Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Nichteinhaltung der Schutzfrist.

Rn 4 Ein innerhalb der Schutzfrist vorgenommener Vollstreckungsakt ist fehlerhaft, jedoch wirksam (BGHZ 30, 173, 175; aA RGZ 125, 286, 288). Dem Schuldner steht die Möglichkeit der Erinnerung nach § 766 zu. Nimmt man Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme an, wird der Mangel nach Ablauf der Zweiwochenfrist geheilt; das Pfandrecht entsteht dann mit Ablauf der Wartefri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379 [OLG Düsseldorf 21.04.1988 - 10 W 31/88]; differenziert München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem spä...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. Teilnahme des Arbeitgebers an der Güteverhandlung

Rz. 27 Auch auf Arbeitgeberseite stellt sich die Frage, ob die Teilnahme des Arbeitgebers bzw. des Geschäftsführers oder eines sonstigen Mitarbeiters der Arbeitgeberin an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Auch hier wird der Anwalt Überlegungen dazu anstellen, ob das Auftreten des betreffenden Mandanten bzw. arbeitgeberseitigen Vertreters einer günstigen vergleichsweisen Rege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit von Vergleichen.

Rn 6 Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Frage, welches Gericht bzw welcher Richter bei einem Streit um die (anfängliche) Unwirksamkeit des Vergleichs, letztlich also um die Frage einer Fortsetzung des Verfahrens in derselben Instanz, zur Entscheidung berufen ist. Beschränken sich die Einwände auf den Verstoß gegen § 16 GVG (Art 101 I GG), so dürfte eine (ablehnend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG), wobei es nicht auf das Bestehen eines Beamtenverhältnisses ankommt. Sie soll den in der praktischen Ausbildung insb bei den Gerichten befindlichen Referendaren bereits frühzeitig ein Erlernen richterlicher Tätigkeiten in dem im Tatbestand abschließend beschriebenen Rahmen ermögliche...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Abgrenzung der Änderungskündigung von der Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 5 Der Arbeitgeber, der Änderungen im Arbeitsverhältnis und seiner konkreten Durchführung vornehmen will, muss sich zunächst über das jeweils zu wählende arbeitsrechtliche Instrument klar werden. Rz. 6 In jeder arbeitsvertraglichen Beziehung steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die jeweils vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung zu konkretisieren. Soweit keine bindende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gegen Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 2 Die Vorschrift wird überwiegend als eine atypische Form der Rechtskrafterstreckung angesehen (vgl Basedow AcP 182, 335, 346). Das im Verbandsverfahren ergangene Unterlassungsurteil wird nur in seiner Feststellungswirkung hinsichtlich der Unwirksamkeit der betreffenden Klausel auf den Individualprozess erstreckt. Diese Wirkung ist aber anders als in sonstigen Fällen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Darlehen.

Rn 83 Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse. Anspruch auf Gewährung bemisst sich nach dem Darlehensbetrag ohne Zinsen und Kosten, § 4 ZPO, § 43 GKG (BGH NJW 59, 1493; OLGR Köln 99, 220; München BeckRS 16, 02908: Nettobetrag; Zweibr BKR 17, 297 [OLG Zweibrücken 13.02.2017 - 7 W 81/16]: Zins- und Tilgungsleistungen), beim Sachdarlehen nach dem Verkehrswert (§ 3 Rn 6), f...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Bedeutung der einheitlichen Klagefrist

Rz. 4 Die einheitliche Klagefrist von drei Wochen, die alle Unwirksamkeitsgründe erfasst, bedeutet indessen nicht, dass alle Unwirksamkeitsgründe innerhalb der Drei-Wochen-Frist geltend gemacht werden müssen. Dies ergibt sich aus § 6 KSchG . Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klageweg geltend gemacht, dass eine rechtswirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 12 Verstöße gegen § 756 führen nicht zur Unwirksamkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme (Übersicht über die Rechtsbehelfe bei J. Kaiser NJW 10, 2330). Der Gläubiger kann gegen die Ablehnung der Vollstreckung auf Grundlage des § 756 mit der Erinnerung nach § 766 II vorgehen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dabei eigenständig über das Vorlieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die AGB-Verbandsklage verfolgt das Ziel, den Rechtsverkehr nach Möglichkeit von unwirksamen AGB freizuhalten; ihre Wirkung soll daher über das Verhältnis zwischen Verbandskläger und beklagtem Verwender hinausreichen. Die Vorschrift des § 11 verleiht dem Urt in einem AGB-Verbandsklageverfahren daher eine beschränkte Breitenwirkung in der Weise, dass betroffene Vertragspa...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IV. Gerichtliche Entscheidung

Rz. 70 Über den Weiterbeschäftigungsanspruch ist zusammen mit der Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung zu entscheiden, es sei denn, der Rechtsstreit wäre nur bezüglich der Kündigungsfeststellungsklage entscheidungsreif.[89] Dieser Fall kann z.B. eintreten, wenn – abweichend vom Regelfall – die besondere Interessenlage der Parteien (vgl. dazu die Ausführungen zum W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sind mit der Erinnerung nach § 766 anfechtbar, über die das nach § 764 zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht entscheidet. Umstritten ist, ob der durch das Vollstreckungsgericht erlassene Pfändungsbeschluss lediglich fehlerhaft und daher mit der Erinnerung anfechtbar oder wirkungslos ist. Die fehlende funktionell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung.

Rn 5 Auf der Basis der zulässigerweise erhobenen Einrede der Schiedsvereinbarung ist das staatliche Gericht gezwungen, die rechtshängige Klage durch Prozessurteil abzuweisen. Eine Aussetzung des staatlichen Verfahrens bis zur Erledigung des schiedsrichterlichen Verfahrens ist nicht zu lässig. Kommt das staatliche Gericht iRe abgesonderten Verhandlung nach § 280 zu dem Ergebn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffenheit desselben Kindes.

Rn 5 Als verbindungsfähige Verfahren kommen zunächst in Bezug auf Abstammungsverfahren nur solche in Betracht, die dasselbe Kind betreffen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind als ASt auftritt oder als Beteiligter hinzugezogen worden ist. Eine Entscheidung über die Abstammung von Geschwistern in einem Verfahren ist damit allerdings ausgeschlossen (Sternal/Giers Rz 2). Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einziehungsprozess.

Rn 95 Gegen die Klage des Gläubigers kann sich der Drittschuldner auf die Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses berufen und damit die mangelnde Aktivlegitimation des Gläubigers geltend machen (BGH NJW 76, 851 f [BGH 16.02.1976 - II ZR 171/74]). Auf eine lediglich fehlerhafte und damit anfechtbare Pfändung kann er sich im Einziehungsprozess nicht berufen, sondern nur dessen ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / B. Normzweck

Rz. 6 Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen einheitlichen Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage, tritt die Wirkung des § 7 KSchG ein; danach gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, wenn die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwingende Abtrennung gem Abs 1.

Rn 2 Gem § 140 Abs 1 ist das Gericht vAw zur Abtrennung einer Unterhaltssache oder einer Güterrechtssache verpflichtet, wenn ein Dritter Beteiligter des Verfahrens wird. Hierdurch soll – wie auch gem § 139 – der Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens Rechnung getragen und eine einheitliche Kostenentscheidung gesichert werden (BTDrs 7/4361, 60; BTDrs 10/2888, 28). In Unterh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auflösungsantrag, § 9 KSchG

Rz. 186 Der Arbeitgeber ist nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG berechtigt, einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu stellen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein betriebsverfassungsrechtliches Verwertungsverbo...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Kündigung "wegen" Betriebsübergangs

Rz. 41 Der Wortlaut des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB bezieht die Unwirksamkeit nur auf Kündigungen, die wegen eines Betriebsübergangs erfolgen. Die entscheidende Frage bei einer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung ist damit, wann eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen ist. Eine solche Kündigung liegt nach der Rspr. des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bedeutung einer behördlichen Genehmigung.

Rn 12 Auch soweit die Verwendung von AGB eine behördliche Genehmigung voraussetzt oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Aufsicht unterliegt, ist eine Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff BGB trotzdem möglich und notwendig (BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03] mwN). Ggf ist aber die Aufsichtsbehörde gem § 8 II anzuhören.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozesshandlungen der Parteien.

Rn 7 Werden Prozesshandlungen gegenüber einer Partei in Ansehung der Hauptsache während der Unterbrechung oder Aussetzung vorgenommen, sind diese ggü dem Gegner nach Abs 2 unwirksam, und zwar unabhängig von der Parteirolle (BGH WM 17, 2363; BAG NZA 15, 1333). Das gilt auch für Klageänderungen, wobei nach einer Meinung die Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 275 Die Abmahnung ist mitbestimmungsfrei. Nur wenn sie einen über die Funktion der Abmahnung hinausgehenden Strafcharakter hat (Entzug bestimmter Vergünstigungen, Beförderungssperre), liegt eine Betriebsbuße vor, die der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG) unterliegt. Dies ist i.d.R. nur bei Bestehen einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Schiedsgericht nur teilzuständig.

Rn 39 Bei einer schiedsfähigen Streitigkeit muss die Schiedsvereinbarung das Schiedsgericht berechtigen, über den gesamten Anspruch selbstständig und abschließend zu entscheiden. Es muss ausgeschlossen sein, dass für einen Teil der zu entscheidenden Rechtsfragen das staatliche Gericht zuständig bleibt. Eine Schiedsvereinbarung, die nicht in vollem Umfang die Entscheidungsbef...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Personalreduzierung beim Veräußerer wegen "Erhöhung der Verkäuflichkeit"

Rz. 48 Bei dieser Alternative handelt es sich um den klassischen Fall einer Sanierungskündigung. Der bisherige Betriebsinhaber ist zur Fortführung des Betriebs nicht mehr in der Lage und daher auf eine Veräußerung seines Unternehmens angewiesen. Um den Verkauf attraktiv zu gestalten, muss der Betrieb rationalisiert werden. Die Fortführung des Betriebs setzt daher in diesen F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschluss über Wirksamkeit des Vergleichs und Bekanntmachung (Abs 1).

Rn 2 Nach Ablauf der in § 19 II KapMuG genannten Frist hat das OLG von Amts wegen über die Wirksamkeit des genehmigten Vergleichs zu befinden. Es prüft dazu die Anzahl der eingegangenen Austrittserklärungen der Beigeladenen. Ist das Quorum des § 17 I 4 KapMuG (30 Prozent Austrittserklärungen nach Köpfen) erreicht oder überschritten, so stellt es die Unwirksamkeit des Verglei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Erinnerung des § 766 stellt einen Rechtsbehelf eigener Art dar, mit dem ausschl die Einhaltung der vollstreckungsrechtlichen Verfahrensbestimmungen verfolgt wird. Materiell-rechtliche Überprüfungen scheiden aus, es sei denn, diese sind iRv Vollstreckungsmaßnahmen ausdrücklich zu berücksichtigen, wie dies bei §§ 775 Nr 4 oder Nr 5 der Fall ist (BGHZ 118, 229, 234; BG...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / C. Sachgrundlose Befristungen nach dem TzBfG

Rz. 59 Gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Als Ausnahme zu § 14 Abs. 1 TzBfG regelt § 14 Abs. 2 TzBfG die Voraussetzungen, unter denen ein befristeter Arbeitsvertrag ausnahmsweise ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden darf. Diese (formalen) Voraussetzungen werden nachfolgend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 10 Gemäß § 305c II BGB sind unklare AGB zu Lasten des Verwenders auszulegen. Im Individualverfahren bedeutet dies, dass sie möglichst kundenfreundlich ausgelegt werden. Im Verbandsklageverfahren kann dieser Grundsatz aber nicht angewandt werden, weil auch unklare AGB eine Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs darstellen. Daher folgt aus § 305c II BGB, dass AGB im Verbandskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstiges zwingendes Recht.

Rn 7 Auch ein Verstoß von AGB gegen sonstiges zwingendes Recht kann mit der Verbandsklage des § 1 gerügt werden (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 10; BGH NJW 83, 1320, 1322 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 342/81]). Aus Sicht des Rechtsunkundigen ist es schließlich irrelevant, ob sich die Unwirksamkeit einer Klausel aus §§ 307 ff BGB oder aus sonstigen Vorschriften ergibt. Im Übrigen ...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / III. Klage

Rz. 9 § 17 TzBfG gilt infolge der Verweisung in § 21 TzBfG auch für auflösend bedingte Arbeitsverträge. Um nicht die Beendigung des Arbeitsvertrags durch Eintritt einer vereinbarten auflösenden Bedingung eintreten zu lassen, muss daher innerhalb der Drei-Wochen-Frist Klage erhoben werden.[11] Die dreiwöchige Klagefrist nach §§ 21, 17 S. 1 TzBfG beginnt bei Bedingungskontrollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Für den Gläubiger ist statthaftes Rechtsmittel die sofortige Beschwerde nach §§ 11 I RPflG, 567 sowie ggf die Klauselerteilungsklage nach § 732 . Der Schuldner kann sich gegen die Erteilung der Klausel mit der Erinnerung nach § 732 zur Wehr setzen. Bestimmte Einwände können zudem Gegenstand einer Klauselgegenklage nach § 768 sein, so die Unwirksamkeit der Gütervereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mängel des Vergleichs.

Rn 11 Vollstreckungstitel ist der gerichtliche oder notarielle Beschl über die Vollstreckbarkeit, nicht dagegen der Anwaltsvergleich selbst (BGH NJW 06, 695 [BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03]). Rn 12 Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann gem § 796a III abgelehnt werden, wenn der Vergleich materiell-rechtliche Mängel aufweist, die zu seiner Unwirksamkeit führen, oder aber da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entstehung der Hypothek.

Rn 19 Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Damit ist die Maßnahme der Zwangsvollstreckung beendet (Stuttg JurBüro 20, 132). Die Zwangshypothek ist als Sicherungshypothek zu bezeichnen, sie ist immer Buchhypothek, Brieferteilung ist ausgeschlossen. Bei Aufteilung der Forderung auf mehrere Grundstücke entstehen jeweils Einzelhypotheken. Die Voreintragung einer Auflassungs...mehr

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§ 24 Kammertermin / II. Auflage an den Kläger

Rz. 10 Im Hinblick auf die abgestufte Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess ist die Notwendigkeit einer Replik die Regel, sodass es regelmäßig zur entsprechenden Auflage an den Kläger zur Vorbereitung der streitigen Verhandlung vor der Kammer kommt. Nur dann, wenn der Beklagte nichts Erhebliches vorgetragen hat, bedarf es keiner Replik. Dies weiß indessen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Einbeziehung Dritter in eine Schiedsklausel.

Rn 25a Eine Schiedsklausel ist in subjektiver Hinsicht regelmäßig beschränkt auf die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger. Die Unterwerfung unter einen Schiedsvertrag ist mit einem Verzicht auf den gesetzlichen Richter aus Art 101 I S 2 GG verbunden, der sich nur durch einen dahingehenden Parteiwillen rechtfertigen lässt. Ausnahmen hierzu ergeben sich va aus dem Gesell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Schiedsgerichtsbarkeit.

Rn 17 Die Ausnahme gilt für die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen ebenso wie für die Zuständigkeit bei Streitigkeiten, die sich auf einen Schiedsspruch beziehen (Aufhebungsklage, Abänderung, Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung), aber auch für Unterstützungshandlungen staatlicher Gerichte, etwa die Entscheidung über den Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoß.

Rn 7 Eine unter Verstoß gegen § 185 angeordnete öffentliche Zustellung – insb öffentliche Zustellung, obwohl der Aufenthalt nicht unbekannt ist – verletzt den Adressaten idR in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NJW 88, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]; BGH MDR 13, 484 Rz 15). Sie löst die Zustellungsfiktion des § 188 nicht aus und setzt damit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbare Zulässigkeitsrügen.

Rn 3 Anwendbar ist § 532 nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht vAw zu berücksichtigen sind, sondern einer Geltendmachung durch eine Partei bedürfen. Hierzu gehören die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit eines ausländischen Klägers nach § 113 iVm § 110 ff (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]), die Einrede der mangelnden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 2 Im Fall von Abs 2 beauftragt der UdG die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 33 I PostG beliehener Unternehmer (§ 168 I), also nicht notwendig die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine andere Behörde ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / b) Anlass durch vertragswidriges Verhalten

Rz. 20 Ein arbeitsvertragswidriges Verhalten im Sinne des § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 SGB III bedeutet ein vorwerfbares Verhalten, das eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.[36] Verhaltensbedingte Gründe sind alle Verletzungen der Vertragspflichten.[37] In seltenen Fällen kann auch ein personenbedingter Kündigungsgrund infolge eines außerdienstlichen Fehlverhalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Verletzung von Aufsichtspflichten.

Rn 7 Streitig ist, ob bei einer Verletzung der Aufsichtspflichten des Richters die Handlungen des Referendars generell unwirksam (so ThoPu/Hüßtege GVG § 10 Rz 3) oder lediglich für die Beteiligten anfechtbar sind (dazu Kissel/Mayer § 10 Rz 18). Insoweit ist eine Differenzierung nach der Schwere und Erkennbarkeit für die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen. Leitet bspw ein Refe...mehr