Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 8 [Lieferungsort in besonderen Fällen]

1 Entstehungsgeschichte 1.1 UStG 1967/73 und UStG 1980 Rz. 1 Vor Inkrafttreten des UStG 1980 am 1.1.1980 konnte es im Importhandel für den Vorsteuerabzugsberechtigten – insbesondere bei Reihengeschäften – aufwendig sein, den Vorsteuerabzug für entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zu erlangen. Dabei konnten dem Abnehmer mitunter interne Kalkulationsdaten des Lieferanten bekannt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffene Beförderungs- und Versendungsfälle

Rz. 9 Die Regelung in § 3 Abs. 8 UStG ist ausschließlich auf bewegte Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 6 UStG anzuwenden, bei denen ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Nicht erfasst werden unter die Sonderregelung von § 3g UStG fallende Lieferungen (Erdgas, Elektrizität)[1], ruhende Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 7 UStG, unternehmensinternes Verbringen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 6a Nach § 3 Abs. 8 UStG befindet sich der Ort der Lieferung im Inland und damit an deren Ende der Lieferung, wenn bei einer Beförderungs- oder Versendungslieferung der Gegenstand aus dem Drittland in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Die Regelung enthält damit eine Ausnahme zu § 3 Abs. 6 UStG, wonach der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Lieferkonditionen

Rz. 7 Im Wirtschaftsverkehr wird die Frage, wer Schuldner der bei der Einfuhr zu entrichtenden USt ist, vertraglich durch Vereinbarung bestimmter Lieferkonditionen festgelegt. Für die Verlagerung des Orts der Lieferung in das Inland kommt es nach § 3 Abs. 8 UStG i. V. m. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG sowie durch analoge Anwendung der Art. 77ff. UZK auf die zollrecht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 6b Wer der von § 3 Abs. 8 UStG vorausgesetzte Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, richtet sich wegen § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG nach der analogen Anwendung der Vorschriften für Zölle und damit insbesondere nach den Art. 77ff. UZK.[1] Nach Art. 77 Abs. 3 S. 1 UZK ist Zollschuldner der Anmelder. Unabhängig von den Lieferkonditionen sind damit die zollrechtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen bis 2018

Rz. 16 In Fällen innergemeinschaftlicher Lieferungen ist § 3 Abs. 8 UStG nach seinem Wortlaut nicht anwendbar, da er sich ausschließlich auf die im Drittland beginnende und im Inland endende Lieferung beschränkt. Auch § 1a Abs. 2 und § 3 Abs. 1a UStG sind nicht anwendbar, wenn der Gegenstand im Rahmen einer im Ausgangsmitgliedstaat steuerbaren Lieferung in den Bestimmungsmit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

1.1 UStG 1967/73 und UStG 1980 Rz. 1 Vor Inkrafttreten des UStG 1980 am 1.1.1980 konnte es im Importhandel für den Vorsteuerabzugsberechtigten – insbesondere bei Reihengeschäften – aufwendig sein, den Vorsteuerabzug für entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zu erlangen. Dabei konnten dem Abnehmer mitunter interne Kalkulationsdaten des Lieferanten bekannt werden. Praxis-Beispiel Einz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Zollrecht

Rz. 8 Vom 1.1.1994 bis zur Anwendbarkeit des Unionszollkodex ab dem 1.5.2016 (s. Rz. 8a) galten die Bestimmungen der ZK-VO[1] und der ZK-DVO[2] unmittelbar. Zollschuldner und damit auch Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist der Anmelder (Art. 201 Abs. 3 ZK-VO). Die Anmeldung kann auch durch einen Dritten abgegeben werden (z. B. "in Auftrag und Vollmacht" durch einen Spediteu...mehr

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Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

Leitsatz Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Normenkette § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG, A...mehr

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Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

Leitsatz Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den Fall eines Verzichts gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1 und 3, § ...mehr

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Sneaker, Sammler und Resell... / 5. Umsatzsteuerliche Aspekte

Zu erörtern ist, ob ein Reseller auch Unternehmer i.S.d. UStG ist. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG). Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen – auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (§ 2 Abs. 1 S. 3 UStG). Ein Reseller ist im Allgemeinen auch Unterne...mehr

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Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Leitsatz Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Normenkette Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Nr. 16 Buchst. k, Nr. 25 Satz 3 Buchst. c, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 158, § 2...mehr

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"Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

Leitsatz Im Gegensatz zur spielinternen "Vermietung" von virtuellem Land bei einem Online-Spiel begründet der Umtausch einer Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel (im Streitfall über eine von der Spielbetreiberin verwaltete Börse) eine steuerbare Leistung. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 11 und 11a, § 3a Abs. 2 Satz 1, § 13b Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Anwendungsfälle

Rz. 30 Anwendungsfälle der Mitteilungsbefugnisse nach § 31b AO ergeben sich aus aufsichtsrelevanten Sachverhalten, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Maßnahmen der zuständigen Stelle geboten sind.[1] Ein Mitteilungsfall wird meist nicht wegen eigener Angaben des Stpfl.[2] sondern aufgrund von Erkenntnissen der Außenprüfung, einer Steuerfahndungsprüfung oder einer ...mehr

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Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage

Leitsatz Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Art. 2 Ab...mehr

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Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

Leitsatz 1. Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. 2. Gewährt der Unternehmer einem Endverbraucher anlässlich einer ersten Lieferung für eine an ihn erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung, die der Endverbraucher zum verbilligten Bez...mehr

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Aufbewahrung von Rechnungen bei Kassensystemen (zu § 14b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 14b.1 Abs. 1 UStAE . In der Praxis werden zunehmend elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen eingesetzt; teilweise ist – nicht aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen – die Verwendung solcher Kassensysteme vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Aufbewahrungspflicht des leistenden Unternehmers für v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Durchschnittssatz für in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführte Sägewerkserzeugnisse und Getränke und bestimmte sonstige Leistungen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 160 Auf die unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG fallenden eigenen Erzeugnisse des Land- und Forstwirts kommt ein Steuersatz von 19 %, also in Höhe des allgemeinen Steuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG, zur Anwendung; nach der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG gilt dies auch für die entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben.[1] Die unentgeltlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UStG

Rz. 115 S. zu u. U. unter § 1 Abs. 1a UStG fallenden Geschäftsveräußerungen und zur Einbringung landwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften Rz. 271ff. Rz. 116 S. zu u. a. nach § 4 UStG steuerfreien Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz. 254ff. S. Rz. 260f. zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) nach § 9 UStG bei Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Steuerfreie Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 24 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 254 Nach § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bleiben bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG mit Ausnahme der Befreiungen nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG unberührt. Das bedeutet, dass die Umsätze, die in der Regelbesteuerung nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfrei wären, im Fall eines Pauschallandwirts der Durchschnittssatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Landwirtschaftlicher Betrieb (§ 24 Abs. 2 S. 1 UStG)

4.2.1 Bodennutzung Rz. 46 Unter Landwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren (Urproduktion) und die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse.[1] Hierzu rechnet der Ackerbau, also die Erzeugung von Kulturpflanzen (z. B. Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben) auf dafür bearbeiteten Äckern. Nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Durchschnittssatz für die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Umsätze (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 168 Dem Durchschnittssatz von 10,7 % nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG unterliegen die übrigen Umsätze des Pauschallandwirts, also die Lieferungen eigener land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Rz. 133ff. und Rz. 143ff.) und die land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen (Rz. 147ff.), die jeweils nicht bereits unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG fallen (Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Gesondert geführter Betrieb (§ 24 Abs. 3 UStG)

