Fachbeiträge & Kommentare zu Unterlassungsanspruch

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.[1] Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt.[2] Rz. 3 Das LAG Ham...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 11 Rechte des Betriebsrats und einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Das in § 17 Abs. 2 AGG unter der Überschrift "Soziale Verantwortung der Beteiligten" normierte Recht des Betriebsrats bzw. einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die Diskriminierungsschutzvorschriften die Rechte des § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gerichtlich geltend zu machen, ist auf grobe Verstöße sowie auf Betriebe beschränkt, in de...mehr

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BR-Mitbestimmung: Ordnung d... / 2.4 Einführung von Ethikrichtlinien

Die Einführung eines Verhaltenskodex[1], der das Verhalten der Arbeitnehmer regeln will und die betriebliche Ordnung betrifft, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn es um Tatbestände geht, die z. B. bereits durch das AGG geschützt sind.[2] Soll eine konzerneinheitliche "Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 28 Im Fall einer Betriebsänderung hat der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm die geplante Betriebsänderung zu beraten (§ 111 Satz 1 BetrVG). In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Rz. 29 Das Gesetz gibt dem Betriebsrat zunächst ...mehr

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§ 5 Verjährung / d) § 201 BGB

Rz. 346 Hinweis Rdn 203. Rz. 347 § 201 BGB – Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen 1Die Verjährung von Ansprüchen der in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, der Errichtung des vollstreckbaren Titels oder der Feststellung im Insolvenzverfahren, nicht jedoch vor der Entstehung des Anspruchs. 2§ 199 Abs. 5 fi...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Vollstreckbare Titel

Rz. 201 Für Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB) ist es entsprechend § 218 Abs. 1 BGB a.F. unverändert bei der Frist von 30 Jahren geblieben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderlärm (WEMoG) / Zusammenfassung

In Eigentümergemeinschaften kommt es häufig zu Streitigkeiten über den von Kindern ausgehenden Lärm. Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass Kinderlärm regelmäßig auf sozial-adäquatem Verhalten beruht, die Grenzen des Zumutbaren im Einzelfall freilich überschritten sein können. In einem derartigen Fall hat ein jeder sich gestört fühlender Wohnungseigentümer entspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 7 Rechtsschutz

Rz. 42 Bei der Prüfungsanordnung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, gegen den Einspruch[1] und Anfechtungsklage[2] gegeben sind. Da die Prüfungsanordnung hinsichtlich der Bestimmung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfangs eine Vielzahl selbständiger Regelungen enthält (s. Rz. 5), kann die Anfechtung auf einzelne dieser Regelungen beschrän...mehr

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Firmenschilder (WEMoG)

Zusammenfassung Firmenschilder dienen der Werbung oder als einfacher Hinweis auf eine gewerbliche oder freiberufliche Betätigung in einzelnen Sondereigentumseinheiten und werden in der Regel an der Fassade des Hauses angebracht. Die Außenfassade eines Gebäudes ist bereits kraft Gesetzes nach § 5 Abs. 2 WEG nicht sondereigentumsfähig und somit stets notwendiger Bestandteil de...mehr

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Verjährung (WEG – WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-...mehr

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Verjährung (WEG – WEMoG) / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.5 Streikaufruf

Der Streikaufruf einer Gewerkschaft muss dem betroffenen Arbeitgeber bekannt werden. Eine förmliche Mitteilung ist nicht notwendig, es reicht aus, wenn ein Flugblatt verteilt wird, aus dem die Streikmaßnahme sowie der Zeitpunkt des Streikbeginns ersichtlich sind.[1] Hinweis Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn ihm ein entsprechender Streikbeschluss der Gewerkschaft zugrunde li...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 9.3 Haftung aus Vertrag

Neben der unmittelbaren Haftung im Fall einer Datenschutzverletzung dürfen auch vertraglich vereinbarte Sanktionen nicht außer Acht gelassen werden. Das Unternehmen kann gegenüber Kundschaft, Liefer-Unternehmen oder Mitarbeitenden haften, sofern gegen vertragliche Vereinbarungen oder Pflichten verstoßen wurde. Am häufigsten kommen wohl Verstöße gegen explizit geregelte Geheim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.4 Rechtsfolgen eines Wettbewerbsverbots

Ist ein Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart worden, hat die ausgeschiedene Person für die Dauer der Geltung des Wettbewerbsverbots Anspruch auf eine monatlich zu zahlende Karenzentschädigung. Das gilt übrigens auch dann, wenn "lediglich" Mandantsschutz vereinbart wurde. Kommt der oder die ehemalige Arbeitgeber/in mit der Zahlung der Karenzentschädigung in Verzug, entfällt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche (WEMoG) / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ...mehr

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Unterlassungsansprüche (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsord...mehr

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Unterlassungsansprüche (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

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Unterlassungsansprüche (WEMoG) / 2 Anspruchsinhaber

Unter bestimmten Voraussetzung kann jeder Eigentümer Individualanspruch durchsetzen Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Eigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, so er durch das Verhalten bzw. eine zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Wohnungseigentümers konkret in seinem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche (WEMoG) / 3 Verjährung/Verwirkung

Verjährung Verjährungsrechtlich bestimmt § 199 Abs. 5 BGB, dass bei Ansprüchen auf dauerndes Unterlassen letztlich mit jeder Zuwiderhandlung eine erneute Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird[1] und Unterlassungsansprüche insoweit nicht verjähren können. Konkret: Wird etwa eine Sondereigentumseinheit zweckbestimmungswidrig genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch nicht, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche (WEMoG) / 4 Rechtsmittelbeschwer

Wird eine Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung abgewiesen, ist bezüglich der Beschwer des klagenden Wohnungseigentümers auf sein Interesse an der Unterlassung dieser Störung abzustellen und dieses nach § 3 ZPO zu bestimmen. Anhaltspunkte für die Bemessung der Beschwer können ein Wertverlust des Wohnungseigentums oder sonstige dem klagenden Wohnungseigentümer durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum (WEMoG) / 4.1 Nutzung und Gebrauch

Der Wohnungseigentümer kann mit dem Sondereigentum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Rechte Dritter nach seinen Vorstellungen verfahren. Hierbei hat er sich allerdings zu beschränken, wenn die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einen bestimmten Nutzungszweck (z. B. Wohnungseigentum) vorsieht und damit andere Nutzungen (z. B. gewerbliche Nutzung) aussch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prostitution im Wohnungseig... / 3 Sanktionen

Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann gegen die zweckwidrige Nutzung einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Klageweg geltend machen (s. "Unterlassungsanspruch"). Dies gilt auch im Fall einer vermieteten Eigentumswohnung. Hinweis Entziehung des Wohnungseigentums Die Nutzung der Eigentumswohnung als Bordell kann gar zur Entziehung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum, da es für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prostitution im Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Prostitution ist in aller Regel weder strafbar noch ist sie sittenwidrig. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille, hat sie doch einen gewissen moralisch-sozialen Unwert. In Wohnungseigentumsanlagen ist jedenfalls die Ausübung der Prostitution in aller Regel nicht mehr von der Zweckbestimmung umfasst. Entsprechendes gilt für eine Gewerbeausübung mit sexuel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2 Einzelne Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

In den Bereichen, in denen die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt selbst nicht handeln kann, sind die Inhaber der Rechte und Pflichten nach dem WEG die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft. Hiervon betroffen sind insbesondere Individualansprüche der Wohnungseigentümer etwa auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien unter dem Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fenster spielen als fassadengestaltendes Element eine große Rolle in der Verwaltungspraxis und im Wohnungseigentumsrecht. Häufiger Streitpunkt und Gegenstand des Themas "bauliche Veränderung" waren dabei optisch sichtbare Veränderungen der Fenster und in diesem Zusammenhang stets auch die Montage von Außenjalousien oder Fenstergittern durch einzelne Wohnungseigentüme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.6 Punkteschema

Rz. 864 § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG benennt die für die Sozialauswahl relevanten Kriterien: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltsverpflichtungen sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Über die Gewichtung der Kriterien untereinander gibt das Gesetz hingegen keine Auskunft. Da es an einer besonderen Rangordnung fehlt, ist davon auszugeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.2 Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie

Rz. 916 Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 4 KSchG ist das Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie. Rz. 917 Zum einen muss die Richtlinie wirksam zustande gekommen sein. Handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG , so muss der Arbeitgeber sie mit dem zuständigen Betriebs-, Gesamtbetriebs- bzw. Konzernbetriebsrat verhandelt und abgeschlossen hab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.2 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 50 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, im Wege der einstweiligen Verfügung den Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog[1] vorläufig zu sichern (§§ 935, 940 ZPO i. V. m. § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG).[2] Der Anspruch aus § 9 TzBfG selbst ist dagegen grundsätzlich nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sicherbar.[3] Es besteht – von besonderen Ausn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.1 Leistungsklage

Rz. 47 Der Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit, d. h. der Annahme seines – des Arbeitnehmers – Angebots[1] auf Änderung des Arbeitsvertrags.[2] Diese kann er im Wege der Leistungsklage durchsetzen.[3] Dabei muss der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in seinem Klageantrag, mit dem er die Verurteilung des Arbeitgebers zur A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vogelfüttern (WEG – WEMoG)

Begriff Vogelfüttern ist per se nicht verboten. Allerdings stellt das Füttern von Tauben in manchen Großstädten eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Allgemein kann das Füttern von Vögeln durch Beschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden. Unabhängig davon, wie man zu Vögeln und dem Tierschutz im Allgemeinen steht, sollte das Füttern von Vögeln unterbleiben. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint:

BGB-Außengesellschaft Das AG Kitzingen hat seine Zuständigkeit nach § 266 FamFG in einem Fall mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen verneint und die Sache an das Landgericht verwiesen.[7] Die Entscheidung ist richtig. Sie grenzt sorgfältig Sachverhalte mit GbR-rechtlichem Bezug danach voneinander ab, ob sie in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen oder nicht. Beteiligt war...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 42 Verstößt eine Partei gegen die ihr gem. § 74 Abs. 2 obliegende Unterlassungspflicht, so konnten in der Vergangenheit Betriebsrat wie Arbeitgeber hiergegen gem. § 2a ArbGG einen Unterlassungsanspruch im Wege eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltend machen. Das BAG war früher der Ansicht, dass sich aus dem in § 74 Abs. 2 Satz 2 normierten Unterlassungsgebot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Unterlassung

Rz. 269 Klagt jemand auf Unterlassung einer ehrenrührigen Behauptung, hat er zu beweisen, dass der Beklagte die Behauptung aufgestellt hat und dass sie nicht der Wahrheit entspricht; anders aber – und das ist der Regelfall –, wenn die Behauptung eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB darstellt; dann hat der Beklagte den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung anzutreten.[67...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Haftung im Online-Bereich (insbesondere Filesharing)

Rz. 313 Bei der Haftung von Access-Providern sind zwei Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2016 beachtenswert: Inhaltlich ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Telekommunikationsunternehmen, die ihren Kunden den Zugang zum Internet vermitteln, zur Sperrung bestimmter Internetseiten verpflichtet sein können. In den entschiedenen Fällen verlangten die klagenden R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.4 Kündigungspflicht des Wohnungseigentümers?

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, ein Verhalten seines Mieters zu unterbinden, das zu Belästigungen der Hausbewohner und übrigen Wohnungseigentümer führt bzw. gegen die Hausordnung verstößt. Wie er seinen Mieter aber dazu bringt, sich gemeinschaftskonform zu verhalten, muss letztlich ihm überlassen bleiben. Dem vermietenden Wohnungseigentümer kann grundsätzlich nicht vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 1 Checkliste: Vermietete Eigentumswohnung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 7.2 Gemeinschaftspflichten

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietung von Gemeinschaft... / Zusammenfassung

Begriff So wie jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum oder Teile hiervon vermieten kann, ist es möglich, auch Teile des gemeinschaftlichen Eigentums an Dritte oder aber eines der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu vermieten. Grundsätzlich ist hierfür ein mehrheitlich gefasster Beschluss ausreichend. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Vermietung des Gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietung von Gemeinschaft... / 1 Grundsätze

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich.[1] Voraussetzung ist, dass keinem der Wohnungseigentümer durch die Vermietung ein Nachteil erwächst. Nachteilig ist die Vermietung, wenn ein Eigenbedarf besteht oder nachträglich entsteht, wenn die Vermietung zu einer unzumutbaren bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.2 Folgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Verstößt der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot, besteht zunächst ein Unterlassungsanspruch der GmbH. Im obigen Beispiel müsste Gerald also in Zukunft solche schädigenden Handlungen unterlassen bzw. noch laufende Verstöße beenden. Weiterhin kann das Verhalten des Geschäftsführers zum Anlass genommen werden, ihn mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abzuberufen u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.2 Beginn anderer Verjährungsfristen, § 200 BGB

Für Ansprüche, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnen die Verjährungsfristen mit der Entstehung des Anspruchs, also taggenau, bzw. bei Unterlassungsansprüchen mit dem Zeitpunkt der Zuwiderhandlung.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.1 Aufklärung

Rz. 3 Aufklärung i. S. d. § 13 ist die generelle, abstrakte und von einem individuellen Aufklärungswunsch unabhängige Unterrichtung der Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten. Daraus kann ein Bürger allerdings kein subjektives Recht gegenüber dem Leistungsträger ableiten, denn die Berechtigten auf Information sind unbestimmt (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.1993, 13 RJ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Betriebsverfassungsrechtliche Folgen

Rz. 115 Verstößt der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus § 17 Abs. 2 KSchG, steht dem Betriebsrat kein allgemeiner Unterlassungsanspruch gegen die Massenentlassung zu.[1] Ein allgemeiner Unterlassungsanspruch kommt allenfalls bei echten Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Betracht.[2] Bei groben Verstößen ist allerdings an § 23 Abs. 3 B...mehr