Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt

Rz. 94 Zur Anspruchsgrundlage vgl. Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.).mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 2 Bei F1 soll im Fallbeispiel ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt (vgl. hierzu Fall 16, § 3 Rdn 31) bestehen.mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt für die gleichrangige F2

1. Anspruchsgrundlage Rz. 12 Im Fallbeispiel ist ein Anspruch auf Trennungsunterhalt (vgl. hierzu Fall 15, siehe § 3 Rdn 1) gegeben. 2. Bedarf der F2 Rz. 13 Es gilt wieder der Halbteilungsgrundsatz (Grundsatz gleicher Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen).[1] a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F2 Rz. 14 Bei der Ermittlung des Bedarfs der F2 – anders als ...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / 3. Ungedeckter Restbedarf der F1 (Unterhaltshöhe)

Rz. 50 Ungedeckter Restbedarf von F1 = Bedarf abzüglich (das um den Erwerbstätigenbonus gekürzte) Eigeneinkommen Rechnerischer Unterhaltsanspruch der F1: 450 EUR (1350 – 900 EUR)mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der neKM

a) Grundsatz Rz. 14 Der Bedarf der nichtehelichen Kindsmutter bestimmt sich nach deren Lebensstellung und damit nach deren Einkünfte, die sie ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte (vgl. Fälle 23 und 24, siehe § 5 Rdn 1, 40). BGH, Beschl. v. 15.5.2019 – XII ZB 357/18 Rn 23 Das Oberlandesgericht ist dem Grunde nach zutreffend davon ausgegangen, dass für ...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / III. Ehegattenunterhalt für die gleichrangige F2

1. Anspruchsgrundlage Rz. 43 Im Fallbeispiel ist ein Anspruch auf Familienunterhalt gegeben. Der Anspruch ist zu beziffern, um die Ansprüche der beiden Ehefrauen zum Ausgleich bringen zu können. 2. Bedarf der F2 Rz. 44 Bei der Ermittlung des Bedarfs der F2 – anders als bei F1, der ersten Ehefrau – ist nunmehr zu beachten, dass die Lebensverhältnisse der Ehe zwischen M und F2 be...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / VI. Hinweise

1. Kindesunterhalt und Stichtagsprinzip Rz. 29 Im Fallbeispiel hat der Unterhalt für das nichteheliche Kind und für die Kindsmutter die Lebensverhältnisse der Ehe von M und F1 nicht geprägt. Dies wäre aber bspw. anders, wenn das Kind vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wäre: BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 … Denn die Unterhaltspflicht gegenüber so...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / II. Ehegattenunterhalt

1. Anspruchsgrundlage Rz. 59 Im Fallbeispiel wird ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt (vgl. hierzu Fall 19, siehe § 4 Rdn 1 ff.) angenommen. 2. Bedarf Rz. 60 Wegen Vorwegabzug des Kindesunterhalts sind 368,50 EUR (der Zahlbetrag, nicht der Tabellenbetrag) vom Einkommen des M abzuziehen. BGH, Urt. v. 27.5.2009 – XII ZR 78/08 Bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts ist nur der ...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 8 Es ist zu berücksichtigen, dass M auch seiner neuen Ehefrau F2 unterhaltspflichtig ist. Deshalb ist dieser Unterhalt zu bestimmen, um die Leistungsfähigkeit beurteilen zu können:mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

1. Tenorierung Rz. 68 Der konkret errechnete Anteil am Mehrbedarf erfordert selbstverständlich keine Dynamisierung. Eine Vereinbarung oder Tenorierung würde beispielsweise lauten: Zitat "M zahlt an das Kind K zu Händen der Kindsmutter einen monatlichen Kindesunterhalt, jeweils zahlbar monatlich im Voraus, in Höhe von 105 % des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB der jewei...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / II. Unterhaltsanspruch der neKM

1. Anspruchsgrundlage Rz. 51 Anspruchsgrundlage ist § 1615l BGB (vgl. Fälle 23 und 24, siehe § 5 Rdn 1 ff., 22 ff.). 2. Bedarf a) Grundsatz Rz. 52 Der Bedarf der nicht verheirateten Kindsmutter bestimmt sich grds. nach der Lebensstellung der Kindsmutter, insbesondere nach dem Einkommen, das sie ohne die Geburt des Kindes heute hätte (vgl. im Einzelnen Fall 23, siehe § 5 Rdn 1 ff...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F1 aa) Kein Vorwegabzug des Unterhalts für das Kind aus zweiter Ehe Rz. 6 Das Kind K ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Rz. 7 Das BVerfG hat hierzu in seiner Entscheidung, mi...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 106 Der notwendige Selbstbehalt (1.160 EUR) und der angemessene Selbstbehalt (1.400 EUR) des M gegenüber K2 sind gewahrt. M verbleiben 2.085,50 EUR (2.500 – 414,50 EUR).mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / 1. Dreiteilung

Rz. 71 Vom BGH wurde es nicht beanstandet, diese Kürzung nach der Dreiteilungsmethode vorzunehmen.mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / a) Kindesunterhalt als sonstige Verpflichtung

Rz. 52 Zunächst kann der Kindesunterhalt berücksichtigt werden.mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Unterhalt für Zeiten des Residenzmodells

Rz. 138 Insoweit ist der Unterhalt unproblematisch; er bestimmt sich nach den bekannten Grundsätzen (s. Fall 1 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt für F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 5 Bei F1 soll im Fallbeispiel ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. 2. Bedarf der F1 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F1 aa) Kein Vorwegabzug des Unterhalts für das Kind aus zweiter Ehe Rz. 6 Das Kind K ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat s...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

a) Grundsatz Rz. 52 Der Bedarf der nicht verheirateten Kindsmutter bestimmt sich grds. nach der Lebensstellung der Kindsmutter, insbesondere nach dem Einkommen, das sie ohne die Geburt des Kindes heute hätte (vgl. im Einzelnen Fall 23, siehe § 5 Rdn 1 ff.). BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Das Maß des nach § 1615l Abs. 2 BGB zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach d...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / III. Speziell: Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

1. Kein Einsatzzeitpunkt Rz. 13 Der Betreuungsunterhaltsanspruch ist nicht an einen Einsatzzeitpunkt (siehe § 3 Rdn 32) geknüpft. Also auch dann, wenn bspw. im Zeitpunkt der Scheidung die Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. das Kind ist altersbedingt nicht mehr betreuungsbedürftig), kann der Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt dennoch entstehen (z.B. das Kind wird durch Er...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt

1. Anspruchsgrundlage Rz. 26 Im Fallbeispiel soll ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder auf Geschiedenenunterhalt bestehen (vgl. Fälle 15 und 16, siehe § 3 Rdn 1, 31). 2. Bedarf der F1 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Praxistipp

1. Freistellungsvereinbarung Rz. 108 M und F können die Unterhaltsansprüche der Kinder nicht verrechnen oder auf sie verzichten. § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden (2) (…) Rz. 109 In einem solchen Fall bietet es sich an, dass sich M und F durch entsprechende Vereinbarung wechselseitig von ...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Unterhaltshöhe

1. Anrechenbares Eigeneinkommen Rz. 8 VjK hat kein eigenes Einkommen, mit dem er seinen Bedarf (teilweise) selbst decken könnte. Es verbleibt also nach Abzug des vollen Kindergeldes ein Bedarf des vjK von 641 EUR (860 – 219 EUR). 2. Anteilige Haftung der Eltern Rz. 9 Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch F dem volljährigen Kind barunterhaltspflichtig ist. Wenn M und F, die zu...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 17 Im Fallbeispiel ist ein Anspruch auf Familienunterhalt gegeben. Der Anspruch ist zu beziffern, um die Ansprüche der beiden Ehefrauen zum Ausgleich bringen zu können.mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt und Barunterhaltspflicht

Rz. 54 Zur Anspruchsgrundlage vgl. Fall 1, Rdn 1.mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / bb) Bedarfsbestimmendes Einkommen der neKM (bei gedachter Ehe)

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Bedarf

1. Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern Rz. 140 Der Barbedarf bestimmt sich nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern. Dies gilt im Grundsatz auch beim Residenzmodell, kann dort aber in vielen Fällen vernachlässigt werden; es kann auf das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen abgestellt werden (s. hierzu Fall 1 Rdn 5). Beim Wechselmodell ist jedoc...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / IV. Hinweise

1. Zum Einkommen der F1 Rz. 25 Das Einkommen der F1 von 500 EUR war im Fallbeispiel unzweifelhaft voll zu berücksichtigen. Dies gilt aber nicht in jedem Fall: BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Die Frage, ob ein eigenes Einkommen des unterhaltsbedürftigen Elternteils, das dieser neben der Kindesbetreuung erzielt, bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, richtet...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / b) Bedarfsbestimmendes Einkommen der F2

Rz. 46 F2 ist wegen Betreuung des Kindes nicht berufstätig. Bedarfsbestimmendes Einkommen von F2: 0 EURmehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt für F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 95 Bei F1 soll im Fallbeispiel ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt (vgl. hierzu Fall 16, § 3 Rdn 28 ff.) bestehen. 2. Bedarf der F1 Rz. 96 Die Dreiteilungsmethode auf Bedarfsebene wurde vom BVerfG abgelehnt. Der Bedarf von F1 ist unabhängig von F2 nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fälle 33 bis 36, siehe § 9 Rdn 1 ff., § 10 Rdn 1 ff.)...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

Rz. 37 Zunächst das Einkommen von M und F1 zu ermitteln, das für die Bestimmung des Bedarfs von F1 maßgebend ist. a) Bedarfsbestimmende Einkommen des M in Bezug auf F1 Rz. 38 Nachdem es sich bei den 2.100 EUR bereits um das bereinigte Nettoeinkommen des M handelt, ist nur noch der Vorwegabzug des Kindesunterhalts zu prüfen. aa) Vorwegabzug Kindesunterhalt? (1) Kind aus erster Eh...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / III. Zahlungspflichten

Rz. 72 M hat folgenden Unterhalt zu leisten: für K 345,50 EUR und für F 374,50 EUR.mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / II. Ehegattenunterhalt

1. Anspruchsgrundlage Rz. 79 Im Fallbeispiel wird ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt (vgl. hierzu Fall 19, siehe Rdn 1 ff.) angenommen. 2. Bedarf Rz. 80 Der eben bestimmte Kindesunterhalt (der Zahlbetrag, nicht der Tabellenbetrag) ist nunmehr vom Einkommen des M abzuziehen. BGH, Urt. v. 27.5.2009 – XII ZR 78/08 Bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts ist nur der nach bedarfs...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 55 Im Fallbeispiel ist ein Anspruch auf Familienunterhalt (vgl. hierzu Fall 29, siehe § 7 Rdn 10 ff.) gegeben; M und F2 leben zusammen.mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / b) Bedarfsbestimmendes Einkommen der F1

Rz. 13 bereinigtes Nettoeinkommen der F1: 500 EUR Erwerbstätigenbonus F1: 500 EUR × 10 % = 50 EUR Bedarfsbestimmendes Einkommen: 500 – 50 EUR = 450 EURmehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und ...mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / 4. Zwischenergebnis

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / 3. Zwischenergebnis

Rz. 11 Der Bedarf der F/neKM im Verhältnis zu neKV entspricht also dem oben errechneten eheangemessenen Bedarf von 1.379 EUR.mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Bedürftigkeit (ungedeckter Restbedarf)

Rz. 44 Diesen Bedarf könnte neKM durch Eigeneinkommen teilweise selbst decken. Ungedeckter Restbedarf = Bedarf abzüglich Eigeneinkommen = 1.200 – 600 EUR = 600 EURmehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / III. Ehegattenunterhalt F2

1. Anspruchsgrundlage Rz. 55 Im Fallbeispiel ist ein Anspruch auf Familienunterhalt (vgl. hierzu Fall 29, siehe § 7 Rdn 10 ff.) gegeben; M und F2 leben zusammen. 2. Bedarf der F2 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F2 Rz. 56 Bei der Ermittlung des Bedarfs der F2 – anders als bei F1, der ersten Ehefrau – ist nunmehr zu beachten, dass die Lebensverhältnisse der Ehe...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

1. Selbstbehalt Rz. 100 Der "Selbstbehalt" ist also kein absoluter Wert, der einem Unterhaltspflichtigen generell zugutekommt. Seine Höhe hängt insbesondere davon ab, wem gegenüber er eingewendet wird. Lediglich der "notwendige Selbstbehalt" ist die absolute Untergrenze dessen, was dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, wobei auch hier zu unterscheiden ist, ob der Unterha...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / a) Regelbedarf

Rz. 144 Der Regelbedarf (Grundbedarf) ist der DT zu entnehmen. zusammengerechnetes (tatsächliches und fiktives) Einkommen der Eltern: 4.300 EUR (2.500 + 1.800 EUR) DT, Einkommensgruppe 7 (3.901 – 4.300 EUR) Altersstufe 2 Tabellenbetrag: 619 EURmehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt für F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 36 Bei F1 soll im Fallbeispiel ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt (vgl. hierzu Fall 19, siehe § 4 Rdn 1) bestehen. 2. Bedarf der F1 Rz. 37 Die Dreiteilungsmethode kommt nicht zur Anwendung (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln. Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Part...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt der F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 3 Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist (vgl. das Prüfungsschema "Ehegattenunterhalt" in Fall 16, § 3 Rdn 29 ff.). Im Fallbeispiel soll ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegeben sein. 2. Bedarf der F1 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / aa) Vorwegabzug Kindesunterhalt?

(1) Kind aus erster Ehe Rz. 39 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 40 Hierbei ist zu beachten, dass nach der neuen Rechtsprechung des BGH der Unterhalt für das Kind K2 aus der zweiten Beziehung des M mit neKM nur abgezogen werden kann, wenn K2 noch vor Rechtskraft de...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Zahlungspflichten

Rz. 62 M hat für vjK 0 EUR, für K 423,50 EUR und für Ehefrau F 97 EUR Unterhalt zu leisten.mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Zahlungspflichten

Rz. 14 Die Zahlungspflicht des M gegenüber vjK beläuft sich auf 513 EUR (Zahlungspflicht der F: 128 EUR).mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 1. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 23 M hätte also an F1 1.125 EUR und an F2 169 EUR zu zahlen. Somit blieben ihm 1.706 EUR (3.000 – 1.125 – 169 EUR).mehr

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§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / III. Haftungsanteil

1. Berechnung Rz. 22 BGH, Urt. v. 12.1.2011 – XII ZR 83/09 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen, was auch für sogenannte privilegierte Volljährige nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB (achtzehn- bis zwanzigjährige Schüler allgemeinbildender Schulen, die bei einem Elternteil wohnen) gilt (Urt. v. 31...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Unterhaltshöhe

Rz. 65 Der von M zu deckende Barbedarf des Kindes beträgt somit 354,50 EUR (286,50 + 68 EUR).mehr