Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Unbillige Härte

Eine unbillige Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII kann vorliegen, wenn der Unterhaltspflichtige den Sozialhilfeempfänger vor Eintritt der Sozialhilfe über das zumutbare Maß hinaus betreut und gepflegt hat. Eine unbillige Härte, die den Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe in Höhe des fiktiven Pflegegelds ausschließt, kann auch darin bestehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Fällige Beträge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 59, 55 Abs. 3 FamGKG zulässig. Die Beschwerde hat jedoch – soweit das AG nicht abgeholfen hat – in der Sache keinen Erfolg. Der Streitwert berechnet sich wie folgt. Praxis-Beispielmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 113 FamFG i.V.m. § 114 ZPO – BVerfG: Verfahrenskostenhilfe für einstweilige Unterhaltsanordnung

Das BVerfG[37] beanstandet einen Beschluss eines AG, weil dieses nicht beachtet hatte, dass Verfahrenskostenhilfe für eine einstweilige Anordnung über Unterhalt zu gewähren ist, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen abhängt. Nur die endgültige, nicht schon die vorläufige Bewilligung einer Berufsausbildungsbeihilfe dürfte dem Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Hilfen zum Lebensunterhalt

Nach §§ 19 Abs. 2 S. 2, 27 ff. SGB XII gewährte Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) haben, im Gegensatz zu Leistungen der Grundsicherung, generell keinen Einfluss auf Inhalt und Umfang des Unterhaltanspruchs und die Unterhaltsverpflichtung. Der Subsidiaritätsgrundsatz nach § 2 SGB XII bleibt davon unberührt, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsanspruch nach Gewährung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 850d ZPO

Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. Die Bestimmung des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verdrängt als spezielle Regelung des Vorrangs des unmittelbar Unterhaltsberechtigten das Rangverhältnis der Unterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. 2. Die wirtschaftliche Existenz des Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Grundsicherungsleistungen

Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII werden unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen gegenüber Eltern und Kindern gewährt. Sie sind deswegen gegenüber diesen nicht nachrangig, sondern gelten als Einkommen, gleich ob sie zu Recht oder Unrecht gewährt wurden. Den Unterhaltsberechtigten trifft deswegen grundsätzlich die Obliegenheit, Leistungen der Grundsicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Verzicht auf kün... / Leitsatz

1. Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. (Rn 17) 2. Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhalts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 (AG Kelheim, Beschl. v. 16.6.2014 – 1 F 33/13; OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.12.2014 – 7 UF 988/14) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die vom OLG zutreffend vorgenommene Wertfestsetzung bereitet vielen Gerichten Schwierigkeiten, weil die Differenzierung, ob derselbe Gegenstand oder verschiedene Gegenstände vorliegen, nicht immer einfach zu treffen ist. Das Gericht muss – insoweit verschiedene Beteiligte im gerichtlichen Verfahren Ansprüche geltend machen – daher stets prüfen, ob in demselben Verfahren und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Unterhaltsansprüche

Rn 13 Unterhaltsgläubiger nehmen mit ihren Forderungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als einfache Gläubiger i. S. d. § 38 am Verfahren teil.[14] Sie können gem. § 89 Abs. 2 Satz 2 wegen Unterhaltsansprüchen in den für andere Gläubiger unpfändbaren Teil der Bezüge des Schuldners vollstrecken. Unterhaltsansprüche, die nach Verfahrenseröffnung entstande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 4. Eingeschränkter Regress bei Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

§ 33 Abs. 2 SGB II beschränkt den Unterhaltsregress, indem das Gesetz für eine Reihe von Fällen den Anspruchsübergang ausschließt. Die Vorschrift gilt nur für gesetzliche Ansprüche, nicht jedoch für auf einem Austauschverhältnis (z.B. Altenteil) beruhende Forderungen. Kein Anspruchsübergang erfolgt bei den in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Denn während d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 2. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (§ 33 Abs. 1 SGB II)

Voraussetzung für jeden Anspruchsübergang ist ein bestehender Unterhaltsanspruch – andernfalls greift die Vorschrift von vornherein ins Leere. Daher muss die Prüfung zwangsläufig mit der Feststellung eines Anspruchs nach den allgemeinen Regeln beginnen – Unterhaltsverhältnis, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Ferner bedarf es zwischen Unterhaltspflicht und erbrac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 5. Gerichtliche Durchsetzung und Rückübertragung (Abs. 4)

Steht der Unterhaltsberechtigte im Leistungsbezug, nimmt ihm der gesetzliche Forderungsübergang die Aktivlegitimation. Der Antrag ist in Höhe der bis zur Rechtshängigkeit – d.h. bis zur Zustellung der Antragsschrift – erbrachten Leistungen von vornherein unbegründet. Besteht ein hierüber hinausgehender Unterhaltsanspruch, ist der Berechtigte nicht gehindert, diesen gesondert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Der deutsch-si... / 5. Singapurisches Pflichtteilsrecht

Auch existiert ein den deutschen Regeln entsprechendes Pflichtteilsrecht in Singapur nicht. Stattdessen trifft der Inheritance (Family Provisions) Act (Chapter 138) Regelungen, die die Versorgung von hinterbliebenen Ehegatten, unverheirateten Töchtern, minderjährigen Söhnen oder behinderten Kindern (Söhne und Töchter) sicherstellen sollen. Es geht dabei ausdrücklich nur um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Aufstockungsunte... / 2 Anmerkung

Der Streitfall ist dadurch gekennzeichnet, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten seit der Scheidung – zunächst neben einem Teilunterhalt gemäß § 1570 BGB – durchgängig Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zuerkannt wurde; insoweit war der Anspruch durch Vergleich tituliert. Der unterhaltspflichtige Ehegatte verfügte durchgängig über höhere Einkünfte, als der unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um den Gebührenwert des – mit Klage und Widerklage – auf Abänderung eines Unterhaltsurteils gerichteten erstinstanzlichen Verfahrens. Der nacheheliche Unterhalt der Beklagten war mit dem abzuändernden Urteil vom 6.12.2006 für den Zeitraum seit September 2006 auf 2.138,48 EUR festgesetzt. Der Kläger hat mit der am 30.6.2008 eingegangenen Klageschrift zunä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet und im Übrigen zurückzuweisen. 1. Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts ist § 42 Abs. 1 S. 1 GKG in der zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am 30.6.2008 geltenden Fassung. Dahingestellt bleiben kann, ob dies unmittelbar auf § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG beruht (vgl. KG v. 1.2.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / A. Einleitung

An keiner Stelle sind alle Beteiligten so untrennbar in die Wechselwirkungen zweier Rechtsgebiete verstrickt, wie an der Nahtstelle von Existenzsicherungs- und Familienrecht. Wer einen Beleg sucht, findet ihn bereits in den Motiven des BGB. Diese beziehen sich zur Begründung der Unterhaltspflichten u.a. auf die Lasten für die öffentlichen Armenkassen.[1] Umgekehrt hat der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Umschreibung ein... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der unterhaltspflichtige Vater der Antragstellerin. Er wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Teilausfertigung eines vom Land Baden-Württemberg gegen ihn erstrittenen Urteils, durch das er verpflichtet wurde, für die am 7.5.2005 geborene Antragstellerin Unterhalt i.H.v. monatlich 100 % des jeweilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Die Einwilligung... / I. Einführung

Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, blieb die adopt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.6.4 Erstattungsansprüche, die nicht unter das SGB X fallen

Rz. 12 Ansprüche, die öffentliche Arbeitgeber, Träger der Beamtenversorgung, öffentliche oder private Zusatzversorgungseinrichtungen auf die Rentennachzahlung erheben, weil die rückwirkende Rentenbewilligung zu einer Minderung bereits gezahlter Leistungen (z. B. Krankenbezüge oder Übergangsgelder an Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) führt, werden von §§ 102ff. nicht er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz 1983 bis 1995 bedeutsam. Rz. 2 Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2 a), vgl. BGH, FamRZ 2010, S. 357 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Verlängerung des... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch um Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für die Zeit ab November 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 21.10.2010 geborenen Sohnes T. Das Kind ist zu 100 % schwerbehindert; es leidet an einer Chromosomenanomalie des Typs Trisomie 21 (sog. Down-Syndrom) und ist in Pflegest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 791 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 792 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / I. Vorrang des vorangegangenen bedürftigen Ehegatten

Für den vorrangigen vorangegangenen Ehegatten ergeben sich unter Verwendung der verschiedenen Auslegungsansätze keine Abweichungen. Alle Empfehlungen sehen in dieser Konstellation vor, den nachfolgenden Ehepartner bei der Bestimmung des dem vorangegangenen Ehegatten geschuldeten Unterhalts grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Der vorrangige vorangegangene Ehegatte wird si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Verlängerung des... / 2 Anmerkung

Die jüngste zu Fragen des § 1615l BGB ergangene Entscheidung des BGH betrifft den Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein zu 100 % schwerbehindertes nichteheliches Kind betreut, über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus. Zu dieser Entscheidung sind bereits verschiedene Anmerkungen veröffentlicht worden.[1] Die Besprechung an dieser Stelle soll sich auf zwei Aspekte beschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / C. Gegenwärtige Ansätze zum Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Letzteres hat bewirkt, dass seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschiedene Ansätze für einen de lege lata zulässigen Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche diskutiert werden. Diese siedeln den Ausgleich im Wesentlichen auf der Ebene des § 1581 BGB oder aber des § 1609 BGB an. In ihren (rechnerischen) Ergebnissen weichen sie für die Beteiligt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Unterhalt [Rdn 826]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 827 Literaturhinweise: S. die Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / a) Gemischt konservativ/progressiver Auslegungsansatz

§ 1581 S. 1 BGB bietet dank seines weiten Spielraums Grundlage und Rechtfertigung, sich beim Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche dem Grunde nach wesentlich am Kriterium der Schutzbedürftigkeit auszurichten und den Unterhaltsbedarf des nachfolgenden Ehepartners in Abhängigkeit vom Rangverhältnis in die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegenübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / A. Gesetzliche Ausgangslage

Mit der Unterhaltsreform von 2008 hat der Gesetzgeber sich in besonderem Maße dem Schutz sogenannter Zweitfamilien verschrieben und den seit der Eherechtsreform von 1977 bestehenden regelmäßigen Vorrang der Unterhaltsansprüche des vorangegangenen Ehegatten abgeschafft. Er richtet den Rang in der Neufassung des § 1609 BGB nicht mehr wie zuvor grundsätzlich an der zeitlichen P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr