Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Strenge Anforderungen an den Nachweis der Privilegierung Der Gläubiger, der eine nach § 850d Abs. 1 ZPO privilegierte Zwangsvollstreckung betreiben möchte, muss dem Vollstreckungsorgan einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – die Qualifikation des zugrunde liegenden Anspruchs als Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Verjährungseinwand war nach dem BGH möglich Das Feststellungsbegehren ist unbegründet, weil – wie der Schuldner mit Recht einwendet – mögliche Ansprüche der Antragstellerin aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit vom 1.6.1994 bis 31.7.1996 verjährt sind. Der nur gegen die Feststellung, dass die Forderung aus einer vor...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Ehegattenunterhalt

a) Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente. b) Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der d...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / II. Folgen der vertraglichen Bindung

Die beiderseitigen Erklärungen führen zu einem eigenen Unterhaltsanspruch des aus der Behandlung hervorgegangenen Kindes gegen den einwilligenden Mann. Im Wege der Auslegung kann man mit dem BGH ohne weiteres dazu gelangen, dass der Unterhalt "entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Verwandtenunterhalt" (Rn 23) und zur Sicherung seines Lebensbedarfs geschuldet wird. Dass ...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Versicheru... / 3 Der Praxistipp

Anträge in § 850k Abs. 4 ZPO Richtig sieht das AG, dass es nicht im Ermessen des Vollstreckungsorgans liegt, welche Beträge auf dem Pfändungsschutzkonto zu dem Grundfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO pfandfrei gestellt werden. Vielmehr bedarf es für die weitergehende Freistellung in Höhe der Freibeträge nach § 850k Abs. 2 ZPO der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nach...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / Leitsatz

Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand um...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / 1. Steuerbare Einkünfte

Einkünfteerzielung setzt – sowohl bei den Gewinneinkünften als auch bei den Überschusseinkünften – eine wirtschaftlich auf Vermögensmehrung gerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus.[6] Erforderlich ist also eine Vermögensmehrung. Abgrenzungskriterium zu einer nichtsteuerbaren Vermögensmehrungen ist, ob der Steuerpflichtige auf die Vermögensmehrung gerichtet wirtscha...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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FF 7+8/2016, Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen

Eichel/Stolterfoht (Hrsg.) 2015, 160 Seiten, illustrierter Sammelband, euregioverlag, 20 EUR, ISBN: 978-3-933617-62-0 Der 37. Band der Reihe "Die Region trifft sich – Die Region erinnert sich", befasst sich mit dem Leben und Wirken von Elisabeth Selbert. 13 Autorinnen und Autoren haben ihren Werdegang, ihre Arbeit und ihre Bedeutung beschrieben. Wer war Elisabeth Selbert? Sie g...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / II. Bedürftigkeit des minderjährigen Kindes

Ein minderjähriges Kind ist in der Regel mangels eigener Leistungsfähigkeit bedürftig, so dass das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs unstreitig ist. Ausnahmen ergeben sich bei eigenem Einkommen und/oder Vermögen oder wenn dem Kind fiktives Einkommen zuzurechnen ist. Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung sind uneingeschränkt alle zumutbar erzielten Einkünfte des Kindes bedürft...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / Leitsatz

( … ) 5a) Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen, privilegierten Kindes, das ein ihm zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfs zugewandtes, nicht unerhebliches Vermögen dazu einsetzt, ein dingliches Wohnrecht in dem Familienheim zu erwerben, das er mit dem ihn während der Minderjährigkeit betreuenden Elternteil bewohnt. 5b) Bei der Billigkeitsabwägung im Ra...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus VB wegen Unterhaltsforderung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Diesen hatte er wegen Unterhaltsansprüchen erwirkt, nachdem er als zuständige Gebietskörperschaft an das leibliche Kind des Schuldners zu Händen der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss gezahlt hatte. Im Vollstreckungsbescheid war die...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / 1 I. Aus der Entscheidung

Nachweis durch den Vollstreckungsbescheid nicht möglich Der erforderliche Nachweis der Privilegierung der Unterhaltsforderung nach § 850d ZPO kann, worauf der BGH (NJW 2005, 1663; NJW 2013, 239) zutreffend hinweist, nur durch eine Entscheidung des Prozessgerichts im kontradiktorischen Verfahren erfolgen. Der auf einseitiger Grundlage ergangene Vollstreckungsbescheid ist zur N...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / 1 I. Aus dem Sachverhalt

Rückständiger Unterhalt wird tituliert Der Schuldner war verheiratet, hatte zwei Kinder und zahlte nach der Trennung 1994 keinen Unterhalt, so dass die Unterhaltsberechtigten bis 1996 Leistungen nach dem BSHG erhielten. Die Gläubigerin beantragte wegen der auf sie nach § 91 Abs. 3 BSHG übergegangenen Unterhaltsansprüche zunächst einen Vollstreckungsbescheid und erhielt nach d...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 1. Tabellen

In der Praxis wird zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs des Kindes zunächst das unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt. Sodann wird mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters des Kindes der Kindesunterhaltsbetrag festgestellt. Die Düsseldorfer Tabelle ist stets in der Fassung...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 3 Der Praxistipp

Beim Vertragsschluss beginnt das Forderungsmanagement Der Gläubiger kann nach der Entscheidung des BGH auch im Zusammenhang mit unterhaltsrelevanten Waren oder Dienstleistungen für Kinder nicht erwarten, seine Lösung im Vollstreckungsrecht zu finden. Die Regelung des § 76 EStG ist eindeutig: Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kin...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / I. Unterhaltsvereinbarung

Der "Umweg" über eine rein vertragliche Verpflichtung des Mannes ist notwendig, weil seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegen seinen Willen nicht herbeigeführt werden kann. Denn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das die Kindesmutter im Vorfeld erfolglos angestrengt hatte, musste mangels genetischer Verbindung zum Kind scheitern. Die Erwägung, auch eine Vaterschaft auf...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt auf den ersten Blick Fragen des Elternunterhalts, insbesondere die Anwendung des sog. Familienselbstbehaltes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auf den zweiten Blick enthält die Entscheidung aber auch Aussagen zu den Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 BGB über einen Zeitraum von drei Jahren ab der Geburt hinaus. Der ...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Unterhalt

a) Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGH, Urt. v. 2.12.2010 – IX ZR 247, 09, BGHZ 187, 337). b) Rechtskräftig festges...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VI. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein neuer und wichtiger Anwendungsbereich ist der Kindergeldausgleich beim Wechselmodell, weil dieser nicht gesetzlich geregelt ist.[51] Das OLG Koblenz hat bestätigt, dass die Ermächtigung aus § 1629 Abs. 2 BGB, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend zu machen, beim Wechsel des Minderjährigen in den Haushalt des anderen Elternteils entfällt.[52] ...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.2 Unterhaltsanspruch nach dem Recht des Beitrittsgebiets

Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung des § 243a Satz 1 ist, dass sich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach dem Recht bestimmt, das im Beitrittsgebiet anzuwenden war und keine Entsprechung in den alten Bundesländern gefunden hatte. Dies ist der Fall, wenn im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des versicherten geschiedenen Ehegatten ein Unterh...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.1 Ausschluss von Hinterbliebenenrentenansprüchen

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 243a soll ein Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach § 243 generell ausgeschlossen werden, wenn sich der Unterhaltsanspruch des überlebenden geschiedenen Ehegatten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestimmt, weil das für das Beitrittsgebiet maßgebende spezielle Unterhaltsrecht nur in...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 1. Normzweck

Der Unterhaltsgläubiger ist in der Regel über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners nicht (oder nur unzureichend) unterrichtet; deshalb kann er sich nur durch eine Auskunft die – für die Bezifferung des Anspruchs erforderliche – Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen verschaffen. Für den Unterhaltsanspruch von Verwandten ergibt sich die Ausk...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für Renten wegen Todes an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem speziellen Recht des Beitrittsgebiets bestimmt. Satz 1 ergänzt § 243, der die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten regelt. Im Ergebnis wird durch die Vorsc...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Erforderlichkeit

Wie unter Ziffer 1.) bereits dargestellt, besteht der Zweck des Auskunftsanspruchs darin, einen bestehenden Unterhaltsanspruch richtig zu berechnen. Deshalb wird eine Auskunftsverpflichtung abgelehnt, sofern die verlangte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann.[63] Das wird z.B. dann angenommen, wenn die Beteiligten in so günstigen Verhä...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.3 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ohne Erfüllung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 43 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nach Abs. 3 auch ohne Vorliegen der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 3, wenn der geschiedene Ehegatte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch hatte, weil er durch Erwerbseinkommen (Arbeitsen...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / Leitsatz

1. Bei der Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen sich dabei grundsätzlich nach den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften. 2. Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf nicht dazu f...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) am 1.7.1977 findet bei einer Ehescheidung nach den Regelungen der §§ 1587 bis 1587p BGB (bis 31.8.2009) bzw. denen des Versorgungsausgleichsgesetzes (ab 1.9.2009) ein Versorgungsausgleich statt. Grundidee des Versorgungsausgleichs ist die gleichmäßige Aufteilung der in einer Eh...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist der Redaktion erst im letzten Jahr zugeleitet worden. Wir haben uns allerdings entschlossen, die Entscheidung abzudrucken, weil sie ein aktuelles Thema hervorragend gelöst hat und zum anderen zeigt, dass Amtsgerichte durchaus in der Lage sind, sich bei geeignetem Sachvortrag mit der schwierigen Billigkeitsvorschrift des § 1579 BGB angemessen zu beschäfti...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.1 Tatsächliche Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 3 ist für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten eine tatsächliche Unterhaltszahlung erforderlich. Zum "Unterhalt" im Sinne der Vorschrift zählen allerdings nur solche Leistungen des verstorbenen Versicherten, die dieser seinem geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung unabhängig von einer Gegenleistung erb...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / aa) Außergerichtlich

Auskunft ist grundsätzlich nur auf Verlangen zu erteilen. Allerdings ist streitig, ob und unter welchen Voraussetzungen für Unterhaltsgläubiger und -schuldner eine Verpflichtung besteht, die jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse – und insbesondere deren Veränderung – unaufgefordert zu offenbaren. Schon die Regelung in § 1605 BGB zeigt, dass das Gesetz keine allgem...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / bb) Beginn

Der Beginn der Zweijahresfrist ist häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur stellt auf den Zeitpunkt der zuletzt erteilten Auskunft ab.[19] Mit der h.M.[20] ist zu differenzieren: Bei vorhergehendem Beschluss über den Unterhaltsanspruch ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorverfahren abzustellen, bei geric...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / bb) Im Verfahren

Die verfahrensrechtliche Auskunftspflicht ist in § 235 FamFG geregelt. Die Bestimmung steht (wie früher § 643 ZPO) in einem Spannungsverhältnis zwischen Amtsermittlungs- und Beibringungsgrundsatz. Die Vorschrift geht weiter als § 1605 BGB, der sich nur über das Einkommen und das Vermögen verhält; § 235 FamFG erfasst auch negative Einkommensbestandteile. Nach § 235 Abs. 3 Fam...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Inhalt

Die Auskunftspflicht bezieht sich in erster Linie auf das Einkommen des Unterhaltsschuldners. Sie kann sich aber auch auf das Vermögen erstrecken, sofern die entsprechende Auskunftserteilung zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Dies ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn der Vermögensstamm angegriffen werden müsste,[4] ...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.3 Anspruch auf Erziehungsrente

Rz. 10 Satz 2 der Vorschrift bestimmt, dass für geschiedene Ehegatten, die von der Ausschlussregelung des Satzes 1 erfasst werden und nur deshalb keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gemäß § 243 haben, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erziehungsrente gemäß § 47 Abs. 1 zu prüfen sind. Die Erziehungsrente (§ 47) ist eine Rente aus eigener Versicherung und keine ab...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FF 5/2016, Unterhaltsrecht – Kommentar

Büte/Poppen/Menne3. Auflage 2015, 743 Seiten, 79 EUR, Verlag C.H. Beck Die dritte Auflage des "kleinen" Kommentars zum Unterhaltsrecht stand vor der großen Aufgabe, ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet mit Verzweigungen in zahlreiche Nebengebiete in schreibtischgerechte Form zu bringen. Denn in den letzten Jahren ist es im Unterhaltsrecht zu einer Vielzahl von Reformen und Änd...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 3.12.2004 geborenen Kindes L. Ihre Beziehung ist seit Herbst 2005 beendet. Seit Dezember 2006 hat der Antragsgegner nahezu keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Am 11.9.2009 schrieb er per Mail, dass er das Kind nie wollte und auch nie etwas mit ihm zu tun haben wollte. Am 8.10.2009 verleugnete er seine ...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Grundsätze

Hier ergeben sich deutliche Unterschiede: Während ein Fehlverhalten des Berechtigten sowohl nach § 826 BGB wie nach § 1579 Nr. 3 und 5 BGB sanktioniert werden kann, ist beim Pflichtigen die Möglichkeit nach § 1579 BGB ausgeschlossen. Denn das Gesetz fordert tatbestandlich ein Fehlverhalten des Berechtigten, und auch die in einem solchen Fall eintretende Rechtsfolge (Versagun...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Form

Aus der Verweisung in § 1605 Abs. 1 S. 3 BGB auf die §§ 260, 261 BGB folgt, dass die Auskunftspflicht durch Vorlage einer in sich geschlossenen[9] schriftlichen, systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu erfüllen ist. Diese soll dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand eine Berechnung des Unterhaltsanspruchs ermöglichen.[10] Nicht ausreichend ist eine ...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr