Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 1 Grundlegende Aspekte

Wie bereits erwähnt, ist die maritime Wirtschaft in einem erheblichen Umfang von internationalen Fragestellungen durchdrungen. Weiterhin besteht im Rahmen des Betriebs eines Handelsschiffs regelmäßig eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen mit diversen Unternehmen, die aus vielen Ländern stammen können. So ist es durchaus als ein typischer Sachverhalt anzusehen, dass Eig...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetzlichen Bestimmu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Ausgangslohnsumme gemäß § 13a ErbStG

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten, gezählt nach Köpfen, zu bestimmen. Sachverhalt Der Sohn bzw. die Enkel des Erblassers wurden aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments des Erblassers und dessen vorverstorbener Ehefrau zu gleichen Teilen (Schluss-)Erben des Erblassers. Der Erblasser war Al...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.4 Schiffshandel

Im Einzelfall sehr streitanfällig sind Fälle, in denen die Finanzverwaltung eine Anwendung des § 5a EStG mit der Begründung verneint, ein Betrieb eines Handelsschiffs sei nicht gewollt gewesen, sondern es liege ein sog. Schiffhandel vor. Aus § 5a EStG ist eine Mindestbetriebsdauer, die für die Anwendung des § 5a EStG erforderlich sein sollte, nicht ersichtlich.[1] Trotzdem h...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.3 Streitfall Kapitalerträge

Weiterhin oftmals strittig war und ist, in welchem Umfang Erträge aus Kapitalanlagen einer Schiffsgesellschaft als Hilfs- oder Nebengeschäfte vom Tonnagegewinn abgegolten sind.[1] Dieser Aspekt führt oftmals zu Diskussionen im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Diese Diskussionen enden allerdings oftmals in einem "Vergleich" der Parteien, so dass Rechtsprechung zu diese...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.3 Fragen aus dem Bereich der Umsatzsteuer

Oftmals wird behauptet, die Umsatzsteuer sei für die maritime Wirtschaft nicht von Bedeutung, da immer eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG gegeben sei.[1] Dem ist aber nicht so. Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Im Einzelfall kann es durchaus zu einem Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) kommen, der umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflicht...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.1 Allgemeines zur Rückoption

Da der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn auch dann zu einer Steuer führen kann, wenn sich nach den herkömmlichen Gewinnermittlungsbestimmungen ein laufender Verlust ergibt und zudem ein etwaiger Verlust aus der Veräußerung des Seeschiffs nicht geltend gemacht werden kann, haben sich in den letzten, für die maritime Wirtschaft aus verschiedenen Gründen sehr schwierigen Jahren,...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.2 Offene Fragen aus der Rückoption

Aus der Rechtslage nach einer Rückoption resultieren verschiedene Rechtsfragen, die als ungeklärt anzusehen sind.[1] Zu nennen sind: Ein Antrag auf Rückoption wirkt grundsätzlich auf den 1.1. des Jahres der Antragstellung zurück. Die Rückoption auf den 1.1. eines Jahres hat zur Folge, dass zum 31.12. des Vorjahres die Teilwerte für alle Wirtschaftsgüter, die unmittelbar den B...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XI. Verwendung des hergestellten Stroms in anderen Betrieben

Einheitliche oder selbständige Betriebe? Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in einem anderen Betrieb des Betreibers verbraucht, ist zu prüfen, ob es sich um zwei selbständige Betriebe oder einen einheitlichen Betrieb handelt. Diese Frage ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beantworten.[52] Ein ei...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt als stehender Gewerbebetrieb grundsätzlich der GewSt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Der Betrieb einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kW ist aber von der GewSt befreit (§ 3 Nr. 32 GewStG). Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen un...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG gilt auch bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG). Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 2 KStG: Die Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr....mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1.1 Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr

Erste Voraussetzung ist der Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr. Dies bedeutet, dass ein eigenes oder gechartertes Seeschiff in einem Wirtschaftsjahr überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern zwischen inländischen und ausländischen Häfen, innerhalb eines ausländischen Hafens oder zwischen einem ausländischen Hafen und der hohen See eingesetzt wir...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / c) Die Entscheidung des FG München v. 10.10.2022 – 7 K 1693/20

"Das unternehmerische Umfeld": Im Streitfall ging es um eine GmbH, die zu einem mittelständischen Konzern mit über 1.300 Mitarbeitern und über 40 Tochtergesellschaften gehört, der im Streitjahr 2012 einen Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe erzielt hatte. Die GmbH ist in unterschiedlichen Branchen – u.a. der Automobilindustrie – tätig. In 2012 erwarb sie einen sog. Superspo...mehr

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Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 3. Umsatzsteuer

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[2] Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass als Nebenleistung auch die Lieferung von Strom durch Vermietende an Mietende anzusehen ist.[3] Das ...mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1.3 Gewerbebetrieb im Inland

Ferner muss ein Gewerbebetrieb im Inland gegeben sein, damit die Möglichkeit einer Gewinnermittlung nach § 5a EStG in Betracht kommen kann. Dies bedeutet, dass das Unternehmen, welches das Schiff betreibt, den Ort seiner geschäftlichen Oberleitung in Deutschland haben muss.[1] Als dieser Ort der geschäftlichen Oberleitung ist der Ort zu sehen, an dem alle wesentlichen Entsche...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Genossenschaften und Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese den Mitgliedern zum Gebrauch überlassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG). Die Steuerbefreiung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus anderen als den zuvor genannten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / b) Pkw-AK teilweise unangemessen

Der Umstand, dass ein Serienfahrzeug – und kein speziell angefertigtes Fahrzeug – angeschafft wird, reicht für sich jedoch noch nicht aus, um die Anwendung von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG generell auszuschließen. Betriebsergebnis muss die Anschaffung erlauben: Denn auch hohe AK für ein Serienfahrzeug können dann zur teilweisen Nichtabzugsfähigkeit der Kfz-Kosten führen, wenn s...mehr

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Tonnagebesteuerung / 5 Auswirkungen auf andere Steuern

Der nach § 5a ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Dies regelt § 7 Satz 3 GewStG ausdrücklich.[1] Deshalb finden Hinzurechnungen nach § 8 GewStG nicht statt.[2] Eine Verrechnung mit Verlusten nach § 10a GewStG ist aber zulässig. Ferner ist die Kürzungsbestimmung des § 9 Nr. 3 GewStG zu beachten.[3] Bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr gel...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1.2 Bereederung des Schiffes im Inland

Weitere Voraussetzung ist die Bereederung des Schiffes im Inland. Die Bereederung umfasst die Verwaltung des Betriebs des Schiffes in wirtschaftlicher, technischer und personeller Hinsicht.[1] Im Einzelnen zählen nach Ansicht des BMF[2] insbesondere die folgenden Tätigkeiten hierzu:[3] Abschluss von Verträgen, die das Schiff betreffen, Ausrüstung und Verproviantierung des Schi...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 2. Verwaltungsauffassung

Beim Betrieb ausschließlich nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigter Photovoltaikanlagen sind alle BA nach Maßgabe des § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Ein BA-Abzug in Veranlagungszeiträumen vor 2022 bleibt jedoch unberührt.[41] Zugehörigkeit der Photovoltaikanlagen zu einem anderweitigen Betriebsvermögen: Sind die nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen einem Betri...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VI. Verhältnis § 7g EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Verwaltungsauffassung: Die Finanzverwaltung unterscheidet zur Beschreibung des Verhältnisses des § 3 Nr. 72 zu § 7g EStG zwei Fälle. Der Betriebszweck erschöpft sich nicht allein in dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen (Fall 1). Die Photovoltaikanlagen erfüllen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG und sind d...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 4 Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist im Gesamtzusammenhang mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft zu betrachten. Die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkten Umsätze werden gem. § 24 UStG grundsätzlich nach Durchschnittssätzen besteuert. Bei Einführung der MwSt im Jahr 1968 betrug der Pauschalsatz für landwirtschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Anzucht von Pflanzen

Rz. 34 Die Lieferungen lebender Pflanzen (auch selbstgezogener Pflanzen) unterliegen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 6 oder 7 der Anl. 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz. Unter § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fallen nur sonstige Leistungen, die in der Anzucht von Pflanzen bestehen. Bei der Anzucht von Pflanzen handelt es sich um Werkleistungen, die dem ermäßigten S...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / I. Der Weg zur Steuerbefreiung

Idee der Steuerbefreiung: In seiner Stellungnahme zum JStG 2020 schlug der Deutsche Bundesrat erstmals vor, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) steuerfrei zu stellen.[1] Sein Ziel war es, Steuerpflichtige (Stpfl.) und Finanzbehörden von Bürokratie zu entlasten und so die künftige Versorg...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIII. Fristverlängerung für das Liebhaberei-Wahlrecht

Trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 [54] verlängert die Finanzverwaltung die Antragsfrist auf die sog. Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen, die vor dem 31.12.2021 in Betrieb genommen worden sind. Eine Antragstellung soll nun bis zum 31.12.2023 möglich sein.[55] Beraterhinweis Wurden Anträge für Photovoltaikanlagen, die b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Aufzucht von Vieh

Rz. 13 Unter Aufzucht von Vieh ist das Aufziehen/Großziehen von Jungtieren, die sich in fremdem Besitz befinden, zu verstehen. Unter Halten von Vieh versteht man grundsätzlich die Betreuung/Obhut von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Dies umfasst im Wesentlichen die Unterbringung (Unterstellung), Fütterung und Pflege der Tiere als einheitliche Pensionsviehhaltung....mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 4. Investmentfonds

Mögliche Nachteile durch Stromlieferung? Investmentfonds investieren nicht nur in Gewerbeimmobilien, sondern oft auch in Wohnimmobilien. Die Besteuerung eines Investmentfonds und dessen Anleger unterliegt den Regeln des Investmentsteuergesetzes. Beachten Sie: Die Lieferung von Strom kann insoweit zu Nachteilen führen. Beispielsweise gilt ein Investmentfonds als Spezial-Invest...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / a) Konzeption des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. Nr. 4 EStG ist eine Vorschrift, die auf dem auch in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken beruht, Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, vom steuermindernden Abzug auszuschließen. Beachten Sie, dass ...mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach der Tonnage müssen insgesamt erfüllt sein: Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr; Bereederung des Handelsschiffes im Inland; Vorliegen eines Gewerbebetriebs mit Geschäftsleitung im Inland; Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG; Stellung eines unwiderruflichen Antrags auf Tonnagebest...mehr

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Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. I 2023, 1494 = EStB 2023, 301 [Schumann])...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG unterliegen die dort abschließend aufgezählten bestimmten sonstigen Leistungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung kommt aber nicht nur für Land- und Forstwirte, sondern auch für alle anderen Unternehmer in Betracht, die die genannten Leistungen ausführen. Ohne die Steuervergünstigung wäre...mehr

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Tonnagebesteuerung / 8 Zusammenfassung

Die sog. Tonnagesteuer stellt keine eigene Steuer dar, sondern ist vielmehr eine besondere Art der Gewinnermittlung nach der Größe des jeweiligen Schiffes. Im Ergebnis stellt § 5a EStG eine erhebliche Steuervergünstigung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dar. Mit einer Änderung dieser Rechtslage ist trotz der immer wieder geäußerten Kritik an der...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 gilt ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften (§ 8 Abs. 1 KStG).[6] Zu den Körperschaften zählen auch Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 4 Abs. 1 KStG.[7]mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / a) Pkw-Anschaffungskosten noch angemessen

Zu den unter § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG fallenden Aufwendungen gehören auch Aufwendungen für die Anschaffung und Unterhaltung eines Pkws. Keine festen Wertgrenzen: Allerdings kann dies nicht an festen Wertgrenzen (Höhe der Anschaffungskosten [AK]) festgemacht werden, d.h. die Angemessenheit von Aufwendungen für einen Pkw kann sich nicht schon aus dem Umstand ergeben, dass es ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / X. Verhältnis § 35a EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Fiktion der Liebhaberei für Zwecke der Steuerermäßigung: Nach Auffassung des BMF soll – ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG – gelten, dass auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen, ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Auf diese Weise sollen bei Vorliege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 7 Abkehr von der Tonnagesteuer

Grundsätzlich führt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG zu erheblichen steuerlichen Vorteilen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass auch dann ein zu versteuernder Gewinn entsteht, wenn nach der herkömmlichen Gewinnermittlung ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, dass gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine Steuer zu bezahlen ist. Da si...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Marktdatenstammregister maßgeblich: Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG setzen voraus, dass die begünstigten Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von ihrem Installationsort eine bestimmte Maximalleistung nicht überschreiten (objektbezogene Prüfung). Maßgeblich bei dieser Prüfung ist die für die jeweilige Photovoltaikanlage in das Marktdatenstammregister eingetragene Br...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vieh

Rz. 10 Die Aufzucht und das Halten von Vieh unterliegen nur dann der Umsatzbesteuerung, wenn diese Leistungen i. R. eines Leistungsaustauschs gegenüber Dritten erbracht werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn fremdes Vieh aufgezogen oder gehalten wird. Die Aufzucht oder das Halten von Vieh im Eigenbesitz stellt einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Der anschließende Verkauf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr