Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht

Leitsatz Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger – Aquatics vom 21.10.2021 – C‐373/19). Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, Nr. 22 Buchst. a UStG, Art...mehr

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Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j EGRL 112/2006

Leitsatz Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Normenkette § 4 Nr. 21 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger ist ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer. Das Team, dem er angehört, bot u.a. Kinderbewegungspr...mehr

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Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und ‐handel

Leitsatz 1. Das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen einander nicht aus. 2. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter vorliegen, beruht auf einer tatsächlichen Würdigung der im Einzelfall getroffenen Feststellungen. 3. Der Empfänger der Gutschrift, der der Abrechnung mittels Guts...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine "Kurtaxe" (in Höhe eines bestimmten Betrages pro Aufen...mehr

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Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt und diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen Ende 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie sind die Regelungen erneut – jetzt bis zum 31.12.2022 – verlängert ...mehr

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Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

Leitsatz 1. Erstattungsberechtigt i.S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO ist derjenige, auf dessen Rechnung und nicht auf dessen Kosten eine Zahlung bewirkt worden ist. 2. Es kommt nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, so wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar herv...mehr

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 3.3 Zusammenfassung: Ort der Telekommunikationsleistung ab 1.1.2015 bzw. ab 1.1.2021/1.7.2021

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Telekommunikationsunternehmen / 3.5 Ort der Telekommunikationsleistungen ab 1.1.2019 bzw. ab 1.7.2021

Bagatellgrenze von 10.000 EUR Seit 1.1.2019 galt, dass nur noch bei Unternehmen mit einem Umsatz (ohne MwSt) in anderen Mitgliedstaaten über 10.000 EUR (Schwellenwert) sich der Leistungsort bei den in Art. 58 MwStSystRL genannten Dienstleistungen (Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, elektronische Dienstleistungen – im Folgenden E-Leistun...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 3.4 Zusammenfassung: Ort der Vermittlungsleistung ab 1.1.2015

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Telekommunikationsunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Die Umsatzbesteuerung von Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation und auch bei elektronischen Dienstleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen richtet sich bei B2B-Umsätzen oder Leistungen an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 5 UStG i. d. F. ab 1.1.2015 bzw. modifiziert i. d. F. ab 1.1.2019 und erneut modifiziert i. d. F. ab 1.7.2021) grds. danach, w...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5 Besteuerungsverfahren nach dem sog. Mini-One-Stop-Shop – Rechtslage ab 1.1.2019 bzw. nach dem One-Stop-Shop (OSS) – Rechtslage ab 1.7.2021

Das MOSS-System wurde ab dem 1.1.2019 insofern modifiziert, als sich nur noch bei Unternehmen mit einem Umsatz (ohne MwSt) in anderen Mitgliedstaaten über 10.000 EUR (Schwellenwert) der Leistungsort bei den in Art. 58 MwStSystRL genannten Dienstleistungen (Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, elektronische Dienstleistungen – im Folgenden...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5.2 Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Erbringen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen Telekommunikationsleistungen (oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder elektronische Dienstleistungen) an im Inland ansässige Nichtunternehmer, können diese unter bestimmten Bedingungen an dem besonderen Besteuerungsverfahren OSS (ab 1.7.2021) teilnehmen.[1] Dies gilt nur, wenn der Unternehmer im Inlan...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 6.2 Startpakete und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich

Startpakete werden von Netzbetreibern und Serviceprovidern für das jeweilige Mobilfunknetz herausgegeben und enthalten den Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang), die Zuteilung einer Rufnummer, ein Guthaben für die ausschließliche Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen in bestimmter Höhe und ein Mobilfunkgerät. Bereits mit Erwerb des St...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 9 Reverse-Charge bei Telekommunikationsdienstleistungen

Bei nach dem 31.12.2020 ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wiederverkäufer ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 5 Satz 6 UStG.[1] Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttäti...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 7.2 Diensteanbieter von 0900er Nummern (Premiumdienste)

Bei Premiumdiensten werden über die Telekommunikationsdienstleistung hinaus sog. Inhaltsleistungen (z. B. Informationsdienstleistungen wie Verkehrs-, Wetter-, oder Börsendaten) erbracht. Die Inhaltsleistungen können über Service-Rufnummern abgerufen werden, bei denen in der Regel ein erhöhtes Verbindungsentgelt anfällt. Die DB erbringen keine Telekommunikationsdienstleistunge...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 2.4 Abgrenzung zu Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen [1] sind Rundfunk- und Fernsehprogramme, die auf der Grundlage eines Sendeplans über Kommunikationsnetze wie Kabel, Antenne oder Satellit, durch einen Mediendienstanbieter unter dessen redaktioneller Verantwortung der Öffentlichkeit zum zeitgleichen Anhören und Ansehen verbreitet werden.[2] Das gilt auch dann, wenn die Verbreitung gleichz...mehr

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Show eines Sängers und Bildjournalisten: Vollumfänglich ermäßigter Umsatzsteuersatz?

Leitsatz Veranstaltet ein als Sänger und Bildjournalist tätiger diplomierter Opern- und Chansonsänger Shows, bei denen er zuvor auf Reisen im In- und Ausland aufgenommene Dias kommentiert und passend zu den gezeigten Regionen Gesangsdarbietungen zeigt, ist von einer einheitlichen künstlerischen Leistung auszugehen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Bu...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 7.1 Das Interconnection-Verfahren

Nach dem TKG muss jeder TNB den Nutzern ermöglichen, auch einen anderen VNB für die Übermittlung der Signale wählen zu können. Dabei kann der Nutzer die Leistungen des VNB entweder dauerhaft ("Preselection") oder auch fallweise ("Call-by-call-Selection") in Anspruch nehmen. Die Abrechnung der Leistungen des VNB wird i. d. R. vom TNB übernommen. Der VNB und der TNB arbeiten s...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 6.1 Einzweckguthabenkarten

Eine Einzweckguthabenkarte (Monofunktionskarte oder auch Calling Card) ist eine Telefonkarte, die keinen Speicherchip enthält, sondern lediglich über aufgedruckte Informationen verfügt. Der Kunde kann sich mit einer auf der Einzweckguthabenkarte aufgedruckten Nummer über das System des Telefonanbieters in das Netz eines Netzbetreibers einwählen. Nach Eingabe seiner auf der E...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 2.3 Gemischte Leistungen (Online-Dienste)

Die Anbieter globaler Informationsnetze (sog. Online-Anbieter) erbringen häufig ein Bündel sonstiger Leistungen an ihre Abnehmer. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen der Online-Anbieter gehören insbesondere: die Einräumung des Zugangs zum Internet; die Ermöglichung des Bewegens im Internet; die Übertragung elektronischer Post (E-Mail) einschließlich der Zeit, die der Anwe...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 7 Interconnection-Verfahren, Premium- und Shared-cost-Dienste

Nach dem TKG [1] besteht für die Betreiber eines Telekommunikationsdienstes (sog. Teilnehmernetzbetreiber – TNB –, z. B. Deutsche Telekom AG) regelmäßig die Pflicht, auch über Leistungen anderer Netzbetreiber (sog. Verbindungsnetzbetreiber – VNB –) oder sonstiger Diensteanbieter (DB) im Interconnection-Verfahren abzurechnen. Die Abrechnung muss die Voraussetzungen des § 45h A...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 10 Änderungen von Steuersätzen

Soweit nichts Anderes bestimmt ist, sind Änderungen des UStG auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden.[1] Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen[2] erbracht, kommt es für die Anwendung einer Änderungsvorschrift (z. B. der Absenkung und Anhebung...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 3.1 Leistungsort nach Sitz oder Wohnsitz des Vertragspartners

Als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehleistungen und bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer gilt grds.[1] der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.[2] Der Ort einer Telekommunikationsdienstleistung bestimmt sich somit entweder nach §...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5.1.1 Überschreitung der 10.000-EUR-Grenze bzw. Verzicht auf deren Anwendung

Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer ab dem 1.1.2019 Telekommunikationsleistungen (oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder Dienstleistungen auf elektronischem Weg) bzw. ab dem 1.7.2021 neben den v.g. sonstigen Leistungen auch innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 UStG im Umfang von mehr als 10.000 EUR an Nichtunternehmer mit Sitz, Woh...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 8 Reverse-Charge bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten

Bereits seit 1.7.2011 unterliegen auch Lieferungen von Mobilfunkgeräten der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.[1] Mobilfunkgeräte sind Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insb...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 5.1.2 Anwendung der 10.000-EUR-Grenze

Ist der Unternehmer, der Telekommunikationsleistungen (oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und/oder Dienstleistungen auf elektronischem Weg) bzw. (ab 1.7.2021) innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Nichtunternehmer in anderen Mitgliedstaaten erbringt, nur in Deutschland ansässig, bestimmt sich der Ort der Leistungserbringung nach § 3a Abs. 1 UStG (Sitz- oder Betriebs...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 6.5 Umsätze im Zusammenhang mit sog. Prepaid-Verträgen

Ein Mobilfunkdienstanbieter erbringt bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf Prepaid-Konten, d. h. bei der entgeltlichen Direktaufladung auf ein sog. Prepaid-Konto im Zeitpunkt der Aufladung und bei der Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs sonstige Leistungen gegen Entgelt, wenn zu dem je...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 7.3 Diensteanbieter von 0180er Nummern (Shared-cost-Dienste)

Bei der Rufnummer 0180 teilen sich der Anrufer und der Inhaber der Rufnummer die Kosten des Gesprächs. Der TNB erbringt somit zwei Telekommunikationsdienstleistungen: an den Anrufer die Herstellung der Verbindung und an den Anbieter das Ermöglichen der bundesweiten ständigen Erreichbarkeit zu demselben Tarif. Erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Endnutzer durch den TNB, tret...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 3.2 Verlagerung des Leistungsorts ins Inland

Erbringt ein Telekommunikationsanbieter mit Sitz in einem Drittland die Leistung weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen noch an eine einem Unternehmer gleichgestellte juristische Person, gilt sie als im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt entsprechend für Telekommunikationsdienstleistungen von einer Betriebstätte im Drittlandsg...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 6.6 Vorsteuerabzug aus Gutschriften über die Vermittlung von Mobilfunkverträgen

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Provisionszahlungen in verschiedenen Modellen der Vermittlung von Mobilfunkverträgen vgl. OFD Frankfurt.[1] Im Wesentlichen geht es hier um die Frage, ob ein Mobilfunk-Service-Provider in unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen aus den Gutschriften gegenüber dem Vermittler für dessen Vermittlungsleistung zum Vorsteuerabzug gem. § 1...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 4 Besteuerungsverfahren nach dem sog. Mini-One-Stop-Shop – Rechtslage ab 1.1.2015

Leistungen von Drittlandsunternehmern an Nichtunternehmer Für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die Leistungen an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet erbringen, gilt eine Sonderregelung. Nach dieser müssen sich diese Unternehmer nur in einem EU-Mitgliedstaat erfassen lassen, wenn sie in der EU sonstige Leis...mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 2.1 Typische Leistungen

Als sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation[1] gelten Leistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien ermöglicht und gewährleistet werden. Dazu gehören auch die Abtretung und die Einräumung von Nutzu...mehr

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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (zu § 4 Nr. 2 UStG)

Kommentar Bestimmte Leistungen, die an Unternehmer ausgeführt werden, die im internationalen Luftverkehr tätig sind, sind nach § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Liste der Unternehmer, die im internationalen Luftverkehr tätig sind, mit aktuellem Stand neu herausgegeben. Neu aufgenommen sind 5 Luftfahrtunternehmen, g...mehr

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Neustarthilfe und Neustarth... / 5 Umsatzdefinition und Referenzumsatz

Umsatz ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Dienstleistungen, die gemäß § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt wurden und daher im Inland nicht steuerbar sind sowie übrige im Inland nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort liegt im Ausland) werden ebenfalls von der Umsatzdefinition erfasst. Erfolgt keine monatliche Abrechnung der Umsätze (w...mehr

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Insolvenzrechtliche Anfechtung und folgende Einfuhrumsatzsteuerrückzahlung; Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Einfuhrumsatzsteuer entstanden ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Korrespondierend dazu wird der Vorsteuerabzug berichtigt (§ 17 Abs. 3 Satz 1 UStG), wenn die Einfuhrumsatzsteuer erstattet wird. Mit "erstattet" ist unionsrechtlich der tatsächliche Vorgang der Rückzahlung gemeint. Sachverhalt Nach Stellung eines Insolv...mehr

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Verrechnung von Vorsteuerüberhängen aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Leitsatz Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden. Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X GmbH & Co. KG, deren Unternehmenszweck unter anderem der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen war. Über das Vermögen der KG wurde mit Beschluss vom 27.2.2015 ...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte die Finanzverwaltung[1] im Rahmen einer Billigkeitsregelung für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 geregelt, dass alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und der Bekämpfung der Corona-Pandemie von den in § 4 Nr. 18 UStG genannten Einrichtungen erbrachten Leistungen als steuerfrei behand...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2022 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

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Besteuerung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Januar 2021[1] in Abschn. 25.1 Abs. 1 UStAE klargestellt, dass die Sonderregelung des § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar ist. Damit kann sich insbesondere der Ort dieser Leistungen nicht nach § 25 i. V. m. § 3a Abs. 1 UStG [2] bestimmen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbeschreibung in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)

Kommentar Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten. Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 2–4 EStG, § 12 Abs 1 KStG : Die Anwendung des § 4g EStG setzt tatbestandlich die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 4 Abs 1 S 3 EStG (einschließlich dessen Ergänzung durch das Regelbeispiel in § 4 Abs 1 S 4 EStG) hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG vorau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt: Die Summen der Abzugsbeträge Die nach § 7g Abs 2 EStG hinzuzurechnenden Beträge Die nach § 7g Abs 3,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die De-Minimis-Verordnung und deren Anwendungsbereich

Rn. 131 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zur De-Minimis-Verordnung s Rn 4, 5. Diese bildet zugleich die Grundlage für § 7b Abs 5 EStG, damit § 7b EStG nicht Art 107 AEUV als unzulässige Beihilfe unterfällt. Der Gesetzgeber wollte dadurch Planungssicherheit haben und sich nicht der Gefahr eines Verfahrens der EU-Kommission aussetzen (Mohaupt, NWB 29/2019, 2153). Andernfalls hätte d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 11c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Verhältnis zum KStG § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gemäß § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein Schuldenerlass vor...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 3.2 Umsatzdefinition

Umsatz im Sinne der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum im Sinne des § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Relevant ist lediglich der Netto-Umsatz, also der...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 3.3 Neu seit 19.3.2021: Sonderregelung für Gaststätten

Für Gaststätten im Sinne von § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz gilt eine Sonderregelung. Hier wird die Umsatzerstattung auf diejenigen Umsätze begrenzt, die bis zum 30.6.2020 dem vollen Umsatzsteuersatz unterlagen, also die in diesen Betrieben verzehrten Speisen und Getränke. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt – herausger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 UStG 1967/73 und UStG 1980

Rz. 1 Vor Inkrafttreten des UStG 1980 am 1.1.1980 konnte es im Importhandel für den Vorsteuerabzugsberechtigten – insbesondere bei Reihengeschäften – aufwendig sein, den Vorsteuerabzug für entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zu erlangen. Dabei konnten dem Abnehmer mitunter interne Kalkulationsdaten des Lieferanten bekannt werden. Praxis-Beispiel Einzelhändler A in Augsburg bestel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 UStG 1993 (Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz)

Rz. 5 Mit Inkrafttreten des UStG 1993 entfielen innerhalb der EG die steuerlichen Grenzen im Bereich der USt. Der Steuertatbestand der Einfuhr bezieht sich seither nur noch auf Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet. Der Regelungsbereich des § 3 Abs. 8 UStG musste deshalb auf Lieferungen aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet begrenzt werden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 UStG 1997 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997)

Rz. 6 § 3 Abs. 8 UStG ist durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz v. 12.12.1996[1] mit Wirkung ab 1.1.1997 erneut geändert worden. Vom Wortlaut her war die Neufassung zunächst von der bisherigen Regelung für die Reihengeschäfte befreit worden, die seither in § 3 Abs. 6 und 7 UStG sowie in § 25b UStG geregelt sind. Außerdem wurde die Vorschrift eindeutiger als zuvor an die gem...mehr