Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutz.

Rn 3 Jede sich auf das Sonderrecht (auch mittelbar) nachteilig auswirkende Maßnahme des Vereins ist eine Beeinträchtigung. Mit vorheriger Zustimmung (§ 182) des Betroffenen ist die Beeinträchtigung wirksam, andernfalls bis zur Genehmigung durch den Sonderrechtsinhaber schwebend, nach ihrer Verweigerung endgültig unwirksam. Bei Verletzung des Sonderrechts durch den Verein haf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Systematik und Anwendungsbereich.

Rn 1 Nach der mit §§ 111 1, 1367, 1831 1 korrespondierenden Vorschrift in 1 kann ein einseitiges Rechtsgeschäft nur bei bestehender Vertretungsmacht wirksam werden (BGH NJW 16, 3032 [BGH 29.06.2016 - XII ZB 300/15] Rz 24). Ein von oder ggü einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vorgenommenes einseitiges Rechtsgeschäft ist unheilbar nichtig (Staud/Schilken Rz 2). Es gibt keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung, der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter.

Rn 8 Der Erwerb eines Pfändungspfandrechts im Wege der Zwangsvollstreckung ist nach I 2 wie eine Zwischenverfügung zu behandeln und wird daher bei Bedingungseintritt unwirksam (BayObLG NJW-RR 97, 1174 [OLG Düsseldorf 28.02.1996 - 9 U 220/94]). Der Erwerb des Erstehers in der Zwangsversteigerung ist allerdings ungeachtet § 161 I 2 wirksam (BGHZ 55, 20, 25 = NJW 71, 799; Erman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ende des gesetzlichen Güterstandes im Schwebezustand.

Rn 3 Stirbt der zustimmungsberechtigte Ehegatte während des Schwebezustandes, wird der geschlossene Vertrag wirksam, weil eine Bindung iSv § 1365 nicht mehr besteht (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). Stirbt der andere Ehegatte, bleibt es auch dann bei der schwebenden Unwirksamkeit, wenn der überlebende Ehegatte Alleinerbe des anderen ist (Karlsr FamRZ 78, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Störung (Wegfall) der Geschäftsgrundlage.

Rn 29 Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 779 kann einem Vergleich die Geschäftsgrundlage fehlen (BGH NJW 00, 2497, 2498 [BGH 08.12.1999 - I ZR 230/97]) und eine Anpassung des Vergleichs nach § 313 notwendig werden (BGH NJW 13, 1530, 1532 [BGH 20.03.2013 - XII ZR 72/11] wegen Auswirkung der Änderung langjähriger Rspr auf ein Dauerschuldverhältnis; NJW-RR 08, 1716, 1717 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geltungsbereich.

Rn 14 Diese Verfügungsbeschränkung betrifft Nachlassgegenstände aller Art, insb auch Grundstücke und Rechte daran, nicht aber Nutzungen. Über letztere kann der Vorerbe grds frei verfügen. Nicht betroffen ist die Erfüllung von Schenkungsversprechen des Erblassers. Rn 15 Auch ein befreiter Vorerbe unterliegt ihr (vgl § 2136); er kann also über ein Grundstück zwar entgeltlich ve...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / cc) Anpassung an veränderte Verhältnisse

Rz. 16 Nicht zu unterschätzende Probleme können dann auftreten, wenn zwischen der Vereinbarung des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts und dem Eintritt des Erbfalls eine erhebliche Vermehrung des Vermögens des Erblassers eintritt und damit ein wesentlich größerer Nachlass hinterlassen wird. Der Verzichtende wird sich nicht selten dann darauf berufen, dass die vereinbarte Abf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamkeit (Abs 1 S 1, 3).

Rn 2 Die Einwilligungen nach den Vorschriften der §§ 1746, 1747 und 1749 sind ggü dem FamG abzugeben. Entscheidend ist der Zugang der Erklärung. Unerheblich ist, wer die Erklärung in den Verfügungsbereich des FamG verbringt. Wirksamkeitsvoraussetzung ist auch, dass das FamG zuständig ist (§ 186 FamFG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 187 FamFG. Keine Schwieri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sittenwidrigkeit.

