Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.3 Betriebsausgabenpauschale nach § 4 ForstSchAusglG

Rz. 575 Der Pauschsatz für Betriebsausgaben nicht buchführungspflichtiger und nicht buchführender Betriebe beträgt im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung 90 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes bzw. beim Verkauf des Holzes auf dem Stamm 65 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes. Die in § 51 EStDV genannte Grenze von 50 ha forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.8 Fälle sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung

Rz. 176 Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehört der Pilzanbau. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG findet insoweit keine Anwendung, da Pilze biologisch weder zu den Pflanzen noch zu den Tieren gehören. Sie bilden eine eigene Klassifikationsgruppe. Rz. 177 Der Betrieb von Weihnachtsbaumkulturen führt zu Einkünften aus Land- und Fors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.7 Gleichgestellte andere Seeschiffe

Rz. 37 Ebenfalls begünstigt ist der Betrieb von solchen Seeschiffen, die im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sind, wenn sie überwiegend außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen unter dem Meeresboden eingesetzt werden.[1] Es handelt sich nach dem Gesetzeswortlaut um eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.5 Substanzbetriebe

Rz. 228 Unter Substanzbetrieben sind Betriebe zu verstehen, in denen unter der Erdoberfläche befindliche bergbaufreie Bodenschätze abgebaut werden. Hierzu gehören z. B. Sand, Kies oder Torf. Der Abbau der Substanz erfolgt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs, wenn die gewonnene Substanz überwiegend, also zu mehr als 50 %, im eigenen land- und forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 5a EStG ist nach einhelliger Auffassung eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist.[1] Die einzelnen Absätze der Norm haben folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt, dass auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland den Gewinn von Handelsschiffen im internationalen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.4 Objektbegrenzung

Rz. 353 Nach § 13 Abs. 5 EStG kann der Land- und Forstwirt die Steuervergünstigung nur für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung und für eine Altenteilerwohnung in Anspruch nehmen. Fälle der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 4 EStG zählen hierbei nicht mit.[1] Rz. 354 § 13 Abs. 5 EStG beinhaltet eine personen- und nicht eine betriebsbezogene Steuerbefreiung. Da die Objekt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.3 Sonstige Angehörige

Rz. 467 Auch bei sonstigen Angehörigen gelten hinsichtlich der Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die allg. Regeln. Von daher sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft demjenigen Angehörigen zuzurechnen, der unter Teilnahme am allg. wirtschaftlichen Verkehr eine nachhaltige und selbstständige Tätigkeit der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Art m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG (§ 13 Abs. 7 EStG)

Rz. 366 Über § 13 Abs. 7 EStG sind die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend anwendbar. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG hat klarstellenden und die Verweisung auf § 15 Abs. 1a EStG sowie §§ 15a und 15b EStG konstituti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.5 Handelsgeschäfte

Rz. 410 Zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gehört auch der Absatz eigener Erzeugnisse. Rz. 410a Werden ausschließlich eigene Erzeugnisse abgesetzt, ist dies eine Vermarktung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (R 15.5 Abs. 6 S. 1 EStR 2012). Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung über ein eigenständiges Handelsgeschäft oder eine Verkaufsstelle erfolgt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 62 BewG. Nach der nicht erschöpfenden Aufzählung in § 62 BewG gehören zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere die Binnenfischerei (Rz. 158), Teichwirtschaft (Rz. 163), Fischzucht f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.5 Energiepflanzen

Rz. 541 Von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden zunehmend Energiepflanzen zur Biomasseerzeugung auf Kurzumtriebsplantagen angebaut. Diese dienen der Energieholzerzeugung oder der Holzerzeugung zur stofflichen Verwertung. Dienen die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angepflanzten schnell wachsenden Gehölze der Energieerzeugung, handelt es sich um die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören. Rz. 31 Währe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.1 Biogasanlagen

Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erzeugten Biomasse zu Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.7 Hofübergabe gegen Versorgungsleistungen

Rz. 513 Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sein.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.1 Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 60 Der Tonnagegewinn errechnet sich nach der Nettotonne pro Betriebstag je Handelsschiff nach einem bestimmten Euro-Betrag, gestaffelt nach der Größe des Schiffs. Er beträgt: 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EUR bei für die 1.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 10.000 Nettotonnen, 0,46 EUR für die 10.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.3 Betriebsausgabenpauschale (§ 51 EStDV)

Rz. 563 Nach § 51 Abs. 1 EStDV können Stpfl., die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 ha nicht übersteigt, auf Antrag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen. Die pauschalen Betriebsausgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.3 Mischbetriebe

Rz. 28 Ist Gegenstand des Gewerbebetriebs nicht ausschließlich dieser begünstigte Betrieb (gemischter Betrieb), muss der jeweilige Gewinn getrennt ermittelt werden, zum einen nach der Tonnage, zum anderen durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Dies erfordert regelmäßig eine klare und einwandfreie buchmäßige Zuordnung der Betriebseinnahmen und Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.5 Gecharterte Handelsschiffe

Rz. 33 Einkünfte aus gecharterten Handelsschiffen sind nur begünstigt, wenn gleichzeitig eigene oder ausgerüstete gecharterte Handelsschiffe im internationalen Verkehr betrieben werden (§ 5a Abs. 2 S. 3 EStG). Gecharterte Seeschiffe sind solche, die kraft Chartervertrags betrieben werden.[1] Hierzu gehören Charterverträge aller Art wie Zeit-, Reise-, Slot- oder bare-boat-Cha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.3 Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses

Rz. 457 Eine Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten besteht auch dann, wenn zwischen ihnen ein Gemeinschaftsverhältnis besteht, dass mit einem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbar ist. Gemeinschaftsverhältnisse dieser Art sind z. B. Güter-, Bruchteils- oder Erbengemeinschaften. Erwerben z. B. Eheleute gemeinsam einen land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.2 Grund und Boden

Rz. 337 Die Steuerbegünstigung greift ein, wenn betrieblicher Grund und Boden für eine private Baumaßnahme der in § 13 Abs. 5 EStG genannten Art verwendet wird. Der für die Baumaßnahme entnommene Grund und Boden muss nicht zwangsläufig zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören, denn der Gesetzeswortlaut schließt die Entnahme einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 1 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Er entspricht dem Umrechnungsschlüssel in R 13.2 Abs. 1 S. 5 EStR 2012. Rz. 110 Die Umr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 475 Ist der Zuwendungsnießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich bestellt worden, werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteten Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Das laufende Nießbrauchsentgelt führt bei ihm zu Betriebsausgaben. Der Nießbrauchsverpflichtete er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.1 Allgemeines

Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d. § 19 EStG darstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.2 Rücklage nach § 3 ForstSchAusglG

Rz. 566 Stpfl., die Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG beziehen und bei denen der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können nach § 3 Abs. 1 ForstSchAusglG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Entsprechendes gilt für natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.5 Imkerei

Rz. 170 Die Imkerei umfasst alle auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtete Formen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs sowie Spezialformen der Bienenhaltung wie Königinnenzucht oder Bienenhaltung zu pharmazeutischen Zwecken. Eine selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche erfordert die Imkerei nicht.[1] Rz. 171 Die Größe einer Imkerei und damit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2 Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rz. 19 Anstelle der Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG ist der Gewinn bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, auf unwiderruflichen Antrag des Stpfl. nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln, wenn die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.4 Wechsel der Gewinnermittlung

Rz. 524b Bei einem Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG bzw. umgekehrt ist zum einen der Gewinn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs um einen Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust zu korrigieren (R 4.6 EStR 2012). Es sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, damit sich Geschäftsvorfälle aufgrund der unterschiedlichen Gewinnrealisierungsgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.8 Außensteuergesetz

Rz. 18a § 5a EStG und eine Anwendung des AStG schließen sich nicht aus. Bei Einschaltung einer ausl. Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Ausland sind deshalb die Regelungen des AStG auf ihre Einschlägigkeit zu prüfen.[1] Da die maritime Wirtschaft von einer großen Internationalisierung gekennzeichnet ist, können sich hierbei sehr komplexe Fragestellungen ergeben. Dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.4 Rheinische Hofübergabe

Rz. 479 Ein Sonderfall des Vorbehaltsnießbrauchs ist die "Rheinische Hofübergabe". Hierunter ist die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch zu verstehen, wobei dessen Bewirtschaftung dem Übernehmer z. B. aufgrund eines Pachtvertrags oder eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags überlassen wird. Da stille Reserven nur vom Eigentümer r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.3 Rechtsfolgen beim Pächter

Rz. 490 Der Pächter erzielt aus dem gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der von ihm gezahlte Pachtzins führt zu Betriebsausgaben. Tätigt der Pächter Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter des Verpächters, zu denen er nicht verpflichtet ist, gilt § 12 Nr. 2 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.6 Vercharterte Handelsschiffe

Rz. 36 Zum Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehört auch ihre Vercharterung (§ 5a Abs. 2 S. 2 EStG). Vorausgesetzt wird, dass die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 S. 1 EStG vollen Umfangs erfüllt sind (Rz. 29) und das Seeschiff vom Vercharterer ausgerüstet worden ist. Das ist nicht gegeben im Falle der bare-boat-charter (vgl. aber im Fall des gecharterten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.5 Dienstleistungen

Rz. 425 Nach R 15.5. Abs. 10 EStR 2012 liegt, wenn der Land- und Forstwirt ohne Verwendung von eigenen Erzeugnissen oder eigenen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen verrichtet, eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es wird nicht danach unterschieden, ob die Dienstleistungen gegenüber Landwirten oder Nichtlandwirten erbracht werden. Bei den Nichtlandwirten kann es sich um Gewerbetre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.1 Verlustzuweisungsgesellschaften, § 15b EStG

Rz. 13 Nach Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht kann sich die Frage der Anwendung des § 15b EStG sowie u. U. in Altfällen auch des § 2b EStG stellen. Betriebe, die von Beginn an den Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, wie dies in der Zwischenzeit der rechtliche Normalfall ist, können mangels negativer Einkünfte nicht unter § 15b, § 2b EStG a. F. fallen. Lediglich solche Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.4 Jagd

Rz. 631 Das Jagdrecht (Rz. 180ff.) stellt ein gegenüber dem Grund und Boden selbstständiges nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Bei entgeltlichem Erwerb gilt § 5 Abs. 2 EStG. Bei der Anschaffung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die einen Eigenjagdbezirk bilden, is...mehr