständige inländische Behörde ist das BZSt) vor Beginn des maßgeblichen Besteuerungszeitraums nach amtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 6 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer, der i.g. Fernverkäufe (Versandhandelregelung) nach § 3c Abs. 1 S. 2 u. 3 UStG mit Lieferort im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Dies gilt nicht für unter § 3c Abs. 3 UStG fallende Einfuhr-Fernverkäufe (Rz. 12). Daraus ist abzuleiten, dass nur d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 14 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer bzw. dessen Vertreter (Rz. 5) die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18k Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 13 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer, der Lieferungen über eine elektronische Schnittstelle innerhalb eines Mitgliedstaats nach Maßgabe § 3 Abs. 3a S. 1 UStG erbringt, an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Wie in Rz. 14 genauer dargestellt wird, erweitert diese Vorschrift den Anwendungsbereich des § 18j UStG für Schnitts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Beendigung des Verfahrens

Rz. 21 Seitens des Unternehmers kann das Verfahren gem. § 18k Abs. 1 S. 5 UStG nur mWv Beginn eines Kalendermonats (Besteuerungszeitraum gem. § 16 Abs. 1e S. 1 UStG) widerrufen werden. Gem. § 18k Abs. 1 S. 6 UStG muss der Widerruf gegenüber der zuständigen Behörde (zuständige inländische Behörde ist das BZSt) vor Beginn des maßgeblichen Besteuerungszeitraums nach amtlich vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 5 § 18k UStG richtet sich grundsätzlich uneingeschränkt an im Inland und im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer und im Falle des § 3 Abs. 3a S. 2 UStG auch an sog. Schnittstellenbetreiber i. S. v. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. § 18k UStG richtet sich gem. § 18k Abs. 1 S. 3 UStG an nicht im Gemeinschaftsgebiet (also im Drittlandsgebiet) ansässige Unternehmer direkt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Betroffene Leistungen

Rz. 19 Im Verhältnis zur Vorgängerregelung des § 18h UStG, die nur sog. TRFE-Leistungen (Rz. 1) an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfasst hat, gilt der OSS gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG nunmehr für sämtliche sonstige Leistungen, die aus Ansässigkeitssicht des leistenden Unternehmers an in § 3a Abs. 5 S. 1 genannte Empfänger (B2C-Umsätze) mit Leistungsort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 20 Möglicherweise setzt sich als allgemeine Bezeichnung für dieses Besteuerungsverfahren der Begriff "OSS EU-Schedule" durch. In Abschn. 18j.1 Abs. 1 S. 1 UStAE lautet die vergleichbare deutsche Bezeichnung "One-Stop-Shop – EU-Regelung". Für seit dem 1.7.2021 erbrachte TRFE-Leistungen ersetzt § 18j UStG das Verfahren des § 18h UStG, welches gem. § 27 Abs. 33 UStG nur für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen

1 Einordnung des § 18j UStG in das System der USt Rz. 1 § 18j UStG ist eine mit Wirkung vom 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie ersetzt für seit dem 1.7.2021 getätigte Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (TRFE-Leistungen) das bisherige besondere Besteuerungsverfahren gem. §§ 18 Abs. 4e, 18h UStG, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro

1 Einordnung des § 18k UStG in das System der USt Rz. 1 § 18k UStG ist eine mit Wirkung zum 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie hat keine Vorgängerregelung, da sie Teil eines ebenfalls zum 1.7.2021 neuen Einfuhr-Fernverkaufs von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ist. Das Verfahren wird ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Betroffene Leistungen

Rz. 14 § 18j UStG gilt nur für die nach dem 30.6.2021 unter die Vorschrift des § 3 Abs. 3a S. 1 UStG fallenden Lieferungen über eine elektronische Schnittstelle. Dies sind Lieferungen, bei denen die Beförderung oder Versendung eines Gegenstands im Gemeinschaftsgebiet beginnt und endet und die durch einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer an in § 3a Abs. 5 S. 1 aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug

Rz. 29 Entrichtet ein im Ausland ansässiger Unternehmer oder dessen Vertreter Umsatzsteuern über das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG, können damit zusammenhängende im Inland anfallende Vorsteuern nach Maßgabe des § 59 S. 1 Nr. 5 UStG grundsätzlich nur im Rahmen des Vergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden. Erbringen diese Unternehmer i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug

Rz. 23 Entrichtet ein Unternehmer oder dessen Vertreter Umsatzsteuern über das besondere Besteuerungsverfahren § 18k UStG, können damit zusammenhängende im Inland anfallende Vorsteuern nach Maßgabe des § 59 S. 1 Nr. 6 UStG grundsätzlich nur im Rahmen des Vergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden. Erbringen diese Unternehmer im Inland noch andere Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf

2.2.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde Rz. 6 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer, der i.g. Fernverkäufe (Versandhandelregelung) nach § 3c Abs. 1 S. 2 u. 3 UStG mit Lieferort im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Dies gilt nicht für unter § 3c Abs. 3 UStG fallende Einfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen

2.4.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde Rz. 17 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG kann ein im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der aus Sicht seiner Ansässigkeit im übrigen Gemeinschaftsgebiet sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Abs. 5 S. 1 UStG (B2C) erbringt, an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen.[1] Insoweit fu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaats über eine elektronische Schnittstelle

2.3.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde Rz. 13 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer, der Lieferungen über eine elektronische Schnittstelle innerhalb eines Mitgliedstaats nach Maßgabe § 3 Abs. 3a S. 1 UStG erbringt, an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Wie in Rz. 14 genauer dargestellt wird, erweitert diese Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 § 18k UStG ist als sog. "One-Stop-Shop" (OSS), hier als "Import-One-Stop-Shop" oder "IOSS" bezeichnet) ausgestaltet und gilt für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR als einzige Anlaufstelle.mehr