Rn 27 Bei der Beurteilung, ob ein Vergleich aufgrund des Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig ist, darf nicht auf die beiderseits übernommenen Leistungen abgestellt werden. Stattdessen ist das Verhältnis des beiderseitigen Nachgebens maßgeblich (RGZ 156, 265, 267; BGH NJW 99, 3113; Hamm VersR 09, 532, 533 stellt auf das Prozessrisiko ab). Sittenwidri...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zulässigkeit.

Rn 35 Die Ausübung der organschaftlichen Vertretungsmacht kann auch dann nicht durch eine Generalvollmacht vollständig auf eine andere Person delegiert oder übertragen werden, wenn die Gesellschafter dem zugestimmt haben (BGH NJW 77, 199 f; offen lassend für die Personenhandelsgesellschaft BGH WM 08, 2252 Rz 8). Das Verbot der Übertragung der organschaftlichen Vertretungsmac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm sieht für den Fall der einvernehmlichen Doppeltätigkeit des Maklers (vgl § 654 Rn 1) im Hinblick auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine entsprechende Verpflichtung der Maklerkunden im Hinblick auf den Maklerlohn vor (sog Halbteilungsgrundsatz). Die Maklerkunden sollen sich – auch in Ansehung der tatsächlichen Gegebenheiten beim Immobilienkauf, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 §§ 618 III, 62 III HGB verweisen auf § 846. Direkt (also ohne § 846) gilt § 254, soweit den nach §§ 844 f anspruchsberechtigten Dritten ein Eigenverschulden (etwa an der Ausweitung des Schadens) trifft: der Anspruch kann sich, wenn § 846 ebenfalls einschlägig ist, um beide Mitverschuldensbeiträge mindern (Köln NJW-RR 92, 424 [BGH 02.12.1991 - II ZR 274/90]). Zweifelhaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Keine Berufung auf den Haftungsausschluss.

Rn 3 Wie der Gesetzesformulierung zu entnehmen ist, führt § 536d im Unterschied zu § 540 aF nicht zur Unwirksamkeit des vertraglichen Haftungsausschlusses in Bezug auf den verschwiegenen Mangel. Dem Vermieter ist vielmehr (nur) verwehrt, sich insofern auf den Haftungsausschluss zu berufen. § 139 findet daher keine Anwendung. Gesetzessystematisch handelt es sich bei § 536d na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfassungsmäßig berufene Vertreter.

Rn 3 Der Begriff ist wie bei § 31 weit auszulegen (§ 31 Rn 3) und erfasst jede Person, der durch Organisationsnormen der juristischen Person bestimmte eigenverantwortlich zu erledigende Aufgaben übertragen sind (RGZ 157, 228, 237). Fehlt es an einer satzungsmäßigen Grundlage, kann der Bedienstete aber gleichwohl unter §§ 30, 31 fallen, wenn die Repräsentantenhaftung (§ 31 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Billiges Ermessen.

Rn 14 Soll die Bestimmung (wie nach I im Zweifel) billigem Ermessen entsprechen und tut sie das nicht, so ist sie nach III 1 für den anderen Teil unverbindlich. Nach hM (etwa BAGE 18, 54, 59 [BAG 16.12.1965 - 5 AZR 304/65]; MüKo/Würdinger Rz 54; aA Boecken FS Fezer [16], 377) bedeutet die Unverbindlichkeit aber nicht automatisch die Unwirksamkeit. Vielmehr soll der Bestimmun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die §§ 1848–1854 fassen die Genehmigungserfordernisse an einem Standort im Betreuungsrecht zusammen und dienen dem Schutz des Vermögens des Betreuten (BTDrs 19/24445, 281f). Zu diesem Zweck beschränken sie die Vertretungsmacht des Betreuers insoweit, dass die Wirksamkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts von der gerichtlichen Genehmigung abhängt. Die als Mussvorschriften g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grenzen.

Rn 102 Ein Rückforderungsanspruch wird verneint, wenn das Mietende durch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 II Nr 3 hergeführt worden ist und die Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch dazu dienen soll, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 569 III Nr 2 herbeizuführen (AG Köln ZMR 07, 281). Rn 103 Ferner wird der Rückforderungsanspruch versagt, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bezugnahme auf andere Schriftstücke.

Rn 8 Der Erblasser kann im Rahmen seines Testaments wegen des Inhalts seiner Verfügungen auf andere Schriftstücke Bezug nehmen. Unproblematisch ist dies möglich, wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Schriftstück um eine wirksame letztwillige Verfügung des Erblassers selbst handelt, auch wenn sich die Gesamtverständlichkeit dann erst aus beiden Urkunden ergibt (BGH ZEV 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 16 Die Unklarheitenregel des II kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Klausel eindeutig und damit nicht auslegungsbedürftig ist (BGH NJW-RR 04, 1247 [BGH 17.06.2004 - VII ZR 25/03]). In sonstigen Fällen kommt II erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten (Rn 11) ein nicht behebbarer Zweifel bleibt, so dass mindestens z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Streit über die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 47 Einen Streit über die prozessuale Wirksamkeit des Prozessvergleichs müssen die Parteien durch Fortsetzung des alten Verfahrens austragen (BGHZ 28, 171, 176; 87, 227, 230; 142, 253, 254). In einem Folgestreit darf das Gericht die Wirksamkeit des Vergleichs nicht vAw infrage stellen (BGH NJW 14, 394, 395). Für eine neue Klage fehlt grds das Rechtsschutzbedürfnis (BGHZ 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Arbeitsrecht.

Rn 14 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, § 1 II TVG, 77 II BetrVG. Da tarifvertragliche Regelungen Rechtsnormen iSd Art 2 EGBGB sind, gehören tarifliche Schriftformerfordernisse zu den gesetzlichen Formvorschriften (BAG NJW 01, 990 [BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99]). Bei ihnen ist aber stets zu prüfen, ob sie konstitutive oder deklaratorische Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung.

Rn 5 Tritt jemand aus der maßgeblichen Sicht des Reisenden objektiv als Veranstalter auf, kann er sich nicht durch eine abw Erklärung der Haftung des Reiseveranstalters entziehen (BGH NJW 04, 681: zu AGB). Dazu führte schon eine Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 (BGH NJW-RR 07, 1501, 1502 [BGH 19.06.2007 - X ZR 61/06]; NJW 04, 681 [BGH 30.09.2003 - X ZR 244/02]; zu Zusatzle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitzmittlungsverhältnis.

Rn 7 Zwischen dem mittelbaren und dem unmittelbaren Besitzer muss ein besonderes Rechtsverhältnis bestehen, das sowohl privat- als öffentlich-rechtlicher Natur sein kann und das auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz (zB § 1353 I) beruhen kann. Inhalt dieses Rechtsverhältnisses muss es sein, dass der unmittelbare Besitzer die Überordnung und den Herausgabeanspruch des mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung des Widerspruchs.

Rn 2 Aufgrund des begründeten Widerspruchs des Mieters wird das Mietverhältnis trotz der Kündigung nicht beendet; der Widerspruch hat zwar keine rechtsgestaltende Wirkung, er bewirkt nicht die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern ist notwendig, wenn der Mieter mehr erreichen will als eine bloße Räumungsfrist. Der Widerspruch ist ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf der Bestellung.

Rn 3 Der Widerruf ist jederzeit ohne besonderen Grund zulässig. Die Satzung kann den Widerruf auf bestimmte Gründe einschränken, nicht aber den Widerruf aus wichtigem Grund ausschließen (§ 40 1), zB weil die Eigentümerin eines Golfplatzes stets Vorstandsmitglied und nicht abberufbar sein soll (Ddorf Rpfleger 22, 151, 153 [OLG Düsseldorf 14.10.2021 - 3 Wx 67/20]). Ein wichtig...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / Leitsatz

Gem. § 5a GKG sind für die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz und für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung diejenigen Vorschriften für die Übermittlung der elektronischen Dokumente anzuwenden, die auch für das Einreichen und die Übermittlung elektronischer Dokumente in dem betreffenden Gerichtsverfahren gem. § 52d FGO zu beachten sind. Des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Prozessuales.

Rn 10 Die Wirksamkeit bzw Unwirksamkeit des Erbvertrags kann noch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Feststellungsklage geltend gemacht werden (Vor § 2274 Rn 13). Die Beweislast für den Anfechtungsgrund (BGH NJW 63, 246, 248), Zugang und bei § 2078 für die Ursächlichkeit des Irrtums für die Verfügung (BayObLG FamRZ 90, 211) hat, wer sich darauf beruft. Die Rspr stellt stren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mängel der Hauptvertretungsmacht.

Rn 22 Der BGH hat im Hinblick auf die Haftung bei Mängeln der Hauptvertretungsmacht die Rechtsfigur der mittelbaren Untervertretung entwickelt (s § 167 Rn 52), bei der im Falle mangelnder Hauptvertretungsmacht, aber offengelegter und wirksamer Untervertretung nur der Hauptvertreter dem Vertragspartner aus § 179 haftet (BGHZ 68, 391, 396). Hat dagegen der Untervertreter die m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nebenforderungen.

Rn 6 § 396 II regelt den Fall einer zur vollständigen Tilgung aller Haupt- und Nebenforderungen unzureichenden Aufrechnung, wenn Nebenforderungen bestehen. Diese werden entspr § 367 nach der Reihenfolge Kosten, Zinsen verrechnet. Reicht die Aufrechnungsforderung zur Deckung der Nebenforderungen nicht aus, so bleibt die Hauptforderung in vollem Umfang bestehen (BGHR ZPO § 4 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedingungsfeindlichkeit.

Rn 2 Die Bedingungsfeindlichkeit (dazu Keim ZEV 20, 393) umfasst allein die ›echten‹ rechtsgeschäftlichen Bedingungen oder Zeitbestimmungen, die die Wirksamkeit einer Erklärung von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig machen; sie führen zur Unwirksamkeit, wie zB ›falls der Nachlass nicht überschuldet ist‹ (MüKo/Leipold § 1947 Rz 2) oder ›falls die Erbschaftssteuer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ohne Vertretungsmacht.

Rn 4 Ein Handeln ohne Vertretungsmacht liegt vor, wenn der Vertreter entweder gar keine Vertretungsmacht besaß oder seine Vertretungsmacht überschritten hat (Neuner § 51 Rz 1). Unerheblich ist, ob eine Vollmacht überhaupt nie bestand oder nachträglich erloschen ist. Zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Vertretungsmacht s § 164 Rn 48. Zur Anwendung der §§ 177 ff i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 221 Die Geltendmachung des Pflichtteilsrechts erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Klage ist gegen sämtliche testamentarisch Begünstigten – sofern die zu ihren Gunsten getroffenen Verfügungen der Herabsetzung unterliegen – zu richten. Ggf. ist anschließend durch Restitutionsklage die Herausgabe des Nachlasses, der Gegenstand der herabgesetzten Verfügungen war, an die Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Interessenlage.

Rn 38 Mit jedem Rechtsgeschäft werden bestimmte Zwecke und Interessen verfolgt, die iRd teleologischen Auslegung zu berücksichtigen sind. In der Rechtsprechungspraxis gewinnt diese interessengerechte Auslegung zunehmend an Gewicht (Erman/Arnold § 133 Rz 27). Die Erklärung ist so auszulegen, wie es den jeweiligen Zwecken (BGHZ 2, 385; 20, 110; 195, 126 Tz 18; BGH NJW 98, 2140...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Gefahren aus der Aufhebung von Pflichtteilsverzichten

Rz. 35 Gefahren können sich bei der vorweggenommenen Erbfolge für den Übernehmer daraus ergeben, dass der Übergeber ohne dessen Mitwirkung und "hinter seinem Rücken" durch bloße (allerdings formbedürftige) Vereinbarung mit dem Verzichtenden den Pflichtteilsverzicht nach § 2351 BGB wieder aufheben kann. Fehlt es an einer ausdrücklichen vertraglichen Störfallvorsorge, so dürft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Voraussetzungen.

Rn 70 In der Rspr des BGH ist seit langem anerkannt, dass der Vertretene als besondere Ausgestaltung des § 242 bereits unterhalb der Schwelle der Kollusion geschützt ist, wenn der Vollmachtsmissbrauch (zu dem Begriff s Rn 67) dem Geschäftsgegner bekannt oder wegen Evidenz des Missbrauchs ohne weitere Nachforschungen hätte bekannt sein müssen (BGH NZI 21, 197 [BGH 29.10.2020 ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Materielle Wirksamkeit des Verzichts

Rz. 130 Der Pflichtteilsverzicht ist z.B. nach den Rechten Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Türkei und der skandinavischen Länder sowie Polens, Ungarns und nach tschechischem Recht möglich.[76] Aber auch viele angloamerikanische Rechtsordnungen, wie der Staaten der USA, Irlands und Schottlands,[77] lassen einen Verzicht zu. In den romanischen Rechtsordnungen ist e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 29 Das Schuldrecht ist in seinen Regeln ganz überwiegend auf die Erbringung und den Austausch von Leistungen zugeschnitten, welche in einem einmaligen und kurzfristigen Vorgang erbracht werden; der Kauf ist das Paradigma des allg Schuldrechts. Charakteristisch für Dauerschuldverhältnisse ist hingegen, dass sie über einen gewissen Zeitraum hinweg bestehen und dauernde oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 30 Mitunter versuchen die Parteien einen vergleichbaren wirtschaftlichen Erfolg, wie in einem missbilligten Geschäft, mit anderen rechtlichen Mitteln zu erreichen, ohne den Tatbestand der Verbotsnorm zu verwirklichen. Lassen sich die Ziele auf anderem Weg erreichen, sind solche Geschäfte iRd rechtsgeschäftlichen Gestaltungsfreiheit zulässig. Der Einsatz anderer Gestaltung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisung.

Rn 2 Unter einer Weisung (gesetzlich nicht definiert) ist eine einseitige Anordnung des Auftraggebers an den Beauftragten zu verstehen, welche die Ausführung des Auftrags konkretisiert (Art und Weise). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann auch nach Vertragsschluss abgegeben werden. Abzugrenzen ist die Weisung von der bloßen Empfehlung, die zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmer.

Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. Kaufrechtsspezifisch ist zu ergänzen: Unternehmer- und Verbraucherhandeln sind nach dem objektiven Zweck des Rechtsgeschäfts abzugrenzen (BGHZ 162, 253, 256 f; BGH ZIP 17, 1523 Rz 41 mwN; aA Intention des Vertragsschließenden ist maßgeblich: HP/Faust Rz 20). Der Verkauf muss zur unternehmerischen Tätigkeit gehören; dies umfasst auch Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Mietbürgschaft.

Rn 91 Mit der Mietbürgschaft verbürgt sich der Bürge für alle – auch unvertretbare und höchstpersönliche – Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis (einführend: Schmid WM 12, 2345): Erfüllt der Mieter diese Verbindlichkeiten nicht, haftet der Bürge nur auf Schadensersatz (Schmidt-Futterer/Flatow § 551 Rz 12), nicht jedoch für Schäden aus Ausübung des gesetzlichen Sonderkündi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privatscheidung nach der Brüssel IIb-VO.

Rn 4 Eine Ehescheidung ohne eine gerichtliche Entscheidung wird zunehmend auch im Recht der EU-Staaten zugelassen (Nachw Gruber/Möller IPRax 20, 393, 401; C Mayer StAZ 20, 193 f.; Rieländer FF 21, 9, 15; Sonnentag/Haselbeck IPRax 22, 22; Jayme/Buccianti IPRax 22, 74 [Italien]). Für die Anerkennung von ›Privatscheidungen‹ aus EU-Staaten ist (nach einer nicht unbestrittenen Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Socinische Klausel

Rz. 63 Die etwas in Vergessenheit geratene Socinische Klausel geht auf den Sieneser Juristen Marianus Socini zurück, der 1556 gestorben ist. Der Klausel liegt folgende Überlegung zugrunde:[97]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirksame Verfügung durch einen Nichtberechtigten.

Rn 4 § 816 I 1 setzt eine rechtsgeschäftliche Verfügung des Nichtberechtigten voraus. Verfügung idS ist jedes (dingliche) Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht übertragen, belastet, in seinem Inhalt verändert oder aufgehoben wird (statt aller Grüneberg/Sprau § 816 Rz 7). Nicht dem Regelungsgehalt des § 816 I 1 unterfallen demnach hoheitliche Akte der Zwangsvollstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung nach Abs 1.

Rn 3 Erklärt der Nachlassgläubiger nach dem Erbfall gegen eine Eigenforderung des Erben ohne dessen Zustimmung die Aufrechnung, wird sie bei Anordnung der Nachlassverwaltung bzw Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes ex tunc wirkungslos. Die nach § 398 erloschene Forderung einschl ihrer Nebenrechte, wie Bürgschaft- und Pfandrechte, leben wieder auf. Als Kon...mehr