Rz. 281 Übt der Unternehmer in seinem einheitlichen Unternehmen (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG) neben der Land- und Forstwirtschaft auch eine andere unternehmerische Tätigkeit aus, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach Maßgabe des § 24 Abs. 3 UStG nur – unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 1 und 2 UStG – für die Umsätze aus dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Durchschnittssatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 154 Zum Begriff der Forstwirtschaft i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG und zur Zurechnung der Forstwirtschaft zur landwirtschaftlichen Erzeugertätigkeit gemäß Art. 295 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII Nr. 3 MwStSystRL vgl. Rz. 76ff. Forstwirtschaftliche Erzeugnisse sind die im Rahmen der Forstwirtschaft vom Forstwirt erzeugten Erzeugnisse sowie die eigenen E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Ausstellung von Rechnungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 24 Abs. 1 S. 5 UStG)

5.7.1 Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen Rz. 264 Die Regelungen der §§ 14 und 14a UStG zur Rechnungslegung gelten auch für die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegenden Lieferungen und sonstigen Leistungen von Land- und Forstwirten.[1] Unter den näheren Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 UStG ist der Pauschallandwirt also berechtigt bzw. verpflichte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (§ 24 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 78 Nach § 24 Abs. 2 S. 2 UStG gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu dienen bestimmt sind. Wie in Rz. 41ff. dargelegt, ist die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenbetrieb ebenso wie die ertragsteuerlich geprägte Abgrenzung zum Gewerbebetrieb bei einer richtlinienkonformen Auslegung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrecht und richtlinienkonforme Auslegung des § 24 UStG

3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Forstwirtschaftlicher Betrieb (§ 24 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 76 Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des (Wald-)Bodens zur Erzeugung von Walderzeugnissen (Urproduktion), in erster Linie von Nutzhölzern, und die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse.[1] Anhang VII Nr. 3 MwStSystRL nennt die Forstwirtschaft ausdrücklich als landwirtschaftliche Erzeugertätigkeit i. S. d. Art....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (§ 24 Abs. 2 UStG)

4.1 Allgemeines Rz. 44 Die Durchschnittssatzbesteuerung kommt gem. § 24 Abs. 1 UStG nur für Umsätze in Betracht, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkt werden. Bei richtlinienkonformer Auslegung muss der Unternehmer landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL sein (Rz. 42), um d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 Abs. 4 UStG)

7.1 Gründe für den Wechsel Rz. 288 Die Regelung in § 24 Abs. 4 UStG gibt jenen Land- und Forstwirten, denen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nachteilig erscheint, die Möglichkeit, eine andere Besteuerungsform zu wählen, nämlich die Regelbesteuerung oder (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. In der Regel wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Anwendung der Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG)

5.1 Allgemeines und 600.000 EUR-Umsatzgrenze Rz. 97a Vor dem Hintergrund der Vertragsverletzungsklage C-57/20, Kommission/Deutschland, (Rz. 9) ist in § 24 Abs. 1 S. 1 UStG eine Vorjahres-Umsatzgrenze von 600.000 EUR eingeführt worden, die nach § 27 Abs. 32 UStG für Umsätze ab dem 1.1.2022 gilt (Rz. 26a). In Umsetzung des Art. 296 Abs. 2 MwStSystRL (Rz. 32ff.) ist dadurch der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

1 Zweck, Bedeutung und Kritik der Vorschrift 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.3 Vorsteuerberichtigung

Rz. 303 Der Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung und umgekehrt bewirkt nach § 15a Abs. 7 UStG eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG und kann somit unter den übrigen Voraussetzungen der Norm zu Berichtigungen des Vorsteuerabzugs führen.[1] Für Zwecke der Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 108 Die Einfuhr durch pauschalierende Land- und Forstwirte ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG steuerbar und steuerpflichtig, sodass EUSt zu entrichten ist. Dabei bemisst sich die EUSt nicht nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 UStG, sondern nach den Steuersätzen des § 12 UStG, weil die Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG ausdrücklich nur für Umsätze nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Umsätze in das Ausland und im Ausland

Rz. 103 Aus dem Ausschluss bestimmter Lieferungen in das Ausland bzw. im Ausland im Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG sowie aus der in § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmten Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (Rz. 254) ist zu folgern, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG grds. auch auf die Umsätze des Land- und Forstwirts in das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 274 Unternehmer, die ihre Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 UStG versteuern – für die USt und Vorsteuer nach Durchschnittssätzen pauschal festgesetzt und gleich hoch sind, sodass keine Zahllast entsteht –, sind nach § 67 S. 1 UStDV insoweit von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG bezüglich ihrer Umsätze, ihrer unentgeltlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 295 Mit Beginn des Kalenderjahres, für das er zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Regelbesteuerung) optiert hat, gelten für den Land- und Forstwirt alle Rechte und Pflichten, die mit dieser von ihm gewählten Besteuerungsform verbunden sind. Insbesondere verlangt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG die Erfüllung der Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Rz. 268 Weist der Pauschallandwirt in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung in Rechnung stellen darf, schuldet er nach § 14c Abs. 1 UStG diesen Mehrbetrag (= unrichtiger Steuerausweis). Das Gleiche gilt, wenn der Pauschallandwirt Empfänger einer Gutschrift mit unrichtig ausgewiesener Steuer ist.[1] Der Leistungsempfäng...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechtsentwicklung seit 1992

Rz. 22 Mit dem Steueränderungsgesetz 1992 (StÄndG 1992) v. 25.2.1992[1] waren u. a. mit Wirkung ab dem 1.1.1992 die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Teilbetriebe einschließlich des Einbringens in Gesellschaften von der Durchschnittssatzbesteuerung ausgenommen worden; im Zuge der Einführung des § 1 Abs. 1a UStG durch das Missbrauchsbekämpfungs- und S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.2 Erklärungspflichten

Rz. 278 Unternehmer, die die Durchschnittssätze des § 24 UStG anwenden, sind, wenngleich § 24 UStG eine solche Befreiung nicht vorsieht[1], in der Praxis grds. für ihre pauschalierten Umsätze von der Erklärungsabgabe befreit (Rz. 3). Doch auch sie haben – sofern sie vom FA nicht besonders aufgefordert werden – insbesondere dann USt-Voranmeldungen abzugeben und Vorauszahlunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Nachhaltige Tätigkeit und Person des Betriebsinhabers

Rz. 86 Sofern im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit nur vereinzelt Leistungen ausgeführt werden, ist zu beachten, dass § 24 UStG nur angewendet werden kann, wenn eine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG vorliegt.[1] Da es dafür aber auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht ankommt, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unter de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Nach Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 galt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auch für die vor dem 1.1.2011 ausgeführten sog. Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Der Begriff des Hilfsumsatzes war sinngleich mit dem Begriff des Hilfsgeschäfts[1] bzw. der Hilfstätigkeit. Für die Anwendung von Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 auf den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 264 Die Regelungen der §§ 14 und 14a UStG zur Rechnungslegung gelten auch für die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegenden Lieferungen und sonstigen Leistungen von Land- und Forstwirten.[1] Unter den näheren Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 UStG ist der Pauschallandwirt also berechtigt bzw. verpflichtet, Rechnungen auszustellen und darin die Steuer g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.2 Folgen des Widerrufs

Rz. 314 Der Land- und Forstwirt, der von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zurückkehrt, kann für alle vor der Rückkehr bewirkten Umsätze Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis unter Anwendung der Steuersätze des § 12 UStG ausstellen. Denn ob ein Umsatz bereits der Durchschnittssatzbesteuerung oder noch der Regelbesteuerung unterliegt, ric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Durchschnittssatzbesteuerung kommt gem. § 24 Abs. 1 UStG nur für Umsätze in Betracht, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkt werden. Bei richtlinienkonformer Auslegung muss der Unternehmer landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL sein (Rz. 42), um die Durchschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung wie in § 19 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr