Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtiger Dienst

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Auslandsbeamte, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 35ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit – Art. 4 OECD-MA

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die Anwendung eines DBA ist der Staat zu bestimmen, in dem der Arbeitnehmer und ggf. der Arbeitgeber entsprechend Art. 1 i. V. m. Art. 4 OECD-MA ansässig sind. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Ansässigkeit nach Art. 4 OECD-MA sind unabhängig von der Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung eines Vertragsstaats oder einer entsprechenden ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liberia

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Liberia (Hauptstadt: Monrovia; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat in Westafrika. Sie grenzt im Nordwesten an > Sierra Leone, im Norden an > Guinea, im Osten an die > Elfenbeinküste und im Südwesten an den Atlantik. Liberia ist nach > Panama der weltweit zweitgrößte Flaggenstaat für Handelsschiffe; Regelungen zur Seeschifffahrt k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Britische Jungferninseln

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den britischen Jungferninseln (Hauptstadt: Road Town; Amtssprache: Englisch) in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (VK) noc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Zentrale für Tourismus

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DZT in Frankfurt/M ist ein Verein, der als Zuwendungsempfänger des Bundes im Auftrag der Bundesregierung im Ausland für das Reiseland Deutschland wirbt. Die DZT führt als Verein keine > Öffentliche Kasse. Gleichwohl werden die Arbeitslöhne der im Ausland beschäftigten ArbN nicht von der DZT, sondern von einer inländischen öffentlichen Kasse aus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 83 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen die Steuerfreistellung nach DBA unter den Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG nicht gewährt. Rz. 84 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG erfordert nicht, dass D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die früher als Staatsbahn organisierte Bahn ist zum Jahr 1994 privatisiert worden. Dazu wurden die Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" des Bundes und "Deutsche Reichsbahn" der früheren DDR im Sondervermögen "Bundeseisenbahnvermögen" zusammengefasst (vgl Art 87 GG sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993, BStBl 1993 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 59 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspre...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG

Leitsatz Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Zusammenfassung Überblick Häufig setzt sich das Vermögen des Erblassers nicht nur aus inländischen Vermögenswerten zusammen, sondern enthält darüber hinaus auch ausländisches Vermögen. Ist nun einer der am Erbfall Beteiligten Steuerinländer, unterliegt der gesamte Vermögensanfall aufgrund des Weltvermögensprinzips der deutschen Besteuerung. Hat hingegen weder der Erblasser noch...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht

Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1] Praxis-Beispiel Beispiel Erblasser E hat bis zu seinem Tod in München gelebt. E verstirbt und hinterlässt eine Tochter T, die in Brasilien lebt. Das Vermögen des E besteht aus zwei inländischen Grundstücken. Für die Tochter T tritt ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht Rechtslage bis zum 24.6.2017

Im Fall, dass nur die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG gegeben ist, kann die deutsche beschränkte Erbschaftsteuerpflicht dadurch vermieden werden, dass das entsprechende Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG in solches nicht in den Anwendungsbereich des § 121 BewG fallende Vermögen umgewandelt wird.[1] 5.1 Allgemeines Auf Antrag des Erwerbers wird ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2 Unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

2.1 Allgemeines Die unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelt und kommt nur unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung. 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1]...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6 Änderungen für die beschränkte Steuerpflicht; Rechtslage ab dem 25.6.2017

6.1 Allgemeines Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) wurde für die beschränkte Steuerpflicht Folgendes neu geregelt.[1] 6.2 Persönliche Freibeträge Grundsätzlich erhält nun jeder beschränkt steuerpflichtige Erwerber auch den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG wie...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.1 Allgemeines

Ist keine der beteiligten Personen Inländer und damit beschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben – und wurde auch kein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt –, dann hat das folgende Konsequenzen auf die Besteuerung in Deutschland.mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.1 Allgemeines

Die unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geregelt und kommt nur unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung.mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 3 Erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Haben sich deutsche Staatsangehörige nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, so führt dies bei diesen zur erweiterten unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.[1] Die erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt also von der deutschen Staatsangehörigkeit ab. Mit dieser Vorschrift soll...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.1 Allgemeines

Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) wurde für die beschränkte Steuerpflicht Folgendes neu geregelt.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1 Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften ab dem 1.7.2016

2.4.1.1 Umfang der Begünstigung Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4 Begünstigtes Vermögen

2.4.1 Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften ab dem 1.7.2016 2.4.1.1 Umfang der Begünstigung Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es w...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.1 Allgemeines

Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht erfüllt, kann aber eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sog. Inlandsvermögen hinterlässt. Hier sei darauf hingewiesen, dass der persönliche Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht von 1.100 EUR auf 2.000 EUR ab 2009 angehoben wurde.[1] Unter bestimmten Voraus...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.2 Folge des Antrags

Als Folge des gestellten Antrags umfasst die unbeschränkte Steuerpflicht den gesamten Vermögensanfall, und zwar unabhängig davon, worin das Vermögen besteht und ob es in Deutschland oder einem anderen Staat belegen ist. Darüber hinaus erstreckt sich die Wirkung des Antrags auf alle Erwerbe, für die die Steuer nach § 9 ErbStG innerhalb von 10 Jahren vor und innerhalb von 10 Ja...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.3 Aufhebung der Vorschrift

Die Möglichkeit der Option von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht wurde durch das Steuerumgehungsgesetz für alle Erwerbe nach dem 24.6.2017 abgeschafft. Dies gilt für alle Erwerbe für die die Steuer nach dem 24.6.2017 entsteht. Dagegen bleibt sie für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 25.6.2017 entsteht, weiterhin anwendbar. Hinweis Neue Vorschrift Für den besc...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.2 Persönliche Freibeträge

Grundsätzlich erhält nun jeder beschränkt steuerpflichtige Erwerber auch den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht. Allerdings wird der jeweilige anzuwendende persönliche Freibetrag um einen Teilbetrag gemindert. Der Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der Summe der Werte des in demselben Zeitpunkt erworbenen, nicht der beschränkte...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.2 Freibeträge und Tarif

Während das Erbschaftsteuergesetz bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht persönliche Freibeträge zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR gewährt[1], kommt bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nur ein Freibetrag i. H. v. 2.000 EUR zur Anwendung.[2] Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG aber nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 GG.[3] Nunmeh...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.4 Abzug von Schulden und Lasten

Zum Abzug von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht gilt Folgendes. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Schulden und Lasten nur insoweit berücksichtigt, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Hinweis Wirtschaftlicher Zusammenhang Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögens...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG gehört, insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9 Doppelbesteuerungsabkommen

9.1 Allgemeines Von der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht werden das inländische wie auch das ausländische Vermögen erfasst. Erhebt auch der ausländische Staat eine Erbschaftsteuer, dann entsteht eine Doppelbesteuerung für das Auslandsvermögen. Durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung in den beteiligten Staaten verhindert werden. Dabe...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht Rechtslage bis zum 24.6.2017

4.1 Allgemeines Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht erfüllt, kann aber eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sog. Inlandsvermögen hinterlässt. Hier sei darauf hingewiesen, dass der persönliche Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht von 1.100 EUR auf 2.000 EUR ab 2009 angehoben wurde.[1] Unter be...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4 Folgen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

4.4.1 Allgemeines Ist keine der beteiligten Personen Inländer und damit beschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben – und wurde auch kein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt –, dann hat das folgende Konsequenzen auf die Besteuerung in Deutschland. 4.4.2 Freibeträge und Tarif Während das Erbschaftsteuergesetz bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht persönliche Freib...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 8 Bewertung von ausländischem Grundbesitz und ausländischem Betriebsvermögen

8.1 Bewertung von ausländischem Grundbesitz Die Bewertung von ausländischem Grundbesitz richtet sich nach § 12 Abs. 7 ErbStG i. V. m. § 31 BewG. Ausländisches Grundvermögen ist demzufolge mit dem gemeinen Wert [1] anzusetzen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, können die Bewertungsmethoden des § 182 BewG herangezogen werden.[2] Aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 7 ErbStG auf § 31...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7 Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

7.1 Allgemeines Neben der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht gibt es noch die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Diese ist im Außensteuergesetz [1] geregelt und tritt bei einem Wohnsitzwechsel in ein niedrig besteuertes Gebiet ein.[2] Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn der 5-Jahreszeitraum der erweiterten unbes...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.3 Versorgungsfreibetrag

Aufgrund des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes wird nun auch bei beschränkter Steuerpflicht der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt. Dies gilt sowohl für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (§ 17 Abs. 1 ErbStG) wie auch für Kinder (§ 17 Abs. 2 ErbStG). Auch hier muss vom Erwerber kein Antrag gestellt werden, d. h. der Versorgungsfreibetrag wird von Amts wegen gewä...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.3 Familienheim: Erwerb von Todes wegen (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner von Todeswegen steuerfrei. Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Es sind dabei die Voraussetzungen in R E 13.3 Abs...mehr